Nun, natürlich haben wir einen Sozialstaat. Aber sozialstaatliche Aufgaben und Ausgaben sind an anderer Stelle im Bundes- und den Landeshaushalten zu verorten. Dort muss man sichern, dass allen zumindest das Existenzminimum bleibt, wofür u.a. die Entwicklung der Verbraucherpreise usw. relevant ist.
Hier geht es aber um die Bezahlung der Angestellten (und auch nicht um die Beamtenbesoldung, welche ganz anderen rechtlichen Bedingungen unterliegt). Und hier gelten einfach die normalen Bedingungen, dass die eine Seite möglichst viel Geld haben und die andere möglichst wenig ausgeben will. Niemand hat hier von vorn herein irgendwelche Vorrechte, die gar nichts zur Verhandlung stünden. Niemand kann meinen, die Verhandlungen würden erst ab einer gewissen Mindest- oder Maximalhöhe losgehen. Beide Seiten müssen sich einfach nur einigen.
Für das Individuum, welches eben nicht auf die Verhandlungen der Tarifpartner zählen will, gilt, dass es das gleiche machen kann wie in der Privatwirtschaft: Man suche sich einen anderen AG, der mehr zahlt; und dann kann man mit dem derzeitigen in Nachverhandlung gehen. Entweder der zahlt dann mehr, oder man geht.
Aber hier so zu tun, als ob jegliche Verhandlung unter irgendwelchen beliebigen und ohne sinnvolles Argument in den Raum gestellten "Untergrenzen" nicht wahrhaben zu wollen, zeugt von wenig Verständnis. Natürlich können die Arbeitgeber eine Nullrunde fordern. Warum auch nicht? Dann müssen die AN-Vertetungen eben sinnvolle Argumente (z.B. fehlende Stellenbesetzungen beim aktuellen Gehalt) anbringen, die für eine Gehaltssteigerung sprechen. Und dann müssen sich die AG überlegen, ob sie entsprechend mehr zahlen, oder Aufgaben zusammenstreichen, wenn sie nicht genügend Personal für das Geld, was sie anbieten bekommen...