Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 826020 times)

Verwaltungsfritze

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2580 am: 18.09.2024 14:58 »

Eigentlich warten wir alle auf deine Berechnung, die aufzeigt, dass eine normale Erwerbsbiografie dieselbe Pensionshöhe erreicht......

Außerdem habe ich extra geschrieben, dass das die Betriebsrente für ein Jahr ist und habe nich gesagt, dass man das easy mal 45 nehmen kann....

Eine Beispielrechnung für einen typischen Verwaltungswerdegang oder jemand mit verwaltungsfremden Bachelor, der seinen beruflichen Werdegang in der Verwaltung durchlebt, habe ich dir aufgestellt.

Pick dir doch nicht nur die Rosinen raus, die deiner Meinung entsprechen. Fakten kann man schwer leugnen.

KlammeKassen

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« Antwort #2581 am: 18.09.2024 14:59 »
Da die Tarifabschlüsse ohnehin nahezu immer fast gleich übernommen werden (zumindest Bund), ist auch der "Nachteil" des Beamtendaseins, das fehlende Streikrecht, nahezu obsolet

Wenn das Beamtensein so toll ist rate ich dir einfach, dich verbeamten zu lassen. Das geht nach Eignung, Leistung und Befähigung.

Es ist eine bewusste Lebensentscheidung. Sobald man diese aber einmal getroffen hat, wäre es gut für die psychische Gesundheit, nicht ständig darüber nachzudenken bzw. zu lamentieren.

Ich kann mich da auch nur Nelson anschließen - ich bin kein Verwaltungsfachangestellter, sondern durch einen Uni-Abschluss dort gelandet.

Bzgl. lamentieren..... ich weiß halt nicht, warum ihr euch immer so schlecht rechnet. Sagt doch einfach, dass ihr im Vergleich schon gut wegkommt.
Auch hier bin ich bei Nelson, dass man dann nicht verstehen kann, wenn immer noch (trotz dieser Vorzüge) von nicht amtsgemessener Alimentierung gesprochen wird, obwohl der TBler bei gleichen Tätigkeiten ohnehin schon schlechter wegkommt.

Das ist aber natürlich eine Sache der Gewerkschaften.

VBL Rente dürfte in den wenigsten Fällen über 1000 Euro liegen. Mein Kollege bekommt knappe 500 Euro nächstes Jahr ab Renteneintritt, hat als VFA mit 16 in der Ausbildung angefangen und sich dann über die Jahre bis in E10 hochgearbeitet durch ALII. Immer Vollzeit gearbeitet.


Ich frage mich wie diese 500 € zustande gekommen sein sollen. War die Berechnungsgrundlage zu früheren Zeiten so viel schlechter oder stimmt einfach etwas nicht?

Wenn ich vom Ausbildungsende mit 19 ausgehe und einem Einstieg mit der aktuellen EG 6 Stufe 1 mit ca. 39k und dieses Gehalt bis zum Eintrittsalter mit 67 gleichbleibend ist, würde der Versicherte gemäß VBL-Rechner 964 € Betriebsrente erhalten. Natürlich ist das im Vergleich zu vor 40 Jahren nicht 1 zu 1 vergleichbar, aber wenn ich dann noch die die Gehaltssteigerungen mit einrechnen würde, erst recht die besagte EG 10, wird die Betriebsrente locker weit über 1k liegen.

Soweit ich das mitbekommen habe, war wohl insbesondere die Umstellung auf den TVöD und das Punktemodell für die "Bestandskunden" (also die vorm 1.1.2005 im öd waren) äußerst ungünstig.

Hier kann ich aber nicht viel zu sagen, könnte meinen Kollegen nur mal fragen.

BTW: Ich kenne die BAT Zuordnungen nicht genau. Früher war es wohl aber üblich, im TVöD nach der Ausbildung in dem anzufangen, was heute TVöD 4 entspricht; auf keinen Fall standardgemäß in EG 6 wie heute

Wo ist denn unser Freund "BAT" eigentlich? Lange nichts von gelesen. Der müsste es aus eigenen Erfahrungen berichten können wie die "Überleitung" in den TVÖD bei der BAV erfolgt ist
« Last Edit: 18.09.2024 15:05 von KlammeKassen »

KlammeKassen

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« Antwort #2582 am: 18.09.2024 15:02 »

Eigentlich warten wir alle auf deine Berechnung, die aufzeigt, dass eine normale Erwerbsbiografie dieselbe Pensionshöhe erreicht......

Außerdem habe ich extra geschrieben, dass das die Betriebsrente für ein Jahr ist und habe nich gesagt, dass man das easy mal 45 nehmen kann....

Eine Beispielrechnung für einen typischen Verwaltungswerdegang oder jemand mit verwaltungsfremden Bachelor, der seinen beruflichen Werdegang in der Verwaltung durchlebt, habe ich dir aufgestellt.

Pick dir doch nicht nur die Rosinen raus, die deiner Meinung entsprechen. Fakten kann man schwer leugnen.

Ja meiner Meinung nach sind 1.075 Euro ungleich 1.350 Euro.

Da hier aber vor kurzem auch behauptet wurde, dass der Angestellte bei gleicher Gruppe fast dasselbe verdient (nur 300 Euro netto weniger), bin ich hier wahrscheinlich der falsche Ansprechpartner. Ich finde, dass 300 Euro netto viel Geld sind.
Ansonsten können wir auch direkt Stufen 5 udn 6 streichen, weil die ja etwa nur noch 300 Euro netto nachher ausmachen...... scheint für einige ja nicht von Belang zu sein

Verwaltungsfritze

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« Antwort #2583 am: 18.09.2024 15:06 »

Ja meiner Meinung nach sind 1.075 Euro ungleich 1.350 Euro.

Da hier aber vor kurzem auch behauptet wurde, dass der Angestellte bei gleicher Gruppe fast dasselbe verdient (nur 300 Euro netto weniger), bin ich hier wahrscheinlich der falsche Ansprechpartner. Ich finde, dass 300 Euro netto viel Geld sind.
Ansonsten können wir auch direkt Stufen 5 udn 6 streichen, weil die ja etwa nur noch 300 Euro netto nachher ausmachen...... scheint für einige ja nicht von Belang zu sein

Sind trotzdem über 1.000 €, die deiner Aussage nach ja angeblich die Wenigsten erreichen werden. Das ist damit schon mal widerlegt, sofern wir von einer gesamten beruflichen Laufbahn im öD sprechen. Außerdem habe ich nur die Einstiegswerte für die Berechnung genommen und diese unverändert gelassen. Ich kann dir gerne nochmal für die gesamte Laufbahn den genauen Betrag ausrechnen. Da werden wir den 1.350 € vermutlich deutlich näher kommen.

Verwaltungsfritze

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« Antwort #2584 am: 18.09.2024 15:09 »

Soweit ich das mitbekommen habe, war wohl insbesondere die Umstellung auf den TVöD und das Punktemodell für die "Bestandskunden" (also die vorm 1.1.2005 im öd waren) äußerst ungünstig.

Hier kann ich aber nicht viel zu sagen, könnte meinen Kollegen nur mal fragen.

BTW: Ich kenne die BAT Zuordnungen nicht genau. Früher war es wohl aber üblich, im TVöD nach der Ausbildung in dem anzufangen, was heute TVöD 4 entspricht; auf keinen Fall standardgemäß in EG 6 wie heute

Wo ist denn unser Freund "BAT" eigentlich? Lange nichts von gelesen. Der müsste es aus eigenen Erfahrungen berichten können wie die "Überleitung" in den TVÖD bei der BAV erfolgt ist

Mit den BAT-Zeiten und Zuordnungen kenne ich mich leider überhaupt nicht aus. Aber selbst wenn wir von einer EG 4 ausgehen, landen wir nach heutigen Berechnungen deutlich über 500 € Anwartschaft. Wenn wir dann noch die Erhöhungen und Höhergruppierungen mit berücksichtigen, liegen wir auch da mit Sicherheit bei über 1.000 €.
Entweder ist durch die Überleitung so viel verloren gegangen oder dein Kollege flunkert ggf. ein wenig.

KlammeKassen

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« Antwort #2585 am: 18.09.2024 15:09 »
Nach meinem Verständnis galt schon immer folgender "Beamten-Deal":
Während der Dienstzeit weniger (als in der Privatwirtschaft), dafür während der Pensionszeit mehr.

Und aus meiner Sicht gilt das weiterhin:
1.) Vergleicht doch einfach mal das Gehalt eines (ggf. promovierten) Juristen, Ökonomen, MINT-Experten, etc., in der Privatwirtschaft mit der entsprechenden Beamtenbesoldung. Dazwischen liegen (zumindest in meinem "Dunstkreis") Welten.
2.) Im Gegenzug, also quasi als "Ausgleich", bekommt der Beamte später eine (signifikant) höhere Pension.


Und ja, ihr habt insofern Recht, die Tarifgehälter (und damit in der Folge auch die Rentenbezüge) für öD-Angestellte sind auch in meinen Augen insbesondere in den höheren Entgeltgruppen deutlich zu niedrig.

Aber daran trägt unter anderem Verdi (mit den ständigen Sockel-Forderungen, etc.) eine nicht unerhebliche Mitschuld!

Vielen Dank, dass du das auch so siehtst.

Wie gesagt, es gilt ja nicht der Vergleich zur PW. Dann würde kein Angestellter mehr im öD sein (also ab EG9b aufwärts, darunter natürlich schon, weil da bezahlt der öD ja megagut).
Nur wenn sie noch Angestellte für EG9b aufwärts haben wollen, sollte halt nicht zu weit von den Beamten weggedriftet werden.

Aber ja, das ist natürlich Sache der Gewerkschaften; aber da immer 1:1 Übertragung gefordert wird (und dann teilweise noch zusätzlich Besoldungsanpassungen von Gesetz wegen stattfinden), wird die Diskrepanz logischerweise größer denn kleiner.

KlammeKassen

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« Antwort #2586 am: 18.09.2024 15:11 »

Ja meiner Meinung nach sind 1.075 Euro ungleich 1.350 Euro.

Da hier aber vor kurzem auch behauptet wurde, dass der Angestellte bei gleicher Gruppe fast dasselbe verdient (nur 300 Euro netto weniger), bin ich hier wahrscheinlich der falsche Ansprechpartner. Ich finde, dass 300 Euro netto viel Geld sind.
Ansonsten können wir auch direkt Stufen 5 udn 6 streichen, weil die ja etwa nur noch 300 Euro netto nachher ausmachen...... scheint für einige ja nicht von Belang zu sein

Sind trotzdem über 1.000 €, die deiner Aussage nach ja angeblich die Wenigsten erreichen werden. Das ist damit schon mal widerlegt, sofern wir von einer gesamten beruflichen Laufbahn im öD sprechen. Außerdem habe ich nur die Einstiegswerte für die Berechnung genommen und diese unverändert gelassen. Ich kann dir gerne nochmal für die gesamte Laufbahn den genauen Betrag ausrechnen. Da werden wir den 1.350 € vermutlich deutlich näher kommen.

Vielleicht solltest du auch eher mit 40 Jahren rechnen, weil es nach 40 Jahren die volle Pension gibt.

Ich kenne bis dato niemanden, der über 1.000 Euro in der VBL erreicht. Da die Gehälter zu Anfang zu gering sind und der ALtersfaktor nachher zu gering; wir sind nachher bei unter 1,0.
Mag ja Ausnahmen geben, die dann mit 25 direkt in EG15 Stufe 6 starten, das ist aber definitiv nicht der Normalfall.

KlammeKassen

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« Antwort #2587 am: 18.09.2024 15:14 »

Soweit ich das mitbekommen habe, war wohl insbesondere die Umstellung auf den TVöD und das Punktemodell für die "Bestandskunden" (also die vorm 1.1.2005 im öd waren) äußerst ungünstig.

Hier kann ich aber nicht viel zu sagen, könnte meinen Kollegen nur mal fragen.

BTW: Ich kenne die BAT Zuordnungen nicht genau. Früher war es wohl aber üblich, im TVöD nach der Ausbildung in dem anzufangen, was heute TVöD 4 entspricht; auf keinen Fall standardgemäß in EG 6 wie heute

Wo ist denn unser Freund "BAT" eigentlich? Lange nichts von gelesen. Der müsste es aus eigenen Erfahrungen berichten können wie die "Überleitung" in den TVÖD bei der BAV erfolgt ist

Mit den BAT-Zeiten und Zuordnungen kenne ich mich leider überhaupt nicht aus. Aber selbst wenn wir von einer EG 4 ausgehen, landen wir nach heutigen Berechnungen deutlich über 500 € Anwartschaft. Wenn wir dann noch die Erhöhungen und Höhergruppierungen mit berücksichtigen, liegen wir auch da mit Sicherheit bei über 1.000 €.
Entweder ist durch die Überleitung so viel verloren gegangen oder dein Kollege flunkert ggf. ein wenig.

Stichwort: Stufen runter bei Höhergruppierungen  ;), stufengleich gibt es ja erst seit 2017

Er war dann wohl 4, 5, 6, 7, 9a, 10 (was diesen Gruppen im BAT entsprechen würde).
Es gibt ja auch noch Angestellte, die seit 30 Jahren ununterbrochen im öD sind und immer noch nicht in Stufe 6 angelangt sind wegen der nicht stufengleichen Höhergruppierung

cyrix42

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« Antwort #2588 am: 18.09.2024 15:17 »

Ich frage mich wie diese 500 € zustande gekommen sein sollen. War die Berechnungsgrundlage zu früheren Zeiten so viel schlechter oder stimmt einfach etwas nicht?

Wenn ich vom Ausbildungsende mit 19 ausgehe und einem Einstieg mit der aktuellen EG 6 Stufe 1 mit ca. 39k und dieses Gehalt bis zum Eintrittsalter mit 67 gleichbleibend ist, würde der Versicherte gemäß VBL-Rechner 964 € Betriebsrente erhalten. Natürlich ist das im Vergleich zu vor 40 Jahren nicht 1 zu 1 vergleichbar, aber wenn ich dann noch die die Gehaltssteigerungen mit einrechnen würde, erst recht die besagte EG 10, wird die Betriebsrente locker weit über 1k liegen.

Beachte, dass die Ansprüche ggü. der VBL absolut sind und durch die fortlaufende Inflation entwertet werden.

Ich habe mal, da es das VBL-Modell erst seit der Einführung von TVöD und TV-L gibt, in ne Quick&Dirty Excel-Tabelle gehauen (mir ist nur gerade aufgefallen, dass ich die TV-L-Gehälter genommen habe; im TVöD ist es also leicht mehr.):

Wer im TV-L zum 01.01.2006 noch 18 war, in EG 6 Stufe 1 eingestiegen und seit dem immer in Vollzeit gearbeitet und "normal" in den Stufen aufgestiegen ist, hat bis Ende 2025 in 20 Dienstjahren einen VBL-Rentenanspruch von knapp 500€/Monat erwirtschaftet. Geht man davon aus, dass die Person bis Ende 2053 arbeitet und regulär in Rente geht, und dass die Löhne bis dahin um 2% pro Jahr angehoben werden, hat am Ende einen VBL-Rentenanspruch von ca. 1150€/Monat. Allerdings haben -- bei einer angenommenen Inflationsrate von ebenfalls 2%/Jahr diese dann nur noch eine Kaufkraft wie ca. 640€/Monat derzeit. Die VBL-Rente würde ca. 16% des letzten Brutto-Lohns betragen. Wenn man von einer gesetzlichen Rente in Höhe 48% des letzten Lohns ausgeht, würde man auf ca. 64% kommen -- nach 48 Dienstjahren.

KlammeKassen

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« Antwort #2589 am: 18.09.2024 15:18 »
Und ja, ihr habt insofern Recht, die Tarifgehälter (und damit in der Folge auch die Rentenbezüge) für öD-Angestellte sind auch in meinen Augen insbesondere in den höheren Entgeltgruppen deutlich zu niedrig.

Aber daran trägt unter anderem Verdi (mit den ständigen Sockel-Forderungen, etc.) eine nicht unerhebliche Mitschuld!

Da diese Sockelwerte bei den Besoldungserhöhungen meist in Prozentualwerte umgerechnet wurden, ist dieses Problem bei der Besoldung etwas geringer ausgeprägt.

Was man auch an den zur Besoldung korrespondierenen Entgelten sieht - ab A13/E13 wird die Schere zugunsten der Besoldung sichtbar.

Bei E11 und E12 auch schon.
Und die Sockelwerte werden auch immer mehr als 1 % entsprechen  ;)

Organisator

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« Antwort #2590 am: 18.09.2024 15:19 »
Der Kaffee schmeckt bei A15, besonders gut und das Leckerli der "automatischen" Übertragung der Tarifverhandlungen in Kombination mit weiteren Familien/Kinderzuschlagserhöhungen  macht es etwas leichter.

uh uh ganz böse, der Organisator würde mich jetzt wieder auseiandernehmen  ;)

Weder dich noch Jahrhundertwerk. Gerade bei A15 finde ich das auch auskömmlich und nicht unteralimentiert. Problem ist ja hier, dass man festgehalten wird. Irgendwann hilft ein hohes Einkommen dann auch nicht mehr gegen den Frust.

NelsonMuntz

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« Antwort #2591 am: 18.09.2024 15:21 »

Und aus meiner Sicht gilt das weiterhin:
1.) Vergleicht doch einfach mal das Gehalt eines (ggf. promovierten) Juristen, Ökonomen, MINT-Experten, etc., in der Privatwirtschaft mit der entsprechenden Beamtenbesoldung. Dazwischen liegen (zumindest in meinem "Dunstkreis") Welten.

Kurzer Einspruch: Der Jurist geht durch, aber ich sehe keinen Grund, warum man einen Ökonomen oder einen MINTler überhaupt verbeamten sollte. Mir fällt wirklich keiner ein.

Verwaltungsfritze

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« Antwort #2592 am: 18.09.2024 15:21 »

Vielleicht solltest du auch eher mit 40 Jahren rechnen, weil es nach 40 Jahren die volle Pension gibt.

Ich kenne bis dato niemanden, der über 1.000 Euro in der VBL erreicht. Da die Gehälter zu Anfang zu gering sind und der ALtersfaktor nachher zu gering; wir sind nachher bei unter 1,0.
Mag ja Ausnahmen geben, die dann mit 25 direkt in EG15 Stufe 6 starten, das ist aber definitiv nicht der Normalfall.

40 Jahre Beschäftigung in der EG 4 Stufe 1 (ca. 36k) ergeben eine Anwartschaft bei der VBL von ca. 640 €. Und jetzt überleg´ mal wie realistisch 40 Jahre in der EG 4 Stufe 1 sind. Alleine durch die Stufenaufstiege vermehrt sich dies. Plus Tariferhöhungen + Höhergruppierungen.
Die VBL ist sicherlich nicht das beste Vorsorgesystem. Du solltest in Diskussionen allerdings mal weniger persönliche Meinung einbringen und die Objektivität nicht verlieren.

NelsonMuntz

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« Antwort #2593 am: 18.09.2024 15:23 »

Weder dich noch Jahrhundertwerk. Gerade bei A15 finde ich das auch auskömmlich und nicht unteralimentiert. Problem ist ja hier, dass man festgehalten wird. Irgendwann hilft ein hohes Einkommen dann auch nicht mehr gegen den Frust.

Ich hätte im Beispiel vielleicht die Besoldungsgruppe nicht nennen sollen.

Als "Trost": Die Person ist unverheiratet und kinderlos - es entfallen also jegliche "Zulagenorgien" ;)

Verwaltungsfritze

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« Antwort #2594 am: 18.09.2024 15:27 »

Beachte, dass die Ansprüche ggü. der VBL absolut sind und durch die fortlaufende Inflation entwertet werden.


Natürlich reden wir hier von absoluten Zahlen. Aber dass der Kollege, der seine ganze Laufbahn im öD verbracht hat nur inflationsbedingt 500 € erhält, kann ich mir nicht vorstellen. Da muss am Ende doch durch die Umstellung auf den TVöD einiges in die Hose gegangen sein. Oder der Kollege erzählt vielleicht nicht alles.