Ich bleibe auch bei der Ansicht, dass man nicht einerseits sagen kann, es sind zwei unterschiedliche Systeme, die nicht vergleichbar sind; aber dann zu fordern, dass die Tarifabschlüsse übertragen werden sollen - dass wäre nach dieser Forderung so, als ob IG Metall für die Stahlindustrie den Abschluss der Textilverarbeitung übernehmen würde.
Es kann doch nicht das Problem der einzelnen Beamten sein, wenn die AG/Dienstherren es nicht für Notwendig erachten für die Beamten eine andere (niedrigere) Erhöhung mit den Gewerkschaften zu verhandeln.
Ich würde da als DBB auch schön die Klappe halten und mich freuen das 1 zu 1 übernommen wird, dann muss ich nicht mehr selbst Verhandeln mit dem Risiko das der Abschluß schlechter wird.
Weiterhin gilt immer noch das Alimentationsprinzip, was wohl auch Grundlage für die hohen Kinerzuschläge ist.
Ich Neide es den Beamten nicht, denn Grundsätzlich steht am Anfang immer die Berufswahl und jedem stand es frei diesen Weg zu gehen.
Es geht eher darum, dass gesagt wird, dass ein Vergleich unsinnig ist, weil es zwei ganz verschiedene Systeme sind. Aber dann als Argument heranzuziehen "Die Angestellten bekommen jetzt xy %, also müssen wir das auch bekommen." macht halt keinen Sinn. Warum sollte das so gemacht werden, wenn die Systeme nicht miteinander vergleichbar sind?
Dass der DBB beide Gruppen vertritt, finde ich sowieso ziemlich merkwürdig.
Die Verdi vertritt zwar auch zig Branchen, aber es sind alles Arbeitnehmer, die sozialversicherungspflichtig sind und (ohne freiwillige Wahl ab ca. 66.000 Euro p.a. PKV) in der GKV versichert sind, also den gleichen Bedingungen von Vornherein unterliegen.
Um mit dieser Mär aufzuräumen, zitiere ich mich jetzt selbst:
Die Beamten komplett ignorieren wird für verdi schwierig.
Zitat des zuständigen verdi-Fachbereichs: „ver.di ist die Gewerkschaft für die Beamt*innen des Bundes, der Länder und der Kommunen.“
Gleiches gilt übrigens auch für Richter.
Ebenso tritt verdi bei vielen Personalratswahlen mit Beamtenlisten an.
Der dbb sitzt nicht wegen der Beamten in den Tarifverhandlungen. Das Kürzel dbb steht für dbb Beamtenbund und Tarifunion. Der Teilbereich Tarifunion ist die Vertretung für Tarifbeschäftigte. Gegründet wurde dieser Bereich als Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des öffentlichen Dienstes (GGVöD) und ist seit 1974 zu Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zugelassen. Von 1976 bis 1994 bestand eine Tarifgemeinschaft mit der Deutschen Angestellten Gewerkschaft (DAG) und dem Marburger Bund. Im Zuge der gewerkschaftlichen Konzentration wurde „dbb Beamtenbund und Tarifunion“ gebildet. Gleiches geschah 2001 mit der heutigen verdi.
Hier also die Vertretung der Tarifbeschäftigten indirekt auszuschließen, die Mitglied einer der Gewerkschaften des dbb Beamtenbund und Tarifunion sind, ist schon mehr als dreist.