Autor Thema: [Allg] Neuer großer Besoldungsvergleich online!  (Read 5463 times)

AVP

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Antw:[Allg] Neuer großer Besoldungsvergleich online!
« Antwort #15 am: 24.01.2024 11:56 »
@ AVP Warum Steuerklasse I in der Berechnung, wenn verheiratet?

Steuerklasse 1 und 4 macht doch keinen Unterschied beim Netto und fürs brutto wäre natürlich sowieso egal

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Antw:[Allg] Neuer großer Besoldungsvergleich online!
« Antwort #16 am: 24.01.2024 15:09 »
Ich hatte mal vorgeschlagen einen Rechner zu entwerfen in den man seine persönlichen Daten eingibt (Kinder, BDA, Besoldungsgruppe) und dann für alle Länder den Vergleich für diese Konstellation ausgespuckt bekommt - im Prinzip also eine Möglichkeit alle Besoldungsrechner „auf einmal“ zu bedienen. Stieß leider auf wenig Resonanz, fände ich aber wirklich sehr interessant und würde mMn vielen die Augen öffnen…

Das ist von der benötigten Rechenleistung und auch Zeit der Berechnung nicht wirklich sinnvoll durchfürbar. Das Skript das die o.g. Tabelle erstellt, braucht Stunden bis das alles durchgerechnet ist.

Es wird also "im Block" berechnet und daraus dann statische Seiten erstellt. Angesichts von 2,5 Millionen Nutzern bei mehr als 30 Millionen Abrufen im Monat müssen wir mit der Rechenleistung des Servers etwas haushalten.
« Last Edit: 24.01.2024 15:17 von Admin »

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Antw:[Allg] Neuer großer Besoldungsvergleich online!
« Antwort #17 am: 24.01.2024 15:12 »
Danke. Beim Bund sind es dann aber noch nicht die Werte ab März oder? Das würde einen ordentlichen Unterschied machen.

nein, Stichtag ist 01.01.2024. Ganz bewußt, denn es würde das Ergebnis doch sehr verfälschen, wenn der Stichtag gerade so gewählt wäre, daß die aktuelle Besoldungsrunde Bund enthalten ist, nicht aber die aktuelle Besoldunsgrunde der Länder. Nächster sinnvoller Stichtag wird 31.12.2024 oder 01.01.2025.

Zitat
Und es wäre auch interessant wenn man das ganze nochmal mit 1, 2 und 3 Kindern sehen könnte - die Zuschläge unterscheiden sich mittlerweile ja extrem. Vorausgesetzt natürlich dass es ohne allzu großen Aufwand möglich wäre

ja, das wird "irgendwann" kommen.

django333

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Antw:[Allg] Neuer großer Besoldungsvergleich online!
« Antwort #18 am: 24.01.2024 16:00 »
Ich bin sehr froh darüber, dass es eine Plattform gibt, in der die mittlerweile doch sehr auseinanderdriftenden Besoldungen der verschiedenen Dienstherren vergleichbar werden.
Sieht man sich den hier zu findenden Besoldungsvergleich an, dann lässt sich erkennen, dass es wohl für bayerische Beamte im Jahr 2011 eine kräftige Gehaltssteigerung gegeben haben müsste. Dem war aber nicht so.

Im Jahr 2011 wurde in Bayern ein neues Dienstrecht (Gesetz zum neuen Dienstrecht in Bayern) eingeführt.
In der A-Besoldung ist die Besoldungstabelle 2010 im Vergleich zur Besoldungstabelle 2011 im Grundgehalt exakt gleichgeblieben. Allerdings wurden alle bisherigen Stufen nach links verschoben und die Besoldungstabelle 2011 um die jeweils höchste Stufe gekürzt. So gibt es bspw. in der Besoldungsgruppe A13 keine Stufe 12 mehr.
Zum 01.01.2011 wurden dann gemäß Art. 106 Gesetz zum neuen Dienstrecht in Bayern alle Beamten in diejenige Stufe überführt, die dem bisherigen Grundgehalt der Gehaltstabelle 2010 entsprach.

Eine Erhöhung der Bezüge fand im Jahr 2011 nicht statt. Man kann dies aber vermuten, wenn man lediglich die Stufenbeträge der Gehaltstabellen 2010 und 2011 miteinander vergleicht und außen vorlässt, dass alle Beamte ab 2011 eine Stufe niedriger eingruppiert worden sind.

Als Beispiel:
Ein Beamter mit A10 in der Stufe 9, der im Jahr 2010 ein Grundgehalt in Höhe von 2.950,57 € erhielt, bekam im Jahr 2011 ebenfalls ein Grundgehalt in Höhe von 2.950,57 €.
Dies entsprach dann im Jahr 2011 aber einer Eingruppierung in die Stufe 8.

Da seit Einführung des neuen Dienstrechtes in Bayern im Jahr 2011 der jährliche Rhythmus in der letzten Stufe auf vier Jahre gestreckt wurde, werden in Ihrem hier zu findenden Besoldungsvergleich anscheinend die nichtbayerischen Beamten mit 40 Dienstjahren mit bayerischen Beamten mit 44 Dienstjahren verglichen. Dies vermute ich, da es in diesem Vergleich für bayerische Beamte in 2011 eine kräftige Steigerung im Grundgehalt gab, die tatsächlich so nicht stattgefunden hat.

Aus meiner Sicht ist das nicht richtig und verfälscht den Besoldungsvergleich.

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Antw:[Allg] Neuer großer Besoldungsvergleich online!
« Antwort #19 am: 24.01.2024 17:26 »
Ich bin sehr froh darüber, dass es eine Plattform gibt, in der die mittlerweile doch sehr auseinanderdriftenden Besoldungen der verschiedenen Dienstherren vergleichbar werden.
Sieht man sich den hier zu findenden Besoldungsvergleich an, dann lässt sich erkennen, dass es wohl für bayerische Beamte im Jahr 2011 eine kräftige Gehaltssteigerung gegeben haben müsste. Dem war aber nicht so.

Vielen Dank für deine hilfreichen Hinweise!

(Jetzt habe ich gerade in mehr als einer halben Stunde eine ausführliche Antwort geschrieben und dann versehentlich genau dieses Fenster geschlossen. So ein Mist!)

Also, kurz nochmal zusammengefaßt:

1.
Zur Berechnung der Ländervergleiche werden nicht einzelne Stufen verglichen, sondern fiktive Beamtenlaufbahnen ohne Beförderungen.  Der Beamte steigt zum Zeitpunkt 0 in der Eingangsstufe ein, verbleibt dort die übliche Wartezeit (idR 4 Jahre), steigt eine Stufe auf usw. - bis er die Endstufe erreicht in der er fortan verbleibt. Wir summieren das über 40 Dienstjahre auf, teilen dann durch 40 und erhalten so den  durchschnittlichen Besoldungswert der jeweiligen Besoldungsgruppe.
Dieser wird dann vergleichen.

Dadurch wirken sich reine Verschiebungen der Tabelle nicht aus. Genau so wie du es auch erwartest.

2.
Bayern hat 2010 auf 2011 nicht nur verschoben, sondern auch Stufen gestrichen, so z.B. die Stufen 3 und 4 bei A13. Dadurch steigt der fiktive Beamte natürlich gleich höher ein und erreicht auch die Endstufe früher. Damit steigt der Besoldungsdurchschnitt.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern-2010&matrix=1
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern-2011&matrix=1

Dieser höhere Einstieg ist für Neueinsteiger auch in der Tat ein deutlicher Gewinn. Für "Altbeamte" bringt dieser natürlich nichts.

3.
In beispielsweise A16 war dies in Bayern 2010 auf 2011 aber nicht der Fall. Hier wurde nur verschoben aber keine Stufe gestrichen. Hier erwarten wir einen gleichbleibenden Wert in der Grafik, sehen aber eine leichte Erhöhung:

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/by/a_16.html

Hier kommt ein anderer Effekt zum tragen: der Stichtag! Wir haben als Stichtag 01.01. gewählt. Es wird also jeweils stur die am 01.01. eines jeden Jahres gültige Tabelle zum Vergleich herangezogen.

Zum 01.01.2010 galt in Bayern noch die "2009er" Tabelle:
  https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern-2009&matrix=1
Die 2010er Tabelle (s.o.) galt nur vom 01.03.2010 bis 31.12.2010, war also zu keinem 01.01. gültig und findet so im Besoldungsvergleich auch keine Berücksichtigung. Die 2011er Tabelle mit Gültigkeit 01.01.2011 bis 31.12.2011 wird zum Stichtag 01.01.2011 zum Vergleich herangezogen.
Vergleichsbasis ist nun aber die 2009er Tabelle vom 01.01.2010. Daher die Gehaltssteigerung in der Grafik!


Trotz der Verwirrung in diesem Fall (mich traf es zuerst ja auch), halte ich alles in allem die Stichtagsregelung für den Vergleich für sinnvoll. Ob der 01.01. ein sinnvoller Stichtag ist oder besser der 31.12. (wie bisher) wäre ein andere Diskussion.

 
« Last Edit: 24.01.2024 17:33 von Admin »

AVP

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« Antwort #20 am: 24.01.2024 19:14 »
Danke für die Erläuterung dass so ein Rechner sich leider nicht umsetzen lässt, schade aber verständlich.

Das man nicht extra auf den Stichtag Bund wartet ist auch schlüssig, wobei durch die ca. 1 Jahr verzögerte Umsetzung des quasi gleichen Ergebnisses im TV-L (und damit den meisten Ländern) halt mittlerweile massiv im Vorsprung ist. Zudem läuft der TVÖD ja bis zum 31.12 theoretisch könnte die Bundesbesoldung also auch wieder zum 01.01.24 erneut gehoben werden bevor der TV-L und die Länder überhaupt ihre 5,5% im Februar 2025 sehen.

Zu den erläuterten Berechnungen verzerren die teilweise gestrichenen Stufen teilweise schon das Bild. Wenn ein Beamter A12 ist und dort erst die Stufe 4 als erste Stufe ausgebracht wurde, dann war er ja schon einige Jahre in niedrigeren Erfahrungsstufen in A9-A11, der Rechner staucht diesen Zeitraum nach meinem Verständnis dann aber zusammen. Dadurch, dass man als Lehrer zB aber auch direkt in A12 anfangen kann würde es dann ja wiederrum passen. Die ganzen einzelnen Konstellationen sind halt in so einem Vergleich gar nicht mehr abdeckbar, insgesamt gilt aber dass feste Stufen 1-8 für alle die „unten anfangen“, also mD und gD, deutlich attraktiver sind als 12 Stufen. Denn wenn sie befördert werden und mit 8 Jahren BDA in A12 Stufe 5/12 kommen wären sie im 8 stufigen System schon in A12 Stufe 4/8, die eher Stufe 6-7/12 entspricht.
Und dadurch dass immer wieder untere Stufen gestrichen werden verdienen jüngere Beamte perspektivisch immer besser als ältere Beamte wenn sie das gleiche BDA erreichen.

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« Antwort #21 am: 24.01.2024 19:52 »
Grundsätzlich bin ich für Vorschläge anderer Methoden zur Berechnung eines Besoldungsvergleichs offen! Es muß nur aus den gegebenen Tabellen und Stufenwartezeiten klar definiert und rechnerisch darstellbar sein.

InternetistNeuland

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« Antwort #22 am: 24.01.2024 20:25 »
Ich bin sehr froh darüber, dass es eine Plattform gibt, in der die mittlerweile doch sehr auseinanderdriftenden Besoldungen der verschiedenen Dienstherren vergleichbar werden.
Sieht man sich den hier zu findenden Besoldungsvergleich an, dann lässt sich erkennen, dass es wohl für bayerische Beamte im Jahr 2011 eine kräftige Gehaltssteigerung gegeben haben müsste. Dem war aber nicht so.

Vielen Dank für deine hilfreichen Hinweise!

(Jetzt habe ich gerade in mehr als einer halben Stunde eine ausführliche Antwort geschrieben und dann versehentlich genau dieses Fenster geschlossen. So ein Mist!)

Also, kurz nochmal zusammengefaßt:

1.
Zur Berechnung der Ländervergleiche werden nicht einzelne Stufen verglichen, sondern fiktive Beamtenlaufbahnen ohne Beförderungen.  Der Beamte steigt zum Zeitpunkt 0 in der Eingangsstufe ein, verbleibt dort die übliche Wartezeit (idR 4 Jahre), steigt eine Stufe auf usw. - bis er die Endstufe erreicht in der er fortan verbleibt. Wir summieren das über 40 Dienstjahre auf, teilen dann durch 40 und erhalten so den  durchschnittlichen Besoldungswert der jeweiligen Besoldungsgruppe.
Dieser wird dann vergleichen.

Dadurch wirken sich reine Verschiebungen der Tabelle nicht aus. Genau so wie du es auch erwartest.

2.
Bayern hat 2010 auf 2011 nicht nur verschoben, sondern auch Stufen gestrichen, so z.B. die Stufen 3 und 4 bei A13. Dadurch steigt der fiktive Beamte natürlich gleich höher ein und erreicht auch die Endstufe früher. Damit steigt der Besoldungsdurchschnitt.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern-2010&matrix=1
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern-2011&matrix=1

Dieser höhere Einstieg ist für Neueinsteiger auch in der Tat ein deutlicher Gewinn. Für "Altbeamte" bringt dieser natürlich nichts.

3.
In beispielsweise A16 war dies in Bayern 2010 auf 2011 aber nicht der Fall. Hier wurde nur verschoben aber keine Stufe gestrichen. Hier erwarten wir einen gleichbleibenden Wert in der Grafik, sehen aber eine leichte Erhöhung:

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/by/a_16.html

Hier kommt ein anderer Effekt zum tragen: der Stichtag! Wir haben als Stichtag 01.01. gewählt. Es wird also jeweils stur die am 01.01. eines jeden Jahres gültige Tabelle zum Vergleich herangezogen.

Zum 01.01.2010 galt in Bayern noch die "2009er" Tabelle:
  https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern-2009&matrix=1
Die 2010er Tabelle (s.o.) galt nur vom 01.03.2010 bis 31.12.2010, war also zu keinem 01.01. gültig und findet so im Besoldungsvergleich auch keine Berücksichtigung. Die 2011er Tabelle mit Gültigkeit 01.01.2011 bis 31.12.2011 wird zum Stichtag 01.01.2011 zum Vergleich herangezogen.
Vergleichsbasis ist nun aber die 2009er Tabelle vom 01.01.2010. Daher die Gehaltssteigerung in der Grafik!


Trotz der Verwirrung in diesem Fall (mich traf es zuerst ja auch), halte ich alles in allem die Stichtagsregelung für den Vergleich für sinnvoll. Ob der 01.01. ein sinnvoller Stichtag ist oder besser der 31.12. (wie bisher) wäre ein andere Diskussion.

 

Die Berechnung nach deiner Nummer 1 kann ich nicht nachvollziehen. In Hessen wurden einfach die Jahresbesoldung der Stufe 8 eingetragen. Wo wurde dort denn gemittelt?

Richtig wäre
(2x Stufe 1 + 3x Stufe 2 + 3x Stufe 3 + 3x Stufe 4 + 4x Stufe 5 + 4x Stufe 6 + 4x Stufe 7 + 17 x Stufe 8 ) / 40 Jahre
« Last Edit: 24.01.2024 20:37 von InternetistNeuland »

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« Antwort #23 am: 24.01.2024 20:41 »
Die Berechnung nach deiner Nummer 1 kann ich nicht nachvollziehen. In Hessen wurden einfach die Jahresbesoldung der Stufe 8 eingetragen. Wo wurde dort denn gemittelt?

Auf
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/he/a_13.html
befinden sich 3 Grafiken und zugehörige Tabellen.

Die erste ist gemittelt, die zweite vergleicht Endgrundgehälter, die dritte Einstiegsgehälter

Zitat
Richtig wäre
(2x Stufe 1 + 3x Stufe 2 + 3x Stufe 3 + 3x Stufe 4 + 4x Stufe 5 + 4x Stufe 6 + 4x Stufe 7 + 17 x Stufe 8 ) / 40 Jahre

ACK. Genau so rechnen wir für die erste Grafik und Tabelle. (Unter Berücksichtigung der Jahressonderzahlung und allgemeinen Stellenzulage falls jeweils vorhanden)

InternetistNeuland

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« Antwort #24 am: 24.01.2024 20:47 »
Die Berechnung nach deiner Nummer 1 kann ich nicht nachvollziehen. In Hessen wurden einfach die Jahresbesoldung der Stufe 8 eingetragen. Wo wurde dort denn gemittelt?

Auf
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/he/a_13.html
befinden sich 3 Grafiken und zugehörige Tabellen.

Die erste ist gemittelt, die zweite vergleicht Endgrundgehälter, die dritte Einstiegsgehälter

Zitat
Richtig wäre
(2x Stufe 1 + 3x Stufe 2 + 3x Stufe 3 + 3x Stufe 4 + 4x Stufe 5 + 4x Stufe 6 + 4x Stufe 7 + 17 x Stufe 8 ) / 40 Jahre

ACK. Genau so rechnen wir für die erste Grafik und Tabelle. (Unter Berücksichtigung der Jahressonderzahlung und allgemeinen Stellenzulage falls jeweils vorhanden)

Die unteren Tabellen stimmen, wenn man jedoch auf https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/
geht, dann ist dort eine Tabelle abgebildet mit Überschrift "Durchschnittliche jährliche Besoldungswerte gemittelt über 40 Dienstjahre" Obwohl tatsächlich die Werte der Endstufe im jeweiligen Bundesland abgebildet werden.

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« Antwort #25 am: 24.01.2024 21:29 »
Die unteren Tabellen stimmen, wenn man jedoch auf https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/
geht, dann ist dort eine Tabelle abgebildet mit Überschrift "Durchschnittliche jährliche Besoldungswerte gemittelt über 40 Dienstjahre" Obwohl tatsächlich die Werte der Endstufe im jeweiligen Bundesland abgebildet werden.

Upps, tatsächlich! Da wird der Vergleich der Endgehälter ausgegeben und nicht der gemittelten Gehälter. Als erste Maßnahme habe ich die Überschrift korrigiert. Aber da müssen natürlich am Ende die gemittelten Gehälter stehen. -> Todo-Liste

AVP

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« Antwort #26 am: 24.01.2024 21:58 »
Die unteren Tabellen stimmen, wenn man jedoch auf https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/
geht, dann ist dort eine Tabelle abgebildet mit Überschrift "Durchschnittliche jährliche Besoldungswerte gemittelt über 40 Dienstjahre" Obwohl tatsächlich die Werte der Endstufe im jeweiligen Bundesland abgebildet werden.

Upps, tatsächlich! Da wird der Vergleich der Endgehälter ausgegeben und nicht der gemittelten Gehälter. Als erste Maßnahme habe ich die Überschrift korrigiert. Aber da müssen natürlich am Ende die gemittelten Gehälter stehen. -> Todo-Liste

Hierbei wäre dann denkbar die unterste Stufe so zu strecken bis man das erforderliche Besoldungsdienstalter hat, um in die höhere Stufe aufzusteigen.

Beim 12 Stufen System zB
Stufe 1-4: jeweils 2 Jahre
Stufe 5-8: jeweils 3 Jahre
Stufe 9-12: jeweils 4 Jahre

Also für A 12 dann den ersten Wert (zB Stufe 4) für die Stufen 1, 2 und 3 hinterlegen und komplett durchrechnen lassen:

Für Niedersachsen:

Stufe 1: Gibts komplett nicht mehr
Stufe 2: 3 879,75 x 2 Jahre
Stufe 3: 3 879,75 x 2 Jahre
Stufe 4: 3 879,75 x 2 Jahre
Stufe 5: 4 066,58 x 3 Jahre
….
Stufe 11: 4 938,69 x 4 Jahre
Stufe 12: 5 063,29 x (45 oder 40 Jahre - Summe der obig aufgeführten Jahre in den anderen Stunden)

Dann alles durch 45 oder 40.

Stufen die es gar nicht mehr in einer Laufbahn gibt und die somit auch gar nicht mehr durchlaufen werden können, müsste man natürlich ausschließen. Für A13 hätte man dann 2 Werte, einmal gD wie beschrieben und einmal hD, der natürlichen gar nicht in den Stufen 2+3 landen kann, da in seiner Laufbahn nicht vorhanden, sodass man dort „normal“ ab Stufe 4 (für ihn quasi 1) rechnen könnte.

So würde man das oben beschriebene berücksichtigen und eine Vergleichbarkeit zu den 8 stufigen Systemen,
die immer bei 1 anfangen und auch deutlich schneller durchlaufen werden, herstellen bzw. würde halt tatsächlich sehen wie ein realistischer Durchschnittsverdienst über 45 Dienstjahre aussehen könnte.
« Last Edit: 24.01.2024 22:16 von AVP »

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« Antwort #27 am: 25.01.2024 00:20 »
Hierbei wäre dann denkbar die unterste Stufe so zu strecken bis man das erforderliche Besoldungsdienstalter hat, um in die höhere Stufe aufzusteigen.

Weshalb das? Wo spielt das Besoldungsdienstalter noch eine Rolle?

Beispiel Bundesbeamte, § 27 BBesG:

(1) Das Grundgehalt wird, soweit nicht gesetzlich etwas Anderes bestimmt ist, nach Stufen bemessen. Dabei erfolgt der Aufstieg in eine nächsthöhere Stufe nach bestimmten Dienstzeiten, in denen anforderungsgerechte Leistungen erbracht wurden (Erfahrungszeiten).

(2) Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbereich dieses Gesetzes wird ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten nach § 28 Absatz 1 bis 3 anerkannt werden. [...]


Zitat
Dann alles durch 45 oder 40.

Wir haben 40 Jahre gewählt, da ansonsten das Endgrundgehalt bei der Berechnung des Mittelwertes dominieren würde und nach unseren Erfahrungen die meisten Beamten beim Einstieg ohnehin deutlich älter als 22 Jahre sind (22+45=67).

AVP

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« Antwort #28 am: 25.01.2024 00:46 »
Das funktioniert aber eben nur wenn die Stufen - wie zB beim Bund - jeweils von 1 - 8 gehen.

Beim 12 stufigen System gehts zB in A12 erst bei Erfahrungsstufe 4 los. Dies verfälscht die Vergleichbarkeit.

Beispiel Dienstbeginn in A9 in 2015

12 Stufen:
2015+2016 = Stufe 2 (A9)
2017+2018 = Stufe 3 (A10)
2019+2020 = Stufe 4 (A11)
2021-2023 = Stufe 5 (A12)
2024 - 2026 = Stufe 6 (A12)
2027 - 2029 = Stufe 7 (A 12)
2030 - 2032 = Stufe 8 (A13)
2033 - 2036 = Stufe 9 (A13)
2037 - 2040 = Stufe 10 (A13)
2041 - 2044 = Stufe 11 (A13)
Ab 2045 = Stufe 12 (A13)

8 Stufen gleicher Werdegang:
2015+2016 = Stufe 1 (A9)
2017-2019 = Stufe 2 (A10)
2020- 2022 = Stufe 3 (A11)
2023 - 2025 = Stufe 4 (A12)
2026 - 2028 = Stufe 5 (A12)
2029 - 2031 = Stufe 6 (A13)
2032 - 2034 = Stufe 7 (A13)
Ab 2035 = Stufe 8 (A13)

Wenn man sich jetzt also ein beliebiges Jahr hier raussucht, zB 2023 und sich dann die Besoldungstabellen anschaut, zwischen dem 8 und 12 stufigen System, wird man erhebliche Differenzen sehen.

Wenn ihr bei der Berechnung von A12 jeweils alle Stufen aus der Tabelle aufführt, dann fehlen beim 12 stufigen System aufgrund des verspäteten/verschobenen Stufenbeginns die unteren Stufen (die man eh nicht erreichen kann, da man zuvor einige mal in niedrigeren Ämtern befördert werden muss bevor man überhaupt in A12 landen kann).
Oder:
Andersrum kann man auch argumentieren, dass ihr im 8-stufigen System die Erfahrungsstufen 1, 2 und 3 berücksichtigt, die aber quasi kein A12 Beamter tatsächlich erreichen kann (wie sollte dies möglich sein?). Theoretisch könnte zB der Bund diese Stufen auch streichen, da sie in der Praxis keine Relevanz haben. In A12 kann man für gewöhnlich nicht verbeamtet werden / einsteigen (sondern im Einstiegsamt A 9 oder A10), bis man zur A12 befördert wird (alle Ämter müssen durchlaufen werden), hat man die Erfahrungsstufen 1-3 schon in den Probezeit in A9 und den Beförderungswartezeiten zwischen A9-A11 in niedrigeren Besoldungsgruppen passiert. Das hat das 12-stufige System zB in Nds berücksichtigt und trägt dort einfach keine Werte für Stufe 1-3 ein, das verfälscht dann aber den Vergleich, wenn man die (nicht existierenden) Stufen in Niedersachsen ignoriert, die gleichen (real ebenfalls unerreichbaren) Stufen aber zB beim Bund berücksichtigt (dadurch den Durchschnitt drückt), wobei diese in der Realität ebenfalls keine Relevanz haben.

Das macht dann nochmal einen deutlich größeren Unterschied in der realen Bezügezahlung aus
« Last Edit: 25.01.2024 00:52 von AVP »

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« Antwort #29 am: 25.01.2024 08:57 »
Oder ein anderes Beispiel.

Der Bund hat in A16 die Stufen 1-8. Es dürfte aufgrund des Laufbahnprinzips aber völlig unmöglich sein nach A16 Stufe 1, A16 Stufe 2 oder A16 Stufe 3 besoldet zu werden. Theoretisch könnte der Bund diese Stufen streichen, da nicht erreichbar. Das Streichen dieser unteren Stufen hätte dann zur Folge dass das Mittel über 40 Dienstjahre höher wäre.

Andere Länder haben in A16 die Stufen 1-5 schon gestrichen - da eh nicht erreichbar. Dadurch fallen die eigentlich niedrigeren Gehälter bei einer Durchschnittsbetrachtung über 40 Dienstjahre in A16 raus und der Wert wird höher und ist nicht mehr zum obigen System vergleichbar.

Vereinfachtes Beispiel (Stufe 1 ist nicht erreichbar)

A:
S1: 1.000€
S2: 2.000€
S3: 3.000€
Durchschnitt: 2.000€

B:
S1: /
S2: 1.800€
S3: 2.700€
Durchschnitt: 2.250€

Obwohl in der Realität a besser besoldet, da Stufe 1 eh nicht erreichbar (bzw. in niedriger Besoldungsgruppe bereits durchlaufen) aufgrund Laufbahnprinzip, hat B den höheren Durchschnitt.


Daher müsste man mMn die unteren Stufen, die in einer Laufbahn zuvor durchlaufen werden können, wie oben dargestellt berücksichtigen. Wenn A13 bei Stufe 4 losgeht müsste man also auch bei A16 ab Stufe 4 rechnen, wenn es diese nicht gibt müsste man einen fiktiven Wert annehmen (zB den Wert aus Stufe 6 oder den Wert auf Stufe 6 -einiger Prozentpunkte).