Die Besoldung von Beamten, die zuvor diese Tätigkeit auszuüben hatten, bietet keinerlei Aufschluss über die zutreffende Eingruppierung von TB sowohl im allgemeinen wie auch im vorliegenden Fall. Da TB entsprechend ihrer gesamten auszuübendem Tätigkeit eingruppiert sind, bedarf es schlicht der Bildung von Arbeitsvorgängen mit Zeitanteilen der neuen auszuübenden Tätigkeit. Mithin ist die Antwort auf die Frage, was Du tun sollst, wohl das Schätzen des Zeitanteils, den die Tätigkeit als Antikorruptionsbeauftragter an der Gesamttätigkeit ausmacht. Das Festlegen der auszuübenden Tätigkeit - und das schließt die Zeitanteile mit ein - ist zwar Aufgabe des Arbeitgebers, da es sich bei diesem aber um eine juristische Person handelt, bedient er sich dazu naturgemäß seines Personals - und das schließt Dich ja ein.