Hallo,
reicht es für den Arbeitnehmer im TVöD für den Erhalt des Arbeitgebersanteils der vermögenswirksamen Leistungen - also 6,65 EUR brutto monatlich - aus, nur den vorgenannten Betrag anzusparen? Also, dass der Arbeitnehmer darüber hinaus 0 EUR Eigenanteil leistet? Oder ist ein Eigenanteil des Arbeitnehmers über die 6,65 EUR hinaus notwendig?
Weitere staatliche Förderungen (Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie..) bitte für diese Frage ausblenden, die sind vorliegend für die heutige Frage nicht relevant.
Gruß