Autor Thema: Neueinstellung Eingruppierung/Stufenlaufzeit  (Read 2608 times)

Drakonate

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Guten Tag zusammen,

ich habe die Absicht, beim Öffentlichen Dienst als PM in einer Förderschule (GB) anzufangen. Es werden mir 40h Wochenarbeitszeit und die Gruppierung S8b angeboten. Seit Juli 2019 arbeite ich als Erzieher noch in privater Trägerschaft in einer Kita. In der Stufenlaufzeit befinde ich mich in Stufe 3 und hoffe, dass ich auch beim TVöD mit Stufe 3 übernommen werde. Nun ist es ab 01.10.2024 so, dass sich die Stufenlaufzeiten "verkürzt" haben, für alle Entgeltgruppen, laut Tabelle. Meine Frage ist daher, fange ich dann in Stufe 3 "von vorne" an zu arbeiten oder wird dieses eine Jahr, welches ich in Stufe 3 schon arbeite, mit angerechnet? Sodass ich nur noch 2 weitere Jahre brauche für Stufe 4? Wer kann mir das beantworten?
Wie läuft das beim TVöD dann ab, muss der Wechsel in die nächsthöhere Stufe beantragt werden oder geht es zuverlässig automatisch? Ich hatte in meiner Trägerschaft schlechtere Erfahrungen leider machen müssen.
Anfangen zu arbeiten wäre für mich ab November 2024 oder gar erst Januar 2025, so genau steht es noch nicht fest.

Liebe Grüße und schöne Ostern,

Drakonate

MarieH

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Antw:Neueinstellung Eingruppierung/Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 01.04.2024 01:29 »
1.) Stufe definitiv verhandeln. Nur weil du wo anders bei einem privaten Träger in Stufe 3 bist, heißt das nicht, dass dies als einschlägige Berufserfahrungszeit angerechnet wird. Ohne Verhandlung über die Stufe wirst du höchstwahrscheinlich in Stufe 1 landen.

2.) In der Regel beginnt die Laufzeit innerhalb der Stufe bei Einstellung von vorn. Auch hier empfiehlt es sich, zu verhandeln.

3.) Das Ergebnis deiner Verhandlungen vor Vertragsunterzeichnung verschriftlichen lassen, erst dann den Arbeitsvertrag unterschreiben.

Prinzessin Lillifee

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Antw:Neueinstellung Eingruppierung/Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 03.04.2024 11:04 »
Hi,

also normalerweise gibt es der Tarif nicht her eine Stufenlaufzeit (also die Zeit innerhalb deiner Stufe) anzurechnen.
Du würdest in Stufe 3 wieder von vorne beginnen.
Da bringen auch Verhandlungen nichts, weil der Arbeitgeber sich an den Tarifvertrag halten muss.
Einzig was man machen kann, ist eine Stufenvorwegnahme auszuhandeln und dich direkt in Stufe 4 eingruppieren zu lassen, wenn sie dich unbedingt haben wollen, werden sie aufgrund von Fachkräftemangel ggf. darauf eingehen. Oder aber du verhandelst eine persönliche Zulage, die kann dir dein Arbeitgeber unanbhängig auszuahlen.

Viele Grüße

Drakonate

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Antw:Neueinstellung Eingruppierung/Stufenlaufzeit
« Antwort #3 am: 12.05.2024 08:39 »
Hallo,
danke für die ganzen Antworten und sorry für die späte Rückantwort :-)

Was kann man denn für Fakten oder Gründe angeben, um eine "Stufenvorwegnahme" zu auszuhandeln und mich direkt in Stufe 4 eingruppieren zu lassen? Meine bisherige Berufserfahrung + Weiterbildungen? Dazu kommt noch ggf. Fachkräftemangel....? Reicht das?

Gruß und einen schönen Sonntag!

MoinMoin

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Antw:Neueinstellung Eingruppierung/Stufenlaufzeit
« Antwort #4 am: 12.05.2024 08:50 »
Ganz einfach folgendes kommunizieren:
Ich möchte einen Vertrag mit Stufe 4, da ich mehr als 6 Jahren förderliche Zeiten vorweisen kann (Diese Zeiten gleich als Tabelle dem Personaler hinlegen).
Wenn ihr mir die Stufe 4 nicht geben wollt, dann müsst ihr jemanden anderes suchen!


Zimmer032

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Antw:Neueinstellung Eingruppierung/Stufenlaufzeit
« Antwort #5 am: 14.05.2024 09:07 »
Ganz einfach folgendes kommunizieren:
Ich möchte einen Vertrag mit Stufe 4, da ich mehr als 6 Jahren förderliche Zeiten vorweisen kann (Diese Zeiten gleich als Tabelle dem Personaler hinlegen).
Wenn ihr mir die Stufe 4 nicht geben wollt, dann müsst ihr jemanden anderes suchen!

Muss für die Anerkennung von förderlichen Zeiten nicht erstmal in quantitativer oder qualitativer Bewerbermangel herrschen?

mohlo

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Antw:Neueinstellung Eingruppierung/Stufenlaufzeit
« Antwort #6 am: 14.05.2024 09:11 »
Ja, und ein Mangel am Standort. Zudem muss es eine geringe Anzahl geeigneter Bewerber vorliegen.