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neue Tarifrunde
ohjeee:
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 16.02.2024 11:59 ---Vorausgesetzt der Rechner auf dieser Seite ist korrekt, folgende Ergebnisse
Lehrer BW Beamter, A13 Endstufe, 2 Kinder, verheiratet, SK III: Jahresnetto 64087,72 €
Lehrer VKA Angestellt, E13/6, 2 Kinder, verheiratet, SK III: Jahresnetto 50.659,11 €
Jetzt ziehen wir noch rund 400€/Monat für die PKV ab: Jahresnetto Beamte 59.287,72 €
Also, eine Nettounterschied von 8.628,61 €/Jahr = 719,05 €/Monat
--- End quote ---
abzgl. 5,1% mehr Arbeitszeit = ca. 240€ netto/Monat
abzgl. 5,83% (1/12+70%) Jahressonderzahlung = ca. 270€ / netto
abzgl. 180€ Kostendämpfungspauschale = 15€
optional: abzgl. 2% §18 TVöD (Gießkanne, 1/12*24%) = ca. 90€
400€ PKV für 3-4 Personen ist schon großzügig geschätzt, da ist dann aber nicht viel Firlefanz und Sonderleistung dabei.
Jedenfalls bleiben dann nicht 720€ Netto über, sondern 195 € - 105 €, kostet die PKV mehr, bspw. weil die Frau mitversichert werden muss oder weil 400 € knapp gerechnet ist, dann bleibt kein Netto-Vorteil mehr über.
Dennoch, 100-200€/Monat ist natürlich nicht schlecht, aber weit weg von den behaupteten 720€ / Monat!
Edit: der Beamtete Kollege in A13 ist frühestens nach 25 Jahren in der Endstufe.
der angestellte Kollege in EG13 ist bereits nach 15 Jahren in der Endstufe. Die 10 Jahre Vorsprung hast du geflissentlich unberechnet gelassen. Auch, dass der Kinderzuschlag irgendwann fällt.
Da nur bei Lehrern oder im hD A13 Einstiegsbesoldung ist, ein Lehrer frühestens mitte 20 ins Berufsleben einsteigt, ist der Kollege in A13 Endstufe mindestens 50J alt, eher Mitte 50. Bei vielen dürften da langsam der Kinderzuschlag entfallen, wenn man mit 30 Elter wird, sind die Kinder bereits 21, bevor man in A13 Endstufe kommt und werden gar nicht mehr beim kinderbezogenen Zuschlag berücksichtigt, bzw. Kindergeldabhängig max bis 25 Jahre.
Wenn die Kinder raus fallen, was sie im Regelfall dann bald dürften, fehlen widerum 160€ netto, dann bleibt kein Nettovorteil mehr über. Der 2-Kinder-EG13/A13-Vergleich ist also auch eher theoretischer Natur und kommt allenfalls wenige Jahre zum Tragen und ist sicher kein Regelfall, von dem man eine wesentliche Bevorteilung in der Beamtenbesoldung ableiten kann!
TV-Ler:
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 16.02.2024 11:59 ---...
Lehrer VKA Angestellt, E13/6, 2 Kinder, verheiratet, SK III: Jahresnetto 50.659,11 €
...
--- End quote ---
Lehrer sind Landesbeschäftigte, also TV-L.
Rechthaber:
--- Zitat von: ohjeee am 16.02.2024 11:21 ---
Ja, manchmal steht man als Angestellter besser da, manchmal als Beamter. Am Anfang verdient man als Angestellter besser, als Beamter dafür im Alter. Als Angestellter ist man bei Berufswechsel, insbesondere Ausflüge in die freie Wirtschaft, flexibler, als Beamter ziemlich eingeschränkt, weil bei Austritt nur das geringe Brutto in der Rentenversicherung nachversichert wird. Damit erkauft sich der Staat (im Idealfall) lebenslange Loyalität beim Beamten, die er vom Angestellten Kollegen nicht erwartet.
Damit ist das Thema für mich beendet, da von dir keinerlei Substanz oder Gegenrechnung kommt, du nichts Fundiertes beizutragen hast und das Thema generell hier im Thread OT ist.
--- End quote ---
Gibts dafür auch eine Quelle? Beamte werden - sofern sie die Mindestvorraussetzung für den Anspruch auf Versorgungsbezüge (Pension) erfüllt haben - bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhälntnis nicht in der GKV nachversichert. Pension und Rente stehen dann später nebeneinander; man erhält beides. Sofern ein hoher Rentenanspruch besteht, kommt es ggf. zur Kürzung der Pension auf den zulässigen Höchstbetrag.
MoinMoin:
--- Zitat von: ohjeee am 16.02.2024 12:48 ---
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 16.02.2024 11:59 ---Vorausgesetzt der Rechner auf dieser Seite ist korrekt, folgende Ergebnisse
Lehrer BW Beamter, A13 Endstufe, 2 Kinder, verheiratet, SK III: Jahresnetto 64087,72 €
Lehrer VKA Angestellt, E13/6, 2 Kinder, verheiratet, SK III: Jahresnetto 50.659,11 €
Jetzt ziehen wir noch rund 400€/Monat für die PKV ab: Jahresnetto Beamte 59.287,72 €
Also, eine Nettounterschied von 8.628,61 €/Jahr = 719,05 €/Monat
--- End quote ---
abzgl. 5,1% mehr Arbeitszeit = ca. 240€ netto/Monat
abzgl. 5,83% (1/12+70%) Jahressonderzahlung = ca. 270€ / netto
abzgl. 180€ Kostendämpfungspauschale = 15€
optional: abzgl. 2% §18 TVöD (Gießkanne, 1/12*24%) = ca. 90€
400€ PKV für 3-4 Personen ist schon großzügig geschätzt, da ist dann aber nicht viel Firlefanz und Sonderleistung dabei.
Jedenfalls bleiben dann nicht 720€ Netto über, sondern 195 € - 105 €, kostet die PKV mehr, bspw. weil die Frau mitversichert werden muss oder weil 400 € knapp gerechnet ist, dann bleibt kein Netto-Vorteil mehr über.
Dennoch, 100-200€/Monat ist natürlich nicht schlecht, aber weit weg von den behaupteten 720€ / Monat!
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Im Jahresnetto ist die Jahressonderzahlung mit drin.
Wir können doch in dem Bereich von einem Jahresnetto Angestellter inkl. JSZ (der in der PKV ist)
56.002,16 ausgehen (keine PKV abgezogen)
vs Jahresnetto Beamter auch ohne PKV abzuziehen:
64.087,72 €
ausgehen.
Dann gilt bei der Betrachteten Lehrerschaft:
Tarifbeschäftigte haben das gleiche Deputat wie die verbeamteten Lehrkräfte, die bekanntlich eine 41-Stunden-Woche haben.
Oder?
Richtig wäre natürlich TV-L
also: 55.431,35€
Ginge der Beamte auf Teilzeit um die gleiche Arbeitszeit wie der Angestellte zu haben komme ich in BW auf
61.122,27 €
Für die PKV gehe ich halt mal davon aus, dass beide gleichviel selber zahlen....
So und nun kann sich jeder den Spaß noch machen welche zusätzliche Versicherungen der Angestellte zahlen muss, damit er das gleiche Absicherungsniveau hat.
(also ne kleine BU und ne kleine priv Rente)
Ach ja und wenn man dann keine Kinder mehr hat:
Richtig wäre natürlich TV-L
also: 55.431,35€
Beamter: 58.675,40 €
und ohne Partner: 50.831,02 € vs TVLer: 47.269,27 €
also rund 300 netto mehr, naja so what....
ich bin glücklich Angestellter geblieben zu sein, hatte zwischendurch ein Gehalt, wo der Beamte auch als LRD neidisch sein kann.
ohjeee:
--- Zitat von: Rechthaber am 16.02.2024 12:56 ---
--- Zitat von: ohjeee am 16.02.2024 11:21 ---
Ja, manchmal steht man als Angestellter besser da, manchmal als Beamter. Am Anfang verdient man als Angestellter besser, als Beamter dafür im Alter. Als Angestellter ist man bei Berufswechsel, insbesondere Ausflüge in die freie Wirtschaft, flexibler, als Beamter ziemlich eingeschränkt, weil bei Austritt nur das geringe Brutto in der Rentenversicherung nachversichert wird. Damit erkauft sich der Staat (im Idealfall) lebenslange Loyalität beim Beamten, die er vom Angestellten Kollegen nicht erwartet.
Damit ist das Thema für mich beendet, da von dir keinerlei Substanz oder Gegenrechnung kommt, du nichts Fundiertes beizutragen hast und das Thema generell hier im Thread OT ist.
--- End quote ---
Gibts dafür auch eine Quelle? Beamte werden - sofern sie die Mindestvorraussetzung für den Anspruch auf Versorgungsbezüge (Pension) erfüllt haben - bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhälntnis nicht in der GKV nachversichert. Pension und Rente stehen dann später nebeneinander; man erhält beides. Sofern ein hoher Rentenanspruch besteht, kommt es ggf. zur Kürzung der Pension auf den zulässigen Höchstbetrag.
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Wenn du dein Rentenalter erreichst und als Beamter in Pension gehst, dann ja, dann stehen die Ansprüche parallel und Pension wird mit Rente verrechnet. Also klassisch als Angestellter angefangen und später verbeamtet worden, dann gibts Rente + Pension, entsprechend verrechnet auf die maximal mögliche Pension.
Wenn du aber aus dem Beamtenverhältnis ausscheidest (egal ob freiwillig oder gezwungen), dann wirst du nachversichert.
siehe bspw für BaWü:
https://www.kvbw.de/pb/startseite/beamtenversorgung/nachversicherung.html
"Was versteht man unter unversorgtem Ausscheiden?
Ein unversorgtes Ausscheiden liegt beispielsweise vor, wenn ein Beamter seinen Beruf aufgeben will und seine Entlassung beantragt. Bei einer Entlassung gehen sämtliche Ansprüche auf beamtenrechtliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung verloren. In diesem Fall erhält er später keine Versorgungsbezüge."
Eine Nachversicherung in der Zusatzversorgungskasse erfolgt ebenfalls nicht, sodass lediglich vom Beamtenbrutto die gesetzliche Rente berechnet wird, und zwar nicht nach Endamt wie bei der Pension, sondern nach tatsächlichem Bruttogehalt. Das schmerzt dann doppelt, da die Laufbahnverordnung zuschlägt (A9-A10-A11-...) und da das Bruttogehalt der Beamten ja ca. 1/4 geringer ist natürlich mit Erwerb ca. 1/4 weniger Rentenpunkte und eben zusätzlich noch das Ausbleiben der "Betriebsrente".
Also entweder gleich raus aus dem Beamtenverhältnis wenn man noch jung ist, oder man steckt ziemlich drin fest.
Bei Bundesbeamten gab es (meine ich) ein Konstrukt "Altersgeld", das auf Antrag bei freiwilligem Ausscheiden beantragt werden kann und ähnlich der Pension, aber mit ordentlichen Abschlägen gezahlt werden kann. Auf Landesebene ist das aber (noch) nicht angekommen, oder vielleicht erst in einzelnen Ländern.
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