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Beurlaubung wegen anderer Stelle

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Sommer202307:
Mein Chef ist damit einverstanden, dass ich ggf. nur noch 25 % Arbeitszeitanteil am Lehrstuhl arbeite oder wenn es nötig ist, komplett über das Projekt laufe. Das Problem ist tatsächlich die Personalabteilung, die scheinbar keine Ahnung haben.
Ich hattet das selbe Theater mit meiner Erfahrungsstufe und nur durch die Hilfe dieses Forums wurde ich korrekt  eingruppiert.

Also wäre es nett, wenn meine Frage
(Beurlaubung oder reduzieren von EG 6)
mit entsprechenden Meinungen beantwortet werden könnten, da mein Chef einverstanden ist und ich auch das ok vom Projektleiter habe.

Einen schönen Abend!

Viele Grüße

Udo

FearOfTheDuck:
Möglich ist einiges. Der TV kennt z.B. den Sonderurlaub "bei Vorliegen eines wichtigen Grundes". (§ 28 TV-L). Es wäre also die Frage, worin dein AG einen wichtigen Grund sieht.

Auch die Reduzierung dürfte theoretisch machbar sein, immerhin lassen sich auch mehrere AV beim einem AG schließen.

Die simpelste und wohl auch geläufigste Methode hatte MoinMoin bereits genannt.

Sommer202307:
Ok, vielen Dank. Dann habe ich ja einige Möglichkeiten, die ich der Personalabteilung aufzeigen kann.

MoinMoin:
Ist es ein und dieselbe Personalabteilung, die die 6er und die 9er Stelle verwaltet?
Wenn sich dein 6er und der 9er Chef einig sind, dann sollten die mal ein ernstes Gespräch mit dem Präsidenten führen, dass der seine Personaler auf Spur bringt, dass die ihren Wünschen folgen und nicht so ein Quatsch von sich geben.
Das ist eindeutig ein Fall von §14 vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten!

Was dir natürlich blühen kann, dass deine alte Stelle dann futsch ist und du irgendwo anders eine Stelle zugewiesen bekommst.
Denn einen Anspruch auf deine Alte Stelle hast du nicht.

Sommer202307:
Ja das ist genau dieselbe Personalabteilung.

Vielen Dank an alle.

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