Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 717279 times)

DerTechniker

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2370 am: 26.08.2024 09:11 »
Der TVÖD hat einfach krasse Nachteile bzw. "Schwachstellen", die man endlich mal anpacken muss.

- JSZ für alle 100% (nichts Neues)
- Stufe 1 ab EG 6 oder EG7 streichen (Einstiegsgehälter für insb. die mittleren und oberen EG's sind nicht attraktiv, Quereinstieg lohnt sich am Anfang kaum)
- Stufe 6 +2% extra (Die Stufe hat Nachholbedarf)
- Aufwertung Schichtdienst: Schichtzulage 250,00€h in Vollzeit, höhere Zulagen für Sonntag etc, - ARBEITSZEITREDUZIERUNG auf 35h im Schichtdienst über 5 Jahre gestreckt (in vielen dieser Berufe werden wir zukünftig große Schwierigkeiten haben Leute zu finden)
- VL auf mind. 20,00 Euro
- Bessere Eingruppierung der Mangelberufe (Fachkräftesicherung)
- Kinderzulage 100,00 Euro pro Kind (siehe Beamte, der Abstand wird immer größer)
- Selbstbeteilgung Betriebsrente um 50% reduzieren (krass was da mittlerweile vom Netto abgezogen wird)
- 2% in 2025, 2% in 2026 (etwas weniger als notwendig, dafür aber die anderen strukturellen Verbesserungen)
- Laufzeit 24

Gerne. Zusammen mit einer 10% Steigerung ab 9c wäre das sehr gut.

Genau immer schön für die Entgeltgruppe in der man sich selber befindet :D

NelsonMuntz

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2371 am: 26.08.2024 10:33 »

Abgesehen von der Reproduktionszulage. Man wird für seine Arbeit bezahlt, nicht fürs Reproduzieren.

Es geht ja im öD konkret um den Vergleich mit den verbeamteten Kollegen (die ja für Kinder z.T sehr reich beschenkt werden).

Ansonsten immer auch mal überlegen, wer denn eigentlich die Wertschöpfung betreiben soll, wenn man selbst mal in Rente ist.

... aber grundsätzlich gehört das weniger in den Tarif, das ist schon richtig.

Organisator

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2372 am: 26.08.2024 10:43 »

Abgesehen von der Reproduktionszulage. Man wird für seine Arbeit bezahlt, nicht fürs Reproduzieren.

Es geht ja im öD konkret um den Vergleich mit den verbeamteten Kollegen (die ja für Kinder z.T sehr reich beschenkt werden).

Ansonsten immer auch mal überlegen, wer denn eigentlich die Wertschöpfung betreiben soll, wenn man selbst mal in Rente ist.

... aber grundsätzlich gehört das weniger in den Tarif, das ist schon richtig.

Da kann es keinen Vergleich geben, da der Beamte und Famile ob seines übertragenen Amtes alimentiert wird (ähnlich wie Bürgergeld, nur mit höheren Regelsätzen) und der Tarifbeschäftigte für die geleistete Arbeit entgolten wird. Es steht jedem frei, sich für das eine oder andere Beschäftigtungsmodell zu entscheiden.

"Wertschöpfung" in diesem Sinne betreibt der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bzw. der Steuerzahler. Nicht jedoch Kinder. Die Unterstützung von Eltern - so staatlich gewollt - sollte daher für alle Arbeitnehmer gleich sein, was z.B. durch Kindergeld, kostenlose Betreuung usw. sichergestellt wird; dies ist keine Arbeitgeberaufgabe.

UNameIT

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2373 am: 26.08.2024 12:39 »

bzgl Steigerung für obere Entgeltgruppen - gibt es eine öffentlich einsehbare Auswertung der Arbeitgeberbefragung im TVöD? Wo die meisten Mitarbeiter gesucht werden, welche Stellen am längsten offen sind etc.?

NelsonMuntz

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2374 am: 26.08.2024 12:40 »
Da kann es keinen Vergleich geben, da der Beamte und Famile ob seines übertragenen Amtes alimentiert wird (ähnlich wie Bürgergeld, nur mit höheren Regelsätzen) und der Tarifbeschäftigte für die geleistete Arbeit entgolten wird. Es steht jedem frei, sich für das eine oder andere Beschäftigtungsmodell zu entscheiden.

Jein - in NRW gibt es eine Altersgrenze für Verbeamtungen. Der Unterschied ist ja bekannt - ebenso die damit einhergehenden Ungleichbehandlungen.

Zitat
"Wertschöpfung" in diesem Sinne betreibt der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bzw. der Steuerzahler. Nicht jedoch Kinder. Die Unterstützung von Eltern - so staatlich gewollt - sollte daher für alle Arbeitnehmer gleich sein, was z.B. durch Kindergeld, kostenlose Betreuung usw. sichergestellt wird; dies ist keine Arbeitgeberaufgabe.

Die Kinder von heute werden die Betreiber der Wertschöpfung von morgen - da beißt die Maus keinen Faden ab.

... Aber wie Du richtig sagst (und auch ich oben schrieb): Ist nicht wirklich eine Frage, die im Rahmen einer Tarifgestaltung behandelt werden sollte. Gehört dort nicht hin.

(Nur bei dem Wort "Reproduktionszulage" musste ich kurz reagieren - das klingt ein wenig abfällig)


UNameIT

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2375 am: 26.08.2024 12:52 »

bzgl Steigerung für obere Entgeltgruppen - gibt es eine öffentlich einsehbare Auswertung der Arbeitgeberbefragung im TVöD? Wo die meisten Mitarbeiter gesucht werden, welche Stellen am längsten offen sind etc.?

Ich meine die VKA hat ja schon letztes mal gesagt:

Zitat
Die kommunalen Arbeitgeber setzen sich in der Tarifrunde 2023 u.a. für folgende Maßnahmen ein:
> Lösungen angesichts des Fachkräftemangels:
Wir benötigen Lösungen, um dem Fachkräftemangel beizukommen, und setzen uns deshalb insb. auch für die höheren Entgeltgruppen im kommunalen öffentlichen Dienst ein.

sowie

Zitat
Ein Nachholbedarf bei den unteren Entgeltgruppen ist aber nicht gegeben, da sich der relative Lohnabstand zwischen oberen und unteren Entgeltgruppen in den letzten Jahren bereits deutlich verringert
hat. Der sehr hohe Mindestbetrag würde zudem zu einer Stauchung der mit den Gewerkschaften vereinbarten
Entgelttabellen führen. Es ist wichtig, dass eine höherwertige Tätigkeit auch durch ein entsprechend höheres
Entgelt entlohnt wird. Bei einer weiteren Stauchung der Tabelle verstärkt sich der Effekt, dass der Gehaltszuwachs
bei einer höherwertigen Tätigkeit geringer ist als dies vor Jahren von den Sozialpartnern vereinbart wurde.

DerLustigeOpa

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2376 am: 26.08.2024 14:38 »
Bei welchen AG gibt es denn eine ZV, in der die AN nichts zahlen müssen?

Die Kommunen in Bayern, Baden-Württemberg und andere Bundesländer machen das sehr gut.

Dazu kommen die ZVK-Rheinland, die ZVK-NRW, ZVK-Westfalen-Lippe, ZVK-Pfalz und nahezu 0% in den meisten ZVK in Hessen.

Zusammengefasst: Im Großteil der VKA-AG in Süd-, West- und Südwestdeutschland.

VFA West

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2377 am: 26.08.2024 16:00 »
Bei welchen AG gibt es denn eine ZV, in der die AN nichts zahlen müssen?

Die Kommunen in Bayern, Baden-Württemberg und andere Bundesländer machen das sehr gut.

Dazu kommen die ZVK-Rheinland, die ZVK-NRW, ZVK-Westfalen-Lippe, ZVK-Pfalz und nahezu 0% in den meisten ZVK in Hessen.

Zusammengefasst: Im Großteil der VKA-AG in Süd-, West- und Südwestdeutschland.

Für welche Behörden/Kommunen gilt das denn? Gibt es da eine Übersicht/Liste online?

TVOEDAnwender

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2378 am: 26.08.2024 16:20 »
Bei welchen AG gibt es denn eine ZV, in der die AN nichts zahlen müssen?

Die Kommunen in Bayern, Baden-Württemberg und andere Bundesländer machen das sehr gut.

Dazu kommen die ZVK-Rheinland, die ZVK-NRW, ZVK-Westfalen-Lippe, ZVK-Pfalz und nahezu 0% in den meisten ZVK in Hessen.

Zusammengefasst: Im Großteil der VKA-AG in Süd-, West- und Südwestdeutschland.

Für welche Behörden/Kommunen gilt das denn? Gibt es da eine Übersicht/Liste online?

Da musst du in die einzelnen Gesetze zur Bildung der ZVKen schauen, z.B. in NRW das Gesetz über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen - VKZVKG, siehe hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&bes_id=4066&aufgehoben=N&anw_nr=2

Zitat
§ 4 (Fn 5)
Mitglieder

(1) Pflichtmitglieder der kommunalen Versorgungskassen sind die kreisangehörigen Gemeinden ihres Geschäftsbereichs mit Ausnahme der Städte. Andere Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Fraktionen des Landtags sowie kommunale Spitzenverbände und vergleichbare kommunale Spitzenorganisationen können als freiwillige Mitglieder zugelassen werden, soweit sie ihren Sitz im Geschäftsbereich der Versorgungskassen haben. Dies gilt auch für Fraktionen des Deutschen Bundestages. Das Gleiche gilt mit Zustimmung des Verwaltungsrates für juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften mit Sitz im Geschäftsbereich, wenn sie kommunale Aufgaben erfüllen.

(2) Den Rheinischen Versorgungskassen können auch Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in den ehemaligen Regierungsbezirken Koblenz und Trier des Landes Rheinland-Pfalz (Fn 2) als Mitglieder angehören. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

(3) Das Verhältnis zwischen den Versorgungskassen und ihren Mitgliedern ist öffentlich-rechtlich bestimmt.

Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (Köln, Geschäftsführung durch den Landschaftsverband Rheinland):

Zitat
§ 3
Pflichtmitglieder, freiwillige Mitglieder

(1) 1Pflichtmitglieder der Rheinischen Versorgungskassen sind im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Städte; § 2 Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt. 2Soweit Gemeinden und Verbandsgemeinden in den Regierungsbezirken Koblenz (Fn 4) und Trier (Fn 4) aufgrund gesetzlicher Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz verpflichtet sind, einer öffentlich-rechtlichen Versorgungskasse anzugehören, werden sie mit dem Beitritt Pflichtmitglieder.

(2) Als freiwillige Mitglieder können zugelassen werden

a) andere Gemeinden und Gemeindeverbände,

b) sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,

c) Fraktionen des Deutschen Bundestages und des Landtags Nordrhein-Westfalen,

d) kommunale Spitzenverbände und vergleichbare kommunale Spitzenorganisationen,

e) juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften, wenn sie kommunale Aufgaben erfüllen,

soweit sie ihren Sitz im Geschäftsbereich der Versorgungskasse haben.

(3) Die Mitgliedschaft kann sich auf die Durchführung der Aufgaben des Personalentgeltsbereiches, der Beihilfekasse oder die Verwaltung der Versorgungsrücklage beschränken.

(4) Das Verhältnis zwischen den Rheinischen Versorgungskassen und ihren Mitgliedern ist öffentlich-rechtlich bestimmt.

Da die Städte und Kreise keine Pflichtmitglieder sind, können diese genauso Mitglied in der VBL sein. Da gibt es im Rheinland, aber auch in Westfalen, ein paar von. Ein ehem. Kollege von mir ist da schonmal schön mit auf die Nase gefallen, der hatte sich vor seinem (Entgeltgruppengleichen) Wechsel zu einem anderen kommunalen Arbeitgeber nicht informiert und war sehr überrascht, als auf einmal Netto weniger aufm Lohnzettel stand...

Eine Liste wirst Du jedoch nirgendwo finden!

Philipp

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2379 am: 26.08.2024 16:49 »

bzgl Steigerung für obere Entgeltgruppen - gibt es eine öffentlich einsehbare Auswertung der Arbeitgeberbefragung im TVöD? Wo die meisten Mitarbeiter gesucht werden, welche Stellen am längsten offen sind etc.?

Ich meine die VKA hat ja schon letztes mal gesagt:

Zitat
Die kommunalen Arbeitgeber setzen sich in der Tarifrunde 2023 u.a. für folgende Maßnahmen ein:
> Lösungen angesichts des Fachkräftemangels:
Wir benötigen Lösungen, um dem Fachkräftemangel beizukommen, und setzen uns deshalb insb. auch für die höheren Entgeltgruppen im kommunalen öffentlichen Dienst ein.

sowie

Zitat
Ein Nachholbedarf bei den unteren Entgeltgruppen ist aber nicht gegeben, da sich der relative Lohnabstand zwischen oberen und unteren Entgeltgruppen in den letzten Jahren bereits deutlich verringert
hat. Der sehr hohe Mindestbetrag würde zudem zu einer Stauchung der mit den Gewerkschaften vereinbarten
Entgelttabellen führen. Es ist wichtig, dass eine höherwertige Tätigkeit auch durch ein entsprechend höheres
Entgelt entlohnt wird. Bei einer weiteren Stauchung der Tabelle verstärkt sich der Effekt, dass der Gehaltszuwachs
bei einer höherwertigen Tätigkeit geringer ist als dies vor Jahren von den Sozialpartnern vereinbart wurde.

Steinigt mich nicht wenn ich da falsch liege: Aber ich glaube kaum, dass Verdi es ablehnt, wenn man ausgehend von einem abschlussreifen Ergebnis einfach seitens der VKA in den oberen EG noch ein paar Prozent freiwillig drauf legt. Dass der VKA das nicht tut, zeigt, dass es nur Palaver ist.

FearOfTheDuck

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« Antwort #2380 am: 26.08.2024 18:00 »
Ja, so muss man das sehen. Großartig Taten hat die VKA ihren Reden auch nicht folgen lassen. Man erkennt im Vorlauf die Probleme, schafft es aber immer wieder, diese zu ignorieren, wenn es drauf ankommt.

KlammeKassen

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« Antwort #2381 am: 26.08.2024 20:07 »
Es kann ja im Tarifvertrag eingebaut werden, dass die VBL ihre Konditionen mal an die anderen ZVK anpasst.
Also es geht beispielsweise bei 5.000 Euro brutto mal eben um gute 90 Euro netto im Monat, die weniger übrig bleiben durch die 1,81 %; hinzu kommt noch, dass das SV-pflichtige Gehalt höher ist, das bedeutet, dass auch noch mehr Sozialabgaben fällig werden; also so etwa 100 Euro netto.

Für die Altersversorgung selbst gibt es ja sogar einen Tarifvertrag.
Dass die einzelnen ZVK so unterschiedlich mit ihren Konditionen sind, hätte ich auch nicht gedacht

KlammeKassen

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« Antwort #2382 am: 26.08.2024 20:10 »

Abgesehen von der Reproduktionszulage. Man wird für seine Arbeit bezahlt, nicht fürs Reproduzieren.

Es geht ja im öD konkret um den Vergleich mit den verbeamteten Kollegen (die ja für Kinder z.T sehr reich beschenkt werden).


Da kann es keinen Vergleich geben, da der Beamte und Famile ob seines übertragenen Amtes alimentiert wird (ähnlich wie Bürgergeld, nur mit höheren Regelsätzen) und der Tarifbeschäftigte für die geleistete Arbeit entgolten wird. Es steht jedem frei, sich für das eine oder andere Beschäftigtungsmodell zu entscheiden.



Naja.... weshalb wird dann in der Regel das Ergebnis des Tarifvertrags immer übertragen? Das hat ja angeblich nichts damit zu tun. Anders herum stimmt das, ja. Wenn verfassungsgemäß die Besoldung wieder zu gering ist, erhalten das Mehr nur die Beamten, die Angestellten nicht.
Wenn aber die Angestellten mehr bekommen, bekommen die Beamten es eigentlich auch immer.


MoinMoin

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2383 am: 26.08.2024 22:16 »
Naja.... weshalb wird dann in der Regel das Ergebnis des Tarifvertrags immer übertragen? Das hat ja angeblich nichts damit zu tun. Anders herum stimmt das, ja. Wenn verfassungsgemäß die Besoldung wieder zu gering ist, erhalten das Mehr nur die Beamten, die Angestellten nicht.
Wenn aber die Angestellten mehr bekommen, bekommen die Beamten es eigentlich auch immer.
Seit einiger Zeit wird das gemacht, weil es bequem ist und da das BVerG da die Entwicklung der Entlohnung im öD als eins unter mehreren Prüfkriterien für die Kontrolle der Amtsangemessenheit festgelegt hat.
Wenn die Beamten dauerhaft schlechter angepasst werden, dann kommt die Keule vom BVerG näher.

VFA West

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« Antwort #2384 am: 27.08.2024 05:44 »
Bei welchen AG gibt es denn eine ZV, in der die AN nichts zahlen müssen?

Die Kommunen in Bayern, Baden-Württemberg und andere Bundesländer machen das sehr gut.

Dazu kommen die ZVK-Rheinland, die ZVK-NRW, ZVK-Westfalen-Lippe, ZVK-Pfalz und nahezu 0% in den meisten ZVK in Hessen.

Zusammengefasst: Im Großteil der VKA-AG in Süd-, West- und Südwestdeutschland.

Für welche Behörden/Kommunen gilt das denn? Gibt es da eine Übersicht/Liste online?

Da musst du in die einzelnen Gesetze zur Bildung der ZVKen schauen, z.B. in NRW das Gesetz über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen - VKZVKG, siehe hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&bes_id=4066&aufgehoben=N&anw_nr=2

Zitat
§ 4 (Fn 5)
Mitglieder

(1) Pflichtmitglieder der kommunalen Versorgungskassen sind die kreisangehörigen Gemeinden ihres Geschäftsbereichs mit Ausnahme der Städte. Andere Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Fraktionen des Landtags sowie kommunale Spitzenverbände und vergleichbare kommunale Spitzenorganisationen können als freiwillige Mitglieder zugelassen werden, soweit sie ihren Sitz im Geschäftsbereich der Versorgungskassen haben. Dies gilt auch für Fraktionen des Deutschen Bundestages. Das Gleiche gilt mit Zustimmung des Verwaltungsrates für juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften mit Sitz im Geschäftsbereich, wenn sie kommunale Aufgaben erfüllen.

(2) Den Rheinischen Versorgungskassen können auch Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in den ehemaligen Regierungsbezirken Koblenz und Trier des Landes Rheinland-Pfalz (Fn 2) als Mitglieder angehören. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

(3) Das Verhältnis zwischen den Versorgungskassen und ihren Mitgliedern ist öffentlich-rechtlich bestimmt.

Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (Köln, Geschäftsführung durch den Landschaftsverband Rheinland):

Zitat
§ 3
Pflichtmitglieder, freiwillige Mitglieder

(1) 1Pflichtmitglieder der Rheinischen Versorgungskassen sind im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Städte; § 2 Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt. 2Soweit Gemeinden und Verbandsgemeinden in den Regierungsbezirken Koblenz (Fn 4) und Trier (Fn 4) aufgrund gesetzlicher Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz verpflichtet sind, einer öffentlich-rechtlichen Versorgungskasse anzugehören, werden sie mit dem Beitritt Pflichtmitglieder.

(2) Als freiwillige Mitglieder können zugelassen werden

a) andere Gemeinden und Gemeindeverbände,

b) sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,

c) Fraktionen des Deutschen Bundestages und des Landtags Nordrhein-Westfalen,

d) kommunale Spitzenverbände und vergleichbare kommunale Spitzenorganisationen,

e) juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften, wenn sie kommunale Aufgaben erfüllen,

soweit sie ihren Sitz im Geschäftsbereich der Versorgungskasse haben.

(3) Die Mitgliedschaft kann sich auf die Durchführung der Aufgaben des Personalentgeltsbereiches, der Beihilfekasse oder die Verwaltung der Versorgungsrücklage beschränken.

(4) Das Verhältnis zwischen den Rheinischen Versorgungskassen und ihren Mitgliedern ist öffentlich-rechtlich bestimmt.

Da die Städte und Kreise keine Pflichtmitglieder sind, können diese genauso Mitglied in der VBL sein. Da gibt es im Rheinland, aber auch in Westfalen, ein paar von. Ein ehem. Kollege von mir ist da schonmal schön mit auf die Nase gefallen, der hatte sich vor seinem (Entgeltgruppengleichen) Wechsel zu einem anderen kommunalen Arbeitgeber nicht informiert und war sehr überrascht, als auf einmal Netto weniger aufm Lohnzettel stand...

Eine Liste wirst Du jedoch nirgendwo finden!

Danke dir. :)