Du willst mir sagen, dass eine 4 köpfige Familie mit 2 Kinderzuschlägen je unter 200€ unteralimentiert ist, aber das dritte Kind mit 450€ mehr dafür sorgt, dass jetzt alle richtig alimentiert sind? Denn darum ging es in meinem Text. Das dritte Kind muss her zur amtsangemessenen Alimentation.
Das ist mehr als nur bedenklich.
Was ich sagen wollte, dass es seitens des BVerG die Vorgabe gibt, dass ein Beamter ab dem dritten Kind Null Euro von seiner Grundbesoldung aufwenden darf (muss), um für diesem Kind die Grundbedürfnisse zu bezahlen.
Ergo es ist ein Bruttofamzuschlag für dieses Kind zu zahlen ist, welches zu einem Netto von 115 Grundsicherung führt.
FunFakt: Also müssen die höheren B/R Besoldungen mehr Famzuschlag erhalten als die untere A Besoldung!!
Und das kann/Muss man komplett unabhängig betrachten, also egal ob Kind 1,2, Partern und Beamter korrekt alimentiert wird.
Fazit: Nein, das dritte Kind kann nicht her müssen für die amtsangemessenen Alimentation.