Hallo in die Runde...
ich bin derzeit im Bauamt tätig und in der 9a Stufe 4 eingruppiert. Ich habe im Februar einen Antrag auf Stellenbewertung gestellt. Da dies eine externe Firma bewertet, dauert es ziemlich lange und ich habe bis heute keine Antwort. Für den Fall einer Höhergruppierung, erfolgt dies aber auf jeden Fall rückwirkend zum Februar.
Nun hat sich intern im Bauamt eine neue Konstellation ergeben und eine Stelle mit der EG 10 wird frei auf die ich mich bewerben werde. Ich erhoffe mir gute Chancen, da ich die Stelle derzeit auch vertrete. Für den Fall, dass ich die Stelle bekomme und nun in die EG 10 rutsche, erhalte ich ja zunächst eine Stufe, sodass ich nicht weniger als vorher verdiene. Müsste dann ja EG 10 Stufe 3 sein.
Frage 1: Für den Fall das die Höhergruppierung nun rückwirkend eine 9c ergibt, muss diese ja trotz Stellenwechsels noch gewährt werden oder?
Dann wäre ich in 9c Stufe 4 und müsste dann somit auch bei Stellenwechsel die EG 10 Stufe 4 erhalten oder?
Frage 2: Falls die Höhergruppierung nicht so gut ausfällt, habe ich nur die Chance auf den Arbeitgeber zu hoffen, dass ich dort evtl. die EG 10 Stufe 4 aushandeln kann? Ich befinde mich nun schon seit 2016 in der 9a Stufe 2. Generell bin ich seit 2012 im öffentlichen Dienst. Habe einfach keine Lust schon wieder in Stufe 3 zu starten. Obwohl es ja rein rechtlich halt so ist.