Das ist der Unfug.
Was Vollzeit ist legt der Tarifvertrag fest. Nicht der Gesetzgeber. Der legt für die steuerliche Betrachtung nur eine Untergrenze fest was steuerlich als VZ ansehbar ist.
Nichts anderes habe ich behauptet...ich weiß nun wirklich nicht worauf du hinaus willst.
Das wenn der Tarif 39h VZ ist, man in erst ab 39h Überstunden machen kann.
Produktiver wäre eine Antwort auf meine Ausgangsfrage. Alles im TVÖD bald auf 34 Stunden mit tariflicher tariflicher Teilzeit und gesetzlicher Vollzeit? Natürlich durch individuelle Vereinbarung.
Produktiver wäre es wenn du verständig mein Beispiel gelesen hättest, was eben ein vollumfängliche Antwort auf deine Frage war.
Wenn du auf tarifliche Teilzeit von 34 h gehst, dann sind die Stunden bis 39 eben keine Überstunden, das ist dein eines Missverständnis.
Und offensichtlich hast du nicht kapiert, was der Gesetzgeber da mit den 34 h andeutet..
"Als Vollzeitarbeit soll dabei bei Tarif-Regelungen eine Wochenarbeitszeit von
mindestens 34 Stunden gelten"
Das heißt nichts anderes, als das ein Tarifvertrag, der unterhalb von 34 h die VZ definiert, eben nicht unterhalb von 34 h als steuerliche VZ angesehen wird.
Und alles bis 34h nicht Überstunden im steuerlichen sinn angesehen werden. Auch wenn es dann tarifliche Überstunden sind.