Nun, verbeamtete Lehrkräfte bekommen ja ab einem bestimmten Alter auch (3h pro Woche?) erlassen. Somit scheint es es dem Gleichheitsgrundsatz nicht zu widersprechen.
Der verlinkten Artikel zeigt ja, wohin es geht. " ... Arbeitszeitreduzierung ... in den nächsten TarifverhandlungEN ... angehen. ... ". Vielleicht wird eine Reduzierung in der nächsten Runde verlangt, aber ganz sicher nicht durchgesetzt. Das wird noch ein paar Jahre dauern. Machen wir uns nichts vor.
Was gegen den Fachkräftemangel ggf. helfen würde, wäre tatsächlich die Abschaffung der Prüfungspflicht zur Eingruppierung in höhere Entgeltgruppen. Was soll der Quatsch? Warum gibt eine Behörde so viel Geld dafür aus?
Beispiel: Jemand arbeitet seit 10 Jahren in der Personalabteilung, EG 9a, und muss zur Übernahme einer EG 9c-Stelle den VL II absolvieren, welcher von der Dienststelle bezahlt wird und wofür er von der Arbeitsleistung befreit wird.
Alternativ bewirbt sich jemand, der seit 20 Jahren im Sozialamt arbeitet und könnte die Stelle aufgrund seiner Befreiung von der Prüfungspflicht ohne Erfahrung in dem Bereich erhalten.
Ein weiterer Bewerber aus der PW übt fast genau die gleichen Tätigkeiten seit 15 Jahren aus und müsste den VL I und VL II nachholen.
Kinder, was soll denn der Quatsch?
Dann hätte sich das Problem mit dem Personalmangel auch etwas entschärft und wir könnten auch ruhigen Gewissens eine Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit umsetzen.