Autor Thema: Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit  (Read 343 times)

maxigott

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Das Arbeitsgericht Essen hat am 16.04.2024 (ArbG Essen, 16.04.2024 - 3 Ca 2231/23) eine durchaus interessante Entscheidung getroffen (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf/arbg_essen/j2024/3_Ca_2231_23_Urteil_20240416.html)

1. Auch Beschäftigten die sich in Elternzeit befinden, steht die volle Inflationsausgleichsprämie zu (Randnummern 41 ff.)
2. Auch Beschäftigten in Teilzeit steht die volle Inflationsausgleichsprämie zu (Randnummern 64 ff.)

Begründet wird das ganze, zumindest wie ich es lese damit, dass es sich bei der Prämie nicht um einen Bestandteil der Vergütung handelt, der aufgrund einer Arbeitsleistung erbracht wird. Vereinfacht gesagt: Alle Beschäftigten leiden zu 100 % unter der gestiegenen Inflation. Damit müssen auch alle die volle Ausgleichsprämie erhalten. Durchaus nachvollziehbar. Es wird spannend sein, ob und wie sich das ggf. weiterentwickelt.

BAT

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Dann mal reingucken. Wobei ist ja nur der juristische Katzentisch.

Grundsätzlich würde ich mich der Argumentation inhaltlich aber anschließen. Ob da aber die Grenzen einer Tarifautonomie wirklich überschritten sind?

Maggus

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Das Arbeitsgericht Essen hat am 16.04.2024 (ArbG Essen, 16.04.2024 - 3 Ca 2231/23) eine durchaus interessante Entscheidung getroffen (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf/arbg_essen/j2024/3_Ca_2231_23_Urteil_20240416.html)

1. Auch Beschäftigten die sich in Elternzeit befinden, steht die volle Inflationsausgleichsprämie zu (Randnummern 41 ff.)
2. Auch Beschäftigten in Teilzeit steht die volle Inflationsausgleichsprämie zu (Randnummern 64 ff.)

Begründet wird das ganze, zumindest wie ich es lese damit, dass es sich bei der Prämie nicht um einen Bestandteil der Vergütung handelt, der aufgrund einer Arbeitsleistung erbracht wird. Vereinfacht gesagt: Alle Beschäftigten leiden zu 100 % unter der gestiegenen Inflation. Damit müssen auch alle die volle Ausgleichsprämie erhalten. Durchaus nachvollziehbar. Es wird spannend sein, ob und wie sich das ggf. weiterentwickelt.

Bitte nochmal genau lesen.
Ja, das ArbG Essen hat entschieden, dass auch Beschäftigten in Elternzeit die Inflationsausgleichszahlung zusteht. Und es hat weiter ausgeführt, dass auch Beschäftigte die innerhalb der Elternzeit in Teilzeit arbeiten nicht nur Anspruch auf den anteiligen Betrag haben, sondern auf die volle Zahlung (wenn vor Elternzeit in Vollzeit).

Ob Beschäftigte im Sonderurlaub auch Anspruch auf die IAP haben, oder Beschäftigte die aus gesundheitlichen Gründen nur in Teilzeit arbeiten können, lässt das ArbG Essen ausdrücklich offen.

Ich habe nirgends herauslesen können, dass alle Teilzeitbeschäftigten lt. ArbG Essen einen Anspruch auf die volle IAP hätten.


Mal sehen was das LAG dazu sagt.
Persönlich sehe ich es sehr kritisch, wenn Beschäftigte in Teilzeit während der Elternzeit anders behandelt würden ggü. Beschäftigten in Teilzeit ohne Elternzeit.