Autor Thema: [Allg] Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern  (Read 3009 times)

Angelsaxe

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #15 am: 22.01.2024 12:32 »
Stimmt, etwas ab vom Thema... ignorieren tut es das Laufbahnrecht nur teilweise. Ein promovierter Philologe darf ja kaum einem passenden Bachelor vorgezogen werden, wenn es um die Laufbahnausbildung im Vermessungswesen geht.  :D

Dass es mitunter enorme Besoldungsunterschiede zwischen den Ländern gibt ist indes unstrittig. Hier wieder eine Anpassung zu erwirken sehe ich nahezu aussichtslos. Hinzu die Teilreformierung der Erfahrungsstufen... ohje..
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Grandia

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #16 am: 22.01.2024 12:32 »
Und die sind eben mittlerweile Ländersache. Anders als bei angestellten ist das simple kündigen und neu einstellen lassen eine echte Hürde, die mit vielen Nachteilen versehen sein kann. Das "Treueverhältnis" kommt mit nicht unerheblichen Geldern, vor allem in der Pension. Das gibt keiner inmitten der Laufbahn auf. Einmal Beamter, immer Beamter wird auf viele zutreffen. Das wird natürlich ausgenutzt. Sehr viele hoffen auf das BverG an dieser Stelle.
Die dauerhafte Streichung von Stufen oder ganzen Gruppen ist nur endlich möglich. Der niedere Dienst in Niedersachsen umfasst nur noch 2 Gruppen. Riesige Familienzuschläge ab dem 3. Kind sind auch der Wahnsinn. Die ersten beiden Kinder sind halt echt viel günstiger als das dritte und jedes weitere... Einfach mehr Kinder bekommen: "Man nannte ihn Biber, denn er baute sich das Haus mit seinem Schw..."




Angelsaxe

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #17 am: 22.01.2024 12:49 »
Biber  ;D bist du in der Forstverwaltung?!  ;D

Das Kindergeld ist doch vor nicht unlängst vergangener Zeit reformiert worden. Pro Kind 250,-- € - Anzahl egal. Das wäre ein Denkansatz.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Grandia

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #18 am: 22.01.2024 13:06 »
Nee, Lehrer. Also nach den Ausführungen von AVP mit Einstieg in Stufe 4 ein privilegierten Biber mit 3 Kids...

AVP

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #19 am: 23.01.2024 21:17 »
Nee, Lehrer. Also nach den Ausführungen von AVP mit Einstieg in Stufe 4 ein privilegierten Biber mit 3 Kids...

Aber auch nur innerhalb Niedersachsen privilegiert gegenüber jemanden im gD oder mD, im Vergleich zum Bund und anderen Bundesländern sieht es in Niedersachsen sehr bescheiden aus - insbesondere wenn man die Besoldung noch in Relation zu den Durchschnittsgehältern oder Lebenshaltungskosten setzt.

Nach meinem Beispiel hier ist Niedersachsen ja auf dem 3. letzten Platz (14/16). Der Durchschnittsverdienst in Nds beträgt aber laut Handelsblatt 3494 € im Monat (Platz 9/16).

In Relation zu ihren Mitbürgern geht es dann dem Beamten in Thüringen und Sachsen-Anhalt hier richtig gut. Fordere Plätze bei der Besoldung, Platz 14 und 16 beim Durchschnittsentgelt. Da gehört man als Lehrer mit A12-14 unabhängig der Erfahrungsstufensysrematik damit schon zu den absoluten Top Verdienern. In Niedersachsen dürfte es in den Ballungsräumen hingehen damit aktuell schwer mit zB einem Einfamilienhaus werden

Quelle: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/gehalt-so-hoch-ist-das-durchschnittseinkommen-in-deutschland/26628226.html

MoinMoin

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #20 am: 24.01.2024 05:44 »
Und die sind eben mittlerweile Ländersache. Anders als bei angestellten ist das simple kündigen und neu einstellen lassen eine echte Hürde, die mit vielen Nachteilen versehen sein kann. Das "Treueverhältnis" kommt mit nicht unerheblichen Geldern, vor allem in der Pension. Das gibt keiner inmitten der Laufbahn auf. Einmal Beamter, immer Beamter wird auf viele zutreffen. Das wird natürlich ausgenutzt. Sehr viele hoffen auf das BverG an dieser Stelle.
Die dauerhafte Streichung von Stufen oder ganzen Gruppen ist nur endlich möglich. Der niedere Dienst in Niedersachsen umfasst nur noch 2 Gruppen. Riesige Familienzuschläge ab dem 3. Kind sind auch der Wahnsinn. Die ersten beiden Kinder sind halt echt viel günstiger als das dritte und jedes weitere... Einfach mehr Kinder bekommen: "Man nannte ihn Biber, denn er baute sich das Haus mit seinem Schw..."
Dir ist schon klar, warum es ab dem 3. Kind so viel geben muss. Dem Grundgesetz und klagenden Richtern sei dank wurde genau das festgestellt, dass das notwendig ist für eine amtsangemessene Alimentation.
Jahrzehntelang hat es nur keine gemerkt, dass die vielköpfige Familie krass unteralimentiert ist.

Grandia

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #21 am: 24.01.2024 07:09 »
Du willst mir sagen, dass eine 4 köpfige Familie mit 2 Kinderzuschlägen je unter 200€ unteralimentiert ist, aber das dritte Kind mit 450€ mehr dafür sorgt, dass jetzt alle richtig alimentiert sind? Denn darum ging es in meinem Text. Das dritte Kind muss her zur amtsangemessenen Alimentation.
Das ist mehr als nur bedenklich.

AVP

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #22 am: 24.01.2024 08:58 »
Du willst mir sagen, dass eine 4 köpfige Familie mit 2 Kinderzuschlägen je unter 200€ unteralimentiert ist, aber das dritte Kind mit 450€ mehr dafür sorgt, dass jetzt alle richtig alimentiert sind? Denn darum ging es in meinem Text. Das dritte Kind muss her zur amtsangemessenen Alimentation.
Das ist mehr als nur bedenklich.

Für die ersten beiden Kinder darf der Beamte zur Alimentation seiner Kinder auf seine Grundbesoldung zurückgreifen (die dazu in mind. den schlechten Ländern aber auch zu niedrig ist.) Das dritte Kind wid ohne Rückgriff alimentiert (115% Grundsicherubg).  700-800€ Kinderzuschlag + 250€ Kindergeld zeigt aber auch wie teuer Kinder sind und was der Staat in der Grundsicherung alles bezahlt

MoinMoin

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #23 am: 24.01.2024 09:17 »
Du willst mir sagen, dass eine 4 köpfige Familie mit 2 Kinderzuschlägen je unter 200€ unteralimentiert ist, aber das dritte Kind mit 450€ mehr dafür sorgt, dass jetzt alle richtig alimentiert sind? Denn darum ging es in meinem Text. Das dritte Kind muss her zur amtsangemessenen Alimentation.
Das ist mehr als nur bedenklich.
Was ich sagen wollte, dass es seitens des BVerG die Vorgabe gibt, dass ein Beamter ab dem dritten Kind Null Euro von seiner Grundbesoldung aufwenden darf (muss), um für diesem Kind die Grundbedürfnisse zu bezahlen.
Ergo es ist ein Bruttofamzuschlag für dieses Kind zu zahlen ist, welches zu einem Netto von 115 Grundsicherung führt.
FunFakt: Also müssen die höheren B/R Besoldungen mehr Famzuschlag erhalten als die untere A Besoldung!!

Und das kann/Muss man komplett unabhängig betrachten, also egal ob Kind 1,2, Partern und Beamter korrekt alimentiert wird.

Fazit: Nein, das dritte Kind kann nicht her müssen für die amtsangemessenen Alimentation.

AVP

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #24 am: 24.01.2024 09:39 »

FunFakt: Also müssen die höheren B/R Besoldungen mehr Famzuschlag erhalten als die untere A Besoldung!!

Müssen sie nicht, die 115% stellen lediglich die absolute Untergrenze der Besoldung dar ab dessen Unterschreitung die Besoldung in jedem Fall verfassungswidrig ist. Es steht dem Dienstherrn natürlich frei allgemein höhere Familienzuschläge zu zahlen sodass in allen Besoldungsgruppen, auch im Hinblick auf volle 42% Versteuerung, die 115% erreicht werden. Die unteren Beosldungsgruppen würden dann halt ~130% oder so erhalten.

Aber in der Realität haben einige Dienstherrn bereits an „Familienergänzungzuschlägen“ gearbeitet, die tatsächlich mehr zahlen desto höher die Besoldungsgruppe ist um in jedem Fall exakt auf die 115% zu kommen und keinen Cent zu verschwenden….

Grandia

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #25 am: 24.01.2024 11:04 »
Du willst mir sagen, dass eine 4 köpfige Familie mit 2 Kinderzuschlägen je unter 200€ unteralimentiert ist, aber das dritte Kind mit 450€ mehr dafür sorgt, dass jetzt alle richtig alimentiert sind? Denn darum ging es in meinem Text. Das dritte Kind muss her zur amtsangemessenen Alimentation.
Das ist mehr als nur bedenklich.
Was ich sagen wollte, dass es seitens des BVerG die Vorgabe gibt, dass ein Beamter ab dem dritten Kind Null Euro von seiner Grundbesoldung aufwenden darf (muss), um für diesem Kind die Grundbedürfnisse zu bezahlen.
Ergo es ist ein Bruttofamzuschlag für dieses Kind zu zahlen ist, welches zu einem Netto von 115 Grundsicherung führt.
FunFakt: Also müssen die höheren B/R Besoldungen mehr Famzuschlag erhalten als die untere A Besoldung!!

Und das kann/Muss man komplett unabhängig betrachten, also egal ob Kind 1,2, Partern und Beamter korrekt alimentiert wird.

Fazit: Nein, das dritte Kind kann nicht her müssen für die amtsangemessenen Alimentation.

Jetzt sind wir einer Meinung. Amtsangemessene Alimentation unabhängig von der Kinderanzahl, also auch ohne Nutzung der Grundbesoldung, um die Kinder "durch zu bekommen".
Das war auch mein einziger Kritikpunkt.
Ich kann noch einsehen, dass Kind 2 etwas anders gesehen wird als Kind 1, weil die pKV Anteile sinken. Das wars dan aber auch schon mit der Argumentation, dass erst das Kind 3 anständig mit in die Besoldung einfließen.