Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 740930 times)

MoinMoin

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #1005 am: 16.04.2024 14:18 »
Für den Arbeitgeber hätte das Planbarkeit, weil jetzt die Haushaltsplanungen für die kommenden Jahre laufen, und sie eh ab 01.01. zahlen müssten. So ist das doch jedesmal Glaskugellesen, wie viel Geld für die kommende Lohnsteigerung eingestellt werden muss.
Wieso müssen sie ab dem 1.1. zahlen?

Organisator

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #1006 am: 16.04.2024 14:21 »
Das kann vielleicht auch von Ort zu Ort variieren. Meine neue Dienststelle hat mir ohne große Diskussion eine kleine Stufenvorweggewährung aufgrund des Bewerbermangels (E9a) "bewilligt" (Großstadt in NRW). Auch in meiner ehemaligen Dienststelle (Land) gab es große Stellenbesetzungsprobleme im vergl. mittleren Dienst.

Wenn ich die erforderliche Qualifikation (VL II) hätte, würde ich mich auf E9b/c-Stellen tatsächlich auch nicht unbedingt bewerben. Insofern kann ich in diesen Entgeltgruppen den Bewerbermangels nachvollziehen. Zum Glück öffnen sich immer mehr Behörden dafür, solche Stellen auch mit Personen zu besetzen, die "nur" eine VFA-Ausbildung haben.

Genau - und wenn schon Berufseinsteiger mit der E9a starten, E9b/c auch ohne VL II / Bachelor besetzt werden ist doch klar, dass unter E11 keiner mehr mit Studium kommt. Eine große prozentuale Erhöhung würde das wieder geradebiegen. Insbesondere wenn dann die Abstände zwischen den einzelnen Entgeltgruppen mehr als 3 % betragen. Wer will denn schon höherwertige Aufgaben wahrnehmen, wenn dafür gerade mal 50 € netto pro Monat rausspringen.

NelsonMuntz

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« Antwort #1007 am: 16.04.2024 14:40 »

Genau - und wenn schon Berufseinsteiger mit der E9a starten, E9b/c auch ohne VL II / Bachelor besetzt werden ist doch klar, dass unter E11 keiner mehr mit Studium kommt. Eine große prozentuale Erhöhung würde das wieder geradebiegen. Insbesondere wenn dann die Abstände zwischen den einzelnen Entgeltgruppen mehr als 3 % betragen. Wer will denn schon höherwertige Aufgaben wahrnehmen, wenn dafür gerade mal 50 € netto pro Monat rausspringen.

Absolut. Meine Frau hat sich geweigert, weitere Aufgaben zu übernehmen, um dann von der 9c in die 10 zu kommen. Erst nachdem man daraus eine 11 "gebastelt" hat, ging das klar. Die Übernahme von Mehrverantwortung lohnt fast gar nicht.

BAT

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« Antwort #1008 am: 16.04.2024 14:43 »
Das resultiert in diesem Bereich aber aus der dämlichen Idee, beim Übergang von BAT in TVÖD die alten IVb und IVa - Gruppen in EINE Entgeltgruppe zu packen, dann anschließend wieder zwei Gruppen davon zu machen und dann on top noch die 9c einzufügen. Da geht eine Spreizung natürlich verloren.

Bewerbungen auf 9b, 9c und 10 bringen nicht wirklich was.

NelsonMuntz

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« Antwort #1009 am: 16.04.2024 14:48 »
Das resultiert in diesem Bereich aber aus der dämlichen Idee, beim Übergang von BAT in TVÖD die alten IVb und IVa - Gruppen in EINE Entgeltgruppe zu packen, dann anschließend wieder zwei Gruppen davon zu machen und dann on top noch die 9c einzufügen. Da geht eine Spreizung natürlich verloren.

Bewerbungen auf 9b, 9c und 10 bringen nicht wirklich was.

Betrifft mich in der 12 im TV-L und den bestehenden Regelungen in unserem Hause aber auch. Der Mehraufwand für die 13 steht in keinem Verhältnis zur potentiellen Belohnung.

BAT

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« Antwort #1010 am: 16.04.2024 14:50 »
Die 13 wird bei uns im Hause gar nicht ausgeschrieben für Verwaltungskräfte. Nur die 12 und 14, natürlich mit gutem Grund.

VFA West

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« Antwort #1011 am: 16.04.2024 14:51 »

Genau - und wenn schon Berufseinsteiger mit der E9a starten, E9b/c auch ohne VL II / Bachelor besetzt werden ist doch klar, dass unter E11 keiner mehr mit Studium kommt. Eine große prozentuale Erhöhung würde das wieder geradebiegen. Insbesondere wenn dann die Abstände zwischen den einzelnen Entgeltgruppen mehr als 3 % betragen. Wer will denn schon höherwertige Aufgaben wahrnehmen, wenn dafür gerade mal 50 € netto pro Monat rausspringen.

Absolut. Meine Frau hat sich geweigert, weitere Aufgaben zu übernehmen, um dann von der 9c in die 10 zu kommen. Erst nachdem man daraus eine 11 "gebastelt" hat, ging das klar. Die Übernahme von Mehrverantwortung lohnt fast gar nicht.

Na gut, überzeugt. Dann bin ich ab sofort auch gegen Sockelbeträge.  :) auch wenn ich selbst nicht dazu gehöre, finde es gerade genau genommen sogar richtig unfair, dass die oberen Entgeltgruppen in der Vergangenheit oft eine prozentual geringe Erhöhung erhalten haben.

Organisator

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« Antwort #1012 am: 16.04.2024 15:40 »
Das führt dann zu solchen komischen, allerdings nicht gerade seltenen Konstellationen, dass eine Höhergruppierung (mit höherwertigen Tätigkeiten) zu weniger Einkommensgewinn führt, als eine ggf. alsbald anstehende höhere Stufe.
Man muss sich zur Einkommensmaximierung in diesem Sinne tatsächlich manchmal wehren, eingruppierungsrelevante höherwertige Tätigkeiten (zu einem frühen Zeitpunkt) übertragen zu bekommen.

Organisator

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« Antwort #1013 am: 16.04.2024 15:41 »

Genau - und wenn schon Berufseinsteiger mit der E9a starten, E9b/c auch ohne VL II / Bachelor besetzt werden ist doch klar, dass unter E11 keiner mehr mit Studium kommt. Eine große prozentuale Erhöhung würde das wieder geradebiegen. Insbesondere wenn dann die Abstände zwischen den einzelnen Entgeltgruppen mehr als 3 % betragen. Wer will denn schon höherwertige Aufgaben wahrnehmen, wenn dafür gerade mal 50 € netto pro Monat rausspringen.

Absolut. Meine Frau hat sich geweigert, weitere Aufgaben zu übernehmen, um dann von der 9c in die 10 zu kommen. Erst nachdem man daraus eine 11 "gebastelt" hat, ging das klar. Die Übernahme von Mehrverantwortung lohnt fast gar nicht.

Na gut, überzeugt. Dann bin ich ab sofort auch gegen Sockelbeträge.  :) auch wenn ich selbst nicht dazu gehöre, finde es gerade genau genommen sogar richtig unfair, dass die oberen Entgeltgruppen in der Vergangenheit oft eine prozentual geringe Erhöhung erhalten haben.

Ist aus meiner Sicht eine seitens der Gewerkschaften logische Klientelpolitik, die den Arbeitgebern allerdings den Handlungsspielraum beschränkt, so dass letztere dies nicht mit sich hätten machen lassen fürfen.

NelsonMuntz

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« Antwort #1014 am: 16.04.2024 16:10 »
Die 13 wird bei uns im Hause gar nicht ausgeschrieben für Verwaltungskräfte. Nur die 12 und 14, natürlich mit gutem Grund.

Tatsächlich wird die 13 auch bei uns nur bis zur vollständigen Übertragung aller Aufgaben verwendet, dann geht es in die 14. Aber: Ich müsste das wissenschaftliche Hochschulstudium nachholen, respektive ein sehr, sehr umfangreiches, internes Qualifizierungsprogramm durchlaufen. Dafür fehlt mir dann doch der Antrieb ;)

Na gut, überzeugt. Dann bin ich ab sofort auch gegen Sockelbeträge.  :) auch wenn ich selbst nicht dazu gehöre, finde es gerade genau genommen sogar richtig unfair, dass die oberen Entgeltgruppen in der Vergangenheit oft eine prozentual geringe Erhöhung erhalten haben.

Das Schwierige ist ja: Je höher die EG, desto größer wird der Abstand zur pW. Wenn ich die Recruiter-Pings bei mir so überfliege, dann kann ich mit den gleichen Skills da draußen gut 20% mehr verdienen. Mein Chef (in der A15)  sicher 50% mehr.

Einmalzahlungen könnten bei Tarifverhandlungen hingegen tatsächlich nach oben hin abschmelzend gezahlt werden. Das verändert die Relationen in der Tabelle dann nicht.

Philipp

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« Antwort #1015 am: 16.04.2024 16:16 »

Einmalzahlungen könnten bei Tarifverhandlungen hingegen tatsächlich nach oben hin abschmelzend gezahlt werden. Das verändert die Relationen in der Tabelle dann nicht.

Führt aber zu noch mehr Unmut und zu noch größeren "Differenzen" abseits des Gehaltszettels zwischen unteren, mittleren und oberen EG.

Die Unteren EG bekommen jedes Jahr schon mehr Weihnachtsgeld (in Prozenten). Der jährliche Mittelfinger reicht doch.

NelsonMuntz

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« Antwort #1016 am: 16.04.2024 16:44 »
Das stimmt natürlich - die JSZ gehört vereinheitlicht (also in Prozenten gehen).

Gleichzeitig ist aber auch unstrittig, dass die Inflation 22/23 in den unteren Etagen stärker eingeschlagen hat. Einmalzahlungen sollten insgesamt auch eher die Ausnahme, als die Regel sein.

VFA West

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« Antwort #1017 am: 16.04.2024 17:28 »
Die JSZ ist teilweise nicht nur prozentual höher: In der EG 9c/3 TVöD-VKA ist sie auch beitragsmäßig geringer als in der EG 08/3 TVöD-VKA (zwar nur minimal, aber trotzdem). Das dürfte so definitiv eigentlich nicht sein.

BAT

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« Antwort #1018 am: 16.04.2024 18:38 »
Wie schon oft geschrieben, solche Leistungen sind eine Krux, weil sie bei Kürzung den Beitrag zur Gewerkschaft nicht mindern.

Umlauf

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« Antwort #1019 am: 17.04.2024 01:13 »

Ohne HomeOffice-Pauschale gäbe es für diese Tage nichts.

Bei kurzen Fahrstrecken wirkt die HO-Pauschale stärker als die Pendler-Pauschale alles auf den Tag bezogen.

Also gibt es ein Wahlrecht für die Steuer? Entweder bin ich im HO oder nicht, dacht ich mir immer... ???

Soll das jetzt Realsatire sein?

Niemand hat etwas von einem Wahlrecht geschrieben. Wenn das Finanzamt es will, kann es für alles einen Nachweis verlangen.

Es wurde lediglich aufgezeigt, dass beide Pauschalen eine jeweils andere Wirkweise und andere Berechnungsgrundlagen haben. NelsonMuntz war gleich noch so nett und den Pik der Berechnung aufgezeigt. Dafür vielen Dank. Dazu war ich jetzt zu faul.


Zum Thema Steuererklärung:
Das ist doch mittlerweile sehr einfach geworden. Vieles muss man nicht mehr ausfüllen, da die Daten bereits vorliegen. Stichwort vorausgefüllte Steuererklärung.
Eine Steuersoftware führt einen quasi an der Hand durch den Rest.

Die hessische Steuerverwaltung ist der Meinung, es sei besser, dass mein zuständiges Finanzamt 180 km entfernt ist, statt der bisherigen 3 km. Deswegen habe ich die Erklärung nun mit der Steuersoftwate per Elster einfliegen lassen.

Wer weder Software noch Elster haben möchte, kann die Erklärung mit dem Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung in die Steuerformulare eintragen und seine Daten als XML abspeichern. Diese XML kann man im Folgejahr wieder importieren. Einfacher geht es schon nicht mehr.