Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 795638 times)

NelsonMuntz

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #1815 am: 09.07.2024 09:13 »
40h kann nur dauerhaft mit angeordneten Überstunden geleistet werden.
Oder durch eine entsprechende einvernehmliche Anpassung des Avs vom §6.
Umgekehrt könnte natürlich auch 32h einzelvertraglich als VZ definieren.

Oder darf man so was nicht.

;) - klar, "könnte" ist aber nur ein Konjunktiv - und einzelvertraglich (sprich AT) geht ohnehin fast alles. Aber: Wir sind ja hier im Rahmen einer Tarifvertrags-Diskussion unterwegs. Der Tarif definiert eben den Standard. Sonderlocken machen Arbeit und erfordern höhere Maintenance - Das ist im Personalwesen genauso wie in der IT ;)

« Last Edit: 09.07.2024 09:23 von NelsonMuntz »

BAT

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #1816 am: 09.07.2024 09:28 »
"Die Koalitionsspitzen wollen mit ihrer Haushaltseinigung auch dafür sorgen, dass sich Überstunden auszahlen: Steuer- und beitragsfrei gestellt werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen. Als Vollzeitarbeit soll dabei bei Tarif-Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden gelten."

Also gehen wir jetzt alle auf 34 Stunden Teilzeit und machen 5 Überstunden?

MoinMoin

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #1817 am: 09.07.2024 09:44 »
"Die Koalitionsspitzen wollen mit ihrer Haushaltseinigung auch dafür sorgen, dass sich Überstunden auszahlen: Steuer- und beitragsfrei gestellt werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen. Als Vollzeitarbeit soll dabei bei Tarif-Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden gelten."

Also gehen wir jetzt alle auf 34 Stunden TeilVollzeit und machen 5 Überstunden?
hab da mal was korrigiert.

BAT

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #1818 am: 09.07.2024 09:46 »
Tariflich bleibt es Teilzeit. Gesetzlich wird es Vollzeit.

Bin ich wieder verpflichtet, Bereitschaft zu machen? ;) ::)

MoinMoin

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« Antwort #1819 am: 09.07.2024 09:52 »
Tariflich bleibt es Teilzeit. Gesetzlich wird es Vollzeit.
Nein, da hast das nicht richtig verstanden, es werden nur WAZ ab 34h als VZ angesehen,
Auch wenn laut Tarifvertrag die WAZ 32h ist, dann sind die ersten 2 h Überstunden nicht steuerlich begünstigt.
Sonst könnte jemand auf die Idee kommen einen Vertrag mit 5h WAZ VZ zu machen und den Rest steuerfrei.....
Zitat
Bin ich wieder verpflichtet, Bereitschaft zu machen? ;) ::)
Nur wenn du einen VZ  Vertrag hast. oder dem zustimmst, da hat sich nichts geändert.

BAT

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #1820 am: 09.07.2024 09:57 »
Ich weiß jetzt nicht worauf due hinaus willst?

34 Stunden im TVÖD werden deiner Meinung nach gesetzlich und tariflich Vollzeit sein? Das ist Unfug.

MoinMoin

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #1821 am: 09.07.2024 10:10 »
Ich weiß jetzt nicht worauf due hinaus willst?

34 Stunden im TVÖD werden deiner Meinung nach gesetzlich und tariflich Vollzeit sein? Das ist Unfug.
Zitat
"Tariflich bleibt es Teilzeit. Gesetzlich wird es Vollzeit."
Das ist der Unfug.
Was Vollzeit ist legt der Tarifvertrag fest. Nicht der Gesetzgeber. Der legt für die steuerliche Betrachtung nur eine Untergrenze fest was steuerlich als VZ ansehbar ist.

Der Satz:
" Als Vollzeitarbeit soll dabei bei Tarif-Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden gelten."
bedeutet nur, dass ein Tarifvertrag, dessen VZ unterhalb von 34 h liegt, bei der steuerlichen Regelung nicht als VZ angesehen werden wird.

Beispiel jemand arbeitet 40 in einer Woche (ein Teil als Überstunden)
Bei tariflicher WAZ von 38h sind das 2 h Überstunden die steuerfrei gestellt werden sollen
Bei tariflicher WAZ von 34h sind das 6 h Überstunden die steuerfrei gestellt werden sollen
Bei tariflicher WAZ von 30h sind das 6 h Überstunden die steuerfrei gestellt werden sollen



NelsonMuntz

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« Antwort #1822 am: 09.07.2024 10:20 »
Es sind doch aber nur die Zuschläge, die steuerfrei gestellt werden sollen, nicht der eigentliche Lohn.

MoinMoin

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #1823 am: 09.07.2024 10:22 »
Es sind doch aber nur die Zuschläge, die steuerfrei gestellt werden sollen, nicht der eigentliche Lohn.
so wie die Nacht und Sonntagsarbeit

BAT

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« Antwort #1824 am: 09.07.2024 11:02 »

Das ist der Unfug.
Was Vollzeit ist legt der Tarifvertrag fest. Nicht der Gesetzgeber. Der legt für die steuerliche Betrachtung nur eine Untergrenze fest was steuerlich als VZ ansehbar ist.


Nichts anderes habe ich behauptet...ich weiß nun wirklich nicht worauf du hinaus willst.

Produktiver wäre eine Antwort auf meine Ausgangsfrage. Alles im TVÖD bald auf 34 Stunden mit tariflicher tariflicher Teilzeit und gesetzlicher Vollzeit? Natürlich durch individuelle Vereinbarung.

MoinMoin

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #1825 am: 09.07.2024 11:18 »

Das ist der Unfug.
Was Vollzeit ist legt der Tarifvertrag fest. Nicht der Gesetzgeber. Der legt für die steuerliche Betrachtung nur eine Untergrenze fest was steuerlich als VZ ansehbar ist.


Nichts anderes habe ich behauptet...ich weiß nun wirklich nicht worauf du hinaus willst.
Das wenn der Tarif 39h VZ ist, man in erst ab 39h Überstunden machen kann.

Zitat
Produktiver wäre eine Antwort auf meine Ausgangsfrage. Alles im TVÖD bald auf 34 Stunden mit tariflicher tariflicher Teilzeit und gesetzlicher Vollzeit? Natürlich durch individuelle Vereinbarung.
Produktiver wäre es wenn du verständig mein Beispiel gelesen hättest, was eben ein vollumfängliche Antwort auf deine Frage war.

Wenn du auf tarifliche Teilzeit von 34 h gehst, dann sind die Stunden bis 39 eben keine Überstunden, das ist dein eines Missverständnis.

Und offensichtlich hast du nicht kapiert, was der Gesetzgeber da mit den 34 h andeutet..
"Als Vollzeitarbeit soll dabei bei Tarif-Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden gelten"

Das heißt nichts anderes, als das ein Tarifvertrag, der unterhalb von 34 h die VZ definiert, eben nicht unterhalb von 34 h als steuerliche VZ angesehen wird.
Und alles bis 34h nicht Überstunden im steuerlichen sinn angesehen werden. Auch wenn es dann tarifliche Überstunden sind.

NelsonMuntz

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« Antwort #1826 am: 09.07.2024 11:24 »
@BAT: Das macht ja nu

Produktiver wäre eine Antwort auf meine Ausgangsfrage. Alles im TVÖD bald auf 34 Stunden mit tariflicher tariflicher Teilzeit und gesetzlicher Vollzeit? Natürlich durch individuelle Vereinbarung.


Die Frage macht ja keinen Sinn. Die "gesetzliche Vollzeit" definiert nur eine Untergrenze, bei der man im Rahmen einer tariflichen AZ-Festsetzung von "Vollzeit" sprechen, und darüber hinausgehende Stunden tatsächlich als zuschlagsfähige Überstunden begreifen darf. Der Tarifvertrag selbst kann die Latte aber nach oben hängen. Wenn ich also in eine tarifliche Teilzeit gehe, sind alle Stunden bis zur Erreichung der wöchentlichen Vollzeit eben nur Mehrarbeit und bekommen eben auch keine Zuschläge.

BAT

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« Antwort #1827 am: 09.07.2024 11:25 »
Du musst den Tarif da inhaltlich rauslassen.

Entscheidend ist für die Besteuerung, dass ich mehr als 34 Stunden arbeite. Alles darüber erhält eine andere steuerliche Behandlung für die Zuschläge.

Ich lese es so, dass für die Grenze von 34 Stunden überhaupt ein Tarifvertrag für den AN angewandt werden muss (was dieser als WAZ definiert, ist völlig wumpe). Sollte der AN unter KEINEN Tarif fallen, gelten die 40 Stunden.

NelsonMuntz

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« Antwort #1828 am: 09.07.2024 11:26 »
Du musst den Tarif da inhaltlich rauslassen.

Entscheidend ist für die Besteuerung, dass ich mehr als 34 Stunden arbeite. Alles darüber erhält eine andere steuerliche Behandlung für die Zuschläge.

Ich lese es so, dass für die Grenze von 34 Stunden überhaupt ein Tarifvertrag für den AN angewandt werden muss (was dieser als WAZ definiert, ist völlig wumpe). Sollte der AN unter KEINEN Tarif fallen, gelten die 40 Stunden.

Wo kommen jetzt die 40h her?

FearOfTheDuck

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« Antwort #1829 am: 09.07.2024 11:42 »
Wo lag denn bisher die Minimum--WAZ-Grenze einer Vollzeitkraft im steuerlichen Sinne?