Der Dienstherr rechtfertigt es ja auch über hoheitliche Aufgaben die erledigt werden müssen.
Welche Aufgaben einer Lehrkraft sind denn hoheitlich, also vergleichbar mit der Sicherstellung der inneren und äußeren Sicherheit oder der Verwaltung? Die Bewertung der Abschlussprüfungen? Jedenfalls sicherlich nicht der Kunst-Unterricht, um nur mal ein beliebiges Fach herauszugreifen...
Die bessere Bezahlung ist nunmal der Ausgleich für die Einschränkungen die man hat. Ich kann mir meinen Arbeitsplatz nicht aussuchen...ich kann wegen elender Bedingungen nicht streiken. Dafür gibts halt paar hundert Euro mehr.
Richtig ist, dass Beamte auch eine amtsangemessene Besoldung erfahren müssen. Das ist aber nicht das Thema, sondern die Frage, ob Lehrkräfte an Schulen hoheitliche Aufgaben übernehmen.
An KiTas werden keine hoheitlichen Aufgaben erledigt und ich mein unsere Profs an Unis und PHen hatten alle W2.
Inwiefern unterscheidet sich das Basteln mit Fünfjährigen in der KiTa vom Basteln mit Sechsjährigen in der Grundschule?
btw: Ja, die Profs sind verbeamtet -- aber nicht geringe Teile der Lehre an Universitäten wird durch den (zumeist befristet) im Angestelltenverhältnis beschäftigten Mittelbau erledigt. Inwiefern unterscheidet sich die von diesem Personal erbrachte Lehre von der von Lehrkräften in der Schule erbrachten hinsichtlich der Frage, was hoheitliche Tätigkeit ist; und was nicht?
Treu ist vielleicht das falsche Wort...zuverlässig wäre das bessere.
Spannend ist ja, dass so manche Bundesländer lange Zeit in den letzten Jahrzehnten Lehrkräfte nicht verbeamtet hatten, sondern erst wieder damit angefangen haben, wo es nun erhöhten Lehrkräftebedarf gibt. Hat sich das Aufgabenfeld der Lehrkärfte so gewandelt, dass sie zwischenzeitlich keine hpheitlichen Aufgaben zu erfüllen hatten (andere aber schon?), nun aber wieder?
Und wie geht es eigentlich, dass Personen, die die gleichen Aufgaben übernehmen, z.T. verbeamtet sind und z.T. angestellt; und im Lehrerzimmer einander gegenüber sitzen? Entweder, es sind von allen Lehrkräften hoheitliche Aufgaben auszuüben; dann dürfte es keine Angestellten geben (wie es auch keine angestellten Polizisten gibt) -- oder es sind keine hoheitlichen Aufgaben; dann ist das Beamtenverhältnis eine reine Werbemaßnahme ohne Rechtfertigung.
Beides zugleich geht aber nicht.
Seit das Lehramt aus der Kirche ausgegliedert und in den Staatsapparat implementiert wurde waren Lehrer Beamte. Außer in der DDR.
Und auch nach der Wiedervereinigung in einigen Bundesländern, siehe oben...
Und der Beamte wird ja nicht für seine Arbeit sondern für seine Funktion bezahlt
Richtig, darauf wollte ich hinaus: Auch als unproduktiver Pensionär liegt er weiter seinem Dienstherrn auf der Tasche, anders als Rentner. Entsprechend sind die Kosten für Pensionäre in der Bewertung, was für einen Staat günstiger ist (im Vergleich zum Angestelltenverhältnis), nicht unerheblich und können nicht einfach unterschlagen werden.
Aber günstiger ist der Beamte brutto erstmal...in meinem Falle müsste der Staat im Jahr mehr als 20 000 Euro mehr im Jahr alleine an mich zahlen...und dann noch zusätzlich seinen Anteil an den SV Beiträgen.
Na dann rechne mal aus, wie lang du Pension beziehen wirst und wie viel dein Dienstherr dann dafür aufzubringen hat (inkl. Beihilfe). Du wirst feststellen, dass du ihm noch ganz schön teuer wirst... Der hypothtetische ehemalige Angestellte ist mit der Rente von der Payroll runter und kostet ihn gar nichts mehr.