Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
neue Tarifrunde
FearOfTheDuck:
Solange tatsächlich eine AU vorliegt, ist doch alles gut.
Wenn jemand durch mehr Urlaub weniger krank ist, ist auch alles gut.
Ansonsten hat AU mit Urlaub kaum was zu tun. Wenn man aber 30 Urlaubstage und 30 AU ins Verhältnis zu 35 U und 25 AU setzten will, könnte man Überlegungen vermuten, dass man sich unabhängig von tatsächlicher Erkrankung darüber Gedanken macht. Aber gut, wenn dem bei dir nicht so ist.
Bei tatsächlich 30 AU geht die Rechnung am Ende aber eher in Richtung 35 Urlaubstage + 30 AU. Somit musst du 5 Tage mehr.
Es wäre die Frage, wie der AG AU senkt und ob Urlaub dabei helfen würde. Regulär vertritt man die Urlaubstage des Kollegen (auch wenn die Praxis oft anders ausschaut).
KlammeKassen:
--- Zitat von: pascal am 24.08.2024 11:22 ---Der TVÖD hat einfach krasse Nachteile bzw. "Schwachstellen", die man endlich mal anpacken muss.
- JSZ für alle 100% (nichts Neues)
- Stufe 1 ab EG 6 oder EG7 streichen (Einstiegsgehälter für insb. die mittleren und oberen EG's sind nicht attraktiv, Quereinstieg lohnt sich am Anfang kaum)
- Stufe 6 +2% extra (Die Stufe hat Nachholbedarf)
- Aufwertung Schichtdienst: Schichtzulage 250,00€h in Vollzeit, höhere Zulagen für Sonntag etc, - ARBEITSZEITREDUZIERUNG auf 35h im Schichtdienst über 5 Jahre gestreckt (in vielen dieser Berufe werden wir zukünftig große Schwierigkeiten haben Leute zu finden)
- VL auf mind. 20,00 Euro
- Bessere Eingruppierung der Mangelberufe (Fachkräftesicherung)
- Kinderzulage 100,00 Euro pro Kind (siehe Beamte, der Abstand wird immer größer)
- Selbstbeteilgung Betriebsrente um 50% reduzieren (krass was da mittlerweile vom Netto abgezogen wird)
- 2% in 2025, 2% in 2026 (etwas weniger als notwendig, dafür aber die anderen strukturellen Verbesserungen)
- Laufzeit 24
--- End quote ---
Dass Angestellte gegenüber Beamten aufholen, wird wohl ein Traum bleiben, leider. Jede Erhöhung aus den Tarifen wird weitergeleitet an die Beamten. Zwischendurch gibt es dann noch immer Erhöhungen oder Sonderzahlungen, weil sonst verfassungsrechtlich wieder irgendein Abstand zu irgendwas zu klein ist. Dies wird aber selbstverständlich nicht auf die Angestellten übertragen.
Es würde dem öffentlichen Dienst sicherlich schon bei der Personalgewinnung und auch -haltung helfen, diese zwei Klassen Situation zu beseitigen (insbesondere bei mehreren Kindern ist das wirklich pervers mit den ganzen Zuschlägen)
KlammeKassen:
--- Zitat von: pascal am 24.08.2024 11:22 ---Der TVÖD hat einfach krasse Nachteile bzw. "Schwachstellen", die man endlich mal anpacken muss.
- JSZ für alle 100% (nichts Neues)
- Stufe 1 ab EG 6 oder EG7 streichen (Einstiegsgehälter für insb. die mittleren und oberen EG's sind nicht attraktiv, Quereinstieg lohnt sich am Anfang kaum)
- Stufe 6 +2% extra (Die Stufe hat Nachholbedarf)
- Aufwertung Schichtdienst: Schichtzulage 250,00€h in Vollzeit, höhere Zulagen für Sonntag etc, - ARBEITSZEITREDUZIERUNG auf 35h im Schichtdienst über 5 Jahre gestreckt (in vielen dieser Berufe werden wir zukünftig große Schwierigkeiten haben Leute zu finden)
- VL auf mind. 20,00 Euro
- Bessere Eingruppierung der Mangelberufe (Fachkräftesicherung)
- Kinderzulage 100,00 Euro pro Kind (siehe Beamte, der Abstand wird immer größer)
- Selbstbeteilgung Betriebsrente um 50% reduzieren (krass was da mittlerweile vom Netto abgezogen wird)
- 2% in 2025, 2% in 2026 (etwas weniger als notwendig, dafür aber die anderen strukturellen Verbesserungen)
- Laufzeit 24
--- End quote ---
Mit der Betriebsrente wurd hier gerade festgestellt, dass es sehr auf die Zusatzversorgungskasse ankommt. Bei der VBL schön von 1,41 auf 1,81 % erhöht vor ein paar Jahren. Bei anderen Zusatzversorgungskassen müssen die Arbeitnehmer 0,00 Euro zahlen und erhalten später genau die selbe Rente
VFA West:
Bei welchen AG gibt es denn eine ZV, in der die AN nichts zahlen müssen?
Pätsch:
--- Zitat von: VFA West am 24.08.2024 18:29 ---Bei welchen AG gibt es denn eine ZV, in der die AN nichts zahlen müssen?
--- End quote ---
Zum Beispiel hier bei meiner Kommune. Der AG zahlt 4,8 % an die Versorgungskasse, wir AN nix.
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