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[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B

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Landesdiener:

--- Zitat von: LehrerBW am 06.05.2024 17:02 ---Heute mit der Beihilfe telefoniert...bezüglich der Meningokokken waren sie überfragt, aber ich muss das Rezept einreichen und nicht die Rechnung der Apotheke.

--- End quote ---
Was meinst du mit Rechnung? Den Kassenzettel? Der ist ja nutzlos ohne das Rezept. Auf dem Kassenzettel steht ja üblicherweise nicht drauf, für wen es ist und ob dafür ein Rezept vorgelegen hat.

Ich kenne es von allen Apotheken so, dass sie direkt auf das Rezept die notwendigen Angaben, also insbesondere den Preis aufdrucken.

Mein Beihilfeantrag von Mitte März ist nach wie vor unbearbeitet. Neuer Negativrekord!

LehrerBW:

--- Zitat von: Landesdiener am 07.05.2024 14:05 ---
Was meinst du mit Rechnung? Den Kassenzettel? Der ist ja nutzlos ohne das Rezept. Auf dem Kassenzettel steht ja üblicherweise nicht drauf, für wen es ist und ob dafür ein Rezept vorgelegen hat.

Ich kenne es von allen Apotheken so, dass sie direkt auf das Rezept die notwendigen Angaben, also insbesondere den Preis aufdrucken.

Mein Beihilfeantrag von Mitte März ist nach wie vor unbearbeitet. Neuer Negativrekord!

--- End quote ---

Ich hab von der Apotheke eine Rechnung geschickt bekommen mit der Bitte bis zum soundsovielten den entsprechenden Betrag unter Angabe einer entsprechenden Rechnungsnummer für die Impfdosen zu überweisen.
Beigefügt das Rezept des Arztes.
Und ich hab dann die Rechnung eingereicht und nicht das Rezept.

Wurde abgelehnt mit der Begründung:
"2671
Aufwendungen für Arzneimittel, Heilbehandlungen (z. B. Bäder, Massagen usw.),
Verbandmaterial und Hilfsmittel können ohne ärztliche/zahnärztliche Verordnung
nicht als beihilfefähig anerkannt werden. Die Vorlage von Rechnungen oder
Quittungen von Apotheken oder Lieferfirmen ist nicht ausreichend. Eine ent-
sprechende ärztliche/zahnärztliche Verordnung lag nicht vor. Eine Beihilfege-
währung ist daher nicht möglich."

Musste nun das Rezept einreichen...jetzt haben sie wieder nen Monat Zeit in dem sie mir das Geld nicht überweisen müssen.

Landesdiener:
Diese Vorgehensweise der Apotheke ist für mich neu. Bisher musste ich immer alles direkt bezahlen. Hast du nach dieser Methode gefragt oder kam das von der Apotheke? Oder ist das so ein Ding zwischen Arzt und Apotheke vor Ort und du betrittst gar nicht die Apotheke?

D.h. in dem Fall wurde auch nichts auf das Rezept gedruckt oder? Dann musst du wohl beides zusammen einreichen, weil nur das Rezept in dem Fall ja so aussehen würde, als ob du es nicht eingelöst hättest.

LehrerBW:

--- Zitat von: Landesdiener am 07.05.2024 15:32 ---Diese Vorgehensweise der Apotheke ist für mich neu. Bisher musste ich immer alles direkt bezahlen. Hast du nach dieser Methode gefragt oder kam das von der Apotheke? Oder ist das so ein Ding zwischen Arzt und Apotheke vor Ort und du betrittst gar nicht die Apotheke?

D.h. in dem Fall wurde auch nichts auf das Rezept gedruckt oder? Dann musst du wohl beides zusammen einreichen, weil nur das Rezept in dem Fall ja so aussehen würde, als ob du es nicht eingelöst hättest.

--- End quote ---

Puh...keine Ahnung wie das genau lief.
Meine Frau war mit dem Kleinen beim Impfen. Paar Wochen später kam dann ein ganzes Konvolut von einer entfernten Apotheke mit zu bezahlenden Rechnungen und auch den zugehörigen blauen Rezepten bei denen der Kostenbetrag auf der Rückseite aufgedruckt war.
Hab dann natürlich die Rechnungen eingereicht so wie ich sonst als Arztrechnungen einreiche.
War wohl falsch 🤷‍♂️
War aber auch das erste mal, dass ich so ne Rechnung von ner Apotheke für ein verschreibungspflichtiges Medikament bzw. Impfung bekam.

Landesdiener:
Nach fast genau zwei(!) Monaten kam nun mein Beihilfebescheid und siehe da: die Impfdosis wurde ohne Weiteres anerkannt.

(... die Kostendämpfungspauschale aber weiter abgezogen.)

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