Ohne HomeOffice-Pauschale gäbe es für diese Tage nichts.
Bei kurzen Fahrstrecken wirkt die HO-Pauschale stärker als die Pendler-Pauschale alles auf den Tag bezogen.
Also gibt es ein Wahlrecht für die Steuer? Entweder bin ich im HO oder nicht, dacht ich mir immer...
Soll das jetzt Realsatire sein?
Niemand hat etwas von einem Wahlrecht geschrieben. Wenn das Finanzamt es will, kann es für alles einen Nachweis verlangen.
Es wurde lediglich aufgezeigt, dass beide Pauschalen eine jeweils andere Wirkweise und andere Berechnungsgrundlagen haben. NelsonMuntz war gleich noch so nett und den Pik der Berechnung aufgezeigt. Dafür vielen Dank. Dazu war ich jetzt zu faul.
Zum Thema Steuererklärung:
Das ist doch mittlerweile sehr einfach geworden. Vieles muss man nicht mehr ausfüllen, da die Daten bereits vorliegen. Stichwort vorausgefüllte Steuererklärung.
Eine Steuersoftware führt einen quasi an der Hand durch den Rest.
Die hessische Steuerverwaltung ist der Meinung, es sei besser, dass mein zuständiges Finanzamt 180 km entfernt ist, statt der bisherigen 3 km. Deswegen habe ich die Erklärung nun mit der Steuersoftwate per Elster einfliegen lassen.
Wer weder Software noch Elster haben möchte, kann die Erklärung mit dem Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung in die Steuerformulare eintragen und seine Daten als XML abspeichern. Diese XML kann man im Folgejahr wieder importieren. Einfacher geht es schon nicht mehr.