Was meinst du mit Rechnung? Den Kassenzettel? Der ist ja nutzlos ohne das Rezept. Auf dem Kassenzettel steht ja üblicherweise nicht drauf, für wen es ist und ob dafür ein Rezept vorgelegen hat.
Ich kenne es von allen Apotheken so, dass sie direkt auf das Rezept die notwendigen Angaben, also insbesondere den Preis aufdrucken.
Mein Beihilfeantrag von Mitte März ist nach wie vor unbearbeitet. Neuer Negativrekord!
Ich hab von der Apotheke eine Rechnung geschickt bekommen mit der Bitte bis zum soundsovielten den entsprechenden Betrag unter Angabe einer entsprechenden Rechnungsnummer für die Impfdosen zu überweisen.
Beigefügt das Rezept des Arztes.
Und ich hab dann die Rechnung eingereicht und nicht das Rezept.
Wurde abgelehnt mit der Begründung:
"2671
Aufwendungen für Arzneimittel, Heilbehandlungen (z. B. Bäder, Massagen usw.),
Verbandmaterial und Hilfsmittel können ohne ärztliche/zahnärztliche Verordnung
nicht als beihilfefähig anerkannt werden. Die Vorlage von Rechnungen oder
Quittungen von Apotheken oder Lieferfirmen ist nicht ausreichend. Eine ent-
sprechende ärztliche/zahnärztliche Verordnung lag nicht vor. Eine Beihilfege-
währung ist daher nicht möglich."
Musste nun das Rezept einreichen...jetzt haben sie wieder nen Monat Zeit in dem sie mir das Geld nicht überweisen müssen.