Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 104181 times)

NelsonMuntz

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #330 am: 15.02.2024 07:36 »

Ich frage jetzt mal nicht, inwieweit 3D-Modelle jetzt konkret einen Baustein zur Digitalisierung darstellen, aber eine andere Frage drängt sich dennoch auf: Wenn Du für Deine Arbeit einen Hochleistungsrechner benötigst, dann würdest Du diesen ja auch zu Hause brauchen. In meinem Bereich (IT auf Länderebene) bekomme ich die Arbeitsgeräte für das HO gestellt, die Nutzung privater Geräte ist hingegen strengstens untersagt - und das macht auch Sinn!

Ich kann Deine Sorge bezüglich der Befristung natürlich verstehen, dennoch kannst Du nur dann etwas leisten, wenn Dir das entsprechende Equipment zur Verfügung gestellt wird - das kann man dann auch erklären.

... Aber: Ohne Festnetzanschluss ist das alles ohnehin nur eine theoretische Diskussion ;)

Am Rande: Als vom TV-L Betroffener schaue ich bezüglich der hier entstehenden Diskussion über die Tarifrunde im TVöD ganz neidisch, denn tariflich stehen wir ab E8 wesentlich schlechter da und unsere Runden kommen auch erst ein Jahr später  :'(

Stichwort ist digitaler Zwilling. Im Optimalfall eine 100%ige digitale Kopie der Stadt mit allen Daten und Informationen in 3D visualisiert an einem Ort. In der Realität noch sehr eingeschränkt, aber zumindest für diverse Anwendungen interessant, wie Simulationen. Aber genau deshalb versuchen wir mehr und mehr Abteilungen zu digitalisieren.

Der Zugriff würde über einen Remote Zugang mittels VPN vom privaten Rechner laufen.

Und eben wegen des Fehlens einer Festnetznummer, bin ich leider außen vor. Mein Vertrag läuft auch noch 15 Monate, weshalb ich nicht so schnell eine Nummer bekomme.

Aber es wurde ja schon gesagt, dass es tariflich nicht wirklich umsetzbar wäre, weshalb das Thema wohl durch ist.

Das nun wirft eine weitere Frage auf: Wenn die Maschine per RDP über ein VPN erreichbar ist, dann sollte RDP auch inhouse realisierbar sein. Bei dem genannten Anwendungsfall sollte es sich auch um eine für diesen Zweck dedizierte Workstation handeln. Da sollte also während Deiner Abwesenheit niemand mit Excel oder Word herumspielen, oder geschieht das etwa?

Die Kommunikation per VPN war mir dabei grundsätzlich klar - aber wie erwähnt: Da hat eigentlich kein privates Endgerät etwas dran zu suchen.

Ich wünsch Dir mal viel Erfolg für die weitere Entwicklung in der Sache. Wir haben während Corona so gute Erfahrungen mit dem HO gemacht, dass wir die entsprechende Betriebsvereinbarung auf bis zu 80% erweitert haben.

Und Danke für die kurze Erläuterung zur Digitalisierung - klingt spannend. Wir betreiben ebenfalls Digitalisierung, allerdings eine Ebene tiefer auf der infrastrukturellen Ebene und in der digitalen Abbildung analoger und neuer Verfahren.

Aber um auf das eigentliche Thema zurückzukommen: HomeOffice und insbesondere dort spezifische Regelungen sind keine Sache für einen Tarifvertrag - das kann nur zwischen AG und PR ausgehandelt werden.

Organisator

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #331 am: 15.02.2024 08:03 »
Das Problem ist Rosinenpickerei. Unterschiedliche Konstellationen ergeben immer Vorteile für die eine oder die andere Seite.

Die Ausgangsbehauptung, dass ein Beamter A11 in der höchsten Stufe Einkommensvorteile gegenüber eines Angestellten E11 in der höchsten Stufe hat, wurde mittlerweile widerlegt.

Für alles andere gilt wie immer: Aufpassen bei Lebensentscheidungen und der Berufswahl.
Selbst dann würde aber vom Beschäftigten mehr verlangt, weil man die E11 nicht so einfach bekommt wie die A11. Wenn man das berichtigen würde, wäre schon viel gewonnen, weil es dann zumindest mehr Szenarien gäbe, in denen man sich als Beschäftigter nicht schlechter stellt.

In meinem beruflichen Umfeld (Bundesbehörde) erhält man die E11 einfacher, als ein Beamter die A11, nämlich durch die Übertragung der entsprechenden Tätigkeiten.
Der Beamte müsste zunächst die Ämter A9 und A10 durchlaufen mit entsprechenden Wartezeiten und für Beförderungen notwendige überdurchschnittliche Beurteilungen.

Bei Neueinsteigern erhält der Angestellte sofort die E11, wohingegen der Beamte zunächst Probe- und Wartezeiten von mehreren Jahren durchlaufen muss. Die Tätigkeiten und Anforderungen wären jedoch dieselben.

Auch das ist wieder nur Seite A: all das Gute; Seite B: all das schlechte.

Es ist ja nun nicht so, dass ein gelernter Verwaltungsfachangestellter direkt auf eine E11 kann, dafür braucht es unter normalen Umständen einen AII. Und als Externer muss man studiert haben, d.h. man hat sein Studium selbst finanziert und konnte dies nicht unter Vollbezahlung wie der Beamte machen. Gut, vielleicht gibt es auch ein paar dual Studierte aus der Wirtschaft, die solche Stellen bekommen können.

Jedenfalls redest du hier nach dem Motto: Als Beamter muss ich erst zig Jahre arbeiten, um an A11 zu kommen, während ich als Angestellter direkt nach der Ausbildung E11 kriegen kann.
Wenn nicht völlig willkürlich Stellen besetzt werden, dürfte es für einen 19/22 jährigen Verwaltungsfachangestellten auch nicht möglich sein, eine E11 Stelle zu erhalten.

Ich habe nie behauptet, als Angestellter nach der Ausbildung sofort die E11 bekommen zu können. Ich sprach von Neueinsteigern. Das sind in meinem Umfeld für die E11 typischerweise Bachelor-Absolventen. Und diese erhalten sofort mit Einstellung und Übertragung der Aufgaben auch die E11.

Alucard

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #332 am: 15.02.2024 08:09 »

Das nun wirft eine weitere Frage auf: Wenn die Maschine per RDP über ein VPN erreichbar ist, dann sollte RDP auch inhouse realisierbar sein. Bei dem genannten Anwendungsfall sollte es sich auch um eine für diesen Zweck dedizierte Workstation handeln. Da sollte also während Deiner Abwesenheit niemand mit Excel oder Word herumspielen, oder geschieht das etwa?

Die Kommunikation per VPN war mir dabei grundsätzlich klar - aber wie erwähnt: Da hat eigentlich kein privates Endgerät etwas dran zu suchen.

Ich wünsch Dir mal viel Erfolg für die weitere Entwicklung in der Sache. Wir haben während Corona so gute Erfahrungen mit dem HO gemacht, dass wir die entsprechende Betriebsvereinbarung auf bis zu 80% erweitert haben.

Und Danke für die kurze Erläuterung zur Digitalisierung - klingt spannend. Wir betreiben ebenfalls Digitalisierung, allerdings eine Ebene tiefer auf der infrastrukturellen Ebene und in der digitalen Abbildung analoger und neuer Verfahren.

Aber um auf das eigentliche Thema zurückzukommen: HomeOffice und insbesondere dort spezifische Regelungen sind keine Sache für einen Tarifvertrag - das kann nur zwischen AG und PR ausgehandelt werden.


Ja, theoretisch wäre es auch im Haus realisierbar, aber der Arbeitsplatz wäre ja dann von jemand anderem besetzt. Es gibt in der ganzen Stadt mit knapp 1000 Mitarbeitern genau 2 solche Rechner. Der Rest nutzt alte Maschinen von 2012-2013. Seit einem Jahr wird auch nach und nach alles auf Windows 10 umgestellt. Daher ist das Verständnis für solche Dinge nicht vorhanden. Arbeitsplatz ist Arbeitsplatz.

Und ja, private Ausrüstung ist laut der Home Office DV zu nutzen. Man bekommt nichts gestellt oder sonstige Unterstützung.

NelsonMuntz

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« Antwort #333 am: 15.02.2024 08:44 »

Ja, theoretisch wäre es auch im Haus realisierbar, aber der Arbeitsplatz wäre ja dann von jemand anderem besetzt. Es gibt in der ganzen Stadt mit knapp 1000 Mitarbeitern genau 2 solche Rechner. Der Rest nutzt alte Maschinen von 2012-2013. Seit einem Jahr wird auch nach und nach alles auf Windows 10 umgestellt. Daher ist das Verständnis für solche Dinge nicht vorhanden. Arbeitsplatz ist Arbeitsplatz.

Und ja, private Ausrüstung ist laut der Home Office DV zu nutzen. Man bekommt nichts gestellt oder sonstige Unterstützung.

Bei Euch ist Windows7 noch im Einsatz? Und Ihr dürft nicht nur, sondern müsst private Endgeräte verwenden? Das wäre für mich ein Grund, die Flucht zu ergreifen  ;).

Im Ernst und nichts gegen Dich und Deine persönliche Arbeit: Aber wenn das bei Euch Realität ist, dann sind in Eurem Haus elementare Grundlagen für einen sicheren, digitalen Betrieb schlicht nicht vorhanden. Selbst in der kleinen Kommune (<100 MA und wie fast alle Kommunen eigentlich pleite), in der meine Frau beschäftigt ist, gibt es Laptops (die dann im HO verwendet werden müssen) und Diensthandys, wo benötigt.

Alucard

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« Antwort #334 am: 15.02.2024 09:45 »


Bei Euch ist Windows7 noch im Einsatz? Und Ihr dürft nicht nur, sondern müsst private Endgeräte verwenden? Das wäre für mich ein Grund, die Flucht zu ergreifen  ;).

Im Ernst und nichts gegen Dich und Deine persönliche Arbeit: Aber wenn das bei Euch Realität ist, dann sind in Eurem Haus elementare Grundlagen für einen sicheren, digitalen Betrieb schlicht nicht vorhanden. Selbst in der kleinen Kommune (<100 MA und wie fast alle Kommunen eigentlich pleite), in der meine Frau beschäftigt ist, gibt es Laptops (die dann im HO verwendet werden müssen) und Diensthandys, wo benötigt.

Windows 8.1 war es noch. Aber ich glaube dass jetzt fast überall Windows 10 angekommen ist. (Wobei das ja auch nur noch etwa 1 Jahr unterstützt wird)
Private Geräte zu nutzen wäre ein Vorteil, weil meine Technik zuhause deutlich leistungsstärker und angenehmer zu bedienen sind. Und ansonsten ist es mir auch egal, wenn die sagen, dass soll ich so machen, dann mache ich das so. Die Stelle ist mMn extrem gut bezahlt und ich habe vergleichsweise viele Freiheiten und darf ausprobieren.
Einzig, dass mir bisher das Home Office verwehrt bleibt, ist doof.

burnoutWerner

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« Antwort #335 am: 15.02.2024 09:56 »
Ich hab ne E11 und bin in der Stufe 5.
Effektiv arbeite ich nicht viel und fahr damit gut. 3-4 Tage Home-Office, da versuch ich den Rechner nicht immer laufen zu lassen wegen den Stromkosten, welche nicht vom AG übernommen werden. Arbeite nach dem Feuerwehrprinzip.

Daher meine Forderung:

1. Viele % mit kurzer Laufzeit
2. Keine Stundenreduzierung, da ich in meiner Situation nicht davon profitiere
3. Jahressonderzahlung auf 100%
4. Kinderzuschlag einführen - so 100€ pro Kind wäre gerecht
5. Diensthandy mit unbegrenzten Datenvolumen

Wenn die von der Verdi das hier durchsetzen, werd ich Mitglied.

Zeit ist Geld. Deswegen bin ich im öD.
Arbeite sehr gerne von Zuhause aus.
Hobbykampfsportler, sieht man mir aber nicht an.

funkenstrahl

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« Antwort #336 am: 15.02.2024 09:57 »
Meine Anforderungen für die neue Tarifrunde sind:

- 35 Stunden Woche mit gleichbleibendem Gehalt (mit Selbstentscheidung wieviel an welchem Tag)
- 100% Jahressonderzahlung für alle :)

Umlauf

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #337 am: 15.02.2024 10:27 »

Das nun wirft eine weitere Frage auf: Wenn die Maschine per RDP über ein VPN erreichbar ist, dann sollte RDP auch inhouse realisierbar sein. Bei dem genannten Anwendungsfall sollte es sich auch um eine für diesen Zweck dedizierte Workstation handeln. Da sollte also während Deiner Abwesenheit niemand mit Excel oder Word herumspielen, oder geschieht das etwa?

Die Kommunikation per VPN war mir dabei grundsätzlich klar - aber wie erwähnt: Da hat eigentlich kein privates Endgerät etwas dran zu suchen.

Ich wünsch Dir mal viel Erfolg für die weitere Entwicklung in der Sache. Wir haben während Corona so gute Erfahrungen mit dem HO gemacht, dass wir die entsprechende Betriebsvereinbarung auf bis zu 80% erweitert haben.

Und Danke für die kurze Erläuterung zur Digitalisierung - klingt spannend. Wir betreiben ebenfalls Digitalisierung, allerdings eine Ebene tiefer auf der infrastrukturellen Ebene und in der digitalen Abbildung analoger und neuer Verfahren.

Aber um auf das eigentliche Thema zurückzukommen: HomeOffice und insbesondere dort spezifische Regelungen sind keine Sache für einen Tarifvertrag - das kann nur zwischen AG und PR ausgehandelt werden.


Ja, theoretisch wäre es auch im Haus realisierbar, aber der Arbeitsplatz wäre ja dann von jemand anderem besetzt. Es gibt in der ganzen Stadt mit knapp 1000 Mitarbeitern genau 2 solche Rechner. Der Rest nutzt alte Maschinen von 2012-2013. Seit einem Jahr wird auch nach und nach alles auf Windows 10 umgestellt. Daher ist das Verständnis für solche Dinge nicht vorhanden. Arbeitsplatz ist Arbeitsplatz.

Und ja, private Ausrüstung ist laut der Home Office DV zu nutzen. Man bekommt nichts gestellt oder sonstige Unterstützung.

Diese Bastelbude gefährdet die IT-Sicherheit des gesamten Dienstherren und gehört eigentlich platt gemacht.
Das mit privater IT hatten wir mit ganz bestimmten Voraussetzungen ganz am Anfang der Coronazeit. Da wurde dann die Beschaffung massiv hochgeschraubt. So schnell es die Lieferketten erlaubten war das gesamte Amt mit entsprechender Sina-Hardware ausgestattet.
Aber wegen Handy meckern. Man fasst es nicht.

ohjeee

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« Antwort #338 am: 15.02.2024 10:36 »
In NRW gibt es keine Kostendämpfungspauschale mehr. Und die Jahressonderzahlung wurde nicht gestrichen, sondern auf die mtl. Gehaltszahlungen umgelegt.

Niemand in Deutschland ist so preiswert privat krankenversichert wie Beamte.  Haben Kinder nicht auch einen Beihilfeanspruch von 80%? Kann mir kaum vorstellen, dass dafür der gesamte Familienzuschlag draufgeht.

Hinzu kommt noch, dass man in den seltensten Fällen E11 und A11 hat. Der Dienstherr ist in der Bewertung der Diensposten etwas (deutlich) großzügiger als die Bewertungssystem auf die sich die Tarifparteien geeinigt haben.

Das mag durchaus in anderen Bundesländern anders geregelt sein (auch die jeweilige Wochenarbeitszeit), dann sieht die Rechnung je nach Bundesland anders aus. Auch was Kinderzuschläge etc. betrifft. Ich habe den Stand in BaWü dargestellt.
Natürlich sind Beamte im Vergleich zu Selbständigen günstiger versichert, da der Selbstsändige den Arbeitgeberanteil (Beihilfe) selbst bringen muss.
In BaWü sind Kinder nicht zu 80%

ohjeee

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #339 am: 15.02.2024 10:39 »
...
Pension ist Rente + Betriebsrente, bei Angestellten also Rente + ZVK (Betriebsrente), diese beträgt ca. 2/3 der gesetzlichen Rente, bei Durchschnittsverdienst ca. 1.000€ ZVK + gesetzliche Rente ca. 1.500€,
...
Also, etwas Schaum vom Mund wischen und mal sachlich vergleichen, dann hört hoffentlich die Neiddebatte endlcih mal auf!
Sachlich vergleichen ist ok, insbesondere wenn der Vergleich korrekt ist.
Das ist in diesem Punkt jedoch nicht der Fall.
Die ZVK-Rente beträgt zwischen ca. 1/4 und 1/3 der gesetzlichen Rente.
Und nebenbei: Die Pensionen steigen in der Höhe parallel zur Besoldung der aktiven Beamten, die ZVK-Rente steigt hingegen nur um 1 Prozent jährlich, was zur Auszehrung der Rente führt...

Meine Vergleichszahlen stammen vom ZVK-Rentenrechner. Die Abschmelzung durch die 1% ist natürlich korrekt.
Letztendlich bleibt es aber dabei, dass Beamte (in BaWü ;-)) nicht übervorzugt werden, jedenfalls nicht so, wie vom Vorposter behauptet.

Badener

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« Antwort #340 am: 15.02.2024 10:40 »
In NRW gibt es keine Kostendämpfungspauschale mehr. Und die Jahressonderzahlung wurde nicht gestrichen, sondern auf die mtl. Gehaltszahlungen umgelegt.

Niemand in Deutschland ist so preiswert privat krankenversichert wie Beamte.  Haben Kinder nicht auch einen Beihilfeanspruch von 80%? Kann mir kaum vorstellen, dass dafür der gesamte Familienzuschlag draufgeht.

Hinzu kommt noch, dass man in den seltensten Fällen E11 und A11 hat. Der Dienstherr ist in der Bewertung der Diensposten etwas (deutlich) großzügiger als die Bewertungssystem auf die sich die Tarifparteien geeinigt haben.

Das mag durchaus in anderen Bundesländern anders geregelt sein (auch die jeweilige Wochenarbeitszeit), dann sieht die Rechnung je nach Bundesland anders aus. Auch was Kinderzuschläge etc. betrifft. Ich habe den Stand in BaWü dargestellt.
Natürlich sind Beamte im Vergleich zu Selbständigen günstiger versichert, da der Selbstsändige den Arbeitgeberanteil (Beihilfe) selbst bringen muss.
In BaWü sind Kinder nicht zu 80%

In BaWü liegt die Beihilfe für Kinder doch bei 80%.

ohjeee

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« Antwort #341 am: 15.02.2024 10:53 »
208 Euro ausgezahlt sind ja nun schon eine Stange für die gleiche Arbeit; wenn dann noch Kinder hinzukommen, wird es natürlich noch deutlicher.
Die ewige Warterei auf Arzttermine (da Angestellte in der Regel gesetzlich versichert) und schlechtere Behandlung in der Medizin darfst du von mir aus auch gerne monetär abwägen.
Plus weiteres Faktum nachher die fette Pension, während Angestellte fette Abzüge für die Rentenversicherung haben und trotzdem nur einen Bruchteil bekommen



So, ich warte immernoch auf zumindest eine rudimentäre Berechnung, wonach es erhebliche Unterschiede im Einkommen bei A11/E11 geben soll. Ich sehe sie nämlich nicht.

Bei E11 in der Endstufe ist auch eine Privatversicherung möglich, also kein Unterschied. Alternativ kann man auch eine gar nicht mal so teure Zusatzversicherung abschließen.

Die Pension bei A11 und die Alterseinkünfte bei E11 sind bei vergleichbaren Biographien ebenfalls ähnlich; dies wurde hier im Forum bereits an anderer Stelle dargelegt.

Ich frage mich, welchen Sinn deine Behauptngen haben sollen, wenn du sie nicht belegen magst.

Wenn 200 Euro netto für dich kein Geld sind....
dir ist schon klar, dass bei Beamten der Arbeitgeber 50 % der PVK zahlt? Diese Beihilfe gibt es als Angestellter nicht, auch wenn man über 67 k verdient.
Auf den Fakt mit den Kindern gehst du ja auch nicht ein.

meine Güte, jetzt mach doch mal eine Rechnung auf und babbel net nur!
Als Angestellter bekommst du doch auch die Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt, oder? Nennt sich Arbeitgeberanteil der (gesetzlichen) Krankenversicherung. Und gerade in Familienversicherung wäre ich lieber in der Gesetzlichen als in der Privaten, zumal im Beispiel EG11-A11 beide etwa gleich viel im Monat an KV-Beiträgen bezahlen.
Hast du auch eine Kostendämpfungspauschale?
Und was soll der Einwand mit "ich hab noch keinen Beamten am Hungertuch nagen sehen"? Da werden Lehrer mit Sachbearbeitern verglichen, oder was soll das? Lehrer haben idR ein Universitätsstudium. Wie viele Angestellte im öD können das vorweisen? Wie viele Angestellte können ein FH-Studium im öD vorweisen?

Ich rechne für dich mal für BaWü vor.
- 41h zu 39h ->  5,1% mehr Nettogehalt für Beamte
- 70% Jahressonderzahlung für Angestellte (EG 9 - EG 12): 5,8% mehr Netto für Beamte pro Monat
- Leistungsprämie §18 TVöD, oft als Gießkanne, 24%/J, 2%/Monat.
   Viele Angestellte erhalten also 70%/84% Jahressonderzahlung, plus 24% Gießkanne, also fast 94-108% zusätzlich
- Pension ist Rente + Betriebsrente, bei Angestellten also Rente + ZVK (Betriebsrente), diese beträgt ca. 2/3 der gesetzlichen Rente, bei Durchschnittsverdienst ca. 1.000€ ZVK + gesetzliche Rente ca. 1.500€,
- Vom Netto sind beim Beamten noch die Kinder separat in der KV zu versichern (sind nämlich nicht Familienversichert) und ggf. die Frau auch noch, wenn sie kein eigenes Einkommen hat
- Für die Beihilfe-Zusatzleistungen sind nochmal 22€/Monat fällig
- Kostendämpfungspauschale Besoldungsgruppen-abhängig, bspw. 150€ in A12, oder A9-A11 115€, bei der Beihilfe (12,50€/Monat)
- In Elternzeit ist die KV auch nach wie vor selbst weiter zu bezahlen
- es gibt keine MÖglichkeit für Entgeltumwandlung oder Vermögenswirksame Leistungen im gehobenen Dienst, auch sonst keine "übertariflichen" Zahlungen.
- jahrelang -0,2% Abzug bei Tarifrunden und oft Besoldungsgruppenabhängige spätere Umsetzung

Entsprechend also der geringeren Arbeitszeit und Jahressonderzahlung sind das schon mal knapp 10%/Monat netto, dann die PKV ca. 350€, Kostendämpfungspauschale (12,50)+ Beihilfe-Wahlleistungen (22) macht ca. 400€ für die PKV. Und erstattet bekommt man dann trotzdem nicht alles!
Also allein die Arbeitszeit, Jahressonderzahlung und PKV rechtfertigt schon einen Netto-Unterschied in bspw. A11 von ca. 750€. Entsprechend steht im Beispiel von Organisator der beamtete Kollege sogar finanziell schlechter da! Und da sind die vielen Jahre "Unterbezahlung" durch Laufbahnordnung, also die Zeit, in der der Beamte nur nach A9 bezahlt wurde im Gegensatz zum angestellten Kollegen, der vom ersten Tag an EG11 bekommt, noch gar nicht mit eingerechnet.
Ja, es gibt einen Kinderzuschlag und Verheiratetenzuschlag. Allerdings müssen dann die Kids auch privat mitversichert werden, das frisst den Zuschlag mehr als auf.
Und die Warterei beim Arzt trifft mich hier in der Gegend genauso, da zieht meine PKV praktisch gar nicht. Und auch als Angestellter hat man die Möglichkeit, sich privat zusätzlich zu versichern, dann gehts ja deiner Meinung nach auch schneller.

Also, etwas Schaum vom Mund wischen und mal sachlich vergleichen, dann hört hoffentlich die Neiddebatte endlcih mal auf!

Was bleibt denn von den 70 % übrig? Das ist ja die Frage ;). Also bei mir bleiben im November, wenn die Prämie gezahlt wird, nicht einmal 50 % des vom Arbeitgeber ausgezahlten Betrags übrig - dadurch relativiert sich das schon gewaltig.

Ich gehöre tatsächlich zu den Akademikern von der Uni, die kein Lehramt studieren ---- von denen es ja angeblich fast keine gibt. Unsere ganzen Ingenieure (Umwelt, Bau) sind eigentlich alles solche Leute.

Wenn du mit der betrieblichen Rente argumentierst, vergiss auch hier bitte nicht, dass dafür 1,81 % vom Gehalt abgezogen werden - gratis wie die Pension ist das nicht.

Bei Arztpraxen, bei denen man online Termine buchen kann, ist immer direkt gefragt (gesetzlich oder privat versichert). Ich habe das diverse Male durchgespielt. Sobald man privat anklickt für die gleiche Untersuchung bekommt man witzigerweise innerhalb von 14 Tagen einen Termin, bei gesetzlich sind es je nach Fachgebiet 3-6 Monate. Es hat wohl schon einen Sinn, warum die Arztpraxis das direkt online erfragt, ob gesetzlich oder privat, eben, weil es schnellere Termine gibt. Sie können dort halt mehr abkassieren.

Bei uns bekommen die Beamten ebenfalls LOB und auch immerhin 500 Euro Weihnachtsgeld.

Das Problem ist, dass jede Zahlung, die angewiesen wird, bei Angestellten immer nur im Bruchteil ankommt. Deshalb fahren Beamte immer besser, wenn die gleichen Prozentsätze der Tariferhöhung weitergegeben werden. Das sollte dann auch mal bedacht werden. Die Sozialabgaben sind mittlerweile bei über 20 %. Je nach gewähltem Tarif in der PKV ist die PKV teilweise sogar günstiger als die GKV.
Und es ist klar, dass die Beiträge insbesondere für die RV massiv steigen werden.

ist ja schön, dass eure Beamte das auch bekommen. Ich kann den Vergleich nur für BaWü anstellen, und da ist es eben nicht so. Dass bei euch alle Beamte LOB nach Gießkanne bekommen ist interessant, der §76 LBesGBW lässt das nicht zu (max. die Hälfte der Beamten erhalten eine Prämie, Höhe max. Endgehalt A16, aber das zahlt wahrscheinlich eh kein Dienstherr).
Der ZVK-Beitrag (in BaWü) beträgt für den AN gerade einmal 0,55%, der AG-Anteil 5,75 %, zusätzlich 1,7-3,7% Sanierungsgeld und seit 2020 nochmal extra 0,54% Zusatzbeitrag.

ohjeee

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« Antwort #342 am: 15.02.2024 11:23 »
Das Problem ist Rosinenpickerei. Unterschiedliche Konstellationen ergeben immer Vorteile für die eine oder die andere Seite.

Die Ausgangsbehauptung, dass ein Beamter A11 in der höchsten Stufe Einkommensvorteile gegenüber eines Angestellten E11 in der höchsten Stufe hat, wurde mittlerweile widerlegt.

Für alles andere gilt wie immer: Aufpassen bei Lebensentscheidungen und der Berufswahl.
Selbst dann würde aber vom Beschäftigten mehr verlangt, weil man die E11 nicht so einfach bekommt wie die A11. Wenn man das berichtigen würde, wäre schon viel gewonnen, weil es dann zumindest mehr Szenarien gäbe, in denen man sich als Beschäftigter nicht schlechter stellt.

In meinem beruflichen Umfeld (Bundesbehörde) erhält man die E11 einfacher, als ein Beamter die A11, nämlich durch die Übertragung der entsprechenden Tätigkeiten.
Der Beamte müsste zunächst die Ämter A9 und A10 durchlaufen mit entsprechenden Wartezeiten und für Beförderungen notwendige überdurchschnittliche Beurteilungen.

Bei Neueinsteigern erhält der Angestellte sofort die E11, wohingegen der Beamte zunächst Probe- und Wartezeiten von mehreren Jahren durchlaufen muss. Die Tätigkeiten und Anforderungen wären jedoch dieselben.

Auch das ist wieder nur Seite A: all das Gute; Seite B: all das schlechte.

Es ist ja nun nicht so, dass ein gelernter Verwaltungsfachangestellter direkt auf eine E11 kann, dafür braucht es unter normalen Umständen einen AII. Und als Externer muss man studiert haben, d.h. man hat sein Studium selbst finanziert und konnte dies nicht unter Vollbezahlung wie der Beamte machen. Gut, vielleicht gibt es auch ein paar dual Studierte aus der Wirtschaft, die solche Stellen bekommen können.

Jedenfalls redest du hier nach dem Motto: Als Beamter muss ich erst zig Jahre arbeiten, um an A11 zu kommen, während ich als Angestellter direkt nach der Ausbildung E11 kriegen kann.
Wenn nicht völlig willkürlich Stellen besetzt werden, dürfte es für einen 19/22 jährigen Verwaltungsfachangestellten auch nicht möglich sein, eine E11 Stelle zu erhalten.

Und noch mehr Neiddebatte... da wird dann der gehobene Dienst mit dem "mittleren Dienst"-Angestellten verglichen, der für seine Ausbildung (nicht Studium) ja auch bezahlt wird.
Das gD-Studium ist quasi ein BA-Studium, wie es in der freien Wirtschaft zuhauf gibt. Im Zuge des Studiums wird u.a. das erste Staatsexamen Jura abgelegt (wurde zumindest noch zu meiner Zeit als Diplom-Vw.W). Ja, da ist natürlich eine 3-jährige bezahlte Ausbildung mit mittlerer Reife (im Schnitt ca. 1.250€ Ausbildungsvergütung) und 720h unbezahlte (ggf. Kostenpflichtiger) Zusatzlehrgang vergleichbar um wieder eine Neiddebatte zugunsten der Beamten im gehobenen Dienst mit Abitur bzw. Fachhochschulreife und 1.350€ zu eröffnen. Lächerlich.

ohjeee

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« Antwort #343 am: 15.02.2024 11:24 »
Nein, es sind eben keine Lebensentscheidungen, sondern auch Familienversicherte dabei.

Ich bin doch ganz bei dir im unstatthaften Vergleich. Aber nun davon abzulenken, dass ein (vollumfängliche) PKV heutzutage mehr als Gold wert ist, kann man  nicht abstreiten.

Hätte ich die extremen Unterschiede von heute gekannt, wäre ich vor über 30 Jahren wohl auch eher den Beamtenweg gegangen: Das hat sich ja auch entwickelt.

Sag das bloß nicht, das mögen die Leute hier nicht hören.
Es wird ja nicht mal verstanden, dass - wenn die Tarifergebnisse immer zeit- und wirkungsgleich übertragen werden - die Kluft zwischen Angestellten und Beamten immer größer wird.

da hat wohl jemand beim Prozentrechnen in der Schule nicht aufgepasst.

ohjeee

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« Antwort #344 am: 15.02.2024 11:25 »
Das Problem ist Rosinenpickerei. Unterschiedliche Konstellationen ergeben immer Vorteile für die eine oder die andere Seite.

Die Ausgangsbehauptung, dass ein Beamter A11 in der höchsten Stufe Einkommensvorteile gegenüber eines Angestellten E11 in der höchsten Stufe hat, wurde mittlerweile widerlegt.

Für alles andere gilt wie immer: Aufpassen bei Lebensentscheidungen und der Berufswahl.
Selbst dann würde aber vom Beschäftigten mehr verlangt, weil man die E11 nicht so einfach bekommt wie die A11. Wenn man das berichtigen würde, wäre schon viel gewonnen, weil es dann zumindest mehr Szenarien gäbe, in denen man sich als Beschäftigter nicht schlechter stellt.

In meinem beruflichen Umfeld (Bundesbehörde) erhält man die E11 einfacher, als ein Beamter die A11, nämlich durch die Übertragung der entsprechenden Tätigkeiten.
Der Beamte müsste zunächst die Ämter A9 und A10 durchlaufen mit entsprechenden Wartezeiten und für Beförderungen notwendige überdurchschnittliche Beurteilungen.

Bei Neueinsteigern erhält der Angestellte sofort die E11, wohingegen der Beamte zunächst Probe- und Wartezeiten von mehreren Jahren durchlaufen muss. Die Tätigkeiten und Anforderungen wären jedoch dieselben.
So ist das immer, nicht? Die E15 zu erhalten ist einfach, man muss halt nur die entsprechenden Tätigkeiten nicht vorübergehend übertragen bekommen. Nur gibt es nicht so viele davon. Häufig wird aber ein Arbeitsplatz mit z. B. E9c und A11 bewertet oder E11 und A12. Vereinfacht ausgedrückt, erfordert das Beamtenrecht weniger schwierige Tätigkeiten, um eine höhere Besoldungsgruppe zu erhalten als der TVöD. Ich neide das niemandem, ich halte es nur für änderungsbedürftig.

So unterschiedlich sind die Arbeitgeber im ÖD. Wir haben gar keine A9gD Stellen. Das fängt bei uns in A10 an und um nach A11 zu kommen reichen mittelprächtige Bewertungen (Fachkräftemangel??). Mehrjährige Wartefristen für eine Beförderung gibt es in NRW nur im hD. Wenn Du hier auf eine A11 Stelle eingestellt wirst, wartest Du ein Jahr und wirst befördert. Probezeit nach der Ausbildung ausgenommen, hier bedarf es tatsächlich der Bestbeurteilung.

Das mit den Bewertungen versteht auch keiner. Bei untergestellten Mitarbeitern soll E12 = A12, E11 = A11 gewertet werden (Fallgruppen in E13 bis E15). Aber in der Realität ist oft die EG schlechter.
Weshalb auch immer, weil ja angeblich die gleichen Tätigkeiten ausgeübt werden.

weshalb das so ist, wurde ja oft genug thematisiert.
ich finde es allerdings auch nicht nachvollziehbar.