Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Neueinstellung TV-L, Eingruppierung

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Marie Kreutz:
Ein Unterschied zwischen E5 und E8 ist u. a. auch der Anteil der (Eigen-) Verantwortung, also selbständiges Arbeiten. Wenn die Stelle mit einer E5 ausgeschrieben ist, kann ich mir schlecht vorstellen, dass man sie mal eben in eine E8 umwandelt. Evtl. bietet man an, später die Tätigkeiten anzupassen und höherzusteigen.

RsQ:
Mal etwas losgelöst vom Thema: Ich staune ja, dass es überhaupt noch Stellen gibt, in denen man (fachlich für irgendwas qualifiziert) für EG 5 Vollzeit arbeitet. EG 5 klingt ja heutzutage praktisch nach "unterste Einstiegsstufe" ...

VFA West:

--- Zitat von: RsQ am 27.01.2024 23:42 ---Mal etwas losgelöst vom Thema: Ich staune ja, dass es überhaupt noch Stellen gibt, in denen man (fachlich für irgendwas qualifiziert) für EG 5 Vollzeit arbeitet. EG 5 klingt ja heutzutage praktisch nach "unterste Einstiegsstufe" ...

--- End quote ---

Geht nicht tiefer, neulich eine Ausschreibung nach EG 04 gesehen bei einer Bundesbehörde. Voraussetzung: Verwaltungsfachangestelltenausbildung

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