Autor Thema: Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?  (Read 1427 times)

Kommunalgenie

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #45 am: 15.05.2024 16:06 »
Ja, dann ist es doch so. Ich halte die VV und Erlasse für rechtswidrig, ein Ehrenamt ist nunmal ein Ehrenamt und keine abhängige Beschäftigung. Es hat mit der Hauptbeschäftigung NICHTS zu tun.

Sicherlich kein Zufall, dett is ballin ;)

Halte es auch für ein zweischneidiges Schwert.
Aber ist halt wie es ist. Als Exekutivorgan kann ich über die Rechtmäßigkeit nicht urteilen und demnach solange anwenden bis ein Gericht deiner Rechtsauffassung folgt.

BAT

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #46 am: 15.05.2024 19:26 »
Finde das grundsätzlich in Ordnung, eine Hand wäscht die andere.

Aber Rechtmäßigkeit kann ich in diesem ganzen Sammelsurium nicht erkennen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Bloß aufpassen, dass die Wahl noch rechtmäßig gewertet werden kann, gerade in Berlin.

Umlauf

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Antw:Berufung Wahlhelfer - ohne Freizeitausgleich?
« Antwort #47 am: 15.05.2024 20:10 »
Ja, dann ist es doch so. Ich halte die VV und Erlasse für rechtswidrig, ein Ehrenamt ist nunmal ein Ehrenamt und keine abhängige Beschäftigung. Es hat mit der Hauptbeschäftigung NICHTS zu tun.

Sicherlich kein Zufall, dett is ballin ;)

Interessant, der Bund ein krimineller Arbeitgeber.