Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 795675 times)

Organisator

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #645 am: 14.03.2024 08:57 »
Trotzdem sollte es eine rein private Entscheidung sein, wie viel Wohnfläche man sich leisten möchte.

Ist sie aber aufgrund staatlicher Eingriffe wie der soziale Wohnungsbau, Mietbreisbremse, Grenzen bei der Mieterhöhung usw. nicht.

BAT

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #646 am: 14.03.2024 08:58 »

Aufgrund solch totalitären Gedankenguts bin ich froh, dass wir uns unter Verzicht auf viele andere Dinge Wohneigentum angeschafft haben.

Auch da gab es doch schon Enteignungspläne.

MoinMoin

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #647 am: 14.03.2024 09:00 »
Der Eingriff in den Heizungskeller war ja wahrscheinlich nur ein erster Vorgeschmack.
Dieser Eingriff in den Heizungskeller, also das Verbieten vom weiterbetreiben einer Heizung, die alt und nicht mehr Zeitgemäß ist, existiert jetzt schon über 20 Jahre, also da verstehe ich deine Aussage nicht.

https://www.asue.de/aktuelles_presse/wie_lange_darf_die_eigene_heizung_noch_betrieben_werden_-_2002

Zitat
Trotzdem sollte es eine rein private Entscheidung sein, wie viel Wohnfläche man sich leisten möchte.
Absolut korrekt, solange man keine staatlichen Hilfen dafür verwendet wie WBS Wohnung oder Staatswohnung absolut richtig. Wüsste aber nicht wer sowas einschränken will.

TV-Ler

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #648 am: 14.03.2024 09:03 »

Persönlich würde ich als Staat regelmäßig an Hand vom Verbrauch prüfen lassen, ob in einer 4-Zimmer-Whg. nur eine Person wohnt. Verpflichtenden Fragebogen zusenden und entsprechend eine kleiner Whg. anbieten samt Kündigung der größeren Whg. wegen "Bedarf". Da stehen schon 5 Familien zum Einzug parat, die die Whg. dringend benötigen.

Die DDR gibts nicht mehr.
Hmm, vielleicht sollte man eher formulieren: Die DDR gibt noch nicht wieder in voller Ausprägung - aber es wird eifrig daran gearbeitet  8)

Faunus

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #649 am: 14.03.2024 09:11 »

Persönlich würde ich als Staat regelmäßig an Hand vom Verbrauch prüfen lassen, ob in einer 4-Zimmer-Whg. nur eine Person wohnt. Verpflichtenden Fragebogen zusenden und entsprechend eine kleiner Whg. anbieten samt Kündigung der größeren Whg. wegen "Bedarf". Da stehen schon 5 Familien zum Einzug parat, die die Whg. dringend benötigen.

Die DDR gibts nicht mehr.

Aus dem Kontext reißen ist auch nicht die feine Art.

Es geht um Wohnen in geförderten Wohnungsbau zu extrem günstigen Mieten.  Die Gemeinschaft sollte bitte nicht eine 4-Zimmer-Wohnung für eine Einzelperson subventionieren müssen.

NelsonMuntz

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« Antwort #650 am: 14.03.2024 09:17 »

Persönlich würde ich als Staat regelmäßig an Hand vom Verbrauch prüfen lassen, ob in einer 4-Zimmer-Whg. nur eine Person wohnt. Verpflichtenden Fragebogen zusenden und entsprechend eine kleiner Whg. anbieten samt Kündigung der größeren Whg. wegen "Bedarf". Da stehen schon 5 Familien zum Einzug parat, die die Whg. dringend benötigen.

Die DDR gibts nicht mehr.

Aus dem Kontext reißen ist auch nicht die feine Art.

Es geht um Wohnen in geförderten Wohnungsbau zu extrem günstigen Mieten.  Die Gemeinschaft sollte bitte nicht eine 4-Zimmer-Wohnung für eine Einzelperson subventionieren müssen.

Ziel sollte sein, dass die Gemeinschaft möglichst gar keine Wohnungen subventioniert. Da der Kreis der Wohngeldberechtigten aber erheblich ausgeweitet wurde, läuft der Zug in die falsche Richtung.

Herbert Meyer

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #651 am: 14.03.2024 09:18 »
Der Eingriff in den Heizungskeller war ja wahrscheinlich nur ein erster Vorgeschmack.
Dieser Eingriff in den Heizungskeller, also das Verbieten vom weiterbetreiben einer Heizung, die alt und nicht mehr Zeitgemäß ist, existiert jetzt schon über 20 Jahre, also da verstehe ich deine Aussage nicht.

Das ist in dieser Pauschalität falsch, aber da musste ich mir als Betroffener zugegebenermaßen mittlerweile Detailwissen aneignen. Bis zum 31.12.2023 war unser Heizkessel legal, der Schornsteinfeger hat ideale Abgaswerte gemessen, die umliegende Technik wurde regelmäßig modernisiert und unser Energieverbrauch lag unterhalb von Durchschnittswerten. Bei einer Havarie hätten wir gegen einen Brennwertkessel ausgetauscht. Nun haben uns Energieberater und Schornsteinfeger mitgeteilt, dass leider eine der etwas unbekannteren Ausnahmeregelungen weggefallen ist ("...Wenn in der Straße kein Gas anliegt..."). Jetzt ist dieselbe Heizung seit dem 01.01.2024 illegal, wird in der nächsten Feuerstättenschau als austauschpflichtig markiert und statt einfach gegen einen Brennwertkessel auszutauschen, kommt nun die Wärmepumpe samt teurer Umfeldmaßnahmen. Leider haben wir uns zu sehr auf Habecks berühmte Interview-Lüge "Es wird keine funktionierende Heizung stillgelegt" verlassen und sind ziemlich blauäugig ins neue Jahr gestartet. Der Fehler wird sich nicht wiederholen.

Faunus

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« Antwort #652 am: 14.03.2024 09:19 »
Die DDR gibts nicht mehr.

... aber es gibt auch heute noch eine gar nicht so kleine Gruppe, die bei Worten wie "Kontrollieren" und "Verbieten" ganz wohlige Gefühle bekommen. Dient in der eigenen Weltanschauung ja einem übergeordneten und damit guten Zweck. ;)
...


Zusammenhänge lesen & erfassen über ein paar Posts ist schwierig.

Bist Du nicht einer von denen, der beim Bürgergeld kontrollieren, kürzen, abschafffen, sanktionieren... will und bei gefördertem Wohraum wirfst Du dann wieder vor, dass kontrolliert, verboten, ... wird?




Faunus

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« Antwort #653 am: 14.03.2024 09:24 »
Trotzdem sollte es eine rein private Entscheidung sein, wie viel Wohnfläche man sich leisten möchte.

Ist sie aber aufgrund staatlicher Eingriffe wie der soziale Wohnungsbau, Mietbreisbremse, Grenzen bei der Mieterhöhung usw. nicht.


Natürlich ist es in dem Augenblick eine private Entscheidung, wenn man sich den Wohnraum aus eigener Kraft leisten kann.
Wenn jemand sich als Einzelperson eine 200 qm Wohnung an der Alster leisten kann, dann sei  ihm/ihr das vergönnt.
Wenn aber diese Person mit ihrem Vermögen eine vom Staat/der Gemeinschaft geförderten und deshalb günstigen 4 Zimmern bewohnt stimmt etwas nicht.

In der DDR sind übrigens die größten Wohnungen/schönsten Häuser im Staatseigentum an die Linientreusten gegangen!

MoinMoin

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« Antwort #654 am: 14.03.2024 09:27 »
samt teurer Umfeldmaßnahmen.
Was sind denn teure Umfeldmaßnahmen?

BAT

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« Antwort #655 am: 14.03.2024 09:29 »

Ziel sollte sein, dass die Gemeinschaft möglichst gar keine Wohnungen subventioniert. Da der Kreis der Wohngeldberechtigten aber erheblich ausgeweitet wurde, läuft der Zug in die falsche Richtung.

Da auf Zugewinne beim Verkauf von selbstgenutzem Wohneigentum in der Regel auf eine Besteuerung verzichtet wird, werden eigentlich alle Wohnungen irgendwie subventioniert. Wobei die Frage wäre, ob eine Immobilie, bei der die Grunderwerbssteuer die erlassene Steuer beim Zugewinn übersteigt noch als subveniert gelten darf. ;)


NelsonMuntz

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« Antwort #656 am: 14.03.2024 09:33 »
Die DDR gibts nicht mehr.

... aber es gibt auch heute noch eine gar nicht so kleine Gruppe, die bei Worten wie "Kontrollieren" und "Verbieten" ganz wohlige Gefühle bekommen. Dient in der eigenen Weltanschauung ja einem übergeordneten und damit guten Zweck. ;)
...


Zusammenhänge lesen & erfassen über ein paar Posts ist schwierig.

Bist Du nicht einer von denen, der beim Bürgergeld kontrollieren, kürzen, abschafffen, sanktionieren... will und bei gefördertem Wohraum wirfst Du dann wieder vor, dass kontrolliert, verboten, ... wird?

Nein, ich bin überhaupt kein Fan von Kontrollen - aber ich bin tatsächlich auch kein Freund von "Überversorgung" durch Sozialtransfers. Mein Ansatz ist aber kein repressiver, sondern ein die eigene Motivation fördernder. Dazu muss aber in unteren und mittleren Ebenen deutlich mehr Netto vom Brutto bleiben. Transferleistungsentzugs-Effekte dämpfen dieses "Mehr" dort aber erheblich.

Der Staat hat sich aus dem sozialen Wohnungsbau ja nicht zuletzt auch deshalb zurückgezogen, weil dieser durch immer mehr Bau- und Energievorschriften kaum noch finanzierbar war. Der Schlüssel läge also im einfachen und preisgünstigen Bauen. Warum das nicht gewünscht ist, kann man gerne in einer separaten Diskussion beleuchten.

Faunus

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« Antwort #657 am: 14.03.2024 09:35 »
Wir diskutieren hier u.a. zum Tarif im TVÖD.
Dazu gehört der Gehalt, der in Ballungszentren z.T. zu niedrig ist, um überhaupt auf dem freien Markt zu bestehen.
Daher gibt es "Ballungsraumzulagen" (oder wie immer das heißen mag), geförderten Wohnungsbau, Subventionierung für Häuslebauer, usw.)

Und wer ein Haus hat, wird damit leben müssen, dass "Eigentum verpflichtet" eine Realität ist. Wer heute noch mit MIneralöl heizt und seinen Dreck zum Schormnstein rausbläst, den andere dann einatmen dürfen, hat den Schuss der letzten 20 Jahre halt nicht gehört und wird jetzt dazu verpflichtet sein Eigentum so zu sanieren, dass ander davon nicht krank werden. Und er wird auch durch die Gemeinschaft gefördert - bei Bedarf!

Und jetzt sind wir wieder bei Sozialwohnungen. Unsere Stadt hat in dne letzten Jahren viel Geld in die Hand genommen um die 60er-Jahre-Sozialbauten (heizungs-) technisch, energetisch, und behindertengerecht auf den bestmöglichen Stand zu bringen. Finde ich gut und es wird weiter günstig vermietet.

NelsonMuntz

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« Antwort #658 am: 14.03.2024 09:39 »

Ziel sollte sein, dass die Gemeinschaft möglichst gar keine Wohnungen subventioniert. Da der Kreis der Wohngeldberechtigten aber erheblich ausgeweitet wurde, läuft der Zug in die falsche Richtung.

Da auf Zugewinne beim Verkauf von selbstgenutzem Wohneigentum in der Regel auf eine Besteuerung verzichtet wird, werden eigentlich alle Wohnungen irgendwie subventioniert. Wobei die Frage wäre, ob eine Immobilie, bei der die Grunderwerbssteuer die erlassene Steuer beim Zugewinn übersteigt noch als subveniert gelten darf. ;)

Da hast Du natürlich Recht - wobei nach einer Nutzungsdauer von 20 Jahren ja auch diverse Kosten im Rahmen von Instandhaltung angefallen sein dürften (was bei einem Aktiendepot ja so nicht der Fall ist ;)). Fairerweise müsste man diese Kosten bei einer Besteuerung eines Veräußerungsgewinns auch zum Abzug bringen dürfen.

Herbert Meyer

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« Antwort #659 am: 14.03.2024 09:40 »
samt teurer Umfeldmaßnahmen.
Was sind denn teure Umfeldmaßnahmen?

Wärmepumpen benötigen für einen einigermaßen wirtschaftlichen Betrieb eine niedrige Vorlauftemperatur. Die obere Wohneinheit bekommen wir mit einer entsprechenden Vorlautemperatur warm, die untere nicht. Deshalb müssen wir dort nun ergänzend zur Heizungsanlage eine Innendämmung anbringen und die Heizkörper austauschen Da dann die Diskrepanz des U-Werts zwischen Wänden und Fenstern zu hoch wäre, kommen auch noch neue Fenster. Bei den wenigsten Immobilien wird man stumpf die Gas/Öl-Heizung gegen eine Wärmepumpe austauschen können, auch wenn das einem die Grünen und die den Grünen zugeneigten Medien gerne so verkaufen möchten.