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neue Tarifrunde
Wdd3:
--- Zitat von: MoinMoin am 30.01.2024 08:50 ---In der Regel dürfte die Rechtsmeinung EG2 für Reinigungskräfte nicht korrekt sein.
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Bei der Reinigung von Büros bin ich bei dir.
Im KH wird bei verschiedenen Infektionen auch mit unterschiedlichen Desinfektionsmitteln in verschiedenen Dosierungen gearbeitet. Das ist keine "einfachste Tätigkeit" mehr.
KlammeKassen:
--- Zitat von: Organisator am 28.01.2024 15:52 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 26.01.2024 19:42 ---
--- Zitat von: Organisator am 26.01.2024 15:24 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 26.01.2024 15:01 ---Bei mir beispielsweise in der Abteilung: Kolleginnen und Kollegen, die alle die gleichen Tätigkeiten ausüben (so auch übertragen sind - bevor die Diskussion losgeht), bekommen E11 bzw. A11; bei den A11 Kollegen bleiben ca. 700 Euro mehr übrig (letzte Stufe vs. letzte Stufe) im Monat - ohne Kinder. Wenn noch Kinder vorhanden sind, wird es noch wesentlich krasser.
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Der Rechner hier für Niedersachsen sagt:
A 11/7: 3779 € netto. Abzüglich 350 € KV = 3429 €
E11/6: 3221 € netto
macht eine Differenz von 208 € pro Monat. Betrachtet man noch die Jahressonderzahlung von 4000 € (brutto) sowie 2,5 % weniger Arbeitszeit für die Tarifbeschäftigten vermag ich keinen relevanten Unterschied zu erkennen.
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Wie kommst du auf 7? Geht bis Stufe 12. Wenn mit Weihnachtsgeld argumentiert wird,die 500 Euro auch nicht vergessen. Wie gesagt, bei den Angestellten bleiben nicht mal 50 % übrig.
Zudem hast du die Stellenzulage vergessen, die spuckt der Rechner so nicht aus, wird aber immer gezahlt. Da der entsprechende Kollege verheiratet ist, kommt nochmal was dazu. Müsste die Zahlen nachgucken, aber sind Stellenzulage + Verheiratetenzuschlag, wohl grob überschlagen nochmal 250 Euro, von denen ja auch viel übrig bleibt ;).
Wie gesagt, mit Kindern wird der Vergleich abartig und der Unterschied geht netto in den 4stelligen Bereich...und man merkt dann wirklich, dass die Arbeitgeber sich eine zwei Klassen "Arbeiterschaft" aufbauen, so wie es in der Medizin auch ist.
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Tippfehler meinerseits, A11, Stufe 12 (nicht 7) entspricht dem o.g. Nettoeinkommen von 3779 € (abzüglich PKV).
Ich habe hier den Gehaltsrechner dieser Homepage genutzt inklusive der dort aufgeführten Stellenzulage und Verheiratetenzuschlag. Schau dir einfach mal den Rechner an, bevor du mir Fehler unterstellst.
Gerne kannst du noch die Sonderzahlung von gut 40,-- € pro Monat addieren; jedoch sehe ich unterm Strich immer noch keinen relevanten Unterschied. Vielleicht machst du mal eine Gegenrechnung auf?
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Sind die Zuschläge dort eingerechnet (also Verheiratet + Stellenzulage). Ich finde dort keinerlei Hinweis. Weil die Vermögenswirksamen Leistungen werden grundsätzlich auch immer nicht berücksichtigt, sind ja aber SV- und steuerpflichtig
MoinMoin:
--- Zitat von: Wdd3 am 30.01.2024 09:45 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 30.01.2024 08:50 ---In der Regel dürfte die Rechtsmeinung EG2 für Reinigungskräfte nicht korrekt sein.
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Bei der Reinigung von Büros bin ich bei dir.
Im KH wird bei verschiedenen Infektionen auch mit unterschiedlichen Desinfektionsmitteln in verschiedenen Dosierungen gearbeitet. Das ist keine "einfachste Tätigkeit" mehr.
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Ich behaupte, dass in der Regel auch in Büros die EG2 nicht korrekt ist.
KlammeKassen:
Vielleicht gibt es ja für die Belegschaft demnächst einmal Lachshäppchen kurz vor Weihnachten - um eine Nullrunde auszugleichen (quasi als "Inflationsprämie, um die tabellenwirksame Verschiebung von 0,2 % hinauszuzögern).
Also wenn die oberen Gruppen nächstes Mal wieder so schlecht wegkommen, sehe ich schwarz für neues Personal, was schon jetzt nicht mehr gefunden wird
Wdd3:
--- Zitat von: MoinMoin am 30.01.2024 09:47 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 30.01.2024 09:45 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 30.01.2024 08:50 ---In der Regel dürfte die Rechtsmeinung EG2 für Reinigungskräfte nicht korrekt sein.
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Bei der Reinigung von Büros bin ich bei dir.
Im KH wird bei verschiedenen Infektionen auch mit unterschiedlichen Desinfektionsmitteln in verschiedenen Dosierungen gearbeitet. Das ist keine "einfachste Tätigkeit" mehr.
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Ich behaupte, dass in der Regel auch in Büros die EG2 nicht korrekt ist.
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Ich war der Meinung mit
--- Zitat von: Wdd3 am 30.01.2024 09:45 ---Bei der Reinigung von Büros bin ich bei dir.
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hätte ich das bestätigt. :)
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