Autor Thema: Eingruppierung TVÖD und IT  (Read 11543 times)

Marber85

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Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #30 am: 05.04.2023 12:48 »
Meine Berufserfahrung wurde nicht mit den Jahren angerechnet (aktuell EG7 Stufe 3)...

Verrückt. Unter einer EG10 würde ich an deiner Stelle gar nicht mehr zur Arbeit antreten.

My3yes

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Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #31 am: 27.05.2024 13:19 »
Hallo,

es gibt Neuigkeiten. Ich wurde mittlerweile vom BKPV bewertet. In die Bewertung ist man mit einem Anteil von 45 % IT, 35% Beschaffung, Rest Finanzverwaltung gegangen.

Der BKPV hat die Stelle auf EG8 bewertet und fordert für diese EG einen BLI.

Mein AG möchte jetzt, dass ich für die EG8 einen BLI absolviere und in der Zwischenzeit die Prämie von EG7 auf EG8 zahlen.

Ich habe eine Fachhochschulreife und entsprechendes Know-how in der Verwaltung und sehe es als Zeitverschwendung bei dem kleinen Anteil der ggf. BLI relevant wäre, einen zu absolvieren. Schließlich benötigt man für den größten Anteil meiner Stellenbeschreibung keinen BLI oder II.
Der eigentliche IT Aufwand ist höher als 45 Prozent, ich denke man ist bewusst so niedrig in die Bewertung gegangen um eine höhere EG zu verhindern und generell die Flexibilität zu haben, mich in mehreren Abteilungen einsetzen zu können.
Der BKPV bewertet die IT in unserer Kommune aufgrund der Größe (5xxx Einwohner) mit maximal EG9a. EG9a und 5 im Mix ergibt für ihn dann die EG8.

Wie seht ihr das. Was würdet ihr mir empfehlen.


Parallel schaue ich mich nach einem neuen Arbeitgeber um. Viele IT-Stellen (IT-Systemadministrator z.B.) sind mit EG9a ausgeschrieben. Voraussetzung: abgeschlossene Ausbildung, Studium oder ähnlich.
Habe diese Arbeitgeber kontaktiert und gefragt wie die Eingruppierung bei mir aussehen würde. Man spricht von EG8, ggf. EG9a bei entsprechenden Nachweisen.
Sehe die Situation im IT-Bereich für mich als aussichtslos. Zumindest zeigen mir mehrere Situationen, dass es sich nicht wirklich rechnet IT zu machen. Meine Kollegen im Steueramt haben keinerlei IT-Anteil und werden auch min. EG7 oder 8 eingruppiert.
« Last Edit: 27.05.2024 13:28 von My3yes »

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #32 am: 27.05.2024 13:27 »
Einfach die IT Zeiten korrekt aufschreiben und dann nach 45% absolut nichts mehr machen in dem Bereich, mit den Hinweis, du darfst laut BKPV nicht mehr machen.

Layer8

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Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #33 am: 27.05.2024 15:05 »
Ich bin für mehrere Hosts, virtuelle Server, alle Clients, Telefonanlage, externe Liegenschaften und deren IT-Infrastruktur, Schließanlage etc. zuständig. Dies in vollem Umfang.
...
Letztes Jahr die Zuständigkeit des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) übertragen bekommen.

Der BKPV bewertet die IT in unserer Kommune aufgrund der Größe (5xxx Einwohner) mit maximal EG9a. EG9a und 5 im Mix ergibt für ihn dann die EG8.
Bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Admin in einer Mittel- oder Großstadt deutlich mehr ausgezahlt bekommen müsste.

Wie seht ihr das. Was würdet ihr mir empfehlen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht, der bekommt Einsicht in die Stellenbewertung, Bewertung anzweifeln, Arbeitsaufzeichnung machen, %Anteil IT und auch ISB höher, Fallgruppe berücksichtigen, EG x durch den Anwalt einfordern, sich wundern wie flexibel manche werden können.

My3yes

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Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #34 am: 27.05.2024 15:22 »
Ich bin für mehrere Hosts, virtuelle Server, alle Clients, Telefonanlage, externe Liegenschaften und deren IT-Infrastruktur, Schließanlage etc. zuständig. Dies in vollem Umfang.
...
Letztes Jahr die Zuständigkeit des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) übertragen bekommen.

Der BKPV bewertet die IT in unserer Kommune aufgrund der Größe (5xxx Einwohner) mit maximal EG9a. EG9a und 5 im Mix ergibt für ihn dann die EG8.
Bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Admin in einer Mittel- oder Großstadt deutlich mehr ausgezahlt bekommen müsste.

Wie seht ihr das. Was würdet ihr mir empfehlen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht, der bekommt Einsicht in die Stellenbewertung, Bewertung anzweifeln, Arbeitsaufzeichnung machen, %Anteil IT und auch ISB höher, Fallgruppe berücksichtigen, EG x durch den Anwalt einfordern, sich wundern wie flexibel manche werden können.

Beim Anwalt für Arbeitsrecht war ich ebenfalls schon. Hat ein gutes Renommee und meinte nur, ob ich da wirklich arbeiten möchte und die Aussichten nicht so gut stehen würden.

Die Stellenbeschreibung habe ich sehr detailliert aufgestellt und zur Prüfung vorgelegt. Die realistischen Arbeitsanteile habe ich aufgeschlüsselt. Bei der Bewertung wurden diese teilweise angeglichen und zum BKPV geschickt. Dieser weist daraufhin, dass IT nicht mindestens 50% Stellenwert findet und bewertet wie eingangs erwähnt mit EG8. Als zusätzliche Hürde sieht er einen BLI vor. Somit ist die EG8 bei den geschilderten Konstellationen auch nur möglich wenn ich den BLI mache. Anderenfalls bleibt es bei der EG7.

superbraz

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Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #35 am: 28.05.2024 14:53 »
wenn die Beschaffung noch zur IT gehört, dann kann man da ganz gut einen gesamten Arbeitsvorgang draus bilden, dann hast du 45+35% IT Tätigkeit....also 80%.

Oder wie oben angemerkt, nach 45% der IT Tätigkeit einfach mal auf nächste Woche vertrösten.

My3yes

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Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #36 am: 28.05.2024 16:14 »
Die Beschaffung gilt für alle Bereiche. Auch die Beschaffung für IT usw.
Das Problem ist nicht nur der Anteil sondern die Tatsache das ich dafür den BLI machen muss, was ich eher als Problem sehe. Die Zuteilung IT ist mit 45% unterdimensioniert und der Rest nicht BLI relevant :-/

Layer8

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Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #37 am: 29.05.2024 08:02 »
Beim Anwalt für Arbeitsrecht war ich ebenfalls schon. Hat ein gutes Renommee und meinte nur, ob ich da wirklich arbeiten möchte und die Aussichten nicht so gut stehen würden.
Hat er kein Interesse? Auch mein RA sagte etwas ähnliches zum Arbeitsplatz, aber er hat meine Interessen vertreten und einige Schreiben aufgesetzt. Natürlich musste er einen ganzen Schwung Infos vorab bekommen. Am Ende stand die korrekte Eingruppierung. Das man sich damit nicht unbedingt Freunde macht und die Vertreter des AG auch schon am K**** waren weil man als Querulant gilt...geschenkt.
 



My3yes

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Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #38 am: 29.05.2024 08:09 »
Hallo,

danke für den Input. Aktuell liegt hat eine von mir erstellte Stellenbeschreibung mit gekürzten Prozentanteilen (der Arbeitgeber möchte diese Verteilung) vor, welche zusätzlich vom BKPV als neutrale Instanz bewertet wurde. Der AG legt somit alles was von meiner Seite als Wunschkonzert aus. Schließlich liegt eine externe, neutrale Bewertung vor, welche die EG8 beurteilt hat. Man könnte hergehen und sagen, dass die IT mit 45 Prozent unrealistisch eingeschätzt wurde und höher gewichtet werden muss. Wenn der AG das nicht möchte kann man denke ich nicht viel dagegen machen. Man soll einen Teil IT machen und quasi von allem ein bisschen um die Flexibilität zu haben. Mein Nachteil: keinerlei Perspektive bzgl. höherer Eingruppierung.
Deswegen wohl die realistische Aussage vom Anwalt.


MoinMoin

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Antw:Eingruppierung TVÖD und IT
« Antwort #39 am: 29.05.2024 09:05 »
Hallo,

danke für den Input. Aktuell liegt hat eine von mir erstellte Stellenbeschreibung mit gekürzten Prozentanteilen (der Arbeitgeber möchte diese Verteilung) vor, welche zusätzlich vom BKPV als neutrale Instanz bewertet wurde. Der AG legt somit alles was von meiner Seite als Wunschkonzert aus. Schließlich liegt eine externe, neutrale Bewertung vor, welche die EG8 beurteilt hat. Man könnte hergehen und sagen, dass die IT mit 45 Prozent unrealistisch eingeschätzt wurde und höher gewichtet werden muss. Wenn der AG das nicht möchte kann man denke ich nicht viel dagegen machen. Man soll einen Teil IT machen und quasi von allem ein bisschen um die Flexibilität zu haben. Mein Nachteil: keinerlei Perspektive bzgl. höherer Eingruppierung.
Deswegen wohl die realistische Aussage vom Anwalt.
Wenn dein AG dich anweist nur zu 45% die beschriebenen Arbeitsvorgänge in der IT zu machen, dann ist das halt so und du machst halt penibel auch nur zu diesen 45% diese AVs und zwar jede Woche (oder jeden Tag)
Kannst dir ja schon eine Email Vorlage machen die da lautet:
leider kann ich Ihre Anfrage erst nächste Woche beantworten, da mein Zeitkontingent aufgebraucht ist und mein AG mir verboten hat, mehr Zeit in diese Aufgabe zu investieren.
cc an Vorgesetzten / Personal

Wo ist da das Problem  ;D
ach ja diese email hat dann natürlich für den nächsten Tag schon 3 Minuten aufgefressen.

Sollte dein Vorgesetzter dich schriftlich anweisen es trotzdem zu machen, dann machst du es halt (bis die Stunden für den Monat aufgebraucht sind und du schreiben muss:
leider darf ich diese Aufgabe erst in 3 Wochen bearbeiten, wenden sie sich an das Personalrecherat.....

 ;D