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Begonnen von KeuleMS, 23.01.2024 14:02

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Faunus

Zitat von: BAT am 12.03.2024 10:40
Und? Rauswerfen, sofort.

Nochmals, Mieter sind viel zu sehr geschützt. Es ist nicht deren Eigentum. Gilt auch für den ganz normalen Mietmarkt. Und auch für Sonderformen wie sozialen Wohnungsbau.

So wie es Mieter gibt, auf die man verzichten kann, so gibt es Vermieter, auf die man verzichten kann.
Der Schutz ist so schon ganz o.k. - nur wenn sich die Bedingungen massiv ändern... das müsste definiert werden und auch vertraglich festgelegt sein.

Persönlich würde ich als Staat regelmäßig an Hand vom Verbrauch prüfen lassen, ob in einer 4-Zimmer-Whg. nur eine Person wohnt. Verpflichtenden Fragebogen zusenden und entsprechend eine kleiner Whg. anbieten samt Kündigung der größeren Whg. wegen "Bedarf". Da stehen schon 5 Familien zum Einzug parat, die die Whg. dringend benötigen.

Faunus

Zitat von: BAT am 12.03.2024 09:11
Zitat von: MoinMoin am 12.03.2024 07:07
Zitat von: BAT am 11.03.2024 18:28
Nein, der Satz müsste insofern höher sein, ich halte nichts von der Bevormundung, Leistungsbezieher dürfen nicht rauchen oder Alkohol trinken. Das ist nicht mit drin, dafür aber Mineralwasser (sic)
Also kriegen sie kein Geld fürs saufen und rauchen und müssen es sich vom Essen, Waschen, Wohneungseinrichtung, soziale Teilhaben ... Anteile absparen?

Das ist der aktuelle Stand, den ich kritisiere.

Deine Wortwahl könnte besser sein.

Empathie und Sozialverhalten hälst Du wohl eher für überflüssig und die Zeit vor Bismarck war wohl die beste Zeit: jeder für sich und Gott für uns alle!

MoinMoin

Zitat von: BAT am 12.03.2024 09:11
Zitat von: MoinMoin am 12.03.2024 07:07
Zitat von: BAT am 11.03.2024 18:28
Nein, der Satz müsste insofern höher sein, ich halte nichts von der Bevormundung, Leistungsbezieher dürfen nicht rauchen oder Alkohol trinken. Das ist nicht mit drin, dafür aber Mineralwasser (sic)
Also kriegen sie kein Geld fürs saufen und rauchen und müssen es sich vom Essen, Waschen, Wohneungseinrichtung, soziale Teilhaben ... Anteile absparen?
Das ist der aktuelle Stand, den ich kritisiere.
Das du als Raucher dafür plädierst, dass Zigaretten zum verfassungsrechtlich geschütztem Grundbedürfnis gehört kann ich nachvollziehen, halte ich aber nicht für notwendig und kritisiere eher, dass Schnittblumen und damit der Weihnachtsbaum vom Munde abgespart werden muss.

MoinMoin

Zitat von: Hugo Stieglitz am 12.03.2024 09:24
Zitat von: MoinMoinNein, siehe oben, da es eben nicht willkürlich oder sinnfrei so erhöht worden, sondern weil es nach BVerG diese Höhe haben muss, komisch das die Menschen immer noch glauben, dass es ein politischer Willensakt war die 12% zu erhöhen, das glaubt anscheinend der CDU Vorsitzende ebenfalls und verbreitet Lügenberechnungen.]
Zudem hätte man einfach eine andere Berechnungsmethode anwenden können.
Welche Berechnungsmethode schwebt dir vor?
Bzw. welche Kritik hast du an der Berechnungsmethode?

BAT

Zitat von: Faunus am 12.03.2024 10:52

Persönlich würde ich als Staat regelmäßig an Hand vom Verbrauch prüfen lassen, ob in einer 4-Zimmer-Whg. nur eine Person wohnt. Verpflichtenden Fragebogen zusenden und entsprechend eine kleiner Whg. anbieten samt Kündigung der größeren Whg. wegen "Bedarf". Da stehen schon 5 Familien zum Einzug parat, die die Whg. dringend benötigen.

Das doch die "linke Seite" eher die Niveauunterschiede zwischen Eigentümer und Mietern zulasten der Letzteren vergrößern möchte ist mir inzwischen auch aufgefallen.  ;)

BAT

Zitat von: MoinMoin am 12.03.2024 11:11

Das du als Raucher dafür plädierst, dass Zigaretten zum verfassungsrechtlich geschütztem Grundbedürfnis gehört kann ich nachvollziehen, halte ich aber nicht für notwendig und kritisiere eher, dass Schnittblumen und damit der Weihnachtsbaum vom Munde abgespart werden muss.

Wo habe ich von einem Grundbedürfnis gesprochen? Meine Unverständnis zu höchstrichterlichen Urteilen zum Existenzminimum habe ich hier schon oft kundgetan. Da braucht es objektiv belastbare Tatbestände.

MoinMoin

Zitat von: BAT am 12.03.2024 11:22
Zitat von: MoinMoin am 12.03.2024 11:11

Das du als Raucher dafür plädierst, dass Zigaretten zum verfassungsrechtlich geschütztem Grundbedürfnis gehört kann ich nachvollziehen, halte ich aber nicht für notwendig und kritisiere eher, dass Schnittblumen und damit der Weihnachtsbaum vom Munde abgespart werden muss.

Wo habe ich von einem Grundbedürfnis gesprochen? Meine Unverständnis zu höchstrichterlichen Urteilen zum Existenzminimum habe ich hier schon oft kundgetan. Da braucht es objektiv belastbare Tatbestände.
Also bist du dafür, dass die Kosten für Rauchen und Alkoholkonsum mit in die Berechnung der höhe des Bürgergeldes einfließen sollten.
Kneipen-, Restaurantbesuche dann auch?
Urlaube ebenfalls?


BAT

Ich bin dafür, dass die Bezieher im Rahmen des Transfers so halbwegs in das "normale" Leben integriert werden können, dazu gehört für mich das Ausgabeverhalten eines Bürgers mittlerer Art und Güte - unabhängig von strengen Notwendigkeiten.

Meines Wissens wurden die Werte ja auch so mal ermittelt, bis die Bereinigung anfing. Und da sehe ich einige Schieflagen.

MoinMoin

Jain, mWn werden die Werte auf Basis des Ausgabeverhaltens der unteren 20% (ohne BGler) ermittelt und der Abzug einiger Posten wurde gerichtlich nicht beanstandet.
(Also Rolex und Ferraris sind da nicht mit eingeflossen, mutmaßlich auch nicht der 6 Wochen Karibikurlaub)
Bleibt einzig die Frage ob noch mehr Posten streichbar wären, oder ob dann das BverG es beanstanden würde.

BAT

Natürlich, Mineralwasser.

(Kommt nicht aus der Erhebung, sondern ist der Ersatz für den gestrichenen Alkohol)

NelsonMuntz

Bürgergeld ist ja ein spannendes Thema - und treibt offenbar mächtig den Puls  ;D.

Hier mal eine Idee für die mittelfristige Zukunft:

Das verfassungsrechtlich fixierte Existenzminimum wird dauerhaft und ohne Prüfung auf irgendwas einem jedem Bürger als "negative Einkommenssteuer" ausgezahlt. Dafür gibts dann eine ordentliche Flat-Tax (oder eine mit leichtem, aber linearen Anstieg) und Rente und Kindergeld kommen einfach weg. Erhöhungen des Existenzminimums kommen so bei allen Bürgern in der gleichen Höhe an - unabhängig von Tariferhöhungen.

Und die "Faulen" bekommt man auch, denn die Kosten der Unterbringung sind so ja erstmal nicht mit drin: Aber wer "Wohnen" will, dem kann man dann auch das "Arbeiten" ans Herz legen  ;).

Johann

Das ist ja wieder neoliberaler Klumpatsch, den du hier von dir gibst. Davon profitieren doch wieder die da oben überproportional! Großverdiener, die 67k verdienen, im Ferrari herumfahren und in ihrer Villa wohnen haben von jedem Euro negativer Steuer ja 0,42€. Und die armen Mindestlöhner haben nur 0,20€! Das ist Subvention von unten nach oben!




/s

BAT

Das ist das Bürgergeld ja in großen Teilen auch.

KlammeKassen


Faunus

Zitat von: BAT am 12.03.2024 11:18
Zitat von: Faunus am 12.03.2024 10:52

Persönlich würde ich als Staat regelmäßig an Hand vom Verbrauch prüfen lassen, ob in einer 4-Zimmer-Whg. nur eine Person wohnt. Verpflichtenden Fragebogen zusenden und entsprechend eine kleiner Whg. anbieten samt Kündigung der größeren Whg. wegen "Bedarf". Da stehen schon 5 Familien zum Einzug parat, die die Whg. dringend benötigen.

Das doch die "linke Seite" eher die Niveauunterschiede zwischen Eigentümer und Mietern zulasten der Letzteren vergrößern möchte ist mir inzwischen auch aufgefallen.  ;)

Eigentümer mit Fragebogen sind entweder Bund, Land oder Kommune/Gemeinde.... Privatvermieter entscheidet über den Preis selbst und ich denke jetzt nicht, dass es die Häuslebauer sind, die sich noch eine Eigentumswohnung gönnen und den Hals nicht voll kriegen. Es sind die Aktien-/Investment-/Bankgesellschaften und sonstige Heuschreckenschwärme, die aus allem - und hier halt dem Wohnungs-/Grundstückmarkt - rauspressen, was rauszupressen geht!
Dem versucht die Gesellschaft/der Staat irgendwie Einhalt zu gebieten, sonst haben wir irgendwann "haitianische oder russische" Verhältnisse.