Vorab:
Überstunden sind im tariflichen Umfeld klar definiert.
Und Gleitzeitstunden werden gerne damit verwechselt.
Was hat denn Gleitzeit, bzw. Gleitzeitstunden mit Überstunden zu tun und wieso würden durch eine Gleitzeitregelung angeordnete Mehrarbeit nicht mehr ausgezahlt werden?
Durch Gleitzeit werden keine Überstunden "angeordnet". Wenn man Überstunden machen muss, dann wird halt erwartet, daß man sie im Rahmen der Gleitzeit macht und wieder abbummelt. Selbst Samstags/Sonntagszeitung gilt nicht als "angeordnete" Überstunde.
Und bei uns heißt es grundsätzlich Überstunden sind im Rahmen der Gleitzeit wieder abzubauen...... ausgezahlt wird nicht.....dann schiebt man halt die Überstunden von Monat zu Monat. Oder zahlt sie ins Langzeitkonto ein.....
Habt ihr eine Gleitzeitregelung, in der der AG dir Gleitzeitstunden anordnen kann?
Also da kommt eine daher und sagt: mach mal diese Woche bisserl mehr Stunden und du bist halt so nett und machst es, das sind aber eben
keine Überstunden, sondern eben Gleitzeit, die du halt selbst bestimmt so aufbaust.
Wenn du kein Bock hast, dann machst du sie auch nicht und wenn du kein Bock hast Samstags/Sonntag zu arbeiten, dann bleibst du zuhause.
Außer wenn ihr einen Dienstplan habt oder ihr an diesen Tage Sollarbeitszeit habt.
Oder wenn dein AG dir diese Mehrarbeitsstunden anordnet, die dann uU zu Überstunden werden und entsprechend bezahlt werden
müssen.
Aber wenn du dazu Bock hast, dann machst du das
freiwillig und das hat null komma null was mit Überstunden zu tun.
Wer verlangt denn von dir, dass du freiwillig mehr als deine vertraglichen ~40h arbeitest und wie kommuniziert er das und mit welchen Recht ordnet er Sa/So Arbeit an (und was sagt der PR dazu) ?