Autor Thema: Ständige Vertretung - aber nur als Unterschriftsvertretung  (Read 38 times)

derWanderer

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Wie ist eine "ständige Vertretung" zu bewerten, wenn es sich dabei lediglich "insbesondere um die Unterschriftsvertretung" handelt? Im Speziellen geht es um die Aufgaben eines Kolonnenführers im Straßenbau.

Zusätzlich zu den eigentlichen Aufgaben eines Kolonnenführers soll dieser "ständiger Vertreter" des Kreisstraßenmeisters werden. Es handelt sich dabei aber nicht um alle Aufgaben des Kreisstraßenmeisters, sondern um ausgewählte (Vergabe von Aufträgen, Lohnabrechnung, Anleitung, Inanspruchnahme von Straßenraum sowie Leitung der Bauhöfe und Werkstätten in Vertretung). Diese "ständige Vertretungsaufgabe" nimmt 55 % der Gesamttätigkeit des Kolonnenführer in Anspruch.

Müsste der Kolonnenführer dann nicht auch entsprechend eingruppiert werden, wie der Kreisstraßenmeister?

Viele Grüße und vielen Dank für's Lesen!