Nehmen wir mal an, dass es dieses Wahlrecht zwischen Entgelterhöhung und AZV gibt. Wer sich daraufhin für die AZV entscheidet - die geringere bzw. gar keine Entgeltsteigerung gilt ja nur für die anstehende Tarifrunde. Wer sich also jetzt für die 35 Stunden / Woche entscheidet, wird diese immer behalten. Eine Tarifsteigerung in der übernächsten Entgeltrunde (z. B. in 2027) wird wieder für Alle gleichermassen gelten. Deshalb sehe ich die vielleicht einmalige Möglichkeit der AZV als "ERSTE WAHL".
Oder einfacher ausgedrückt: Ich nehme für zwei Jahre eine geringere Entgeltsteigerung von ca. 2 Prozent in Kauf und habe FÜR IMMER eine Wochenarbeitszeit von 35 Stunden. In den übernächsten Tarifverhandlungen, wie 2027, 2029 nehme ich die vollen Entgeltseigerungen wieder mit und bleibe dabei bei meinen 35 h.