Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 795622 times)

MoinMoin

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« Antwort #915 am: 14.04.2024 11:35 »
Ist das deine Interpretation oder woher kommt diese Aussage.

BAT

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« Antwort #916 am: 14.04.2024 11:37 »
Das wäre doch sinnwidrig, es sei denn es wären außergewöhnliche Belastungen, wie z. B. bei den Kosten von Krankenbehandlungen...

MoinMoin

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« Antwort #917 am: 14.04.2024 11:46 »
Wieso sinnwidrig, die Pauschale wird aus entfernungskm gerechnet und nicht aus du „bekommst nur die hälfte“

NelsonMuntz

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« Antwort #918 am: 14.04.2024 12:13 »
Wieso sinnwidrig, die Pauschale wird aus entfernungskm gerechnet und nicht aus du „bekommst nur die hälfte“

Zumal der Rückweg ja einem privaten Anliegen dient. Man könnte doch auch in der Nähe des Arbeitsplatzes zelten.  ;D

2strong

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« Antwort #919 am: 14.04.2024 13:12 »
@MoinMoin

Die Obergrenze von 4.500€ besteht nur für die Pendlerpauschale unter Nutzung des ÖPNV. Mzum Beispiel mit dem privaten Pkw lassen sich auch höhere Kosten absetzen. Höhere Kosten lassen sich auf bei Nutzung des ÖPNV absetzen, müssen dann aber gesondert nachgewiesen werden (was im Regelfall nicht gelingen dürfte).

MoinMoin

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« Antwort #920 am: 14.04.2024 13:49 »
@MoinMoin

Die Obergrenze von 4.500€ besteht nur für die Pendlerpauschale unter Nutzung des ÖPNV. Mzum Beispiel mit dem privaten Pkw lassen sich auch höhere Kosten absetzen. Höhere Kosten lassen sich auf bei Nutzung des ÖPNV absetzen, müssen dann aber gesondert nachgewiesen werden (was im Regelfall nicht gelingen dürfte).
Ja, so habe ich es auch verstanden.
Und 4500 könnte man doch mit eine bahncard 100 1kl toppen, würde das eigentlich akzeptiert?

KlammeKassen

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« Antwort #921 am: 14.04.2024 14:16 »
Gibt es seit neuestem nicht sogar 38 Cent/km?

In meinem letzten Absatz beziehe ich mich darauf, wenn man dienstlich veranlasst fahren muss. Da gibt es seit 2004 immer 30 Cent.
Bei der Pendlerpauschale gibt es seit 2022 tatsächlich 38 Cent für alle Kilometer ab dem 21. Kilometer, für die ersten 20 Kilometer gibt es 30 Cent.
Die 38 Cent wurde netterweise vorgezogen, eigentlich sollte das erst in diesem Jahr kommen. Bislang ist alles auch nur bis 2026 befristet, das hieße, ab 2027 wäre wieder jeder Kiliometer nur 30 Cent.

KlammeKassen

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« Antwort #922 am: 14.04.2024 14:19 »
Auch die zurzeit befristet gewährten 38 Cent decken nur die Hälfte der Kosten, und selbst bei nem kleinen Wagen nur ein Drittel der Kosten. Und wenn der Wagen dienstlich in Anspruch genommen wird, gibt es auch nur 20 Cent (zwar pro gefahrenem km, aber trotzdem ein Witz).

Echt nur 20 Cent? Da haben wir es mit 30 Cent ja noch gut, das entspricht auch dem Bundesreisekostengesetz.
https://www.lexware.de/wissen/mitarbeiter-gehalt/wissenswertes-zur-kilometerpauschale-und-stand-2024/

Zur Pauschale... ja die 38 Cent sind ein Witz, man bekommt ja auch keine 38 Cent, sondern diese mindern das zu versteuernde Einkommen, sie entsprechen daher real ersetzt also so ungefähr 10-13 Cent.

KlammeKassen

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« Antwort #923 am: 14.04.2024 14:23 »
@MoinMoin

Die Obergrenze von 4.500€ besteht nur für die Pendlerpauschale unter Nutzung des ÖPNV. Mzum Beispiel mit dem privaten Pkw lassen sich auch höhere Kosten absetzen. Höhere Kosten lassen sich auf bei Nutzung des ÖPNV absetzen, müssen dann aber gesondert nachgewiesen werden (was im Regelfall nicht gelingen dürfte).

Jap genau, aber auch dann gibt es nur die 30 bzw. 38 Cent und nicht die "tatsächlichen Kosten".

MoinMoin

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« Antwort #924 am: 14.04.2024 14:36 »
@MoinMoin

Die Obergrenze von 4.500€ besteht nur für die Pendlerpauschale unter Nutzung des ÖPNV. Mzum Beispiel mit dem privaten Pkw lassen sich auch höhere Kosten absetzen. Höhere Kosten lassen sich auf bei Nutzung des ÖPNV absetzen, müssen dann aber gesondert nachgewiesen werden (was im Regelfall nicht gelingen dürfte).

Jap genau, aber auch dann gibt es nur die 30 bzw. 38 Cent und nicht die "tatsächlichen Kosten".
Kannst du das bitte erläutern, wenn ich dem Finanzamt nachweise, dass ich durch das pendeln mit meinem privatem PKW kosten in höhe von 8000€ hatte, dann, so habe ich das verstanden, kann ich diese, anstelle der Pauschale, in der Steuererklärung angeben.

Bastel

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« Antwort #925 am: 14.04.2024 14:45 »
Stellst du dich absichtlich dumm? Selbst wenn du 8000€ reale Kosten hattest, bekommst du davon max 42%+ ggf. Soli zurück und das weist du auch.

MoinMoin

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« Antwort #926 am: 14.04.2024 15:31 »
Stellst du dich absichtlich dumm? Selbst wenn du 8000€ reale Kosten hattest, bekommst du davon max 42%+ ggf. Soli zurück und das weist du auch.
Ok, an der Stelle war ich in der Tat so dumm zu glauben, dass das allen klar ist, dass es nur die steuerliche Geltendmachung ist und nicht der Nettobetrag, denn man bekommt.
So wie man auch nicht 30 cent bekommt pro KM sondern nur max 42%.

Ok, soviel Dummheit hatte ich nicht erwartet, dass erwartet wird, dass das FA einem die tatsächlichen Kosten erstatten soll.

BAT

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« Antwort #927 am: 14.04.2024 15:54 »
Moin Moin, du schreibst aber schon so, als wenn hier jeder durchs pendeln "reich" wird bzw. das Alles kein Ding wäre. Mag ja bei deiner Frau so sein mit dem ÖPNV, aber sicher nicht bei jedem.

Die größten Nutzniesser dürften davon ab, wohl die Fahrgemeinschaften sein

MoinMoin

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« Antwort #928 am: 14.04.2024 16:07 »
Moin Moin, du schreibst aber schon so, als wenn hier jeder durchs pendeln "reich" wird bzw. das Alles kein Ding wäre. Mag ja bei deiner Frau so sein mit dem ÖPNV, aber sicher nicht bei jedem.

Die größten Nutzniesser dürften davon ab, wohl die Fahrgemeinschaften sein
Wer bei pauschalen weniger als die hälfte an Ausgaben hat, als die Pauschale im steuerlich zugesteht, der kann damit Geld „verdienen“.
So wie ich quasi als AN keine 100-200 Ausgaben habe, aber die Lohnsteuer Pauschale mir mehr als 1000€ zugesteht. Geschenktes Geld vom Staat

Oder meine Frau nun nur 49€ im Monat hat (früher waren es 165€, danke für das DTicket), aber die Pauschale ihr 300€ zugesteht, da macht sie jetzt ein Plus mit😝
Mit dem Auto wäre sie 10 min schneller, aber so……


Wenn jemand sich zurecht über die lächerliche Pauschal erbost, die die Kosten für ein KFZ nicht deckt, dem versuche ich nur zu erklären, dass er seine tatsächlichen Kosten ansetzen kann und er damit im Kern keinen Grund hat sich über die zu geringe Pauschale zu beschweren.
Kerne kann aber auch die Pauschale angehoben werden, dann verdient meine Frau noch mehr Geld mit der Pendlerpauschale.

BAT

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« Antwort #929 am: 14.04.2024 16:19 »
Es wurde doch erwähnt, dass dies nur das zu versteuernde Einkommen senkt. Und es hört sich bei dir so an, als wenn das doch für Pendler alles kein Problem wäre.