Vorausgesetzt der Rechner auf dieser Seite ist korrekt, folgende Ergebnisse
Lehrer BW Beamter, A13 Endstufe, 2 Kinder, verheiratet, SK III: Jahresnetto 64087,72 €
Lehrer VKA Angestellt, E13/6, 2 Kinder, verheiratet, SK III: Jahresnetto 50.659,11 €
Jetzt ziehen wir noch rund 400€/Monat für die PKV ab: Jahresnetto Beamte 59.287,72 €
Also, eine Nettounterschied von 8.628,61 €/Jahr = 719,05 €/Monat
abzgl. 5,1% mehr Arbeitszeit = ca. 240€ netto/Monat
abzgl. 5,83% (1/12+70%) Jahressonderzahlung = ca. 270€ / netto
abzgl. 180€ Kostendämpfungspauschale = 15€
optional: abzgl. 2% §18 TVöD (Gießkanne, 1/12*24%) = ca. 90€
400€ PKV für 3-4 Personen ist schon großzügig geschätzt, da ist dann aber nicht viel Firlefanz und Sonderleistung dabei.
Jedenfalls bleiben dann nicht 720€ Netto über, sondern 195 € - 105 €, kostet die PKV mehr, bspw. weil die Frau mitversichert werden muss oder weil 400 € knapp gerechnet ist, dann bleibt kein Netto-Vorteil mehr über.
Dennoch, 100-200€/Monat ist natürlich nicht schlecht, aber weit weg von den behaupteten 720€ / Monat!
Edit: der Beamtete Kollege in A13 ist frühestens nach 25 Jahren in der Endstufe.
der angestellte Kollege in EG13 ist bereits nach 15 Jahren in der Endstufe. Die 10 Jahre Vorsprung hast du geflissentlich unberechnet gelassen. Auch, dass der Kinderzuschlag irgendwann fällt.
Da nur bei Lehrern oder im hD A13 Einstiegsbesoldung ist, ein Lehrer frühestens mitte 20 ins Berufsleben einsteigt, ist der Kollege in A13 Endstufe mindestens 50J alt, eher Mitte 50. Bei vielen dürften da langsam der Kinderzuschlag entfallen, wenn man mit 30 Elter wird, sind die Kinder bereits 21, bevor man in A13 Endstufe kommt und werden gar nicht mehr beim kinderbezogenen Zuschlag berücksichtigt, bzw. Kindergeldabhängig max bis 25 Jahre.
Wenn die Kinder raus fallen, was sie im Regelfall dann bald dürften, fehlen widerum 160€ netto, dann bleibt kein Nettovorteil mehr über. Der 2-Kinder-EG13/A13-Vergleich ist also auch eher theoretischer Natur und kommt allenfalls wenige Jahre zum Tragen und ist sicher kein Regelfall, von dem man eine wesentliche Bevorteilung in der Beamtenbesoldung ableiten kann!