Was hat den die Geltung eines Tarifvertrags mit Rechtsstaatlichkeit zu tun? Ein Tarifvertrag wird von den dazugehörigen Parteien geschlossen. Wenn du nicht zu einer solchen Partei zählst, gilt er nicht für dich. So einfach wie rechtlich einwandfrei.
Natürlich gilt er für mich wenn ich bei einem VKA Mitglied arbeite, mit der Ungleichbehandlung würden Gerichte bei Klage aber wohl urteilen, dass es eben keine Anwendungspflicht mehr gibt
Nein er gilt nicht für dich wenn du bei einem VKA Mitglied arbeitest und nicht selber Mitglied in einer Gewerkschaft bist, die dort unterschrieben hat.
Seit wann ist es in unserem Rechtstaat erlaubt Verträge zu Lasten Dritter zu machen?
Du würdest also einen AV unterschreiben in dem du auf dein Streikrecht und Gewerkschaftseintritt verzichtest, dafür 5% mehr bekommst und danach halt nur soviel mehr GEld bekommst, wie es gerade dem AG gefällt, oder halt nüscht, weil du hast dann nur das eine Druckmittel: Gehen.
Ne, warum so etwas unterschreiben, der AG weiß dann ja auch so das man nicht bei Verdi ist, gibt ja die Extrateile nicht. Und Tata, das ist die Realität für ganz viele Menschen, man verhandelt um sein Gehalt.
Weil du etwas dem Arbeitgeber versprichst (
ich Streike nicht) als Gegenleistung, es aber nicht vertraglich fixieren willst.
Also warum sollte der AG dir dann mehr zahlen, wenn er nicht muss.
#
Wenn das (dann) die Realität wäre (also nach Deiner Aussage, falls eine Mitgliedervorteilsregelung im Flächentarifvertrag TVöD/TV-L jemals kommt), warum ist es jetzt nicht schon Realität? Die gesuchten Fachkräfte (z.B. in der KiTa) könnten sich ja jetzt schon anbieten und sagen "ich trete garantiert nicht in die Gewerkschaft ein, verspreche dir nicht zu streiken, zahl mir mehr!". Merkste schon selber, oder?
Ich merke nur das die vielleicht sogar wollten, aber die Kommune gar nicht darf. Daher findet es eben auch nicht statt.
[/quote]Korrekte eine AGs dürfen nicht fei verhandeln.
Andere schon und da findet exakt, das statt: Sie bekommen mehr Leistung als im TV steht.