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neue Tarifrunde
KlammeKassen:
--- Zitat von: cyrix42 am 14.02.2024 20:34 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 14.02.2024 20:15 ---Bitte mal keine Mindestbeträge; geringere Arbeitszeit brauche ich nicht
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Wenn du schon offenbar nur im Blick hast, was du brauchst (und nicht die anderen), warum verhandelst du dann nicht für dich selbst eine entsprechend übertarifliche Zahlung?
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Es wird ja nach den persönlichen Wünschen gefragt. ich sehe hier keinen, der die Frage beantwortet hat mit "Ich will nur 35 h arbeiten, aber da die anderen eher Geld wollen, sollten wir nur Entgelterhöhungen bekommen".
Mein Arbeitgeber ist außerdem für übertarifliche Bezahlungen viel zu unflexibel....
KlammeKassen:
--- Zitat von: ohjeee am 15.02.2024 10:39 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 13.02.2024 20:42 ---
--- Zitat von: ohjeee am 13.02.2024 16:34 ---...
Pension ist Rente + Betriebsrente, bei Angestellten also Rente + ZVK (Betriebsrente), diese beträgt ca. 2/3 der gesetzlichen Rente, bei Durchschnittsverdienst ca. 1.000€ ZVK + gesetzliche Rente ca. 1.500€,
...
Also, etwas Schaum vom Mund wischen und mal sachlich vergleichen, dann hört hoffentlich die Neiddebatte endlcih mal auf!
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Sachlich vergleichen ist ok, insbesondere wenn der Vergleich korrekt ist.
Das ist in diesem Punkt jedoch nicht der Fall.
Die ZVK-Rente beträgt zwischen ca. 1/4 und 1/3 der gesetzlichen Rente.
Und nebenbei: Die Pensionen steigen in der Höhe parallel zur Besoldung der aktiven Beamten, die ZVK-Rente steigt hingegen nur um 1 Prozent jährlich, was zur Auszehrung der Rente führt...
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Meine Vergleichszahlen stammen vom ZVK-Rentenrechner. Die Abschmelzung durch die 1% ist natürlich korrekt.
Letztendlich bleibt es aber dabei, dass Beamte (in BaWü ;-)) nicht übervorzugt werden, jedenfalls nicht so, wie vom Vorposter behauptet.
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Und das 1,81 % abgeführt werden müssen für die bAV ist auch nicht relevant oder?
Das ist auch mal eben ein Hunni pro Monat, während es bei Beamten NULL Euro sind.
Und dennoch ist die bAV geringer als die Pension.
Aber gut, hier sagte ja auch schon jemand, dass 200 Euro netto Differenz egal sind bzw. nichts Wert sind.
KlammeKassen:
--- Zitat von: ohjeee am 15.02.2024 10:53 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 14.02.2024 11:24 ---
--- Zitat von: ohjeee am 13.02.2024 16:34 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 02.02.2024 19:57 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.02.2024 08:16 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 31.01.2024 19:29 ---208 Euro ausgezahlt sind ja nun schon eine Stange für die gleiche Arbeit; wenn dann noch Kinder hinzukommen, wird es natürlich noch deutlicher.
Die ewige Warterei auf Arzttermine (da Angestellte in der Regel gesetzlich versichert) und schlechtere Behandlung in der Medizin darfst du von mir aus auch gerne monetär abwägen.
Plus weiteres Faktum nachher die fette Pension, während Angestellte fette Abzüge für die Rentenversicherung haben und trotzdem nur einen Bruchteil bekommen
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So, ich warte immernoch auf zumindest eine rudimentäre Berechnung, wonach es erhebliche Unterschiede im Einkommen bei A11/E11 geben soll. Ich sehe sie nämlich nicht.
Bei E11 in der Endstufe ist auch eine Privatversicherung möglich, also kein Unterschied. Alternativ kann man auch eine gar nicht mal so teure Zusatzversicherung abschließen.
Die Pension bei A11 und die Alterseinkünfte bei E11 sind bei vergleichbaren Biographien ebenfalls ähnlich; dies wurde hier im Forum bereits an anderer Stelle dargelegt.
Ich frage mich, welchen Sinn deine Behauptngen haben sollen, wenn du sie nicht belegen magst.
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Wenn 200 Euro netto für dich kein Geld sind....
dir ist schon klar, dass bei Beamten der Arbeitgeber 50 % der PVK zahlt? Diese Beihilfe gibt es als Angestellter nicht, auch wenn man über 67 k verdient.
Auf den Fakt mit den Kindern gehst du ja auch nicht ein.
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meine Güte, jetzt mach doch mal eine Rechnung auf und babbel net nur!
Als Angestellter bekommst du doch auch die Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt, oder? Nennt sich Arbeitgeberanteil der (gesetzlichen) Krankenversicherung. Und gerade in Familienversicherung wäre ich lieber in der Gesetzlichen als in der Privaten, zumal im Beispiel EG11-A11 beide etwa gleich viel im Monat an KV-Beiträgen bezahlen.
Hast du auch eine Kostendämpfungspauschale?
Und was soll der Einwand mit "ich hab noch keinen Beamten am Hungertuch nagen sehen"? Da werden Lehrer mit Sachbearbeitern verglichen, oder was soll das? Lehrer haben idR ein Universitätsstudium. Wie viele Angestellte im öD können das vorweisen? Wie viele Angestellte können ein FH-Studium im öD vorweisen?
Ich rechne für dich mal für BaWü vor.
- 41h zu 39h -> 5,1% mehr Nettogehalt für Beamte
- 70% Jahressonderzahlung für Angestellte (EG 9 - EG 12): 5,8% mehr Netto für Beamte pro Monat
- Leistungsprämie §18 TVöD, oft als Gießkanne, 24%/J, 2%/Monat.
Viele Angestellte erhalten also 70%/84% Jahressonderzahlung, plus 24% Gießkanne, also fast 94-108% zusätzlich
- Pension ist Rente + Betriebsrente, bei Angestellten also Rente + ZVK (Betriebsrente), diese beträgt ca. 2/3 der gesetzlichen Rente, bei Durchschnittsverdienst ca. 1.000€ ZVK + gesetzliche Rente ca. 1.500€,
- Vom Netto sind beim Beamten noch die Kinder separat in der KV zu versichern (sind nämlich nicht Familienversichert) und ggf. die Frau auch noch, wenn sie kein eigenes Einkommen hat
- Für die Beihilfe-Zusatzleistungen sind nochmal 22€/Monat fällig
- Kostendämpfungspauschale Besoldungsgruppen-abhängig, bspw. 150€ in A12, oder A9-A11 115€, bei der Beihilfe (12,50€/Monat)
- In Elternzeit ist die KV auch nach wie vor selbst weiter zu bezahlen
- es gibt keine MÖglichkeit für Entgeltumwandlung oder Vermögenswirksame Leistungen im gehobenen Dienst, auch sonst keine "übertariflichen" Zahlungen.
- jahrelang -0,2% Abzug bei Tarifrunden und oft Besoldungsgruppenabhängige spätere Umsetzung
Entsprechend also der geringeren Arbeitszeit und Jahressonderzahlung sind das schon mal knapp 10%/Monat netto, dann die PKV ca. 350€, Kostendämpfungspauschale (12,50)+ Beihilfe-Wahlleistungen (22) macht ca. 400€ für die PKV. Und erstattet bekommt man dann trotzdem nicht alles!
Also allein die Arbeitszeit, Jahressonderzahlung und PKV rechtfertigt schon einen Netto-Unterschied in bspw. A11 von ca. 750€. Entsprechend steht im Beispiel von Organisator der beamtete Kollege sogar finanziell schlechter da! Und da sind die vielen Jahre "Unterbezahlung" durch Laufbahnordnung, also die Zeit, in der der Beamte nur nach A9 bezahlt wurde im Gegensatz zum angestellten Kollegen, der vom ersten Tag an EG11 bekommt, noch gar nicht mit eingerechnet.
Ja, es gibt einen Kinderzuschlag und Verheiratetenzuschlag. Allerdings müssen dann die Kids auch privat mitversichert werden, das frisst den Zuschlag mehr als auf.
Und die Warterei beim Arzt trifft mich hier in der Gegend genauso, da zieht meine PKV praktisch gar nicht. Und auch als Angestellter hat man die Möglichkeit, sich privat zusätzlich zu versichern, dann gehts ja deiner Meinung nach auch schneller.
Also, etwas Schaum vom Mund wischen und mal sachlich vergleichen, dann hört hoffentlich die Neiddebatte endlcih mal auf!
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Was bleibt denn von den 70 % übrig? Das ist ja die Frage ;). Also bei mir bleiben im November, wenn die Prämie gezahlt wird, nicht einmal 50 % des vom Arbeitgeber ausgezahlten Betrags übrig - dadurch relativiert sich das schon gewaltig.
Ich gehöre tatsächlich zu den Akademikern von der Uni, die kein Lehramt studieren ---- von denen es ja angeblich fast keine gibt. Unsere ganzen Ingenieure (Umwelt, Bau) sind eigentlich alles solche Leute.
Wenn du mit der betrieblichen Rente argumentierst, vergiss auch hier bitte nicht, dass dafür 1,81 % vom Gehalt abgezogen werden - gratis wie die Pension ist das nicht.
Bei Arztpraxen, bei denen man online Termine buchen kann, ist immer direkt gefragt (gesetzlich oder privat versichert). Ich habe das diverse Male durchgespielt. Sobald man privat anklickt für die gleiche Untersuchung bekommt man witzigerweise innerhalb von 14 Tagen einen Termin, bei gesetzlich sind es je nach Fachgebiet 3-6 Monate. Es hat wohl schon einen Sinn, warum die Arztpraxis das direkt online erfragt, ob gesetzlich oder privat, eben, weil es schnellere Termine gibt. Sie können dort halt mehr abkassieren.
Bei uns bekommen die Beamten ebenfalls LOB und auch immerhin 500 Euro Weihnachtsgeld.
Das Problem ist, dass jede Zahlung, die angewiesen wird, bei Angestellten immer nur im Bruchteil ankommt. Deshalb fahren Beamte immer besser, wenn die gleichen Prozentsätze der Tariferhöhung weitergegeben werden. Das sollte dann auch mal bedacht werden. Die Sozialabgaben sind mittlerweile bei über 20 %. Je nach gewähltem Tarif in der PKV ist die PKV teilweise sogar günstiger als die GKV.
Und es ist klar, dass die Beiträge insbesondere für die RV massiv steigen werden.
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ist ja schön, dass eure Beamte das auch bekommen. Ich kann den Vergleich nur für BaWü anstellen, und da ist es eben nicht so. Dass bei euch alle Beamte LOB nach Gießkanne bekommen ist interessant, der §76 LBesGBW lässt das nicht zu (max. die Hälfte der Beamten erhalten eine Prämie, Höhe max. Endgehalt A16, aber das zahlt wahrscheinlich eh kein Dienstherr).
Der ZVK-Beitrag (in BaWü) beträgt für den AN gerade einmal 0,55%, der AG-Anteil 5,75 %, zusätzlich 1,7-3,7% Sanierungsgeld und seit 2020 nochmal extra 0,54% Zusatzbeitrag.
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Wie die Beamten die LOB bekommen, weiß ich nicht. Es wurde nur vor ein paar Jahren eingeführt, da es ja sonst "unfair" ist, dass die Angestellten das bekommen.
Bei den Angestellten ist es jedenfalls nicht Gießkanne, sondern nach bewerteter Punktzahl durch Vorgesetzten.
Sicherlich gibt es hier Vorgesetzte, die ernst bewerten und andere, die alles herschenken.
Mit Abstand die meisten sind in der VBL versichert, daher wäre das Heranziehen des Prozensatzes objektiv vergleichbar.
KlammeKassen:
--- Zitat von: ohjeee am 15.02.2024 11:24 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 14.02.2024 19:43 ---
--- Zitat von: BAT am 14.02.2024 13:58 ---Nein, es sind eben keine Lebensentscheidungen, sondern auch Familienversicherte dabei.
Ich bin doch ganz bei dir im unstatthaften Vergleich. Aber nun davon abzulenken, dass ein (vollumfängliche) PKV heutzutage mehr als Gold wert ist, kann man nicht abstreiten.
Hätte ich die extremen Unterschiede von heute gekannt, wäre ich vor über 30 Jahren wohl auch eher den Beamtenweg gegangen: Das hat sich ja auch entwickelt.
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Sag das bloß nicht, das mögen die Leute hier nicht hören.
Es wird ja nicht mal verstanden, dass - wenn die Tarifergebnisse immer zeit- und wirkungsgleich übertragen werden - die Kluft zwischen Angestellten und Beamten immer größer wird.
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da hat wohl jemand beim Prozentrechnen in der Schule nicht aufgepasst.
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Es geht nach wie vor um das, was nachher übrig bleibt.
Wenn es um brutto gehen würde, würde doch jeder Beamte sofort Angestellter werden....
ohjeee:
--- Zitat von: Badener am 15.02.2024 10:40 ---
--- Zitat von: ohjeee am 15.02.2024 10:36 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 14.02.2024 09:19 ---In NRW gibt es keine Kostendämpfungspauschale mehr. Und die Jahressonderzahlung wurde nicht gestrichen, sondern auf die mtl. Gehaltszahlungen umgelegt.
Niemand in Deutschland ist so preiswert privat krankenversichert wie Beamte. Haben Kinder nicht auch einen Beihilfeanspruch von 80%? Kann mir kaum vorstellen, dass dafür der gesamte Familienzuschlag draufgeht.
Hinzu kommt noch, dass man in den seltensten Fällen E11 und A11 hat. Der Dienstherr ist in der Bewertung der Diensposten etwas (deutlich) großzügiger als die Bewertungssystem auf die sich die Tarifparteien geeinigt haben.
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Das mag durchaus in anderen Bundesländern anders geregelt sein (auch die jeweilige Wochenarbeitszeit), dann sieht die Rechnung je nach Bundesland anders aus. Auch was Kinderzuschläge etc. betrifft. Ich habe den Stand in BaWü dargestellt.
Natürlich sind Beamte im Vergleich zu Selbständigen günstiger versichert, da der Selbstsändige den Arbeitgeberanteil (Beihilfe) selbst bringen muss.
In BaWü sind Kinder nicht zu 80%
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In BaWü liegt die Beihilfe für Kinder doch bei 80%.
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Du hast recht, für die Kinder gibts 80%.
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