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[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B

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LehrerBW:
Kann leider nicht mehr editieren.
Vielleicht eine blöde Frage, aber muss ich eigentlich das Rezept oder die Rechnung der Apotheke einreichen?

dumerili1978:
Guten Morgen,

also ich reiche immer nur das Rezept ein. Da steht alles Wesentliche drauf. Bisher nie Probleme gehabt (HPV).

LG

Kalliope73:
Ich habe bei meiner Beihilfestelle nachgefragt. Wenn ich das MenB-Rezept schonmal eingereicht habe und es mit Bescheid abgelehnt wurde, kann ich es nicht noch einmal einreichen.

LehrerBW:
Heute mit der Beihilfe telefoniert...bezüglich der Meningokokken waren sie überfragt, aber ich muss das Rezept einreichen und nicht die Rechnung der Apotheke.

derSchorsch:

--- Zitat von: Kalliope73 am 06.05.2024 14:25 ---Ich habe bei meiner Beihilfestelle nachgefragt. Wenn ich das MenB-Rezept schonmal eingereicht habe und es mit Bescheid abgelehnt wurde, kann ich es nicht noch einmal einreichen.

--- End quote ---

Eine ähnliche Aussage habe ich auch bekommen. Es wurde gemäß damals gültiger Rechtslage entschieden.
Ich werde trotzdem nochmal einreichen. Möchte das schriftlich haben und ggf. nochmal Widerspruch einlegen. Zumindest die eine Rechnung ist noch jünger als 3 Jahre. Daher noch innerhalb der Frist (Bayern).

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