Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 1011682 times)

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2430 am: 11.09.2024 15:05 »
https://www.dbb.de/artikel/dbb-regionalkonferenzen-entlastung-im-fokus.html

"Zentrales Ziel für die Kolleginnen und Kollegen bleibt eine faire und spürbare Entgelterhöhung"

ich bin gespannt

2% über 24 Monate  ;D ;D ;D

Realistischer Weise, wobei dieses Mal wahrscheinlich die Arbeitgeber wieder drängen werden für mehr als 24 Monate abzuschließen; haben sie in der Vergangenheit auch teilweise durchbekommen.

Als Gegenfinanzierung JSZ für alle auf 50 % runter.

Dann könnte sich die VKA sogar rühmen, für die höheren EG mehr gemacht zu haben (denn die unteren EG verlieren dann am meisten Prozente  ;D)

Platten

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2431 am: 11.09.2024 15:35 »
Wenn es natürlich von früher noch Leute gibt, die nichts gelernt haben und trotzdem ihre 4 k netto dort eingeheimst haben, wird es vielleicht schwieriger (vor allem etwas zu finden, was in diesen Dimensionen zahlt). Die könnten dann ja für EG4 Stellen im öD arbeiten  :o.

Willst du hier behaupten 4k netto ist zu viel für Fließbandarbeit, die andernorts nur höchst fähige Roboter übernehmen können? Am Hungertuch würden sie nagen, gäbe es nicht die jährliche Erfolgsbeteiligung im vierstelligen Bereich!

NelsonMuntz

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2432 am: 11.09.2024 16:22 »
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Als Gegenfinanzierung JSZ für alle auf 50 % runter.
...

Gegenfinanzierung ist ein gutes Stichwort: Da das Thema "amtsangemessene Besoldung" mittlerweile auch den TB-Bereich hier erreicht hat, mal folgender Gedanke in den Raum geworfen:

Wenn im Bereich der Beamten spontan eine höchstrichterlich verfügte, 20%ige Erhöhung der Besoldung ansteht, dann könnte (ja müsste!) man zum Schutze der öffentlichen Schatzkammern doch aus der Jahressonderzahlung einen Jahressolidaritätsbeitrag machen. Gerne auch in Höhe von 100% für alle. Gäbe bestimmt auch lustige Claims für die Verhandlungen: "11 Gehälter müssen reichen!" oder so ...

Sollte man mal drüber nachdenken  ;) ;D 8)

KlammeKassen

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« Antwort #2433 am: 11.09.2024 18:39 »
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Als Gegenfinanzierung JSZ für alle auf 50 % runter.
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Gegenfinanzierung ist ein gutes Stichwort: Da das Thema "amtsangemessene Besoldung" mittlerweile auch den TB-Bereich hier erreicht hat, mal folgender Gedanke in den Raum geworfen:

Wenn im Bereich der Beamten spontan eine höchstrichterlich verfügte, 20%ige Erhöhung der Besoldung ansteht, dann könnte (ja müsste!) man zum Schutze der öffentlichen Schatzkammern doch aus der Jahressonderzahlung einen Jahressolidaritätsbeitrag machen. Gerne auch in Höhe von 100% für alle. Gäbe bestimmt auch lustige Claims für die Verhandlungen: "11 Gehälter müssen reichen!" oder so ...

Sollte man mal drüber nachdenken  ;) ;D 8)

Definitiv!
Streichen der JSZ für alle Angestellte; dafür 200 % der JSZ ab sofort an die Beamten.

Hugo Stieglitz

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2434 am: 12.09.2024 10:37 »
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Als Gegenfinanzierung JSZ für alle auf 50 % runter.
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Gegenfinanzierung ist ein gutes Stichwort: Da das Thema "amtsangemessene Besoldung" mittlerweile auch den TB-Bereich hier erreicht hat, mal folgender Gedanke in den Raum geworfen:

Wenn im Bereich der Beamten spontan eine höchstrichterlich verfügte, 20%ige Erhöhung der Besoldung ansteht, dann könnte (ja müsste!) man zum Schutze der öffentlichen Schatzkammern doch aus der Jahressonderzahlung einen Jahressolidaritätsbeitrag machen. Gerne auch in Höhe von 100% für alle. Gäbe bestimmt auch lustige Claims für die Verhandlungen: "11 Gehälter müssen reichen!" oder so ...

Sollte man mal drüber nachdenken  ;) ;D 8)
Du lachst aber der Mechanismus ist ja genau so. Als die Ortszulage für das dritte Kind vom Verfassungsgericht beanstandet wurde, vertraten die VKA in den Tarifverhandlungen die Position, man könne sich die Zusatzversorgung nicht mehr leisten.

Ich nehme an, dass dies ein Grund für die emotionale Debatte Beamte/Angestellte ist. Aufgrund der weithin (wir können uns die Sozialleistungen schlicht nicht mehr leisten) angespannten Finanzlage kannibalisieren die rechtlich durchgesetzten Ansprüche der Beamten die Leistungen, die man tariflich durchzusetzen versucht.

KlammeKassen

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« Antwort #2435 am: 12.09.2024 16:17 »
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Als Gegenfinanzierung JSZ für alle auf 50 % runter.
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Gegenfinanzierung ist ein gutes Stichwort: Da das Thema "amtsangemessene Besoldung" mittlerweile auch den TB-Bereich hier erreicht hat, mal folgender Gedanke in den Raum geworfen:

Wenn im Bereich der Beamten spontan eine höchstrichterlich verfügte, 20%ige Erhöhung der Besoldung ansteht, dann könnte (ja müsste!) man zum Schutze der öffentlichen Schatzkammern doch aus der Jahressonderzahlung einen Jahressolidaritätsbeitrag machen. Gerne auch in Höhe von 100% für alle. Gäbe bestimmt auch lustige Claims für die Verhandlungen: "11 Gehälter müssen reichen!" oder so ...

Sollte man mal drüber nachdenken  ;) ;D 8)
Du lachst aber der Mechanismus ist ja genau so. Als die Ortszulage für das dritte Kind vom Verfassungsgericht beanstandet wurde, vertraten die VKA in den Tarifverhandlungen die Position, man könne sich die Zusatzversorgung nicht mehr leisten.

Ich nehme an, dass dies ein Grund für die emotionale Debatte Beamte/Angestellte ist. Aufgrund der weithin (wir können uns die Sozialleistungen schlicht nicht mehr leisten) angespannten Finanzlage kannibalisieren die rechtlich durchgesetzten Ansprüche der Beamten die Leistungen, die man tariflich durchzusetzen versucht.

"Angespannte Finanzlage" ist nur leider halt die Dauerausrede. Selbst in Zeiten, als Gelder genug vorhanden waren, wurde immer darauf hingewiesen, dass für die Angestellten nichts vorhaden ist. Dann wurden die Gelder dringend für Investitionen und neue Mitarbeiter, die es bedarf, da jetzt Gesetz XYZ²²²² umgesetzt werden muss, verwendet werden muss.

Ich bin wirklich mal gespannt, wann es auch in der Gesellschaft beim Thema "Beamtenbevorzugung" knallt... zumal die Sozialabgaben ja noch massiv steigen werden. Die Rentenversicherung hat sich gerade wieder beklagt, dass die Zuschüsse der Bundesregierung gekürzt wurden (komisch, da kann sofort gestrichen werden, aber bloß nicht bei den Pensionen....); die Abgaben für die Versicherten daher schneller und deutlicher steigen werden.
Immer mehr Organisationen fordern daher eine Miteinzahlung in die Rentenkasse, da das Verhältnis immer krasser wird zwischen Renten und Pensionen.

Organisator

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« Antwort #2436 am: 12.09.2024 17:00 »
Immer mehr Organisationen fordern daher eine Miteinzahlung in die Rentenkasse, da das Verhältnis immer krasser wird zwischen Renten und Pensionen.

Das würde an dem unterschiedlichen Verhältnis nichts ändern. Der Dienstherr garantiert eine Pension in höhe von irgendwas um die 70 % Pension im Verhältnis zu den letzten Bezügen (bei min. 40 Jahren). Da ist es dem Beamten egal ob und wo er irgendwas einzahlt.

Einsparungen erreicht man nicht durch eine "Miteinzahlung" sondern nur durch Leistungskürzungen.

Ansonsten sehe ist keinen wesentlichen Unterschied bei der Höhe der Alterseinkünfte bei vergleichbaren Biographien im öffentlichen Dienst. Zumindest bis A/E12, was hier auch schon reichlich oft dargelegt und Beispielsrechnungen belegt wurde.

Von einer Bevorzugung kann da wohl kaum die Rede sein.

Ansonsten wurde bei den Pensionen auch reichlich gestrichen, aber auch das habe ich hier schon mehrfach aufgezählt.

HochlebederVorgang

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« Antwort #2437 am: 12.09.2024 17:04 »
Sind das die Organisationen, die die VBL hergeschenkt haben? Hätten die Gewerkschaften die Zusatzversorgung nicht vollständig abgeschenkt, könnte eine Zusatzversorgung die Funktion einer Betriebsrente erfüllen.



HochlebederVorgang

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« Antwort #2438 am: 12.09.2024 17:07 »
Es gab mal einen schönen Artikel, den ich leider nicht mehr finde:

Beamte finanzieren durch die Kürzungen der Grundbesoldung aus dem letzten Jahrhundert zur Bildung einer Versorgungsrücklage (die zweckentfremdet wurde) noch als Pensionsempfänger ihre Pension mit, da den Versorgungsbezügen die Grundbesoldung zugrunde gelegt wird.

NelsonMuntz

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« Antwort #2439 am: 12.09.2024 17:40 »
Ansonsten sehe ist keinen wesentlichen Unterschied bei der Höhe der Alterseinkünfte bei vergleichbaren Biographien im öffentlichen Dienst. Zumindest bis A/E12, was hier auch schon reichlich oft dargelegt und Beispielsrechnungen belegt wurde.

Von einer Bevorzugung kann da wohl kaum die Rede sein.

Die Systeme sind unterschiedlich und haben mal hier, mal dort Vorteile. Beispielhafte Gegenüberstellungen finden sich hier auch zur Genüge.

Es geht ja aber um die rezente Diskussion im Lande der Beamten, ob das Grundgehalt dort nicht per se um 10%, 20% oder gar 30% angehoben werden müsste, um eine der Verfassung angemessene Besoldung für den Beamten (und seine Familie) zu ermöglichen. Dies hätte natürlich auch einen Impact auf die Pensionshöhe und würde zu einem klar erkennbaren Gap bei der Bezahlung, respektive bei Rente/Versorgung zwischen TB und Beamten führen. Das würde wiederum überall dort zu einem Problem, wo es diese beiden Gruppen nebeneinander mit identischen Aufgaben gibt.

Der Beamte hat den "Verfassungshebel", der TB hat nur die Tarifautonomie.

clarion

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« Antwort #2440 am: 12.09.2024 19:57 »
Wären die Tarifgehälter nicht auch stärker gestiegen, wenn man die Beamtenbesoldung nicht über Gebühr strapaziert hätte? Es gab da mal einen BAT, die Älteren unter uns werden sich erinnern.

KlammeKassen

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« Antwort #2441 am: 12.09.2024 20:08 »
Wären die Tarifgehälter nicht auch stärker gestiegen, wenn man die Beamtenbesoldung nicht über Gebühr strapaziert hätte? Es gab da mal einen BAT, die Älteren unter uns werden sich erinnern.

 Da würde ich auch stark von ausgehen, das mögen die Beamten aber nicht hören, dass durch die Umstellung auf den TVöD die Angestellten massiv geschröpft wurden

KlammeKassen

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« Antwort #2442 am: 12.09.2024 20:14 »
Immer mehr Organisationen fordern daher eine Miteinzahlung in die Rentenkasse, da das Verhältnis immer krasser wird zwischen Renten und Pensionen.

Das würde an dem unterschiedlichen Verhältnis nichts ändern. Der Dienstherr garantiert eine Pension in höhe von irgendwas um die 70 % Pension im Verhältnis zu den letzten Bezügen (bei min. 40 Jahren). Da ist es dem Beamten egal ob und wo er irgendwas einzahlt.

Einsparungen erreicht man nicht durch eine "Miteinzahlung" sondern nur durch Leistungskürzungen.

Ansonsten sehe ist keinen wesentlichen Unterschied bei der Höhe der Alterseinkünfte bei vergleichbaren Biographien im öffentlichen Dienst. Zumindest bis A/E12, was hier auch schon reichlich oft dargelegt und Beispielsrechnungen belegt wurde.

Von einer Bevorzugung kann da wohl kaum die Rede sein.

Ansonsten wurde bei den Pensionen auch reichlich gestrichen, aber auch das habe ich hier schon mehrfach aufgezählt.

Was mich ja immer wundert, ist, dass alle das sagen.

Momentan ist es doch so: Die Beamten zahlen nichts ein (keine Abzüge vom Sold für Pension)
--> würden sie in die Rentenkasse einzahlen, gibt es dort ein paar Einnahmen

- alle sagen: bringt nichts, da sie meistens viel verdienen (also später auch viel Rente bekommen) und im Durchschnitt eine höhere Lebenserwartung haben

Beispiel:
- Pensionszahlungen: 3 Mrd. Euro
- Rentenzahlungen erhöhen sich um 3 Mrd. Euro wegen Einzahlung in Rentenkasse nun, dafür kommen aber 1,4 Mrd. Euro hinzu, da nun Beiträge gezahlt werden

--> für die Rentenkasse selbst ist es ein Verlustgeschäft, ja.
Bedenkt man aber, dass vom Bund schon viele Steuermittel in die Rentenversicherung gehen, ist es doch für den Bund viel besser, dort nur 1,6 Mrd. Euro reinzustellen als 3 Mrd. Euro sonst zu haben.

PS: Ja ich weiß, dass Pensionen von Kommunen, Ländern und Bund gezahlt werden, ich habe es der Einfachheit halber im Beispiel alles unter "Bund" verortet,
letztlich sind es alles Steuergelder bzw. Gelder des öffentlichen Dienstes

NelsonMuntz

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« Antwort #2443 am: 12.09.2024 20:21 »
Wären die Tarifgehälter nicht auch stärker gestiegen, wenn man die Beamtenbesoldung nicht über Gebühr strapaziert hätte? Es gab da mal einen BAT, die Älteren unter uns werden sich erinnern.

Das kann man retrospektiv natürlich so sehen, aber das hilft uns TB heute leider auch nicht weiter. Für die Beamten gibt es den Hebel des Rechts (der ihnen unbenommen sei), wir haben nur verdi und die "Macht des Sockelbetrags" :(


KlammeKassen

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« Antwort #2444 am: 12.09.2024 20:22 »
Sind das die Organisationen, die die VBL hergeschenkt haben? Hätten die Gewerkschaften die Zusatzversorgung nicht vollständig abgeschenkt, könnte eine Zusatzversorgung die Funktion einer Betriebsrente erfüllen.

VdK unter anderem
Raffelhüschen unter dem Gesichtspunkt des Fairnessempfindens

Dass die Pension durch Erhöhungsverzicht finanziert wurde.... naja, dann merkwürdig, dass bei gleicher Gruppe und Stufe netto dennoch mehr über bleibt; die Angestellten haben wohl aus Solidarität gleich mitverzichtet; Hauptsache es kommt jetzt nicht wieder "ist doch annähernd gleich";
Ich fand letztens in der anderen Diskussion den Unterschied von 300 Euro netto im Monat nicht gerade unbedeutend....


Was ich mich zum Beispiel auch frage:
Weiß jemand, warum man als TVöD Angestellter nach 15 Jahren noch in die Arbeitslosigkeitsversicherung einzahlen muss? Es gilt doch dann das "Unkündbarkeitsgebot" (Kündigung nur bei schweren Verstößen, wie bei Beamten auch).

Nervig ist bei der Arbeitslosenversicherung vor allem auch, dass man sie in der Steuererklärung nicht geltend machen kann, weil die KV die 2.100 Euro immer easy vollmacht. Die PV wird ja "netterweise" dann trotzem noch mit anerkannt, die ALV aber nicht, wären auch ein paar Euro, die man schön zurückbekommen könnte