Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
neue Tarifrunde
KlammeKassen:
--- Zitat von: ohjeee am 15.02.2024 12:14 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 15.02.2024 11:59 ---
--- Zitat von: ohjeee am 15.02.2024 11:24 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 14.02.2024 19:43 ---
--- Zitat von: BAT am 14.02.2024 13:58 ---Nein, es sind eben keine Lebensentscheidungen, sondern auch Familienversicherte dabei.
Ich bin doch ganz bei dir im unstatthaften Vergleich. Aber nun davon abzulenken, dass ein (vollumfängliche) PKV heutzutage mehr als Gold wert ist, kann man nicht abstreiten.
Hätte ich die extremen Unterschiede von heute gekannt, wäre ich vor über 30 Jahren wohl auch eher den Beamtenweg gegangen: Das hat sich ja auch entwickelt.
--- End quote ---
Sag das bloß nicht, das mögen die Leute hier nicht hören.
Es wird ja nicht mal verstanden, dass - wenn die Tarifergebnisse immer zeit- und wirkungsgleich übertragen werden - die Kluft zwischen Angestellten und Beamten immer größer wird.
--- End quote ---
da hat wohl jemand beim Prozentrechnen in der Schule nicht aufgepasst.
--- End quote ---
Es geht nach wie vor um das, was nachher übrig bleibt.
Wenn es um brutto gehen würde, würde doch jeder Beamte sofort Angestellter werden....
--- End quote ---
Ich sag ja, im Prozentrechnen nicht aufgepasst!
Wer netto 3.000 € erhält, hat bei 5% Lohnerhöhung nachher 3.150€ (Steuerprogression der Einfachheit außen vor, die gibts bei Beamten wie bei Angestellten), da ist es egal, ob man 40% Steuern bezahlt und 5000€ Brutto hat und +5% nachher 5.250€ (-40% = 3.150€), oder ob man 25% Steuern bezahlt und nach Lohnerhöhung statt 4.000€ mit +5% nachher 4.200€ (-25% = 3.150€).
In beiden Fällen der der Beschäftigte nachher 3.150€ netto (wie gesagt, Steuerprogression außen vor, die schlägt bei beiden gleich zu).
Bei Sockelbeträgen ist das natürlich anders.
--- End quote ---
Interessante Berechnung...
Ich habe nach 5 % Lohnerhöhung nie 5 % netto mehr.
Es geht auch nicht um Steuern, sondern um Sozialabgaben.
--> GKV und PKV gehen hoch (zumindest bis 62.000 Euro im Jahr)
--> wesentlich relevanter aber RV + AV, die werden von jedem zusätzlichen Euro abgezogen, offenbar ist dir das nicht bewusst, weil ihr das nicht bezahlen müsst.
Und das insbesondere die RV in den nächsten Jahren noch deutlich teurer werden wird, ist kein Geheimnis, also bleibt netto noch weniger übrig.
Vielleicht glaubst du es ja wenigstens, wenn es aus einer Quelle stammt, keine Ahnung, warum du das anzweifelst. Das solltest du deiner Lohnabrechnung (Alimentation) eigentlich entnehmen können, dass da keine Abzüge für RV und AV sind.
https://steuerzahler.de/presse/detail/schere-zwischen-angestellten-und-beamten-geht-weiter-auseinander/
und da du dich gerne immer auf BaWü beziehst auch hier:
https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/augenmass-gefordert/?L=0&cHash=896cb6d326da175d8cffdba49f9461aa
Es ist auch absolut logisch.... deshalb müsste die Erhöhung grundsätzlich etwas geringer bei Beamten ausfallen
BTW
Falls man mal länger erkrankt, ist der Angestelltenstatus im Verhältnis auch nicht so prickelnd. Auch Opportunitätskosten, die man einberechnen sollte
KlammeKassen:
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 15.02.2024 14:40 ---
--- Zitat von: ohjeee am 15.02.2024 12:04 ---
--- Zitat von: Badener am 15.02.2024 10:40 ---
--- Zitat von: ohjeee am 15.02.2024 10:36 ---
--- Zitat von: Hugo Stieglitz am 14.02.2024 09:19 ---In NRW gibt es keine Kostendämpfungspauschale mehr. Und die Jahressonderzahlung wurde nicht gestrichen, sondern auf die mtl. Gehaltszahlungen umgelegt.
Niemand in Deutschland ist so preiswert privat krankenversichert wie Beamte. Haben Kinder nicht auch einen Beihilfeanspruch von 80%? Kann mir kaum vorstellen, dass dafür der gesamte Familienzuschlag draufgeht.
Hinzu kommt noch, dass man in den seltensten Fällen E11 und A11 hat. Der Dienstherr ist in der Bewertung der Diensposten etwas (deutlich) großzügiger als die Bewertungssystem auf die sich die Tarifparteien geeinigt haben.
--- End quote ---
Das mag durchaus in anderen Bundesländern anders geregelt sein (auch die jeweilige Wochenarbeitszeit), dann sieht die Rechnung je nach Bundesland anders aus. Auch was Kinderzuschläge etc. betrifft. Ich habe den Stand in BaWü dargestellt.
Natürlich sind Beamte im Vergleich zu Selbständigen günstiger versichert, da der Selbstsändige den Arbeitgeberanteil (Beihilfe) selbst bringen muss.
In BaWü sind Kinder nicht zu 80%
--- End quote ---
In BaWü liegt die Beihilfe für Kinder doch bei 80%.
--- End quote ---
Du hast recht, für die Kinder gibts 80%.
--- End quote ---
Von daher gehen die Familienzulagen auch nicht größtenteils für die PKV drauf und das Gefüge gerät wieder in Schieflage. ;) Aber lassen wir das, ist eh off topic.
--- End quote ---
Gut, dass wenigstens einer es versteht ;).
ohjeee:
--- Zitat von: KlammeKassen am 15.02.2024 17:57 ---
--- Zitat von: ohjeee am 15.02.2024 12:14 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 15.02.2024 11:59 ---
--- Zitat von: ohjeee am 15.02.2024 11:24 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 14.02.2024 19:43 ---
--- Zitat von: BAT am 14.02.2024 13:58 ---Nein, es sind eben keine Lebensentscheidungen, sondern auch Familienversicherte dabei.
Ich bin doch ganz bei dir im unstatthaften Vergleich. Aber nun davon abzulenken, dass ein (vollumfängliche) PKV heutzutage mehr als Gold wert ist, kann man nicht abstreiten.
Hätte ich die extremen Unterschiede von heute gekannt, wäre ich vor über 30 Jahren wohl auch eher den Beamtenweg gegangen: Das hat sich ja auch entwickelt.
--- End quote ---
Sag das bloß nicht, das mögen die Leute hier nicht hören.
Es wird ja nicht mal verstanden, dass - wenn die Tarifergebnisse immer zeit- und wirkungsgleich übertragen werden - die Kluft zwischen Angestellten und Beamten immer größer wird.
--- End quote ---
da hat wohl jemand beim Prozentrechnen in der Schule nicht aufgepasst.
--- End quote ---
Es geht nach wie vor um das, was nachher übrig bleibt.
Wenn es um brutto gehen würde, würde doch jeder Beamte sofort Angestellter werden....
--- End quote ---
Ich sag ja, im Prozentrechnen nicht aufgepasst!
Wer netto 3.000 € erhält, hat bei 5% Lohnerhöhung nachher 3.150€ (Steuerprogression der Einfachheit außen vor, die gibts bei Beamten wie bei Angestellten), da ist es egal, ob man 40% Steuern bezahlt und 5000€ Brutto hat und +5% nachher 5.250€ (-40% = 3.150€), oder ob man 25% Steuern bezahlt und nach Lohnerhöhung statt 4.000€ mit +5% nachher 4.200€ (-25% = 3.150€).
In beiden Fällen der der Beschäftigte nachher 3.150€ netto (wie gesagt, Steuerprogression außen vor, die schlägt bei beiden gleich zu).
Bei Sockelbeträgen ist das natürlich anders.
--- End quote ---
Interessante Berechnung...
Ich habe nach 5 % Lohnerhöhung nie 5 % netto mehr.
Es geht auch nicht um Steuern, sondern um Sozialabgaben.
--> GKV und PKV gehen hoch (zumindest bis 62.000 Euro im Jahr)
--> wesentlich relevanter aber RV + AV, die werden von jedem zusätzlichen Euro abgezogen, offenbar ist dir das nicht bewusst, weil ihr das nicht bezahlen müsst.
Und das insbesondere die RV in den nächsten Jahren noch deutlich teurer werden wird, ist kein Geheimnis, also bleibt netto noch weniger übrig.
Vielleicht glaubst du es ja wenigstens, wenn es aus einer Quelle stammt, keine Ahnung, warum du das anzweifelst. Das solltest du deiner Lohnabrechnung (Alimentation) eigentlich entnehmen können, dass da keine Abzüge für RV und AV sind.
https://steuerzahler.de/presse/detail/schere-zwischen-angestellten-und-beamten-geht-weiter-auseinander/
und da du dich gerne immer auf BaWü beziehst auch hier:
https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/augenmass-gefordert/?L=0&cHash=896cb6d326da175d8cffdba49f9461aa
Es ist auch absolut logisch.... deshalb müsste die Erhöhung grundsätzlich etwas geringer bei Beamten ausfallen
BTW
Falls man mal länger erkrankt, ist der Angestelltenstatus im Verhältnis auch nicht so prickelnd. Auch Opportunitätskosten, die man einberechnen sollte
--- End quote ---
mittlerweile glaube ich echt, du trollst einfach nur. Prozentrechnung scheinst du nicht zu kapieren oder willst es nicht verstehen, nur um nicht von deinem Punkt abweichen zu müssen. Ich werde dir aber nicht weiter Mathestoff der 7. Klasser erklären.
Stell doch endlich eine Berechnung hier rein, über die man diskutieren kann oder hör auf zu labern. Kaum liegen Zahlen zum monatlichen Vergleich auf dem Tisch, kommen wieder komische Ausflüchte, jetzt ist es die Fortzahlung im Krankheitsfall. Du hast behauptet, Beamte haben netto im Monat deutlich mehr, das ist jetzt zig mal vorgerechnet nicht korrekt.
Ich habe meine Berufswahl nicht danach ausgerichtet, mit der Absicht, irgendwann länger als 6 Wochen arbeitsunfähig zu sein, bzw. länger als 39 Wochen (Krankengeldzuschuss im TVöD).
Dann bewerte doch am besten auch noch Kind-Krank-Tage (bei gesetzlich Versicherten die letzten Jahre 30 pro Kind, bei Beamten nur 10, davon max. 9 bezahlt) oder den Nachteil, bei Austritt aus dem Beamtenverhältnis und bspw. Wechsel in die freie Wirtschaft, Stichwort Nachversicherung, da ist man dann richtig ge*rscht. Oder Verlust aller Dienst- und Versorgungsbezüge bei Verurteilung zu einer Straftat länger als 12 Monate. Das hat es ohne Kriminelle Energie vorzuweisen uU schnell, wenn man für bestimmte Tätigkeiten persönnlich haftbar ist. Der Kollege in der Kämmerei, der Fehler bei der unsäglichen 2b-Umsatzsteuerreform macht, der Lehrer dem eine Aufsichtspflichtverletzung beim Klassenausflug vorgeworfen wird und einem Kind etwas ernsthaftes zustößt, dem Bürgermeister (ja, Wahlbeamter, aber oft waren die davor auch beamtet) der persönlich den Kopf für Entscheidungen hinhalten muss, oder der Ordnungsamtskollege bei Großveranstaltungen bei denen was schief geht (Loveparade DÜ), oder der Förster der absurderweise "die Sprache des Baumes nicht gelesen" hat und einem Waldbesucher ein Ast auf den Kopf knallt... Diese Fälle haben für Angestellte Null Relevanz in Auswirkung auf die Altersversorgung oder uU auch null Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis. Für den Beamten kann das ruinierend sein, auch wenn nur Fahrlässig und nicht Vorsätzlich gehandelt wurde.
Ja, manchmal steht man als Angestellter besser da, manchmal als Beamter. Am Anfang verdient man als Angestellter besser, als Beamter dafür im Alter. Als Angestellter ist man bei Berufswechsel, insbesondere Ausflüge in die freie Wirtschaft, flexibler, als Beamter ziemlich eingeschränkt, weil bei Austritt nur das geringe Brutto in der Rentenversicherung nachversichert wird. Damit erkauft sich der Staat (im Idealfall) lebenslange Loyalität beim Beamten, die er vom Angestellten Kollegen nicht erwartet.
Damit ist das Thema für mich beendet, da von dir keinerlei Substanz oder Gegenrechnung kommt, du nichts Fundiertes beizutragen hast und das Thema generell hier im Thread OT ist.
JahrhundertwerkTVÖD:
Vorausgesetzt der Rechner auf dieser Seite ist korrekt, folgende Ergebnisse
Lehrer BW Beamter, A13 Endstufe, 2 Kinder, verheiratet, SK III: Jahresnetto 64087,72 €
Lehrer VKA Angestellt, E13/6, 2 Kinder, verheiratet, SK III: Jahresnetto 50.659,11 €
Jetzt ziehen wir noch rund 400€/Monat für die PKV ab: Jahresnetto Beamte 59.287,72 €
Also, eine Nettounterschied von 8.628,61 €/Jahr = 719,05 €/Monat
Organisator:
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 16.02.2024 11:59 ---Vorausgesetzt der Rechner auf dieser Seite ist korrekt, folgende Ergebnisse
Lehrer BW Beamter, A13 Endstufe, 2 Kinder, verheiratet, SK III: Jahresnetto 64087,72 €
Lehrer VKA Angestellt, E13/6, 2 Kinder, verheiratet, SK III: Jahresnetto 50.659,11 €
Jetzt ziehen wir noch rund 400€/Monat für die PKV ab: Jahresnetto Beamte 59.287,72 €
Also, eine Nettounterschied von 8.628,61 €/Jahr = 719,05 €/Monat
--- End quote ---
Unbestritten ein erhblicher Unterschied. Ausgangslage war aber der A11/E11 - Single. Und da gibts halt keinen wesentlichen Unterschied.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version