Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 717506 times)

patrick0815

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #285 am: 14.02.2024 10:24 »


Du hast in deiner Berechnung übersehen, dass die PKV keine Familienversicherung ist und jedes Familienmitglied separat zusätzlich versichert werden muss. Für 1 Kind gibts in BaWü 160€ Brutto, also ca. 115-120€ netto. Das geht fast komplett an die PKV, verändert also nicht wesentlich das Gefüge, zumal 250€ PKV im Monat schon recht günstig sind. Mach deine Rechnung nochmal mit 300€ PKV, dann dann steht der beamtete Kollege dank höherer Arbeitszeit netto schlechter da.

Alles richtig mit der Familienversicherung.
Allerdings erhalten Beamte Familienzuschläge, dadurch lassen sich auch  weitestgehend die Mehrbelastung in der Krankenversicherung weitesgehend decken.

BAT

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #286 am: 14.02.2024 11:07 »
Überflüssige Diskussion, zwei verschiedene Systeme sind das. Was sollen immer diese Vergleiche bringen?

MaLa

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #287 am: 14.02.2024 11:20 »
Wünschenswert ist eine prozentuale Erhöhung des Endgeldes in höhe der Inflationsrate seit der dem letzten Tarifabschluß + 2,5 % pro Jahr.
Angleichung der JSZ auf 100% für alle.
Bessere Vergütung für Ruf- und Bereitschaftsdienste, besonders an Wochenenden und Feiertagen.
Streichung der Endgeldstufen 3-5

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #288 am: 14.02.2024 11:24 »
208 Euro ausgezahlt sind ja nun schon eine Stange für die gleiche Arbeit; wenn dann noch Kinder hinzukommen, wird es natürlich noch deutlicher.
Die ewige Warterei auf Arzttermine (da Angestellte in der Regel gesetzlich versichert) und schlechtere Behandlung in der Medizin darfst du von mir aus auch gerne monetär abwägen.
Plus weiteres Faktum nachher die fette Pension, während Angestellte fette Abzüge für die Rentenversicherung haben und trotzdem nur einen Bruchteil bekommen



So, ich warte immernoch auf zumindest eine rudimentäre Berechnung, wonach es erhebliche Unterschiede im Einkommen bei A11/E11 geben soll. Ich sehe sie nämlich nicht.

Bei E11 in der Endstufe ist auch eine Privatversicherung möglich, also kein Unterschied. Alternativ kann man auch eine gar nicht mal so teure Zusatzversicherung abschließen.

Die Pension bei A11 und die Alterseinkünfte bei E11 sind bei vergleichbaren Biographien ebenfalls ähnlich; dies wurde hier im Forum bereits an anderer Stelle dargelegt.

Ich frage mich, welchen Sinn deine Behauptngen haben sollen, wenn du sie nicht belegen magst.

Wenn 200 Euro netto für dich kein Geld sind....
dir ist schon klar, dass bei Beamten der Arbeitgeber 50 % der PVK zahlt? Diese Beihilfe gibt es als Angestellter nicht, auch wenn man über 67 k verdient.
Auf den Fakt mit den Kindern gehst du ja auch nicht ein.

meine Güte, jetzt mach doch mal eine Rechnung auf und babbel net nur!
Als Angestellter bekommst du doch auch die Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt, oder? Nennt sich Arbeitgeberanteil der (gesetzlichen) Krankenversicherung. Und gerade in Familienversicherung wäre ich lieber in der Gesetzlichen als in der Privaten, zumal im Beispiel EG11-A11 beide etwa gleich viel im Monat an KV-Beiträgen bezahlen.
Hast du auch eine Kostendämpfungspauschale?
Und was soll der Einwand mit "ich hab noch keinen Beamten am Hungertuch nagen sehen"? Da werden Lehrer mit Sachbearbeitern verglichen, oder was soll das? Lehrer haben idR ein Universitätsstudium. Wie viele Angestellte im öD können das vorweisen? Wie viele Angestellte können ein FH-Studium im öD vorweisen?

Ich rechne für dich mal für BaWü vor.
- 41h zu 39h ->  5,1% mehr Nettogehalt für Beamte
- 70% Jahressonderzahlung für Angestellte (EG 9 - EG 12): 5,8% mehr Netto für Beamte pro Monat
- Leistungsprämie §18 TVöD, oft als Gießkanne, 24%/J, 2%/Monat.
   Viele Angestellte erhalten also 70%/84% Jahressonderzahlung, plus 24% Gießkanne, also fast 94-108% zusätzlich
- Pension ist Rente + Betriebsrente, bei Angestellten also Rente + ZVK (Betriebsrente), diese beträgt ca. 2/3 der gesetzlichen Rente, bei Durchschnittsverdienst ca. 1.000€ ZVK + gesetzliche Rente ca. 1.500€,
- Vom Netto sind beim Beamten noch die Kinder separat in der KV zu versichern (sind nämlich nicht Familienversichert) und ggf. die Frau auch noch, wenn sie kein eigenes Einkommen hat
- Für die Beihilfe-Zusatzleistungen sind nochmal 22€/Monat fällig
- Kostendämpfungspauschale Besoldungsgruppen-abhängig, bspw. 150€ in A12, oder A9-A11 115€, bei der Beihilfe (12,50€/Monat)
- In Elternzeit ist die KV auch nach wie vor selbst weiter zu bezahlen
- es gibt keine MÖglichkeit für Entgeltumwandlung oder Vermögenswirksame Leistungen im gehobenen Dienst, auch sonst keine "übertariflichen" Zahlungen.
- jahrelang -0,2% Abzug bei Tarifrunden und oft Besoldungsgruppenabhängige spätere Umsetzung

Entsprechend also der geringeren Arbeitszeit und Jahressonderzahlung sind das schon mal knapp 10%/Monat netto, dann die PKV ca. 350€, Kostendämpfungspauschale (12,50)+ Beihilfe-Wahlleistungen (22) macht ca. 400€ für die PKV. Und erstattet bekommt man dann trotzdem nicht alles!
Also allein die Arbeitszeit, Jahressonderzahlung und PKV rechtfertigt schon einen Netto-Unterschied in bspw. A11 von ca. 750€. Entsprechend steht im Beispiel von Organisator der beamtete Kollege sogar finanziell schlechter da! Und da sind die vielen Jahre "Unterbezahlung" durch Laufbahnordnung, also die Zeit, in der der Beamte nur nach A9 bezahlt wurde im Gegensatz zum angestellten Kollegen, der vom ersten Tag an EG11 bekommt, noch gar nicht mit eingerechnet.
Ja, es gibt einen Kinderzuschlag und Verheiratetenzuschlag. Allerdings müssen dann die Kids auch privat mitversichert werden, das frisst den Zuschlag mehr als auf.
Und die Warterei beim Arzt trifft mich hier in der Gegend genauso, da zieht meine PKV praktisch gar nicht. Und auch als Angestellter hat man die Möglichkeit, sich privat zusätzlich zu versichern, dann gehts ja deiner Meinung nach auch schneller.

Also, etwas Schaum vom Mund wischen und mal sachlich vergleichen, dann hört hoffentlich die Neiddebatte endlcih mal auf!

Was bleibt denn von den 70 % übrig? Das ist ja die Frage ;). Also bei mir bleiben im November, wenn die Prämie gezahlt wird, nicht einmal 50 % des vom Arbeitgeber ausgezahlten Betrags übrig - dadurch relativiert sich das schon gewaltig.

Ich gehöre tatsächlich zu den Akademikern von der Uni, die kein Lehramt studieren ---- von denen es ja angeblich fast keine gibt. Unsere ganzen Ingenieure (Umwelt, Bau) sind eigentlich alles solche Leute.

Wenn du mit der betrieblichen Rente argumentierst, vergiss auch hier bitte nicht, dass dafür 1,81 % vom Gehalt abgezogen werden - gratis wie die Pension ist das nicht.

Bei Arztpraxen, bei denen man online Termine buchen kann, ist immer direkt gefragt (gesetzlich oder privat versichert). Ich habe das diverse Male durchgespielt. Sobald man privat anklickt für die gleiche Untersuchung bekommt man witzigerweise innerhalb von 14 Tagen einen Termin, bei gesetzlich sind es je nach Fachgebiet 3-6 Monate. Es hat wohl schon einen Sinn, warum die Arztpraxis das direkt online erfragt, ob gesetzlich oder privat, eben, weil es schnellere Termine gibt. Sie können dort halt mehr abkassieren.

Bei uns bekommen die Beamten ebenfalls LOB und auch immerhin 500 Euro Weihnachtsgeld.

Das Problem ist, dass jede Zahlung, die angewiesen wird, bei Angestellten immer nur im Bruchteil ankommt. Deshalb fahren Beamte immer besser, wenn die gleichen Prozentsätze der Tariferhöhung weitergegeben werden. Das sollte dann auch mal bedacht werden. Die Sozialabgaben sind mittlerweile bei über 20 %. Je nach gewähltem Tarif in der PKV ist die PKV teilweise sogar günstiger als die GKV.
Und es ist klar, dass die Beiträge insbesondere für die RV massiv steigen werden.

Organisator

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« Antwort #289 am: 14.02.2024 11:33 »
Das Problem ist Rosinenpickerei. Unterschiedliche Konstellationen ergeben immer Vorteile für die eine oder die andere Seite.

Die Ausgangsbehauptung, dass ein Beamter A11 in der höchsten Stufe Einkommensvorteile gegenüber eines Angestellten E11 in der höchsten Stufe hat, wurde mittlerweile widerlegt.

Für alles andere gilt wie immer: Aufpassen bei Lebensentscheidungen und der Berufswahl.

Alucard

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« Antwort #290 am: 14.02.2024 11:34 »
Meine Forderungen für die kommende Tarifrunde sind eigentlich ganz bescheiden. Und hier sind sie schon:

Endlich vernünftige Arbeitsbedingungen schaffen. Ich hetze jeden morgen um 6.30 Uhr ins Büro und ackere mir einen Wolf. Mein Schreibtisch sieht aus als ob dort eine Bombe eingeschlagen hätte.

Es stehen zwei Schreibtische in meinem Büro. Weil mein Arbeitsgeber der Inbegriff eines Pleitegeiers ist wird die zweite Stelle einfach nicht besetzt. So bleibt die ganze Arbeit an mir hängen. Ich kloppe Überstunden ohne Ende und komme doch nicht gegen die ganzen Aktenberge an. Zweimal war ich wegen eines Burnouts in Behandlung. Meinen Arbeitgeber scheint das aber nicht zu interessieren. Weil das einfach nicht so weitergehen kann nenne ich jetzt meine erste Forderung:

1. Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich.

Ein weiteres Problem, was ich habe und was vom Arbeitgeber einfach mal ignoriert wird, ist mein täglicher Anfahrtsweg. 50 Kilometer eine Strecke, obwohl ich keinen Kundenkontakt habe. Meine Arbeit könnte ich also viel besser von zuhause aus erledigen. Weite Autofahrten sind völlig sinnfrei und stehen einer gesunden Work-Life-Balance im Wege. Die Folge sind mehr Krankheitstage, weil ich einfach ausgebrannt bin. Also lautet meine zweite Forderung:

2. 3-4 mal die Woche Homeoffice für die Bereiche, die keinen Kundenkontakt haben. Da spart sich der Arbeitgeber ganz nebenbei Strom- und Heizkosten, da ich das Büro maximal 2 mal die Woche nutzen müsste

Also liebe Ver.di komm mal aus dem Quark und versucht mal wirklich, etwas sinnvolles zu erreichen. Bitte nicht wieder prozentual mehr Lohnerhöhungen für die unteren Entgeltgruppen durchdrücken, damit es einfach immer unattraktiver wird, Leistung in der öffentlichen Verwaltung zu zeigen.

Ich könnte mir auch eine 9a Stelle suchen, wo ich den ganzen Tag ganz entspannt meiner Arbeit nachgehen kann. So bin ich aber nicht gestrickt. Ich will Leistung zeigen (EG 11) und möchte auch entsprechend entlohnt werden.

Aber der Leistungsgedanke wird in dieser Bananenrepublik eh abgeschafft. Ich habe die Ehre. Amen....

Eine neue vernünftige Homeoffice Regel wäre nicht schlecht, da das bei uns hier noch sehr altertümlich anmutet.
Bei uns sind maximal 2 Tage die Woche möglich, aber bei mehr als einem Tag muss man sein festes Büro aufgeben. Da ich aber auf einen Hochleistungsrechner für 3D Modellierung angewiesen bin, kann ich das Büro nicht aufgeben. Also wäre maximal ein Tag drin. Weiterhin darf man nur Homeoffice machen, wenn man einen Festnetzanschluss hat. Weiterleitung auf Mobiltelefone ist nicht gestattet.

KlammeKassen

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« Antwort #291 am: 14.02.2024 11:36 »
Tarif endet 31.12.2024? Dann wird man sich frühestens Februar 2025 zusammensetzen.
Wie die Lage auf dem Markt bis dahin aussieht kann niemand abschätzen - vermutlich wieder so "schlecht", dass die Arbeitgebervertreter eine Nullrunde fordern. Das wird unterstrichen werden mit dem Hinweis, dass die letzte Steigerung prozentual im Schnitt zweistellig war.

Vermutlich wird man sich auf Stundenreduzierung festbeißen (Weselsky und Co machen es vor) und sonstige weiche Fakten wie Altersteilzeit und Co.
Ich persönlich habe keine Erwartungen an die nächste Runde - wir haben ja noch nicht mal die Erhöhung der letzten Runde auf dem Konto.

Es wird wahrscheinlich wieder vorgerechnet, dass seit 2008 immer noch ein Lohnplus von 0,0000001 % vorhanden ist und die Reallöhne über den gesamten Zeitraum ja nicht gesunken sind, deshalb kann man jetzt ja etwas sparen. Außerdem wird natürlich wieder mit den zahlreichen Sachverhalten argumentiert, weshalb keine Gelder freigemacht werden können (Verteidigungsausgaben, Migranten, Gesundheitssystem, Investitionen in Infrastruktur....).

Hauptsache die Gewerkschaften sind schlau genug, einen Vergleich zu anderen Gruppen aufzumachen innerhalb der letzten 5-10 Jahre, da dürfte der TVÖD schlecht wegkommen - auch wenn es jetzt ab März mal einen großen Sprung gibt.
Dabei dürfen die Nullrunde 2020 und 2023 auch nicht vergessen werden und die Witzerhöhungen in 2021 und 2022 (1,4 und 1,8 %).

KlammeKassen

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« Antwort #292 am: 14.02.2024 11:42 »
Das Problem ist Rosinenpickerei. Unterschiedliche Konstellationen ergeben immer Vorteile für die eine oder die andere Seite.

Die Ausgangsbehauptung, dass ein Beamter A11 in der höchsten Stufe Einkommensvorteile gegenüber eines Angestellten E11 in der höchsten Stufe hat, wurde mittlerweile widerlegt.

Für alles andere gilt wie immer: Aufpassen bei Lebensentscheidungen und der Berufswahl.

Nein, weil ihr die Vorteile ja immer nicht einrechnet (Pension, PKV, 200 Euro mehr netto im Monat, Zuschläge). Zum anderen wird davon ausgegangen, dass wahnsinnig viel vom Weihnachtsgeld ankommt, weil man als Beamter das gewohnt ist, dass von den Auszahlungen kaum etwas abgezogen wird.

Brutto kommt der Angestellte natürlich immer besser weg....

Beamte können auch easy eine höhere Dienstpostenbewertung bekommen, da die Arbeitgeberkosten geringer sind - die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen wird da auch immer irgendwie nicht betrachtet.

Bis auf 2 Leute waren eigentlich alle der Meinung hier, aber ist mir jetzt auch zu viel Off-Topic.

Definitiv wahr ist die Aussage, dass bei einer GLEICHEN ÜBERTRAGUNG der Beamte besser fährt, weil einfach mehr netto überbleibt. Kannst dir gerne hierzu auch die Ausführungen des Bundes der Steuerzahler ansehen.

Hugo Stieglitz

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« Antwort #293 am: 14.02.2024 12:12 »
Das Problem ist Rosinenpickerei. Unterschiedliche Konstellationen ergeben immer Vorteile für die eine oder die andere Seite.

Die Ausgangsbehauptung, dass ein Beamter A11 in der höchsten Stufe Einkommensvorteile gegenüber eines Angestellten E11 in der höchsten Stufe hat, wurde mittlerweile widerlegt.

Für alles andere gilt wie immer: Aufpassen bei Lebensentscheidungen und der Berufswahl.
Selbst dann würde aber vom Beschäftigten mehr verlangt, weil man die E11 nicht so einfach bekommt wie die A11. Wenn man das berichtigen würde, wäre schon viel gewonnen, weil es dann zumindest mehr Szenarien gäbe, in denen man sich als Beschäftigter nicht schlechter stellt.

Das Beamtentum ist in meinen Augen ein Relikt, das abgeschafft gehört, so ließe sich Gleichheit herstellen. Aber das ist ein anderes Thema.

Mein Wunsch für die Tarifverhandlung:

Entgelterhöhung: 5%
Erhöhung des AG-Beitrags zur berufsständischen Versorgung
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf 6 Monate erhöhen.
Laufzeit: 12 Monate

Bei so einer Forderung könnte ich mit Kompromissen in den einzelnen Bereichen leben.

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« Antwort #294 am: 14.02.2024 13:23 »
Das Problem ist Rosinenpickerei. Unterschiedliche Konstellationen ergeben immer Vorteile für die eine oder die andere Seite.

Die Ausgangsbehauptung, dass ein Beamter A11 in der höchsten Stufe Einkommensvorteile gegenüber eines Angestellten E11 in der höchsten Stufe hat, wurde mittlerweile widerlegt.

Für alles andere gilt wie immer: Aufpassen bei Lebensentscheidungen und der Berufswahl.

Nein, weil ihr die Vorteile ja immer nicht einrechnet (Pension, PKV, 200 Euro mehr netto im Monat, Zuschläge). Zum anderen wird davon ausgegangen, dass wahnsinnig viel vom Weihnachtsgeld ankommt, weil man als Beamter das gewohnt ist, dass von den Auszahlungen kaum etwas abgezogen wird.

Brutto kommt der Angestellte natürlich immer besser weg....

Beamte können auch easy eine höhere Dienstpostenbewertung bekommen, da die Arbeitgeberkosten geringer sind - die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen wird da auch immer irgendwie nicht betrachtet.

Bis auf 2 Leute waren eigentlich alle der Meinung hier, aber ist mir jetzt auch zu viel Off-Topic.

Definitiv wahr ist die Aussage, dass bei einer GLEICHEN ÜBERTRAGUNG der Beamte besser fährt, weil einfach mehr netto überbleibt. Kannst dir gerne hierzu auch die Ausführungen des Bundes der Steuerzahler ansehen.

Dir wurde jetzt von 3 Seiten vorgerechnet, dass in der von dir angesprochenen Konstellation A11/E11 das Nettoeinkommen annähernd gleich ist. Deine Zweifel hast du bislang noch mit keiner Gegenrechnung untermauertt, 200 Euro netto mehr im Monat ist insoweit Quatsch.

Pension und Rente+Betriebsrente sind bei vergleichbaren Biographien ebenfalls ähnlich hoch, auch das wurde hier im Forum an anderer Stelle vorgerechnet.

Insoweit sind mantraartig wiederholte Behauptungen ohne Wert, wenn du es nicht für nötig hälst, diese auch zu belegen.

Die Arbeitgeberkosten sind auch für Beamte wie Tarifbeschäftigte in etwa gleich hoch, zumindest beim Bund werden ca. 30% des Bruttoeinkommens zusätzlich für Pensionsrückstellungen aufgebracht, weiterhin wären noch die Beihilfekosten zu ergänzen.

BAT

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« Antwort #295 am: 14.02.2024 13:25 »
Überflüssige Diskussion, zwei verschiedene Systeme sind das. Was sollen immer diese Vergleiche bringen?

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« Antwort #296 am: 14.02.2024 13:27 »
Das Problem ist Rosinenpickerei. Unterschiedliche Konstellationen ergeben immer Vorteile für die eine oder die andere Seite.

Die Ausgangsbehauptung, dass ein Beamter A11 in der höchsten Stufe Einkommensvorteile gegenüber eines Angestellten E11 in der höchsten Stufe hat, wurde mittlerweile widerlegt.

Für alles andere gilt wie immer: Aufpassen bei Lebensentscheidungen und der Berufswahl.
Selbst dann würde aber vom Beschäftigten mehr verlangt, weil man die E11 nicht so einfach bekommt wie die A11. Wenn man das berichtigen würde, wäre schon viel gewonnen, weil es dann zumindest mehr Szenarien gäbe, in denen man sich als Beschäftigter nicht schlechter stellt.

In meinem beruflichen Umfeld (Bundesbehörde) erhält man die E11 einfacher, als ein Beamter die A11, nämlich durch die Übertragung der entsprechenden Tätigkeiten.
Der Beamte müsste zunächst die Ämter A9 und A10 durchlaufen mit entsprechenden Wartezeiten und für Beförderungen notwendige überdurchschnittliche Beurteilungen.

Bei Neueinsteigern erhält der Angestellte sofort die E11, wohingegen der Beamte zunächst Probe- und Wartezeiten von mehreren Jahren durchlaufen muss. Die Tätigkeiten und Anforderungen wären jedoch dieselben.

Organisator

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« Antwort #297 am: 14.02.2024 13:28 »
Überflüssige Diskussion, zwei verschiedene Systeme sind das. Was sollen immer diese Vergleiche bringen?

Um genau das aufzuzeigen. Neiddebatten sind da insoweit zwecklos, wenn man nicht das große ganze betrachtet.

BAT

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« Antwort #298 am: 14.02.2024 13:34 »
Wo es einen Unterschied gibt, ist halt wirklich der Zugang zu Krankenversicherungsleistungen. Das ist aber keine Grenze zwischen Beamten und Beschäftigten im öD, sondern allgemein für die Gesellschaft.

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« Antwort #299 am: 14.02.2024 13:37 »
Wo es einen Unterschied gibt, ist halt wirklich der Zugang zu Krankenversicherungsleistungen. Das ist aber keine Grenze zwischen Beamten und Beschäftigten im öD, sondern allgemein für die Gesellschaft.

Grundsätzlich korrekt, aber nicht im hier vom User "KlammeKassen" angesprochenen Vergleich A11/E11 (Endstufe) da sich der Angestellte hier privat versichern kann. Ansonsten kann man für zweistellige Monatsbeiträge entsprechende Zusatzversicherungen abschließen um auch einen PV-Status zu haben.