Autor Thema: Neue Stelle mit höherer EG  (Read 3286 times)

KlammeKassen

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #15 am: 20.05.2024 09:09 »
Umgruppierung und Eingruppierung sind von der Zustimmungspflicht des PR erfasst. Wenn die Zustimmung für EG8 auf dieselbe Stelle vorliegt, müsste er der Umgruppierung/Herabgruppierung zustimmen.

Wenn die Stelle nun mit veränderten Aufganen einhergeht, müsste sie neu bewertet werden, auch da ist der PR in der Zustimmungfpflicht

MoinMoin

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG
« Antwort #16 am: 20.05.2024 09:33 »
Sehe ich anders, der PR hat einer Übertragung von Tätigkeiten die zu einer EG8 führen zugestimmt.
Das hast Du jetzt wie herausgefunden?
In dem bei der Mitbestimmung klar drauf steht, worauf sich die Mitbestimmung bezieht.

und wenn da steht, der pr stimmt der Einstellung von Person a mit Tätigkeiten b in der eg c zu

dann kann der ag nicht einfach a b c ändern ohne eine neue Mitbestimmung zu starten.

Ich weiß natürlich nicht wie die Mitbestimmungen in anderen Ländern funktioniert und welchen Text die da unterschreiben.