Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 113606 times)

wurmlie

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #1020 am: 17.04.2024 07:59 »
Das stimmt natürlich - die JSZ gehört vereinheitlicht (also in Prozenten gehen).

Gleichzeitig ist aber auch unstrittig, dass die Inflation 22/23 in den unteren Etagen stärker eingeschlagen hat. Einmalzahlungen sollten insgesamt auch eher die Ausnahme, als die Regel sein.

Eigentlich hat die Inflation bei allen gleich eingeschlagen. Kann mich nicht daran erinnern, dass einer der ne EG12 hat, weniger von der Inflation betroffen ist - der Qualifikation geschuldet, dass dort Netto mehr übrig ist.

Ich finde auch immer das gejammere der EGs "6-9" teilweise abgehoben und unpassend.
Niemand wird daran gehindert, sich weiterzubilden oder zusätzliche Qualifikationen zu erlangen, um eine höhere Einstufung zu erreichen (inkl. verhandlungen über Zulagen).

Dies kann sowohl direkt nach der Schule als auch im späteren Berufsleben erfolgen. Ich persönlich habe berufsbegleitend studiert (vollzeit gearbeitet und Teilzeitstudium absolviert), trotz der Verpflichtungen meiner Familie (Nachwuchs etc.), und habe vor kurzem meinen Abschluss als Ingenieur gemacht. Das hat viele Jahre viel Freizeit gefordet und nun profitiere ich "noch" davon.

Es hat manchmal den Anschein, dass Mitarbeiter der Einstufungen 7 darauf warten, ohne jegliche Anstrengung in die Einstufung 10 befördert zu werden oder eine Gehaltsanpassung in dieser Form zu erhalten. Doch wir sollten nicht vergessen, dass diejenigen, die auf höheren Ebenen arbeiten, ihre Positionen durch harte Arbeit und Engagement (Studum, Staatlt. geprft. etc.) erreicht haben (Manchmal natürlich durch Vitamin B und blabla). Dies spiegelt sich auch in ihrem Gehalt wider.

Letztendlich verdienen Menschen mit höheren Qualifikationen und Verantwortlichkeiten mehr, weil sie dafür etwas geleistet haben - sei es gut oder schlecht.
« Last Edit: 17.04.2024 08:06 von wurmlie »

Britta2

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #1021 am: 17.04.2024 09:24 »
Letztendlich verdienen Menschen mit höheren Qualifikationen und Verantwortlichkeiten mehr, weil sie dafür etwas geleistet haben.

so die übliche Phrase und Theorie. wir waren und werden auch künftig nie alle "gleich" sondern bleiben "gleicher".
Nur der ÖD kann es sich leisten, Mitarbeiter auszubremsen. Das Zwischenzeugnis für hervorragende Leistungen und "im Grunde völlig überqualifiziert" ist das Papier nicht Wert, auf dem es ausgedruckt wird. Hauptsache keine bessere Einstufung zugestehen, dann eher totstellen (Arbeitsentzug) und danach Minderleistung behaupten mit "also doch richtig eingestuft". Gut, was solls. Licht am Ende des Tunnels in Sicht - Abschied mit lautem Hurra ...

NelsonMuntz

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #1022 am: 17.04.2024 09:25 »
Das stimmt natürlich - die JSZ gehört vereinheitlicht (also in Prozenten gehen).

Gleichzeitig ist aber auch unstrittig, dass die Inflation 22/23 in den unteren Etagen stärker eingeschlagen hat. Einmalzahlungen sollten insgesamt auch eher die Ausnahme, als die Regel sein.

Eigentlich hat die Inflation bei allen gleich eingeschlagen. Kann mich nicht daran erinnern, dass einer der ne EG12 hat, weniger von der Inflation betroffen ist - der Qualifikation geschuldet, dass dort Netto mehr übrig ist.

Ich finde auch immer das gejammere der EGs "6-9" teilweise abgehoben und unpassend.
Niemand wird daran gehindert, sich weiterzubilden oder zusätzliche Qualifikationen zu erlangen, um eine höhere Einstufung zu erreichen (inkl. verhandlungen über Zulagen).

Dies kann sowohl direkt nach der Schule als auch im späteren Berufsleben erfolgen. Ich persönlich habe berufsbegleitend studiert (vollzeit gearbeitet und Teilzeitstudium absolviert), trotz der Verpflichtungen meiner Familie (Nachwuchs etc.), und habe vor kurzem meinen Abschluss als Ingenieur gemacht. Das hat viele Jahre viel Freizeit gefordet und nun profitiere ich "noch" davon.

Es hat manchmal den Anschein, dass Mitarbeiter der Einstufungen 7 darauf warten, ohne jegliche Anstrengung in die Einstufung 10 befördert zu werden oder eine Gehaltsanpassung in dieser Form zu erhalten. Doch wir sollten nicht vergessen, dass diejenigen, die auf höheren Ebenen arbeiten, ihre Positionen durch harte Arbeit und Engagement (Studum, Staatlt. geprft. etc.) erreicht haben (Manchmal natürlich durch Vitamin B und blabla). Dies spiegelt sich auch in ihrem Gehalt wider.

Letztendlich verdienen Menschen mit höheren Qualifikationen und Verantwortlichkeiten mehr, weil sie dafür etwas geleistet haben - sei es gut oder schlecht.

Ich bin da völlig bei Dir - und ebenfalls kein Freund von Fest- oder Sockelbeträgen bei Tarifverhandlungen.

Dennoch: Unterschiedliche Einkommensschichten haben auch unterschiedliche Warenkörbe - und daher unterscheidet sich auch die Wirkung der Inflation, die ja eben nicht homogen über alle Produktgruppen verteilt ist. Die Situation in 22/23 war schon außerordentlich und in eben solchen Fällen (die hoffentlich künftig eine Ausnahme bleiben), kann man auch mit einer Einmalzahlung reagieren, die sich explizit an die unteren Ebenen richtet.

Ich habe z.B. meinen ETF-Sparplan etwas herunterfahren müssen. Das ist sicher traurig und ärgerlich. Wäre ich aber in der Situation, dass ich mich zwischen der Begleichung meiner Gasrechnung und dem Kauf von Essen für die Kinder entscheiden müsste, dann hätte ich doch ein ernsthaftes Problem.

Die Relation zwischen den einzelnen Einkommensgruppen in der Tabelle muss natürlich entsprechend der Qualifikation und der übernommenen Aufgaben gewahrt bleiben.

Umlauf

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« Antwort #1023 am: 17.04.2024 11:17 »
Mit dem Fußgänger ist es doch auch relativ. Ich gehe jeweils auch ein, zwei Kilometer zum Bahnhof, dass wird bei mir aber nicht angerechnet.

Man muss die Kilometer schon angeben, damit man sie bekommen kann.
Das zugehörige Feld ist beschrieben mit:
„davon mit öffentl. Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad o. Ä., als Fußgänger, als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt“

Warum sollen diese 2 Kilometer also mit angerechnet werden?

Irgendetwas stimmt also an deinen Sachverhalt nicht.

Paul Stanley

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« Antwort #1024 am: 17.04.2024 11:17 »
Verrückte Idee: Arbeitsentgelt eintauschen gegen Tickets, Diesel, Fahrrad?

Etwas crazy, ich weiß... ;)

Und ein warmes Mittagessen.

Herbert Meyer

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« Antwort #1025 am: 17.04.2024 11:18 »
Zitat

Dennoch: Unterschiedliche Einkommensschichten haben auch unterschiedliche Warenkörbe - und daher unterscheidet sich auch die Wirkung der Inflation, die ja eben nicht homogen über alle Produktgruppen verteilt ist. Die Situation in 22/23 war schon außerordentlich und in eben solchen Fällen (die hoffentlich künftig eine Ausnahme bleiben), kann man auch mit einer Einmalzahlung reagieren, die sich explizit an die unteren Ebenen richtet.


Stimmt, in meinem Warenkorb befand sich vor kurzem eine Dachsanierung. Dass diese 30 Prozent mehr gekostet hat als noch vor einigen Jahren tat mir mit Sicherheit mehr weh als dem E6ler, der 30 Prozent mehr für seine Currywurst zahlen muss.

BAT

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« Antwort #1026 am: 17.04.2024 11:32 »

Warum sollen diese 2 Kilometer also mit angerechnet werden?

Irgendetwas stimmt also an deinen Sachverhalt nicht.

Was würdest du konkret in der Steuererklärung angeben?

Herbert Meyer

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« Antwort #1027 am: 17.04.2024 11:56 »

Warum sollen diese 2 Kilometer also mit angerechnet werden?

Irgendetwas stimmt also an deinen Sachverhalt nicht.

Was würdest du konkret in der Steuererklärung angeben?

Die Kilometeranzahl des einfachen Weges zur Arbeitsstätte, ermittelt per Google Maps. Es ist vollkommen irrelevant ob Kilometer 1 zu Fuß, Kilometer 2 per Fahrrad, Kilometer 3 per Zug, Kilometer 4 kriechend und Kilometer 5 in einem Clownsmobil zurückgelegt wurde. Das interessiert das Finanzamt schlichtweg nicht, da die Kilometerpauschale identisch ist.

NelsonMuntz

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« Antwort #1028 am: 17.04.2024 12:00 »
Zitat

Dennoch: Unterschiedliche Einkommensschichten haben auch unterschiedliche Warenkörbe - und daher unterscheidet sich auch die Wirkung der Inflation, die ja eben nicht homogen über alle Produktgruppen verteilt ist. Die Situation in 22/23 war schon außerordentlich und in eben solchen Fällen (die hoffentlich künftig eine Ausnahme bleiben), kann man auch mit einer Einmalzahlung reagieren, die sich explizit an die unteren Ebenen richtet.


Stimmt, in meinem Warenkorb befand sich vor kurzem eine Dachsanierung. Dass diese 30 Prozent mehr gekostet hat als noch vor einigen Jahren tat mir mit Sicherheit mehr weh als dem E6ler, der 30 Prozent mehr für seine Currywurst zahlen muss.

 :D :D :D - Gibt ja aber keinen Grund, warum die Sanierung Deiner Bruchbude durch eine Tariferhöhung querfinanziert werden sollte  ;)

Im Ernst: Ich rede hier von Einmalzahlungen, die vielleicht bei 500€ netto liegen - Da kommst Du bei einer Dachsanierung auch nicht mit weiter. Und über kommende, energetische Sanierungspflichten muss man sich als Eigentümer eben im Vorfeld auch Gedanken machen - Wenn das dann überfordert, dann ist das eben: Pech. (Wenn Du mehr Geld brauchst: Qualifiziere Dich weiter und erklimme die Karriereleiter ;))

(Ich habe übrigens selbst Eigentum und ebenfalls die Erfahrung mit gestiegenen Kosten gemacht - aus der Erfahrung aus meinem Umfeld muss ich aber auch festhalten, dass viele Leute arg auf Kante kalkulieren und oft leider auch beim Bewerten von Handwerksangeboten wenig Kompetenz an den Tag legen. Da wird dann schnell geweint/geschimpft, obwohl man es hätte besser wissen können und müssen).

VielUnterwegs

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« Antwort #1029 am: 17.04.2024 12:00 »
...Dass diese 30 Prozent mehr gekostet hat als noch vor einigen Jahren tat mir mit Sicherheit mehr weh als dem E6ler, der 30 Prozent mehr für seine Currywurst zahlen muss.

Was bitte ist ein E6ler?

BAT

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« Antwort #1030 am: 17.04.2024 12:01 »
Ja, und damit ist doch meine Aussage gegenüber MoinMoin (?) verifiziert, dass die Wege als Fußgänger steuerlich durchaus unterschiedlich  behandelt werden.

Denn es ging ja um die Auffassung, dass Wege als Fußgänger immer abgesetzt werden können, was aber bei den Pauschalen in Verbindung mit Zugnutzung nicht zum Tragen kommt.

Umlauf

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« Antwort #1031 am: 17.04.2024 12:02 »
„davon mit öffentl. Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad o. Ä., als Fußgänger und / oder als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt“

Das ist die Zeile 36 in der Anlage N für das Steuerjahr 2023.
in den Jahren davor war es Zeile 35.

Die Strecke von Tür zu Tür ist der Weg.

Umlauf

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« Antwort #1032 am: 17.04.2024 12:04 »
...Dass diese 30 Prozent mehr gekostet hat als noch vor einigen Jahren tat mir mit Sicherheit mehr weh als dem E6ler, der 30 Prozent mehr für seine Currywurst zahlen muss.

Was bitte ist ein E6ler?

Jedenfalls niemand, der eine E10 hat.  8)

MoinMoin

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« Antwort #1033 am: 17.04.2024 12:11 »
Ja, und damit ist doch meine Aussage gegenüber MoinMoin (?) verifiziert, dass die Wege als Fußgänger steuerlich durchaus unterschiedlich  behandelt werden.

Denn es ging ja um die Auffassung, dass Wege als Fußgänger immer abgesetzt werden können, was aber bei den Pauschalen in Verbindung mit Zugnutzung nicht zum Tragen kommt.
Also bei meiner Gattin kommt der Fussweg, die Radstrecke und die Zugstrecke zum tragen.
Und zwar identisch mit 30/35 Cent.

Wenn bei dir nicht, dann weil du es nicht einträgst.

BAT

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« Antwort #1034 am: 17.04.2024 13:00 »
Dann müsste ich doch nicht die Pauschale nehmen, sondern alles einzeln gelten machen? Mit der Pauschale ist doch der ganze Weg abgegolten, egal wie der Weg zurückgelegt wurde...