Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 717259 times)

Bob Kelso

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #1590 am: 10.06.2024 13:28 »

Es ist noch heute so, das bei Bankgeschäften mit Gemeinschaftskonten (beide gleichberechtigt) nur der Ehemann informiert wird.
Und wie wird das bei zwei Ehefrauen gelöst?

Keine Ahnung, kenne mich da nicht aus.

ISt bei der Steuererklärung übrigens auch so, egal ob der Mann arbeitet oder nicht - oder wer die Erklärung macht -  bei Zusammenveranlagung ist es gesetzlich vorgeschrieben, das der Mann zuerst eingetragen wird. Das sind Verhältnisse wie vor 50 Jahren.

Auch hier keine Ahnung, wie das gesetzlich bei 2 Ehemännern oder 2 Ehefrauen geregelt ist.

Das sind wahre Probleme!

FearOfTheDuck

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« Antwort #1591 am: 10.06.2024 13:39 »
...zum anderen war es vielen einfach wichtiger, in den Urlaub zu fahren und das Leben zu genießen, statt Kinder zu bekommen. Das eigentliche Problem ist nämlich der "Pillenknick" der 70er, der zu den ungleichen Alterskohorten heute geführt hat.

Dieser hat wenig bis nichts mit "Urlaub fahren" zu tun gehabt, sondern mehr mit dem Begriff Gleichberechtigung":

Schwangerschaft war eine grundlegenede Argumentation zur "Entrechtung" von Frauen. Bedenke, dass z.B. erst seit 1977 Frauen selbständig einen Arbeitsvertrag unterschreiben dürfen – selbst wenn sie verheiratet waren musste die Zustimmung vom Ehemann vorliegen. Diese Unselbständigkeit war geltendes Recht, obwohl Frauen schon weit länger eine gleichwertige Ausbildung haben konnten.
und das obwohl es unser GG hätte verbieten müssen, warum hat es da nicht vorher eine BVErG verfahren gegen gegeben.
Bankkonto war doch noch später alleine erlaubt, oder?

Ich meine, dass mit dem Konto war bereits 1958, dass Frauen nicht mehr die Verwaltung ihres eigenes Vermögen dem Ehemann überlassen müssen, gesetztlich zumindest erledigt. Aber ich weiß, aus Erzählungen meiner Mutter und Ihrer Freundinnen, dass sogar noch bis in die 80er Jahre Banker die Ehemänner informiert haben, wenn die Ehefrau ein Konto eröffenen wollten.

Es ist noch heute so, das bei Bankgeschäften mit Gemeinschaftskonten (beide gleichberechtigt) nur der Ehemann informiert wird.
Und wie wird das bei zwei Ehefrauen gelöst?

Da wird erst recht der Ehemann angeschrieben. Nicht dass die beiden Damen noch voneinander erfahren.  ;D

UNameIT

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« Antwort #1592 am: 10.06.2024 13:57 »
Das sind wahre Probleme!

Klar klingt das nach "nichts", aber stellen Sie sich vor sie verdienen mehr als der Mann, aber der Mann ist angeblich der Hauptsteuerzahler, wie fühlen Sie sich? Der Mann arbeitet gar nicht, wird aber als Hauptsteuerzahler gehandelt, was ist das für ein Gefühl? Warum kann man nicht. Bzw. Nach dem Vornamen gehen, der wird erst eingetragen, oder warum muss bei einer eindeutig zuordnngsfähigen SteuerId einer als "erster" festgelegt werden.

Wir wollen Gleichberechtigung, demotivieren und diskriminieren aber über die Steuererklärung automatisch jede Frau, die arbeitet. Was sagt das über den Wert der Arbwit der Frau aus? Über den Wert Ihrer Steuerzahlungen?  Nur eins "Mensch zweiter Klasse"

Umlauf

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« Antwort #1593 am: 10.06.2024 14:27 »
Das sind wahre Probleme!

Klar klingt das nach "nichts", aber stellen Sie sich vor sie verdienen mehr als der Mann, aber der Mann ist angeblich der Hauptsteuerzahler, wie fühlen Sie sich? Der Mann arbeitet gar nicht, wird aber als Hauptsteuerzahler gehandelt, was ist das für ein Gefühl? Warum kann man nicht. Bzw. Nach dem Vornamen gehen, der wird erst eingetragen, oder warum muss bei einer eindeutig zuordnngsfähigen SteuerId einer als "erster" festgelegt werden.

Wir wollen Gleichberechtigung, demotivieren und diskriminieren aber über die Steuererklärung automatisch jede Frau, die arbeitet. Was sagt das über den Wert der Arbwit der Frau aus? Über den Wert Ihrer Steuerzahlungen?  Nur eins "Mensch zweiter Klasse"

Wo steht da etwas von Hauptsteuerzahler?

Auf dem Mantelbogen steht (von oben nach unten):

Steuerpflichtige Person (stpfl. Person) {das ist für Einzelpersonen}

Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehepartner/-in A / Lebenspartner/-in A nach dem LPartG)

Verheiratet / Lebenspartnerschaft gegründet seit dem

Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehepartner/-in B / Lebenspartner/-in B nach dem LPartG)


Die Kunst ist es, durch alle Anlagen die Reihenfolge der Personen beizubehalten. Sonst kann es nachteilig bei der Berechnung sein. Deswegen gibt es noch ein Sternchen, dass man unbedingt die Anleitung bei der Person A und B beachten soll. Ehemann und Ehefrau ist wesentlich einfacher.

Als Beispiel sein die Anlage Vorsorgeaufwendungen genannt. Dort gibt es eine Spalte „stpfl. Person / Ehemann / Person A“ und eine Spalte „Ehefrau / Person B“

Natürlich könnte man jedes man neben den Perosnenspalten einen Ankreuzleist setzen, um die konkrete Person auszuwählen. Ist mein meinen Augen aber fehleranfälliger.

Wie gesagt, einmal ein Zuordnungsfehler und die Sache kann nach hinten losgehen.

Bob Kelso

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« Antwort #1594 am: 10.06.2024 15:29 »
Das sind wahre Probleme!

Klar klingt das nach "nichts", aber stellen Sie sich vor sie verdienen mehr als der Mann, aber der Mann ist angeblich der Hauptsteuerzahler, wie fühlen Sie sich? Der Mann arbeitet gar nicht, wird aber als Hauptsteuerzahler gehandelt, was ist das für ein Gefühl? Warum kann man nicht. Bzw. Nach dem Vornamen gehen, der wird erst eingetragen, oder warum muss bei einer eindeutig zuordnngsfähigen SteuerId einer als "erster" festgelegt werden.

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"Mensch zweiter Klasse"!

UNameIT

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« Antwort #1595 am: 10.06.2024 15:54 »
Das sind wahre Probleme!

Klar klingt das nach "nichts", aber stellen Sie sich vor sie verdienen mehr als der Mann, aber der Mann ist angeblich der Hauptsteuerzahler, wie fühlen Sie sich? Der Mann arbeitet gar nicht, wird aber als Hauptsteuerzahler gehandelt, was ist das für ein Gefühl? Warum kann man nicht. Bzw. Nach dem Vornamen gehen, der wird erst eingetragen, oder warum muss bei einer eindeutig zuordnngsfähigen SteuerId einer als "erster" festgelegt werden.

Wir wollen Gleichberechtigung, demotivieren und diskriminieren aber über die Steuererklärung automatisch jede Frau, die arbeitet. Was sagt das über den Wert der Arbwit der Frau aus? Über den Wert Ihrer Steuerzahlungen?  Nur eins "Mensch zweiter Klasse"

Wo steht da etwas von Hauptsteuerzahler?

Auf dem Mantelbogen steht (von oben nach unten):

Steuerpflichtige Person (stpfl. Person) {das ist für Einzelpersonen}

Nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehepartner/-in A / Lebenspartner/-in A nach dem LPartG)

Verheiratet / Lebenspartnerschaft gegründet seit dem

Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B (Ehepartner/-in B / Lebenspartner/-in B nach dem LPartG)


Die Kunst ist es, durch alle Anlagen die Reihenfolge der Personen beizubehalten. Sonst kann es nachteilig bei der Berechnung sein. Deswegen gibt es noch ein Sternchen, dass man unbedingt die Anleitung bei der Person A und B beachten soll. Ehemann und Ehefrau ist wesentlich einfacher.

Als Beispiel sein die Anlage Vorsorgeaufwendungen genannt. Dort gibt es eine Spalte „stpfl. Person / Ehemann / Person A“ und eine Spalte „Ehefrau / Person B“

Natürlich könnte man jedes man neben den Perosnenspalten einen Ankreuzleist setzen, um die konkrete Person auszuwählen. Ist mein meinen Augen aber fehleranfälliger.

Wie gesagt, einmal ein Zuordnungsfehler und die Sache kann nach hinten losgehen.

https://www.stb-web.de/news/article.php/id/21351

Vielleicht einfach aufgrund dieser Tatsache?


Umlauf

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« Antwort #1596 am: 10.06.2024 18:22 »
Das mit der Steuernummer hätte längst eingedampft werden können. Sollte doch alles durch die SteuerID abgelöst werden.
Wenn man das Konzept der Steuernumner, in der sogar das aktuell zuständige Finanzamt kodiert ist, beibehalten werden soll, muss deren Organisation im Hintergrund auf Amtsseiten geführt werden.

KlammeKassen

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« Antwort #1597 am: 10.06.2024 20:02 »
https://www.dbb.de/artikel/neue-entgeltordnung-durchbruch-erreicht.html

das wäre sonst auch noch eine Idee für die Verhandlungen. Die Entgeltordnung ist einfach schlecht, um um begehrtes Personal zu buhlen.

Bestimmte Berufsbilder (insbesondere externe Akademiker, die man nicht durch einen VLII ersetzen kann, aufwerten). Wenn ich das manchmal sehe, dass bestimmte Leute mit dem VLII EG12 (z. B. regionale Fördermaßnahmen, Gleichstellungsbeauftragte, Baugenehmigungen etc,) bekommen und Ingenieure von der Uni/FH EG11, dann muss man sich auch nicht wundern, weshalb man keine Ingenieure findet

NelsonMuntz

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« Antwort #1598 am: 10.06.2024 20:41 »
https://www.dbb.de/artikel/neue-entgeltordnung-durchbruch-erreicht.html

das wäre sonst auch noch eine Idee für die Verhandlungen. Die Entgeltordnung ist einfach schlecht, um um begehrtes Personal zu buhlen.

Bestimmte Berufsbilder (insbesondere externe Akademiker, die man nicht durch einen VLII ersetzen kann, aufwerten). Wenn ich das manchmal sehe, dass bestimmte Leute mit dem VLII EG12 (z. B. regionale Fördermaßnahmen, Gleichstellungsbeauftragte, Baugenehmigungen etc,) bekommen und Ingenieure von der Uni/FH EG11, dann muss man sich auch nicht wundern, weshalb man keine Ingenieure findet

Ich würde das so nicht vergleichen wollen: Auch der VL2 (bei uns A2) vermittelt Wissen, welches einem Ingenieur so nicht zugänglich sein muss - wer dieses Wissen ausbaut und sinnvoll einsetzt, hat auch eine EG12 verdient. Das "Problem" ist hier, dass es in der pW kaum vergleichbare Positionen zu "öffentlichen Verwaltungsleitungspositionen" gibt - das ist im MINT-Bereich eben anders.

MoinMoin

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« Antwort #1599 am: 10.06.2024 21:22 »
https://www.dbb.de/artikel/neue-entgeltordnung-durchbruch-erreicht.html

das wäre sonst auch noch eine Idee für die Verhandlungen. Die Entgeltordnung ist einfach schlecht, um um begehrtes Personal zu buhlen.

Bestimmte Berufsbilder (insbesondere externe Akademiker, die man nicht durch einen VLII ersetzen kann, aufwerten). Wenn ich das manchmal sehe, dass bestimmte Leute mit dem VLII EG12 (z. B. regionale Fördermaßnahmen, Gleichstellungsbeauftragte, Baugenehmigungen etc,) bekommen und Ingenieure von der Uni/FH EG11, dann muss man sich auch nicht wundern, weshalb man keine Ingenieure findet

Ich würde das so nicht vergleichen wollen: Auch der VL2 (bei uns A2) vermittelt Wissen, welches einem Ingenieur so nicht zugänglich sein muss - wer dieses Wissen ausbaut und sinnvoll einsetzt, hat auch eine EG12 verdient. Das "Problem" ist hier, dass es in der pW kaum vergleichbare Positionen zu "öffentlichen Verwaltungsleitungspositionen" gibt - das ist im MINT-Bereich eben anders.
Absolut korrekt.
Das die einen durchaus eine EG12 von der Ausbildungs/Weiterbildungs/Arbeitsleistung her verdient haben, hat doch nichts damit zu tun, dass der andere woanders mehr bekommen kann.

Die regionale Flexibilität in den Köpfen Zulagen zu bezahlen ist doch stärker das Problem, als das Tqrifsystem als solches und natürlich müsste das Tarifsystem noch mehr (insbesondere im Kommunenbereich) bereitstellen, damit eben ein Einstiegsgehalt von 55-70 dem Ing angeboten werden kann (so wie im TVL)

KlammeKassen

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« Antwort #1600 am: 11.06.2024 07:35 »
https://www.dbb.de/artikel/neue-entgeltordnung-durchbruch-erreicht.html

das wäre sonst auch noch eine Idee für die Verhandlungen. Die Entgeltordnung ist einfach schlecht, um um begehrtes Personal zu buhlen.

Bestimmte Berufsbilder (insbesondere externe Akademiker, die man nicht durch einen VLII ersetzen kann, aufwerten). Wenn ich das manchmal sehe, dass bestimmte Leute mit dem VLII EG12 (z. B. regionale Fördermaßnahmen, Gleichstellungsbeauftragte, Baugenehmigungen etc,) bekommen und Ingenieure von der Uni/FH EG11, dann muss man sich auch nicht wundern, weshalb man keine Ingenieure findet

Ich würde das so nicht vergleichen wollen: Auch der VL2 (bei uns A2) vermittelt Wissen, welches einem Ingenieur so nicht zugänglich sein muss - wer dieses Wissen ausbaut und sinnvoll einsetzt, hat auch eine EG12 verdient. Das "Problem" ist hier, dass es in der pW kaum vergleichbare Positionen zu "öffentlichen Verwaltungsleitungspositionen" gibt - das ist im MINT-Bereich eben anders.
Absolut korrekt.
Das die einen durchaus eine EG12 von der Ausbildungs/Weiterbildungs/Arbeitsleistung her verdient haben, hat doch nichts damit zu tun, dass der andere woanders mehr bekommen kann.

Die regionale Flexibilität in den Köpfen Zulagen zu bezahlen ist doch stärker das Problem, als das Tqrifsystem als solches und natürlich müsste das Tarifsystem noch mehr (insbesondere im Kommunenbereich) bereitstellen, damit eben ein Einstiegsgehalt von 55-70 dem Ing angeboten werden kann (so wie im TVL)

Ob sie die alle verdient haben, ist eine andere Frage  ;). Kenne da genug abschreckende Beispiele...

Ja Zulagen ist bei uns auch überhaupt nicht möglich.
Wichtig wäre, dass einfach die höheren Entgeltgruppen mehr Geld bekommen. Um es mal konträr zu den anderen Abschlüssen der Vergangenheit zu setzen, müsste es ja ungefähr so lauten (8 %, aber in EG1-9a maximal 200,00 Euro oder so ähnlich).

Wie kommst du auf TV-L? Dort sind die Ingenieure doch vielfach auch nur EG11 oder nicht? Ja vereinzelt EG12, aber ganz vereinzelt gibt es das im kommunalen Sektor auch - offensichtlich Arbeitgeber, die das Problem des FK-Mangels erkannt haben.

MoinMoin

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« Antwort #1601 am: 11.06.2024 07:44 »
Wie kommst du auf TV-L? Dort sind die Ingenieure doch vielfach auch nur EG11 oder nicht? Ja vereinzelt EG12, aber ganz vereinzelt gibt es das im kommunalen Sektor auch - offensichtlich Arbeitgeber, die das Problem des FK-Mangels erkannt haben.
Weil es dort den §16.5 gibt, TVöD Bund §16.6 (der noch besser ist als der vom TV-L) und Kommune lange Nase hat.
D.h. man kann damit die Ingenieure mit Stufe 3 als Einstiegsgehalt bedienen, nach einem Jahr Stufe 4 anbieten und nach 3 Jahren, wenn sie sich bewährt haben, Stufe 5, sechs Jahre Stufe 6 und nach 10 (15) Jahren im TVöD Bund  (TV-L) sogar Stufe 6 plus 20% der Stufe 2.
Als Berufseinsteiger wohlgemerkt, also frisch von der UNI.

KlammeKassen

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« Antwort #1602 am: 11.06.2024 11:03 »
Wie kommst du auf TV-L? Dort sind die Ingenieure doch vielfach auch nur EG11 oder nicht? Ja vereinzelt EG12, aber ganz vereinzelt gibt es das im kommunalen Sektor auch - offensichtlich Arbeitgeber, die das Problem des FK-Mangels erkannt haben.
Weil es dort den §16.5 gibt, TVöD Bund §16.6 (der noch besser ist als der vom TV-L) und Kommune lange Nase hat.
D.h. man kann damit die Ingenieure mit Stufe 3 als Einstiegsgehalt bedienen, nach einem Jahr Stufe 4 anbieten und nach 3 Jahren, wenn sie sich bewährt haben, Stufe 5, sechs Jahre Stufe 6 und nach 10 (15) Jahren im TVöD Bund  (TV-L) sogar Stufe 6 plus 20% der Stufe 2.
Als Berufseinsteiger wohlgemerkt, also frisch von der UNI.

Oh okay, ja das lohnt sich definitiv.
Dann soll die VKA sich mal was einfallen lassen; mehr als die 1.000 Euro FK-Zulage, die eh kaum ein Arbeitgeber zahlt, ist nicht möglich.

Öffdler

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« Antwort #1603 am: 11.06.2024 11:30 »
wenn die Möglichkeit für die 1.000 € besteht, viele Kommunen dieses Instrument aber nicht nutzen, sehe ich den Handlungsbedarf nicht bei der VKA.

NelsonMuntz

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« Antwort #1604 am: 11.06.2024 11:47 »
Mal was anderes für die Tarif-Diskussion, als immer nur MINT und AZV (;)):

Wie wäre es doch mit einem Kinderzuschlag?

Grundsätzlich bin ich zwar der Meinung, die Unterstützung von Familien sollte eine politische Aufgabe sein (und explizit keine tarifliche) - aber da sehe ich für die Menschen (Eltern) der Mittelschicht gerade ziemlich wenig Spielraum.

Viele teilen sich als Tarifbeschäftigte ihren Arbeitsplatz mit Beamten, die -je nach individueller Familien-Konstellation- für ihre Kinder regelrecht mit Geld beworfen werden. Da stehen sich also die "amtsangemessene Alimentation" einem "Komm halt klar" gegenüber. In der pW sitzen natürlich alle in der zweiten Gruppe, aber im öD sitzen TB und Beamte im gleichen Zimmer, mit den gleichen Aufgaben, und werden in der Bezahlung doch so unterschiedlich behandelt.

Ich möchte hier keine Diskussion über die Rechtsgrundlage der Alimentation, sondern über die Erlangung von Augenhöhe in der tariflichen Bezahlung.

Also: Sollte man sich auf Basis der Fairness um einen Kinderzuschlag für Beschäftigte im öD bemühen?