Autor Thema: Antrag auf Neubewertung der Stelle abgelehnt. Was kann ich tun?  (Read 219 times)

sambo

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Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin seit ca. vier Jahren als IT-Administrator für den Schulbereich zuständig. Die Stellen wurden 2018 von E8 auf E10 bewertet. Die Kollegen, die für die Verwaltung und die Gemeinden zuständig sind, bekommen alle E11, obwohl die Aufgaben weitestgehend identisch sind. Daher habe ich einen Antrag auf Neubewertung gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Die Begründung ist, dass sich die Aufgaben seit der letzten Bewertung 2018 nicht geändert haben und auch der Geschäftsverteilungsplan seitdem nicht angepasst wurde. Die Beschreibung aus dem Geschäftsverteilungsplan ist jedoch so schwammig und allgemein formuliert, dass diese quasi für jede Art von administrativen Aufgaben zutreffend ist. Daher bin ich der Meinung, dass die detaillierte Tätigkeitsbeschreibung aus meinem Antrag maßgebend für die Bewertung sein muss, welche eigentlich problemlos mit E11 bewertet werden könnte. Mein Vorgesetzter ist mir leider bisher keine Hilfe gewesen, daher erwarte ich auch jetzt keine Unterstützung seinerseits. Hat jemand einen Rat für mich, wie ich den Antrag doch noch durchkriegen könnte? Ich bin dankbar für jede Idee, Erfahrung, etc.

MoinMoin

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Lass dir von deiner Personalstelle deine Aufstellung deiner Tätigkeiten als die auszuübenden Tätigkeiten bestätigen.
Sollten sie es ablehnen, dann fordere eine Aufstellung deiner auszuübenden Tätigkeiten ein und verweise darauf, dass du ansonsten nicht mehr wüsstest, was du auszuüben hast.

Hast du die Aufstellung deiner Tätigkeiten aus der Bewertung von 2018 vorliegen?
Falls nein fordere sie ein und mache nur noch das, was dort steht und lehne alles andere ab, solange die Personaler diese Dinge nicht als auszuübenden Tätigkeiten deklarieren.

Verwaltung schlägt man mit Verwaltung.

Wenn du dann die aT hast, die mutmaßlich zur EG11 führen, dann forderst du diese Entgelt ein und zur Not lässt du ein Gericht klären, ob du oder dein AG richtig liegt.

Alternative:
Such dir einen AG, der dich so bezahlt wie du es möchtest.


KlammeKassen

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Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin seit ca. vier Jahren als IT-Administrator für den Schulbereich zuständig. Die Stellen wurden 2018 von E8 auf E10 bewertet. Die Kollegen, die für die Verwaltung und die Gemeinden zuständig sind, bekommen alle E11, obwohl die Aufgaben weitestgehend identisch sind. Daher habe ich einen Antrag auf Neubewertung gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Die Begründung ist, dass sich die Aufgaben seit der letzten Bewertung 2018 nicht geändert haben und auch der Geschäftsverteilungsplan seitdem nicht angepasst wurde. Die Beschreibung aus dem Geschäftsverteilungsplan ist jedoch so schwammig und allgemein formuliert, dass diese quasi für jede Art von administrativen Aufgaben zutreffend ist. Daher bin ich der Meinung, dass die detaillierte Tätigkeitsbeschreibung aus meinem Antrag maßgebend für die Bewertung sein muss, welche eigentlich problemlos mit E11 bewertet werden könnte. Mein Vorgesetzter ist mir leider bisher keine Hilfe gewesen, daher erwarte ich auch jetzt keine Unterstützung seinerseits. Hat jemand einen Rat für mich, wie ich den Antrag doch noch durchkriegen könnte? Ich bin dankbar für jede Idee, Erfahrung, etc.

Immer diese Chefs, die meinen, keine Hilfe sein zu müssen. Geistig wohl noch im Jahr 2005 steckengeblieben: "Wenn er geht, kein Problem, stehen ja noch mindestens zehn Bewerber vor der Tür, die ebenfalls super qualifiziert sind und hier sofort anfangen wollen. Wahrscheinlich bekommen wir die sogar auch für EG 5."

Dass das in den Köpfen in der Verwaltung immer noch nicht ankommt, dass wir nicht in den 2000ern sind als Personal abgebaut wurde und es arbeitslose Fachkräfte en Masse auf dem Arbeitsmarkt gab.

Organisator

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Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin seit ca. vier Jahren als IT-Administrator für den Schulbereich zuständig. Die Stellen wurden 2018 von E8 auf E10 bewertet. Die Kollegen, die für die Verwaltung und die Gemeinden zuständig sind, bekommen alle E11, obwohl die Aufgaben weitestgehend identisch sind. Daher habe ich einen Antrag auf Neubewertung gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Die Begründung ist, dass sich die Aufgaben seit der letzten Bewertung 2018 nicht geändert haben und auch der Geschäftsverteilungsplan seitdem nicht angepasst wurde. Die Beschreibung aus dem Geschäftsverteilungsplan ist jedoch so schwammig und allgemein formuliert, dass diese quasi für jede Art von administrativen Aufgaben zutreffend ist. Daher bin ich der Meinung, dass die detaillierte Tätigkeitsbeschreibung aus meinem Antrag maßgebend für die Bewertung sein muss, welche eigentlich problemlos mit E11 bewertet werden könnte. Mein Vorgesetzter ist mir leider bisher keine Hilfe gewesen, daher erwarte ich auch jetzt keine Unterstützung seinerseits. Hat jemand einen Rat für mich, wie ich den Antrag doch noch durchkriegen könnte? Ich bin dankbar für jede Idee, Erfahrung, etc.

Formal gesehen ist ein Antrag auf Neubewertung nicht vorgesehen, insofern gibts da nichts durchzukriegen. Die Eingruppierung richtet sich nur nach den dir übertragenen Tätigkeiten, die typischerweise in einer Tätigkeitsdarstellung aufgeführt sind.

Wenn sich diese Aufgaben nicht geändert haben, also seit 2018 keine neuen Aufgaben (durch den Personalbereich) übertragen wurden, ändert sich logischerweise auch die Eingruppierung nicht. Der GVPl ist nicht eingruppierungsrelevant.

Insofern: Prüfe, ob die ausgeübten Tätigkeiten den übertragenen Tätigkeiten entsprechen und wenn nicht, sprich mit deinem Chef:

- entweder die übertragenen Aufgaben weitermachen mit der bestehenden Eingruppierung oder
- auf höherwertige Tätigkeiten drängen und diese übertragen lassen.