Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 981 times)

maileg

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Höhergruppierung
« am: 08.10.2024 11:21 »
Hallo in die Runde...

ich bin derzeit im Bauamt tätig und in der 9a Stufe 4 eingruppiert. Ich habe im Februar einen Antrag auf Stellenbewertung gestellt. Da dies eine externe Firma bewertet, dauert es ziemlich lange und ich habe bis heute keine Antwort. Für den Fall einer Höhergruppierung, erfolgt dies aber auf jeden Fall rückwirkend zum Februar.

Nun hat sich intern im Bauamt eine neue Konstellation ergeben und eine Stelle mit der EG 10 wird frei auf die ich mich bewerben werde. Ich erhoffe mir gute Chancen, da ich die Stelle derzeit auch vertrete. Für den Fall, dass ich die Stelle bekomme und nun in die EG 10 rutsche, erhalte ich ja zunächst eine Stufe, sodass ich nicht weniger als vorher verdiene. Müsste dann ja EG 10 Stufe 3 sein.

Frage 1: Für den Fall das die Höhergruppierung nun rückwirkend eine 9c ergibt, muss diese ja trotz Stellenwechsels noch gewährt werden oder?
Dann wäre ich in 9c Stufe 4 und müsste dann somit auch bei Stellenwechsel die EG 10 Stufe 4 erhalten oder?

Frage 2: Falls die Höhergruppierung nicht so gut ausfällt, habe ich nur die Chance auf den Arbeitgeber zu hoffen, dass ich dort evtl. die EG 10 Stufe 4 aushandeln kann? Ich befinde mich nun schon seit 2016 in der 9a Stufe 2. Generell bin ich seit 2012 im öffentlichen Dienst. Habe einfach keine Lust schon wieder in Stufe 3 zu starten. Obwohl es ja rein rechtlich halt so ist.

Thomber

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 08.10.2024 11:24 »
Bei uns würdest Du für die Vergangenheit eine Nachzahlung (einer Zulage) erhalten, aber damit formal rückwirkend nicht höher eingruppiert werden.

heike2106

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 08.10.2024 11:31 »
Wenn du jetzt bereits Stufe 4 bist, bleibst du in Stufe 4.
Seit 2017 wird stufengleich höhergruppiert, nur die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.

Und der Stellenwechsel ist ja intern beim gleichen AG?
Ich weiß nicht, wie du auf die E10 - Stufe 3 kommst.

oberhaeo

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 08.10.2024 11:52 »
Ich wurde damals von EG 9a Stufe 6 in EG10 Stufe 6 höhergruppiert.
Du könntest Dich also zuerst mal informieren, ob Du nicht auch die beiden qweiteren 9-er Stufen überspringst.
Was sagen da Deine Tätigkeitsmerkmale im TVÖD?

maileg

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 08.10.2024 11:54 »
Ja, der Stellenwechsel ist intern. Also gleicher AG.
Also bin ich noch auf einem alten Stand?! Ich dachte, beim Stellenwechsel wird man mindestens der Stufe mit dem bisher erhaltenem Entgelt zugeordnet.
Ich dachte eine stufengleiche Höhergruppierung erfolgt nur bei einer Neubewertung.

KlammeKassen

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 08.10.2024 12:27 »
Ja, der Stellenwechsel ist intern. Also gleicher AG.
Also bin ich noch auf einem alten Stand?! Ich dachte, beim Stellenwechsel wird man mindestens der Stufe mit dem bisher erhaltenem Entgelt zugeordnet.
Ich dachte eine stufengleiche Höhergruppierung erfolgt nur bei einer Neubewertung.

Wenn du bei einer Kommune oder dem Bund arbeitest, bleibst du in deiner Stufe; die Stufenlaufzeit selbst beginnt jedoch von vorn;

Sagen wir:
du bist EG 9a Stufe 4: 02.2022 - 01.2026
du wechselst jetzt auf eine EG10 Stelle, das klappt zum 03.2025
dann bist du ab 03.2025 EG10 Stufe 4, allerdings dann bis 02.02029

Wenn du beim Land arbeitest, findet eine Herunterstufung statt

maileg

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 08.10.2024 13:18 »
Ja, der Stellenwechsel ist intern. Also gleicher AG.
Also bin ich noch auf einem alten Stand?! Ich dachte, beim Stellenwechsel wird man mindestens der Stufe mit dem bisher erhaltenem Entgelt zugeordnet.
Ich dachte eine stufengleiche Höhergruppierung erfolgt nur bei einer Neubewertung.

Wenn du bei einer Kommune oder dem Bund arbeitest, bleibst du in deiner Stufe; die Stufenlaufzeit selbst beginnt jedoch von vorn;

Sagen wir:
du bist EG 9a Stufe 4: 02.2022 - 01.2026
du wechselst jetzt auf eine EG10 Stelle, das klappt zum 03.2025
dann bist du ab 03.2025 EG10 Stufe 4, allerdings dann bis 02.02029

Wenn du beim Land arbeitest, findet eine Herunterstufung statt

Ich arbeite bei einer Kommune. Ach das ist ja super dann. Danke für die Erläuterung.
Dann muss nur noch die Bewerbung klappen :)