Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 104961 times)

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #450 am: 28.02.2024 10:55 »
Der Tarifvertrag, so wie er aktuell besteht, ist Mist. Gar keine Frage.

Aber dieses ewige Gejammer und der dauernde Neid gegenüber den Beamten ist echt nicht zum aushalten..
Neid ist ein unfeine Eigenschaft, da gebe ich Dir Recht. Man darf aber durchaus auf die Unterschiede/Nachteile hinweisen ohne neidisch zu sein. Bei aller Vielfalt öffentlicher Arbeitgeber ist die Ungleichbehandlung eine fortwährende Belastung des Betriebsfriedens.
Klar darf und soll man,
aber da die einen die einen Rosinen picken und die anderen die anderen bei der Gesamtbetrachtung ist es halt und die dritten nicht wirklich korrekt rechnen (können) ist es am ende von 90% der Menschen nur Neid
Der Text ist schwer zu dechiffrieren.

Und da es bei 90% der Menschen ohnehin nur Neid ist (ich sehe das anders) können wir uns wieder schlafen legen und das Thema ruhen lassen. Habe ich Deine Position damit korrekt wiedergegeben?

Ich denke, es spielt keine Rolle, ob jemand neidisch ist oder nicht. Letztlich führen zwei unterschiedliche Systeme, die in der Realität eine Seite zu 90% bevorteilen zu Unzufriedenheit. Dies sollte im Rahmen von Tarifverhandlungen thematisiert werden.

Zu Zeiten des BAT war das Problem nicht so augenfällig, da die Leistungen deutlich näher an den Beamten lagen. Durch den TVöD und auch gesetzliche Verschlechterungen bei der Rente entsteht ein immer größeres Ungleichgewicht. Das zu verschweigen und sich mit dem oberflächlichen Argument der geringen Vergleichbarkeit der beiden Systeme zufrieden zu geben, schwächt die eigene Position in den Tarifverhandlungen und der Akquise neuer Mitglieder.

Vielen Dank für diesen wirklich sehr guten Beitrag!
Ich erfahre auch immer von alten Kollegen, dass der BAT damals nicht zu so großen Unterschieden geführt wird. Wie bereits gesagt (auch wenn es von den Beamten abgestritten wird) führt die vom dbb geforderte 1:1 Übertragung dazu, dass die Differenz immer größer wird - wenn beide 3 % mehr bekommen und einer hat davon noch ca. knapp 11 % Abzüge (nur Rente und AV ohne KV/PV), ist das meiner Meinung nach keine solide faire Grundlage.

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #451 am: 28.02.2024 10:58 »
Es werden nach wie vor, Äpfel mit Birnen verglichen.

Beamte != Tarifbeschäftigte

Besoldung != Tarifliches Entgelt

A11 != E 11

und so weiter.


Es gibt kein Recht auf gleiche Bezahlung, zwischen TB und Beamten, nur weil gleiche Tätigkeiten ausgeübt werden.
Des Weiteren ist NIEMAND, wirklich niemand gezwungen im öD in einem TB oder Beamtenverhältnis zu arbeiten respektive Dienst zu tun.

Gerne spinnen wir die genannte Gegenüberstellung zu Ende.

B: 4360 Brutto (St Kl. IV) -> 3480 Netto -> - 400 PKV (B + 2 Kinder) = 3080 Netto
A 6 Stufe 8 bedeutet mind, 17 Jahre im Dienst, dies übertragen wir dann auch korrekterweise auf den TB

Macht daher E13 Stufe 6
T: 6037 Brutto  -> 3560 (St Kl. I) Netto + JSZ = 3680 Netto

Nettodifferenz TB 19,4 %


Um beim Schema zu bleiben, übertragen wir dies nun Netto um Verhältnis.
Unter Berücksichtigung, dass zwischen den Besoldungsgruppen ein Abstand von ca. 5% BRUTTO herrschen sollte, nehmen wir 3% Netto an.

Ergäbe in der Hochrechnung
A6   3080
A7   3172,4
A8   3267,572
A9   3365,59916
A10   3466,567135
A11   3570,564149
A12   3677,681073
A13   3788,011506

Dass der Wert nicht dem entspricht, was die Besoldungsgruppe tatsächlich erhält, lassen wir außen vor. Hier geht es ja um den Vergleich, dass A6 so gut, gegenüber E13, dar steht.

Macht somit eine Differenz von etwas über 100€ Netto.

So nun setzen wir das noch ins Verhältnis zur wöchentlichen Arbeits-/Dienstzeit

2024 = 251 Werktage
pro Monat 20,916

3080 / 20,916 = 147,256
3680 / 20,916 = 175,942

nun durch die Zeit

(147,256 : 492 Minuten) * 60 = 17,958
(175,942 : 478 Minuten) *60 = 22,084

Ergibt einen Unterschied im Stundenverdienst, NETTO, von ca. 22,975 %

Wenn wir jetzt wieder betrachten, dass von A6 bis A13, 7 Sprünge liegen, wir diese mit 3% Abstand Netto beziffern, müsste der Abstand bei ca. 22,987% liegen.

Runden wir schön, weil so einfach, stehen hier 22,98% zu 22,99%.
Also bitte, wo ist das Problem?

Hört auf diese sinnlosen Vergleiche zu ziehen im Style der Medien und betrachtet gefälligst alles.
Das hier ließe sich jetzt in n Varianten weiterspinnen, so dass jeder ein solch polarisierendes Ergebnis präsentiert, welches einen selbst in ein ärmeres Licht rückt. Wir oben bereits genannt, niemand MUSS im öD sein, die PW ist doch so viel toller ;-)

Im Übrigen ist doch jeder Beamte B11 und hat 8 Kinder, daher können die Tabellen grundsätzlich gestrichen werden.


Und warum wird so verglichen?
Weil die Ergebnisse der Tarifverhandlungen immer 1:1 übertragen werden (zumindest, wie aufgezeigt, in Niedersachsen die letzten 3 Male; 2 Mal 100%, einmal ein paar Monate versetzt).

Wenn es nicht vergleichbar wäre, dürfte die Besoldung ja nicht den Gehältern der Tarifbeschäftigten folgen.

Das System ist hier absolut kaputt im öffentlichen Dienst. Entweder man trennt klar oder nicht. Aber immer sagen "die sind ganz anders besoldet" und dann die Tarifabschlüsse übernehmen....

Kryne

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #452 am: 28.02.2024 11:38 »
...Ein weiteres entscheidendes Thema sind Krankentage im Verhältnis von Arbeitstag zu Kalendertag. Als Angestellter muss ich, wenn ich ab Donnerstag krank bin und das Wochenende über krank bleibe, am Freitag ein ärztliches Attest für das Wochenende besorgen (abhängig von der Krankheit, falls ich am Freitag noch nicht wieder gesund bin). Als Beamter hingegen benötige ich am Montag kein Attest, während ein Angestellter dies vorlegen muss, da zwischen Arbeits- und Kalendertagen unterschieden wird. Mit welcher Begründung?

Solche Feinheiten sollten meiner Meinung nach angeglichen werden, wenn es um das Kritisieren von Beamten geht. Am Ende des Tages verrichten beide Gruppen die gleiche Arbeit, es sei denn, es handelt sich um spezielle Aufgaben wie Beurkundungen (Grenzniederschriften beispielsweise). Auch im Bürgerservice arbeiten nicht nur Beamte, sondern auch Angestellte, und beide Gruppen stellen Ausweisdokumente aus.



Den Punkt verstehe ich jetzt nicht bzw. das Beispiel verstehe ich nicht.

Wenn du Donnerstag und Freitag krank bist, dann brauchst du doch am Montag keine AU, sofern du am Montag wieder auf der Arbeit bist.

Sofern du am Wochenende arbeiten musst, aber 4 Tage krank bist, brauchst du natürlich eine AU.

Falls du am Montag immernoch krank bist, musst du doch auch nicht am Freitag zum Arzt, sondern kannst am Montag zum Arzt und er schreibt in die AU seit wann du krank bist (Donnerstag), bis wann du vorraussichtlich krank bist und wann dies von ihm festgestellt wurde (Montag).

Wo ist hier jetzt das Problem ?

Selbst wenn du Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bist, ist ein Attest erst am Montag drauf fällig, sofern du an dem Montag weiterhin krank bist und dein AG von Montag bis Freitag "arbeitet":

Selbst wenn du am Wochenende zu einer Notfallambulanz o.ä. gehst, stellen die zu 99,9% keine AU aus, sondern schicken dich dafür am Montag zum Hausarzt. 
« Last Edit: 28.02.2024 11:46 von Kryne »

Floki

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #453 am: 28.02.2024 12:24 »

1. Kind Mehrbedarf Mietstufe VII    691
Es gibt in NRW keine Mietsufe 7. Absolut schlechter Vergleich.

Zu den Pensionen gibt es merkwürdigerweise nie ein Wort.... und die sind im Gegensatz zu den Renten zu 100 % ohne eigene Beiträge finanziert.

Auch diese Aussage ist nicht korrekt. Erneut ein Beweis um dumme Neidendebatten anzutreiben.

Eure Auseinandersetzung mit den Themen klassifiziert euch als weniger kompetent und somit ideale Kandidaten für den öD.

Guten Abend EiTee!
Hilreich wäre es Argumente zu generieren.  Beleidigungunen und Unterstellungen sind nicht zielführend
Grüße!

Offensichtlich zahlt Eitee wohl für seine Pension Beiträge ein....
Muss ein spezieller Arbeitgeber sein.

Man sollte Tatsachen nicht abstreiten.

Ne ist tatsächlich bei allen so :D Aber hey, wenn man keine Ahnung hat...

Diese Vergleiche sind dermaßen unsinnig, aber wenn ihr es unbedingt machen wollt, dann bitte auch richtig.

MoinMoin

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #454 am: 28.02.2024 14:17 »

Weil die Ergebnisse der Tarifverhandlungen immer 1:1 übertragen werden (zumindest, wie aufgezeigt, in Niedersachsen die letzten 3 Male; 2 Mal 100%, einmal ein paar Monate versetzt).
3x mal ist nicht immer
kannst ja mal die Entwicklung der Besoldung der letzten 20 Jahre zwischen TV und Beamten vergleichen und dann kann man da objektiv drüber reden.

MoinMoin

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #455 am: 28.02.2024 15:01 »
...Ein weiteres entscheidendes Thema sind Krankentage im Verhältnis von Arbeitstag zu Kalendertag. Als Angestellter muss ich, wenn ich ab Donnerstag krank bin und das Wochenende über krank bleibe, am Freitag ein ärztliches Attest für das Wochenende besorgen (abhängig von der Krankheit, falls ich am Freitag noch nicht wieder gesund bin). Als Beamter hingegen benötige ich am Montag kein Attest, während ein Angestellter dies vorlegen muss, da zwischen Arbeits- und Kalendertagen unterschieden wird. Mit welcher Begründung?

Solche Feinheiten sollten meiner Meinung nach angeglichen werden, wenn es um das Kritisieren von Beamten geht. Am Ende des Tages verrichten beide Gruppen die gleiche Arbeit, es sei denn, es handelt sich um spezielle Aufgaben wie Beurkundungen (Grenzniederschriften beispielsweise). Auch im Bürgerservice arbeiten nicht nur Beamte, sondern auch Angestellte, und beide Gruppen stellen Ausweisdokumente aus.



Den Punkt verstehe ich jetzt nicht bzw. das Beispiel verstehe ich nicht.
ich auch nicht, insbesondere sehe ich da kein Problem drin, der AG kann auch ab Tag 1 die Au verlangen.
Zitat
Falls du am Montag immernoch krank bist, musst du doch auch nicht am Freitag zum Arzt, sondern kannst am Montag zum Arzt und er schreibt in die AU seit wann du krank bist (Donnerstag), bis wann du vorraussichtlich krank bist und wann dies von ihm festgestellt wurde (Montag).

Wo ist hier jetzt das Problem ?

Selbst wenn du Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bist, ist ein Attest erst am Montag drauf fällig, sofern du an dem Montag weiterhin krank bist und dein AG von Montag bis Freitag "arbeitet":
Richtig, aber am Montag muss du deine AU vorlegen, Dienstag wäre zu spät, da für die 3 Tagesfrist auch Sa und So zählen.
Wenn du also Fr krank warst und Sa So Mo auch, dann muss Montag deine AU vorliegen.
Ausser du behauptest, Sa So arbeitsfähig gewesen zu sein und Mo einen Rückfall gehabt zu haben
Zitat
Selbst wenn du am Wochenende zu einer Notfallambulanz o.ä. gehst, stellen die zu 99,9% keine AU aus, sondern schicken dich dafür am Montag zum Hausarzt.
Ist gibt auch den ärztlichen Notdienst, da sieht das anders aus.

ohjeee

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« Antwort #456 am: 28.02.2024 15:04 »
Der Tarifvertrag, so wie er aktuell besteht, ist Mist. Gar keine Frage.

Aber dieses ewige Gejammer und der dauernde Neid gegenüber den Beamten ist echt nicht zum aushalten..
Neid ist ein unfeine Eigenschaft, da gebe ich Dir Recht. Man darf aber durchaus auf die Unterschiede/Nachteile hinweisen ohne neidisch zu sein. Bei aller Vielfalt öffentlicher Arbeitgeber ist die Ungleichbehandlung eine fortwährende Belastung des Betriebsfriedens.
Klar darf und soll man,
aber da die einen die einen Rosinen picken und die anderen die anderen bei der Gesamtbetrachtung ist es halt und die dritten nicht wirklich korrekt rechnen (können) ist es am ende von 90% der Menschen nur Neid
Der Text ist schwer zu dechiffrieren.

Und da es bei 90% der Menschen ohnehin nur Neid ist (ich sehe das anders) können wir uns wieder schlafen legen und das Thema ruhen lassen. Habe ich Deine Position damit korrekt wiedergegeben?

Ich denke, es spielt keine Rolle, ob jemand neidisch ist oder nicht. Letztlich führen zwei unterschiedliche Systeme, die in der Realität eine Seite zu 90% bevorteilen zu Unzufriedenheit. Dies sollte im Rahmen von Tarifverhandlungen thematisiert werden.

Zu Zeiten des BAT war das Problem nicht so augenfällig, da die Leistungen deutlich näher an den Beamten lagen. Durch den TVöD und auch gesetzliche Verschlechterungen bei der Rente entsteht ein immer größeres Ungleichgewicht. Das zu verschweigen und sich mit dem oberflächlichen Argument der geringen Vergleichbarkeit der beiden Systeme zufrieden zu geben, schwächt die eigene Position in den Tarifverhandlungen und der Akquise neuer Mitglieder.

Vielen Dank für diesen wirklich sehr guten Beitrag!
Ich erfahre auch immer von alten Kollegen, dass der BAT damals nicht zu so großen Unterschieden geführt wird. Wie bereits gesagt (auch wenn es von den Beamten abgestritten wird) führt die vom dbb geforderte 1:1 Übertragung dazu, dass die Differenz immer größer wird - wenn beide 3 % mehr bekommen und einer hat davon noch ca. knapp 11 % Abzüge (nur Rente und AV ohne KV/PV), ist das meiner Meinung nach keine solide faire Grundlage.
LOL, Prozentrechnen... meine Güte... Untermauer doch endlich mal deine haltlosen Behauptungen mit Zahlen. Peinlich. Kannst ja auch einfach mal hier im Rechner statt 100% Arbeitszeit 105% eingeben und dann die Zahlen vergleichen und hier posten.

Kryne

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« Antwort #457 am: 28.02.2024 15:10 »
Richtig, aber am Montag muss du deine AU vorlegen, Dienstag wäre zu spät, da für die 3 Tagesfrist auch Sa und So zählen.
Wenn du also Fr krank warst und Sa So Mo auch, dann muss Montag deine AU vorliegen.
Ausser du behauptest, Sa So arbeitsfähig gewesen zu sein und Mo einen Rückfall gehabt zu haben

Genau und dafür reicht es ja aus Montags zum Arzt zu gehen. Die elektronische Krankmeldung liegt ja dann sofort zum Abruf für den AG bereit. Also muss man nur den AG in geeigneter Weise informieren, dass eine AU zum Abruf bereit liegt. Hier gibt es ja nicht mal mehr einen Postweg der es irgendwie verzögern könnte.
 

Zitat
Ist gibt auch den ärztlichen Notdienst, da sieht das anders aus.

Kommt immer ganz drauf an. Ist das bei denen inzwischen anders durch die eAU ?

Ich war während meinem Studium im Nebenjob als Sanitäter beim Roten Kreuz und habe dort vor allem in Nachtdiensten öfters mal als Fahrer für den ärztlichen Notdienst ausgeholfen und damals (ca. 10 Jahre her) haben die grundsätzlich keine AU ausgestellt, sondern auch nur auf den Hausarzt verwiesen.


MoinMoin

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« Antwort #458 am: 28.02.2024 15:26 »
Richtig, aber am Montag muss du deine AU vorlegen, Dienstag wäre zu spät, da für die 3 Tagesfrist auch Sa und So zählen.
Wenn du also Fr krank warst und Sa So Mo auch, dann muss Montag deine AU vorliegen.
Ausser du behauptest, Sa So arbeitsfähig gewesen zu sein und Mo einen Rückfall gehabt zu haben

Genau und dafür reicht es ja aus Montags zum Arzt zu gehen. Die elektronische Krankmeldung liegt ja dann sofort zum Abruf für den AG bereit. Also muss man nur den AG in geeigneter Weise informieren, dass eine AU zum Abruf bereit liegt. Hier gibt es ja nicht mal mehr einen Postweg der es irgendwie verzögern könnte.
 

Zitat
Ist gibt auch den ärztlichen Notdienst, da sieht das anders aus.

Kommt immer ganz drauf an. Ist das bei denen inzwischen anders durch die eAU ?

Ich war während meinem Studium im Nebenjob als Sanitäter beim Roten Kreuz und habe dort vor allem in Nachtdiensten öfters mal als Fahrer für den ärztlichen Notdienst ausgeholfen und damals (ca. 10 Jahre her) haben die grundsätzlich keine AU ausgestellt, sondern auch nur auf den Hausarzt verwiesen.
ich hatte in den letzten Jahren nur einmal das Vergnügen mit meiner Frau dort zu landen, aber die hatten keine Problem mit der Auschreibung der AU, naja andere Länder andere Sitten oder wie auch immer

MoinMoin

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« Antwort #459 am: 28.02.2024 15:34 »
Ich erfahre auch immer von alten Kollegen, dass der BAT damals nicht zu so großen Unterschieden geführt wird. Wie bereits gesagt (auch wenn es von den Beamten abgestritten wird) führt die vom dbb geforderte 1:1 Übertragung dazu, dass die Differenz immer größer wird - wenn beide 3 % mehr bekommen und einer hat davon noch ca. knapp 11 % Abzüge (nur Rente und AV ohne KV/PV), ist das meiner Meinung nach keine solide faire Grundlage.
LOL, Prozentrechnen... meine Güte... Untermauer doch endlich mal deine haltlosen Behauptungen mit Zahlen. Peinlich. Kannst ja auch einfach mal hier im Rechner statt 100% Arbeitszeit 105% eingeben und dann die Zahlen vergleichen und hier posten.
Tja das Rechnen wenn wir keine Steuern hätten!!
Beamte Netto 1000 plus 10% macht 1100€
Angestellter 1428 Brutto   -30% Abzüge 1000€  Netto
Angestellter 1428 Brutto   plus 10%  1571 - 30% Abzüge 1100 Netto (ups oh wunder, nominal genau soviel wie der Beamte)

Dumm nur, dass es die Steuerprogression gibt wodurch dann nominal doch weniger für den AN bleibt.
Und natürlich dadurch dass die PKV fix ist.
Darum bekommen ich als Angestellter der in der PKV ist Netto auch immer mehr an Erhöhung raus, als die GKV Kollegen.

Also müsste KlammeKassen jetzt verlangen, dass Angestellte die in der PKV sind weniger Lohnerhöhung bekommen sollen?!

SimsiBumbu

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« Antwort #460 am: 28.02.2024 16:50 »
Nachdem keiner den Brutto-Netto-Vergleich machen möchte: Hier ein Beispiel für 5 % Lohnerhöhung bei vergleichbaren Ausgangsbedingungen.

TVÖD-VKA 2024 E12S4 (Bayern; Lohnsteuerklasse I; keine Kinder)
100 % Arbeitszeit: 5594,63 € Brutto; 3406,36 € Netto
105 % Arbeitszeit: 5874,36 € Brutto; 3553,48 € Netto
entspricht: 4,3 % mehr Nettolohn durch 5 % Lohnerhöhung

Beamte BUND 2024 A12S6 (Lohnsteuerklasse I; keine Kinder)
100 % Arbeitszeit: 5458,23 € Brutto; 4157,23 € Netto
105 % Arbeitszeit: 5731,14 € Brutto; 4318,23 € Netto
entspricht: 3,8 % mehr Nettolohn durch 5 % Lohnerhöhung

Der Beamte hat also durch 5 % mehr nur 3,8 % mehr Nettolohn, der Angestellte aber sogar 4,3 % mehr Nettolohn.

ohjeee

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« Antwort #461 am: 28.02.2024 17:51 »
Ich erfahre auch immer von alten Kollegen, dass der BAT damals nicht zu so großen Unterschieden geführt wird. Wie bereits gesagt (auch wenn es von den Beamten abgestritten wird) führt die vom dbb geforderte 1:1 Übertragung dazu, dass die Differenz immer größer wird - wenn beide 3 % mehr bekommen und einer hat davon noch ca. knapp 11 % Abzüge (nur Rente und AV ohne KV/PV), ist das meiner Meinung nach keine solide faire Grundlage.
LOL, Prozentrechnen... meine Güte... Untermauer doch endlich mal deine haltlosen Behauptungen mit Zahlen. Peinlich. Kannst ja auch einfach mal hier im Rechner statt 100% Arbeitszeit 105% eingeben und dann die Zahlen vergleichen und hier posten.
Tja das Rechnen wenn wir keine Steuern hätten!!
Beamte Netto 1000 plus 10% macht 1100€
Angestellter 1428 Brutto   -30% Abzüge 1000€  Netto
Angestellter 1428 Brutto   plus 10%  1571 - 30% Abzüge 1100 Netto (ups oh wunder, nominal genau soviel wie der Beamte)

Dumm nur, dass es die Steuerprogression gibt wodurch dann nominal doch weniger für den AN bleibt.
Und natürlich dadurch dass die PKV fix ist.
Darum bekommen ich als Angestellter der in der PKV ist Netto auch immer mehr an Erhöhung raus, als die GKV Kollegen.

Also müsste KlammeKassen jetzt verlangen, dass Angestellte die in der PKV sind weniger Lohnerhöhung bekommen sollen?!
Richtig, Steuerprogression außen vor, kommt bei beiden bei 10% mehr brutto auch 10% mehr netto an.
Da bei Beamten eine andere Einkommenssteuertabelle (Lohnsteuertabelle B) als bei normalen AN (Lohnsteuertabelle A) angelegt wird (die eben das geringere Brutto wegen nicht vorhandener RV-Pflicht mit berücksichtigt) schenkt sich auch das letzten Endes nicht viel.
genau gleich wirds sich nie ausgehen. Aber auch hier ist die Ungerechtigkeit geringer als vermutet.

ohjeee

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #462 am: 28.02.2024 17:54 »
Nachdem keiner den Brutto-Netto-Vergleich machen möchte: Hier ein Beispiel für 5 % Lohnerhöhung bei vergleichbaren Ausgangsbedingungen.

TVÖD-VKA 2024 E12S4 (Bayern; Lohnsteuerklasse I; keine Kinder)
100 % Arbeitszeit: 5594,63 € Brutto; 3406,36 € Netto
105 % Arbeitszeit: 5874,36 € Brutto; 3553,48 € Netto
entspricht: 4,3 % mehr Nettolohn durch 5 % Lohnerhöhung

Beamte BUND 2024 A12S6 (Lohnsteuerklasse I; keine Kinder)
100 % Arbeitszeit: 5458,23 € Brutto; 4157,23 € Netto
105 % Arbeitszeit: 5731,14 € Brutto; 4318,23 € Netto
entspricht: 3,8 % mehr Nettolohn durch 5 % Lohnerhöhung

Der Beamte hat also durch 5 % mehr nur 3,8 % mehr Nettolohn, der Angestellte aber sogar 4,3 % mehr Nettolohn.
Danke. Wäre was anderes raus gekommen, wäre es wohl schon längst gepostet worden, wenngleich sich KlammeKassen & Co vor konkreten Zahlenbeispielen ja stets drücken.
Das liegt u.a. an den unterschiedlichen Lohnsteuertabellen A und B.

LehrerBW

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #463 am: 29.02.2024 06:23 »
Immer diese Vergleicherei 🤷‍♂️
Man kann die beiden Systeme gar nicht miteinander vergleichen weil der Angestellte ja in Kassen und Versicherungen einbezahlt aus der der Beamte ja gar nichts bekommen würde (Rente, Arbeitslosen und GKV)

Für die neuen Verhandlungen hoffe ich jedenfalls auf ordentliche Prozente die dann auf die Verhandlungen der Länder Auswirkungen haben werden.

MoinMoin

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #464 am: 29.02.2024 06:49 »
Nachdem keiner den Brutto-Netto-Vergleich machen möchte: Hier ein Beispiel für 5 % Lohnerhöhung bei vergleichbaren Ausgangsbedingungen.

TVÖD-VKA 2024 E12S4 (Bayern; Lohnsteuerklasse I; keine Kinder)
100 % Arbeitszeit: 5594,63 € Brutto; 3406,36 € Netto
105 % Arbeitszeit: 5874,36 € Brutto; 3553,48 € Netto
entspricht: 4,3 % mehr Nettolohn durch 5 % Lohnerhöhung

Beamte BUND 2024 A12S6 (Lohnsteuerklasse I; keine Kinder)
100 % Arbeitszeit: 5458,23 € Brutto; 4157,23 € Netto
105 % Arbeitszeit: 5731,14 € Brutto; 4318,23 € Netto
entspricht: 3,8 % mehr Nettolohn durch 5 % Lohnerhöhung

Der Beamte hat also durch 5 % mehr nur 3,8 % mehr Nettolohn, der Angestellte aber sogar 4,3 % mehr Nettolohn.
Danke. Wäre was anderes raus gekommen, wäre es wohl schon längst gepostet worden, wenngleich sich KlammeKassen & Co vor konkreten Zahlenbeispielen ja stets drücken.
Das liegt u.a. an den unterschiedlichen Lohnsteuertabellen A und B.
Korrekt, bei dem einen sind 5% mehr 150€ mehr und bei dem anderem 160€so viel dazu.