Deine Bildung ist in dem Fall zweitrangig. Es geht allein um die Übertragenen Aufgaben. Du kannst einen Master haben und wenn Dir nur Aufgaben der E8 übertragen werden, hast Du keine Möglichkeit mehr Entgelt einzuklagen. Das Du persönlich viel mehr drauf hast, ist leider irrelevant dabei.
Leider gibt es für viele SVA Stellen nicht mal eine entsprechende Tätigkeitsbeschreibung. Wir mussten das auch erstmal selbst machen mit der Schulleitung zusammen und haben das dann der Bezirksregierung zukommen lassen.
Es ist halt auch ein Unterschied, ob man an einer GS mit 350 Kinder ist, oder an einer BS mit 1500+ Schülern.
Ich kann Dir nur Raten dich mit den anderen SVA zusammen zu tun. Eigentlich sollte einmal im Jahr ein Treffen der SVA stattfinden. Wir sind z.B. in Regionalgruppen organisiert. Frag doch mal nach....