Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 104422 times)

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #345 am: 15.02.2024 11:51 »
Bitte mal keine Mindestbeträge; geringere Arbeitszeit brauche ich nicht

Wenn du schon offenbar nur im Blick hast, was du brauchst (und nicht die anderen), warum verhandelst du dann nicht für dich selbst eine entsprechend übertarifliche Zahlung?

Es wird ja nach den persönlichen Wünschen gefragt. ich sehe hier keinen, der die Frage beantwortet hat mit "Ich will nur 35 h arbeiten, aber da die anderen eher Geld wollen, sollten wir nur Entgelterhöhungen bekommen".

Mein Arbeitgeber ist außerdem für übertarifliche Bezahlungen viel zu unflexibel....

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #346 am: 15.02.2024 11:54 »
...
Pension ist Rente + Betriebsrente, bei Angestellten also Rente + ZVK (Betriebsrente), diese beträgt ca. 2/3 der gesetzlichen Rente, bei Durchschnittsverdienst ca. 1.000€ ZVK + gesetzliche Rente ca. 1.500€,
...
Also, etwas Schaum vom Mund wischen und mal sachlich vergleichen, dann hört hoffentlich die Neiddebatte endlcih mal auf!
Sachlich vergleichen ist ok, insbesondere wenn der Vergleich korrekt ist.
Das ist in diesem Punkt jedoch nicht der Fall.
Die ZVK-Rente beträgt zwischen ca. 1/4 und 1/3 der gesetzlichen Rente.
Und nebenbei: Die Pensionen steigen in der Höhe parallel zur Besoldung der aktiven Beamten, die ZVK-Rente steigt hingegen nur um 1 Prozent jährlich, was zur Auszehrung der Rente führt...

Meine Vergleichszahlen stammen vom ZVK-Rentenrechner. Die Abschmelzung durch die 1% ist natürlich korrekt.
Letztendlich bleibt es aber dabei, dass Beamte (in BaWü ;-)) nicht übervorzugt werden, jedenfalls nicht so, wie vom Vorposter behauptet.

Und das 1,81 % abgeführt werden müssen für die bAV ist auch nicht relevant oder?
Das ist auch mal eben ein Hunni pro Monat, während es bei Beamten NULL Euro sind.
Und dennoch ist die bAV geringer als die Pension.

Aber gut, hier sagte ja auch schon jemand, dass 200 Euro netto Differenz egal sind bzw. nichts Wert sind.

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #347 am: 15.02.2024 11:58 »
208 Euro ausgezahlt sind ja nun schon eine Stange für die gleiche Arbeit; wenn dann noch Kinder hinzukommen, wird es natürlich noch deutlicher.
Die ewige Warterei auf Arzttermine (da Angestellte in der Regel gesetzlich versichert) und schlechtere Behandlung in der Medizin darfst du von mir aus auch gerne monetär abwägen.
Plus weiteres Faktum nachher die fette Pension, während Angestellte fette Abzüge für die Rentenversicherung haben und trotzdem nur einen Bruchteil bekommen



So, ich warte immernoch auf zumindest eine rudimentäre Berechnung, wonach es erhebliche Unterschiede im Einkommen bei A11/E11 geben soll. Ich sehe sie nämlich nicht.

Bei E11 in der Endstufe ist auch eine Privatversicherung möglich, also kein Unterschied. Alternativ kann man auch eine gar nicht mal so teure Zusatzversicherung abschließen.

Die Pension bei A11 und die Alterseinkünfte bei E11 sind bei vergleichbaren Biographien ebenfalls ähnlich; dies wurde hier im Forum bereits an anderer Stelle dargelegt.

Ich frage mich, welchen Sinn deine Behauptngen haben sollen, wenn du sie nicht belegen magst.

Wenn 200 Euro netto für dich kein Geld sind....
dir ist schon klar, dass bei Beamten der Arbeitgeber 50 % der PVK zahlt? Diese Beihilfe gibt es als Angestellter nicht, auch wenn man über 67 k verdient.
Auf den Fakt mit den Kindern gehst du ja auch nicht ein.

meine Güte, jetzt mach doch mal eine Rechnung auf und babbel net nur!
Als Angestellter bekommst du doch auch die Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt, oder? Nennt sich Arbeitgeberanteil der (gesetzlichen) Krankenversicherung. Und gerade in Familienversicherung wäre ich lieber in der Gesetzlichen als in der Privaten, zumal im Beispiel EG11-A11 beide etwa gleich viel im Monat an KV-Beiträgen bezahlen.
Hast du auch eine Kostendämpfungspauschale?
Und was soll der Einwand mit "ich hab noch keinen Beamten am Hungertuch nagen sehen"? Da werden Lehrer mit Sachbearbeitern verglichen, oder was soll das? Lehrer haben idR ein Universitätsstudium. Wie viele Angestellte im öD können das vorweisen? Wie viele Angestellte können ein FH-Studium im öD vorweisen?

Ich rechne für dich mal für BaWü vor.
- 41h zu 39h ->  5,1% mehr Nettogehalt für Beamte
- 70% Jahressonderzahlung für Angestellte (EG 9 - EG 12): 5,8% mehr Netto für Beamte pro Monat
- Leistungsprämie §18 TVöD, oft als Gießkanne, 24%/J, 2%/Monat.
   Viele Angestellte erhalten also 70%/84% Jahressonderzahlung, plus 24% Gießkanne, also fast 94-108% zusätzlich
- Pension ist Rente + Betriebsrente, bei Angestellten also Rente + ZVK (Betriebsrente), diese beträgt ca. 2/3 der gesetzlichen Rente, bei Durchschnittsverdienst ca. 1.000€ ZVK + gesetzliche Rente ca. 1.500€,
- Vom Netto sind beim Beamten noch die Kinder separat in der KV zu versichern (sind nämlich nicht Familienversichert) und ggf. die Frau auch noch, wenn sie kein eigenes Einkommen hat
- Für die Beihilfe-Zusatzleistungen sind nochmal 22€/Monat fällig
- Kostendämpfungspauschale Besoldungsgruppen-abhängig, bspw. 150€ in A12, oder A9-A11 115€, bei der Beihilfe (12,50€/Monat)
- In Elternzeit ist die KV auch nach wie vor selbst weiter zu bezahlen
- es gibt keine MÖglichkeit für Entgeltumwandlung oder Vermögenswirksame Leistungen im gehobenen Dienst, auch sonst keine "übertariflichen" Zahlungen.
- jahrelang -0,2% Abzug bei Tarifrunden und oft Besoldungsgruppenabhängige spätere Umsetzung

Entsprechend also der geringeren Arbeitszeit und Jahressonderzahlung sind das schon mal knapp 10%/Monat netto, dann die PKV ca. 350€, Kostendämpfungspauschale (12,50)+ Beihilfe-Wahlleistungen (22) macht ca. 400€ für die PKV. Und erstattet bekommt man dann trotzdem nicht alles!
Also allein die Arbeitszeit, Jahressonderzahlung und PKV rechtfertigt schon einen Netto-Unterschied in bspw. A11 von ca. 750€. Entsprechend steht im Beispiel von Organisator der beamtete Kollege sogar finanziell schlechter da! Und da sind die vielen Jahre "Unterbezahlung" durch Laufbahnordnung, also die Zeit, in der der Beamte nur nach A9 bezahlt wurde im Gegensatz zum angestellten Kollegen, der vom ersten Tag an EG11 bekommt, noch gar nicht mit eingerechnet.
Ja, es gibt einen Kinderzuschlag und Verheiratetenzuschlag. Allerdings müssen dann die Kids auch privat mitversichert werden, das frisst den Zuschlag mehr als auf.
Und die Warterei beim Arzt trifft mich hier in der Gegend genauso, da zieht meine PKV praktisch gar nicht. Und auch als Angestellter hat man die Möglichkeit, sich privat zusätzlich zu versichern, dann gehts ja deiner Meinung nach auch schneller.

Also, etwas Schaum vom Mund wischen und mal sachlich vergleichen, dann hört hoffentlich die Neiddebatte endlcih mal auf!

Was bleibt denn von den 70 % übrig? Das ist ja die Frage ;). Also bei mir bleiben im November, wenn die Prämie gezahlt wird, nicht einmal 50 % des vom Arbeitgeber ausgezahlten Betrags übrig - dadurch relativiert sich das schon gewaltig.

Ich gehöre tatsächlich zu den Akademikern von der Uni, die kein Lehramt studieren ---- von denen es ja angeblich fast keine gibt. Unsere ganzen Ingenieure (Umwelt, Bau) sind eigentlich alles solche Leute.

Wenn du mit der betrieblichen Rente argumentierst, vergiss auch hier bitte nicht, dass dafür 1,81 % vom Gehalt abgezogen werden - gratis wie die Pension ist das nicht.

Bei Arztpraxen, bei denen man online Termine buchen kann, ist immer direkt gefragt (gesetzlich oder privat versichert). Ich habe das diverse Male durchgespielt. Sobald man privat anklickt für die gleiche Untersuchung bekommt man witzigerweise innerhalb von 14 Tagen einen Termin, bei gesetzlich sind es je nach Fachgebiet 3-6 Monate. Es hat wohl schon einen Sinn, warum die Arztpraxis das direkt online erfragt, ob gesetzlich oder privat, eben, weil es schnellere Termine gibt. Sie können dort halt mehr abkassieren.

Bei uns bekommen die Beamten ebenfalls LOB und auch immerhin 500 Euro Weihnachtsgeld.

Das Problem ist, dass jede Zahlung, die angewiesen wird, bei Angestellten immer nur im Bruchteil ankommt. Deshalb fahren Beamte immer besser, wenn die gleichen Prozentsätze der Tariferhöhung weitergegeben werden. Das sollte dann auch mal bedacht werden. Die Sozialabgaben sind mittlerweile bei über 20 %. Je nach gewähltem Tarif in der PKV ist die PKV teilweise sogar günstiger als die GKV.
Und es ist klar, dass die Beiträge insbesondere für die RV massiv steigen werden.

ist ja schön, dass eure Beamte das auch bekommen. Ich kann den Vergleich nur für BaWü anstellen, und da ist es eben nicht so. Dass bei euch alle Beamte LOB nach Gießkanne bekommen ist interessant, der §76 LBesGBW lässt das nicht zu (max. die Hälfte der Beamten erhalten eine Prämie, Höhe max. Endgehalt A16, aber das zahlt wahrscheinlich eh kein Dienstherr).
Der ZVK-Beitrag (in BaWü) beträgt für den AN gerade einmal 0,55%, der AG-Anteil 5,75 %, zusätzlich 1,7-3,7% Sanierungsgeld und seit 2020 nochmal extra 0,54% Zusatzbeitrag.

Wie die Beamten die LOB bekommen, weiß ich nicht. Es wurde nur vor ein paar Jahren eingeführt, da es ja sonst "unfair" ist, dass die Angestellten das bekommen.
Bei den Angestellten ist es jedenfalls nicht Gießkanne, sondern nach bewerteter Punktzahl durch Vorgesetzten.
Sicherlich gibt es hier Vorgesetzte, die ernst bewerten und andere, die alles herschenken.

Mit Abstand die meisten sind in der VBL versichert, daher wäre das Heranziehen des Prozensatzes objektiv vergleichbar.

KlammeKassen

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« Antwort #348 am: 15.02.2024 11:59 »
Nein, es sind eben keine Lebensentscheidungen, sondern auch Familienversicherte dabei.

Ich bin doch ganz bei dir im unstatthaften Vergleich. Aber nun davon abzulenken, dass ein (vollumfängliche) PKV heutzutage mehr als Gold wert ist, kann man  nicht abstreiten.

Hätte ich die extremen Unterschiede von heute gekannt, wäre ich vor über 30 Jahren wohl auch eher den Beamtenweg gegangen: Das hat sich ja auch entwickelt.

Sag das bloß nicht, das mögen die Leute hier nicht hören.
Es wird ja nicht mal verstanden, dass - wenn die Tarifergebnisse immer zeit- und wirkungsgleich übertragen werden - die Kluft zwischen Angestellten und Beamten immer größer wird.

da hat wohl jemand beim Prozentrechnen in der Schule nicht aufgepasst.

Es geht nach wie vor um das, was nachher übrig bleibt.

Wenn es um brutto gehen würde, würde doch jeder Beamte sofort Angestellter werden....

ohjeee

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« Antwort #349 am: 15.02.2024 12:04 »
In NRW gibt es keine Kostendämpfungspauschale mehr. Und die Jahressonderzahlung wurde nicht gestrichen, sondern auf die mtl. Gehaltszahlungen umgelegt.

Niemand in Deutschland ist so preiswert privat krankenversichert wie Beamte.  Haben Kinder nicht auch einen Beihilfeanspruch von 80%? Kann mir kaum vorstellen, dass dafür der gesamte Familienzuschlag draufgeht.

Hinzu kommt noch, dass man in den seltensten Fällen E11 und A11 hat. Der Dienstherr ist in der Bewertung der Diensposten etwas (deutlich) großzügiger als die Bewertungssystem auf die sich die Tarifparteien geeinigt haben.

Das mag durchaus in anderen Bundesländern anders geregelt sein (auch die jeweilige Wochenarbeitszeit), dann sieht die Rechnung je nach Bundesland anders aus. Auch was Kinderzuschläge etc. betrifft. Ich habe den Stand in BaWü dargestellt.
Natürlich sind Beamte im Vergleich zu Selbständigen günstiger versichert, da der Selbstsändige den Arbeitgeberanteil (Beihilfe) selbst bringen muss.
In BaWü sind Kinder nicht zu 80%

In BaWü liegt die Beihilfe für Kinder doch bei 80%.
Du hast recht, für die Kinder gibts 80%.

ohjeee

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« Antwort #350 am: 15.02.2024 12:07 »
...
Pension ist Rente + Betriebsrente, bei Angestellten also Rente + ZVK (Betriebsrente), diese beträgt ca. 2/3 der gesetzlichen Rente, bei Durchschnittsverdienst ca. 1.000€ ZVK + gesetzliche Rente ca. 1.500€,
...
Also, etwas Schaum vom Mund wischen und mal sachlich vergleichen, dann hört hoffentlich die Neiddebatte endlcih mal auf!
Sachlich vergleichen ist ok, insbesondere wenn der Vergleich korrekt ist.
Das ist in diesem Punkt jedoch nicht der Fall.
Die ZVK-Rente beträgt zwischen ca. 1/4 und 1/3 der gesetzlichen Rente.
Und nebenbei: Die Pensionen steigen in der Höhe parallel zur Besoldung der aktiven Beamten, die ZVK-Rente steigt hingegen nur um 1 Prozent jährlich, was zur Auszehrung der Rente führt...

Meine Vergleichszahlen stammen vom ZVK-Rentenrechner. Die Abschmelzung durch die 1% ist natürlich korrekt.
Letztendlich bleibt es aber dabei, dass Beamte (in BaWü ;-)) nicht übervorzugt werden, jedenfalls nicht so, wie vom Vorposter behauptet.

Und das 1,81 % abgeführt werden müssen für die bAV ist auch nicht relevant oder?
Das ist auch mal eben ein Hunni pro Monat, während es bei Beamten NULL Euro sind.
Und dennoch ist die bAV geringer als die Pension.

Aber gut, hier sagte ja auch schon jemand, dass 200 Euro netto Differenz egal sind bzw. nichts Wert sind.

es sind keine 1,81% in BaWü, sondern 0,55%, das habe ihc in einem anderen Post bereits dargestellt.

ohjeee

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« Antwort #351 am: 15.02.2024 12:14 »
Nein, es sind eben keine Lebensentscheidungen, sondern auch Familienversicherte dabei.

Ich bin doch ganz bei dir im unstatthaften Vergleich. Aber nun davon abzulenken, dass ein (vollumfängliche) PKV heutzutage mehr als Gold wert ist, kann man  nicht abstreiten.

Hätte ich die extremen Unterschiede von heute gekannt, wäre ich vor über 30 Jahren wohl auch eher den Beamtenweg gegangen: Das hat sich ja auch entwickelt.

Sag das bloß nicht, das mögen die Leute hier nicht hören.
Es wird ja nicht mal verstanden, dass - wenn die Tarifergebnisse immer zeit- und wirkungsgleich übertragen werden - die Kluft zwischen Angestellten und Beamten immer größer wird.

da hat wohl jemand beim Prozentrechnen in der Schule nicht aufgepasst.

Es geht nach wie vor um das, was nachher übrig bleibt.

Wenn es um brutto gehen würde, würde doch jeder Beamte sofort Angestellter werden....

Ich sag ja, im Prozentrechnen nicht aufgepasst!

Wer netto 3.000 € erhält, hat bei 5% Lohnerhöhung nachher 3.150€ (Steuerprogression der Einfachheit außen vor, die gibts bei Beamten wie bei Angestellten), da ist es egal, ob man 40% Steuern bezahlt und 5000€ Brutto hat und +5% nachher 5.250€ (-40% = 3.150€), oder ob man 25% Steuern bezahlt und nach Lohnerhöhung statt 4.000€ mit +5% nachher 4.200€ (-25% = 3.150€).
In beiden Fällen der der Beschäftigte nachher 3.150€ netto (wie gesagt, Steuerprogression außen vor, die schlägt bei beiden gleich zu).

Bei Sockelbeträgen ist das natürlich anders.

BAT

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« Antwort #352 am: 15.02.2024 13:18 »
Bei dem Betrag erreicht der Beschäftigte öfters die BBG.

Hugo Stieglitz

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« Antwort #353 am: 15.02.2024 14:40 »
In NRW gibt es keine Kostendämpfungspauschale mehr. Und die Jahressonderzahlung wurde nicht gestrichen, sondern auf die mtl. Gehaltszahlungen umgelegt.

Niemand in Deutschland ist so preiswert privat krankenversichert wie Beamte.  Haben Kinder nicht auch einen Beihilfeanspruch von 80%? Kann mir kaum vorstellen, dass dafür der gesamte Familienzuschlag draufgeht.

Hinzu kommt noch, dass man in den seltensten Fällen E11 und A11 hat. Der Dienstherr ist in der Bewertung der Diensposten etwas (deutlich) großzügiger als die Bewertungssystem auf die sich die Tarifparteien geeinigt haben.

Das mag durchaus in anderen Bundesländern anders geregelt sein (auch die jeweilige Wochenarbeitszeit), dann sieht die Rechnung je nach Bundesland anders aus. Auch was Kinderzuschläge etc. betrifft. Ich habe den Stand in BaWü dargestellt.
Natürlich sind Beamte im Vergleich zu Selbständigen günstiger versichert, da der Selbstsändige den Arbeitgeberanteil (Beihilfe) selbst bringen muss.
In BaWü sind Kinder nicht zu 80%

In BaWü liegt die Beihilfe für Kinder doch bei 80%.
Du hast recht, für die Kinder gibts 80%.
Von daher gehen die Familienzulagen auch nicht größtenteils für die PKV drauf und das Gefüge gerät wieder in Schieflage. ;) Aber lassen wir das, ist eh off topic.

Organisator

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« Antwort #354 am: 15.02.2024 14:53 »
Aber gut, hier sagte ja auch schon jemand, dass 200 Euro netto Differenz egal sind bzw. nichts Wert sind.

Derjenige hat die 200 € Differenz angezweifelt bzw. widerlegt. Bislang hast du auch noch nichts getan, diese mutige Behauptung zu belegen.

KlammeKassen

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« Antwort #355 am: 15.02.2024 17:57 »
Nein, es sind eben keine Lebensentscheidungen, sondern auch Familienversicherte dabei.

Ich bin doch ganz bei dir im unstatthaften Vergleich. Aber nun davon abzulenken, dass ein (vollumfängliche) PKV heutzutage mehr als Gold wert ist, kann man  nicht abstreiten.

Hätte ich die extremen Unterschiede von heute gekannt, wäre ich vor über 30 Jahren wohl auch eher den Beamtenweg gegangen: Das hat sich ja auch entwickelt.

Sag das bloß nicht, das mögen die Leute hier nicht hören.
Es wird ja nicht mal verstanden, dass - wenn die Tarifergebnisse immer zeit- und wirkungsgleich übertragen werden - die Kluft zwischen Angestellten und Beamten immer größer wird.

da hat wohl jemand beim Prozentrechnen in der Schule nicht aufgepasst.

Es geht nach wie vor um das, was nachher übrig bleibt.

Wenn es um brutto gehen würde, würde doch jeder Beamte sofort Angestellter werden....

Ich sag ja, im Prozentrechnen nicht aufgepasst!

Wer netto 3.000 € erhält, hat bei 5% Lohnerhöhung nachher 3.150€ (Steuerprogression der Einfachheit außen vor, die gibts bei Beamten wie bei Angestellten), da ist es egal, ob man 40% Steuern bezahlt und 5000€ Brutto hat und +5% nachher 5.250€ (-40% = 3.150€), oder ob man 25% Steuern bezahlt und nach Lohnerhöhung statt 4.000€ mit +5% nachher 4.200€ (-25% = 3.150€).
In beiden Fällen der der Beschäftigte nachher 3.150€ netto (wie gesagt, Steuerprogression außen vor, die schlägt bei beiden gleich zu).

Bei Sockelbeträgen ist das natürlich anders.

Interessante Berechnung...
Ich habe nach 5 % Lohnerhöhung nie 5 % netto mehr.
Es geht auch nicht um Steuern, sondern um Sozialabgaben.

--> GKV und PKV gehen hoch (zumindest bis 62.000 Euro im Jahr)
--> wesentlich relevanter aber RV + AV, die werden von jedem zusätzlichen Euro abgezogen, offenbar ist dir das nicht bewusst, weil ihr das nicht bezahlen müsst.
Und das insbesondere die RV in den nächsten Jahren noch deutlich teurer werden wird, ist kein Geheimnis, also bleibt netto noch weniger übrig.

Vielleicht glaubst du es ja wenigstens, wenn es aus einer Quelle stammt, keine Ahnung, warum du das anzweifelst. Das solltest du deiner Lohnabrechnung (Alimentation) eigentlich entnehmen können, dass da keine Abzüge für RV und AV sind.

https://steuerzahler.de/presse/detail/schere-zwischen-angestellten-und-beamten-geht-weiter-auseinander/

und da du dich gerne immer auf BaWü beziehst auch hier:
https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/augenmass-gefordert/?L=0&cHash=896cb6d326da175d8cffdba49f9461aa

Es ist auch absolut logisch.... deshalb müsste die Erhöhung grundsätzlich etwas geringer bei Beamten ausfallen


BTW
Falls man mal länger erkrankt, ist der Angestelltenstatus im Verhältnis auch nicht so prickelnd. Auch Opportunitätskosten, die man einberechnen sollte

KlammeKassen

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« Antwort #356 am: 15.02.2024 18:01 »
In NRW gibt es keine Kostendämpfungspauschale mehr. Und die Jahressonderzahlung wurde nicht gestrichen, sondern auf die mtl. Gehaltszahlungen umgelegt.

Niemand in Deutschland ist so preiswert privat krankenversichert wie Beamte.  Haben Kinder nicht auch einen Beihilfeanspruch von 80%? Kann mir kaum vorstellen, dass dafür der gesamte Familienzuschlag draufgeht.

Hinzu kommt noch, dass man in den seltensten Fällen E11 und A11 hat. Der Dienstherr ist in der Bewertung der Diensposten etwas (deutlich) großzügiger als die Bewertungssystem auf die sich die Tarifparteien geeinigt haben.

Das mag durchaus in anderen Bundesländern anders geregelt sein (auch die jeweilige Wochenarbeitszeit), dann sieht die Rechnung je nach Bundesland anders aus. Auch was Kinderzuschläge etc. betrifft. Ich habe den Stand in BaWü dargestellt.
Natürlich sind Beamte im Vergleich zu Selbständigen günstiger versichert, da der Selbstsändige den Arbeitgeberanteil (Beihilfe) selbst bringen muss.
In BaWü sind Kinder nicht zu 80%

In BaWü liegt die Beihilfe für Kinder doch bei 80%.
Du hast recht, für die Kinder gibts 80%.
Von daher gehen die Familienzulagen auch nicht größtenteils für die PKV drauf und das Gefüge gerät wieder in Schieflage. ;) Aber lassen wir das, ist eh off topic.

Gut, dass wenigstens einer es versteht ;).

ohjeee

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« Antwort #357 am: 16.02.2024 11:21 »
Nein, es sind eben keine Lebensentscheidungen, sondern auch Familienversicherte dabei.

Ich bin doch ganz bei dir im unstatthaften Vergleich. Aber nun davon abzulenken, dass ein (vollumfängliche) PKV heutzutage mehr als Gold wert ist, kann man  nicht abstreiten.

Hätte ich die extremen Unterschiede von heute gekannt, wäre ich vor über 30 Jahren wohl auch eher den Beamtenweg gegangen: Das hat sich ja auch entwickelt.

Sag das bloß nicht, das mögen die Leute hier nicht hören.
Es wird ja nicht mal verstanden, dass - wenn die Tarifergebnisse immer zeit- und wirkungsgleich übertragen werden - die Kluft zwischen Angestellten und Beamten immer größer wird.

da hat wohl jemand beim Prozentrechnen in der Schule nicht aufgepasst.

Es geht nach wie vor um das, was nachher übrig bleibt.

Wenn es um brutto gehen würde, würde doch jeder Beamte sofort Angestellter werden....

Ich sag ja, im Prozentrechnen nicht aufgepasst!

Wer netto 3.000 € erhält, hat bei 5% Lohnerhöhung nachher 3.150€ (Steuerprogression der Einfachheit außen vor, die gibts bei Beamten wie bei Angestellten), da ist es egal, ob man 40% Steuern bezahlt und 5000€ Brutto hat und +5% nachher 5.250€ (-40% = 3.150€), oder ob man 25% Steuern bezahlt und nach Lohnerhöhung statt 4.000€ mit +5% nachher 4.200€ (-25% = 3.150€).
In beiden Fällen der der Beschäftigte nachher 3.150€ netto (wie gesagt, Steuerprogression außen vor, die schlägt bei beiden gleich zu).

Bei Sockelbeträgen ist das natürlich anders.

Interessante Berechnung...
Ich habe nach 5 % Lohnerhöhung nie 5 % netto mehr.
Es geht auch nicht um Steuern, sondern um Sozialabgaben.

--> GKV und PKV gehen hoch (zumindest bis 62.000 Euro im Jahr)
--> wesentlich relevanter aber RV + AV, die werden von jedem zusätzlichen Euro abgezogen, offenbar ist dir das nicht bewusst, weil ihr das nicht bezahlen müsst.
Und das insbesondere die RV in den nächsten Jahren noch deutlich teurer werden wird, ist kein Geheimnis, also bleibt netto noch weniger übrig.

Vielleicht glaubst du es ja wenigstens, wenn es aus einer Quelle stammt, keine Ahnung, warum du das anzweifelst. Das solltest du deiner Lohnabrechnung (Alimentation) eigentlich entnehmen können, dass da keine Abzüge für RV und AV sind.

https://steuerzahler.de/presse/detail/schere-zwischen-angestellten-und-beamten-geht-weiter-auseinander/

und da du dich gerne immer auf BaWü beziehst auch hier:
https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/augenmass-gefordert/?L=0&cHash=896cb6d326da175d8cffdba49f9461aa

Es ist auch absolut logisch.... deshalb müsste die Erhöhung grundsätzlich etwas geringer bei Beamten ausfallen


BTW
Falls man mal länger erkrankt, ist der Angestelltenstatus im Verhältnis auch nicht so prickelnd. Auch Opportunitätskosten, die man einberechnen sollte

mittlerweile glaube ich echt, du trollst einfach nur. Prozentrechnung scheinst du nicht zu kapieren oder willst es nicht verstehen, nur um nicht von deinem Punkt abweichen zu müssen. Ich werde dir aber nicht weiter Mathestoff der 7. Klasser erklären.
Stell doch endlich eine Berechnung hier rein, über die man diskutieren kann oder hör auf zu labern. Kaum liegen Zahlen zum monatlichen Vergleich auf dem Tisch, kommen wieder komische Ausflüchte, jetzt ist es die Fortzahlung im Krankheitsfall. Du hast behauptet, Beamte haben netto im Monat deutlich mehr, das ist jetzt zig mal vorgerechnet nicht korrekt.

Ich habe meine Berufswahl nicht danach ausgerichtet, mit der Absicht, irgendwann länger als 6 Wochen arbeitsunfähig zu sein, bzw. länger als 39 Wochen (Krankengeldzuschuss im TVöD).

Dann bewerte doch am besten auch noch Kind-Krank-Tage (bei gesetzlich Versicherten die letzten Jahre 30 pro Kind, bei Beamten nur 10, davon max. 9 bezahlt) oder den Nachteil, bei Austritt aus dem Beamtenverhältnis und bspw. Wechsel in die freie Wirtschaft, Stichwort Nachversicherung, da ist man dann richtig ge*rscht. Oder Verlust aller Dienst- und Versorgungsbezüge bei Verurteilung zu einer Straftat länger als 12 Monate. Das hat es ohne Kriminelle Energie vorzuweisen uU schnell, wenn man für bestimmte Tätigkeiten persönnlich haftbar ist. Der Kollege in der Kämmerei, der Fehler bei der unsäglichen 2b-Umsatzsteuerreform macht, der Lehrer dem eine Aufsichtspflichtverletzung beim Klassenausflug vorgeworfen wird und einem Kind etwas ernsthaftes zustößt, dem Bürgermeister (ja, Wahlbeamter, aber oft waren die davor auch beamtet) der persönlich den Kopf für Entscheidungen hinhalten muss, oder der Ordnungsamtskollege bei Großveranstaltungen bei denen was schief geht (Loveparade DÜ), oder der Förster der absurderweise "die Sprache des Baumes nicht gelesen" hat und einem Waldbesucher ein Ast auf den Kopf knallt... Diese Fälle haben für Angestellte Null Relevanz in Auswirkung auf die Altersversorgung oder uU auch null Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis. Für den Beamten kann das ruinierend sein, auch wenn nur Fahrlässig und nicht Vorsätzlich gehandelt wurde.

Ja, manchmal steht man als Angestellter besser da, manchmal als Beamter. Am Anfang verdient man als Angestellter besser, als Beamter dafür im Alter. Als Angestellter ist man bei Berufswechsel, insbesondere Ausflüge in die freie Wirtschaft, flexibler, als Beamter ziemlich eingeschränkt, weil bei Austritt nur das geringe Brutto in der Rentenversicherung nachversichert wird. Damit erkauft sich der Staat (im Idealfall) lebenslange Loyalität beim Beamten, die er vom Angestellten Kollegen nicht erwartet.

Damit ist das Thema für mich beendet, da von dir keinerlei Substanz oder Gegenrechnung kommt, du nichts Fundiertes beizutragen hast und das Thema generell hier im Thread OT ist.

JahrhundertwerkTVÖD

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Vorausgesetzt der Rechner auf dieser Seite ist korrekt, folgende Ergebnisse

Lehrer BW Beamter, A13 Endstufe, 2 Kinder, verheiratet, SK III: Jahresnetto 64087,72 €
Lehrer VKA Angestellt, E13/6, 2 Kinder, verheiratet, SK III: Jahresnetto 50.659,11 €

Jetzt ziehen wir noch rund 400€/Monat für die PKV ab: Jahresnetto Beamte 59.287,72 €

Also, eine Nettounterschied von 8.628,61 €/Jahr = 719,05 €/Monat

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« Antwort #359 am: 16.02.2024 12:01 »
Vorausgesetzt der Rechner auf dieser Seite ist korrekt, folgende Ergebnisse

Lehrer BW Beamter, A13 Endstufe, 2 Kinder, verheiratet, SK III: Jahresnetto 64087,72 €
Lehrer VKA Angestellt, E13/6, 2 Kinder, verheiratet, SK III: Jahresnetto 50.659,11 €

Jetzt ziehen wir noch rund 400€/Monat für die PKV ab: Jahresnetto Beamte 59.287,72 €

Also, eine Nettounterschied von 8.628,61 €/Jahr = 719,05 €/Monat

Unbestritten ein erhblicher Unterschied. Ausgangslage war aber der A11/E11 - Single. Und da gibts halt keinen wesentlichen Unterschied.