neue Tarifrunde

Begonnen von KeuleMS, 23.01.2024 14:02

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BAT

Wobei die E1/2er - WErte doch eher nur auf dem Papier stehen, die sind doch outgesourct.

Am Wochenende habe ich noch mal einen  Nachruf für eine verstorbene Putzfrau gesehen, die nach BAT angestellt war.

Und Hammer: eine aktuelle Ausschreibung zur Raumpflege, Zahlung nach TVÖD, aber das ist inzwischen doch sehr selten.


schnitzelesser

Meiner Ansicht nach darf zur Bewertung einer Reallohnentwicklung kein Basiswert aus dem Jahr 2006 herangezogen werden, sondern immer nur der jeweilige Ausgangswert seit dem Abschluss von Tarifverhandlungen vor besonderen Effekten. So ist der Ausgangswert nach wie vor der aus dem Oktober 2020, der zur Bewertung herangezogen werden muss. Zum Ende des Jahres 2024 werden es dann in etwa 4,3 % Reallohnverlust in den Tabellen sein, die durch eine Anpassung zum 01.01.2025 zzgl. der für 2025 erwarteten Inflation aufzuholen sind. Von daher wären in etwa 6 % zum 01.01.2025 gerechtfertigt, um das gesamte Jahr 2025 über durchschnittlich in etwa die Kaufkraft aus dem Oktober 2020 zu haben, also noch ohne in irgendeiner Form seit Oktober 2020 am Wirtschaftswachstum beteiligt worden zu sein.

cyrix42

Zitat von: schnitzelesser am 06.08.2024 13:09
Meiner Ansicht nach darf zur Bewertung einer Reallohnentwicklung kein Basiswert aus dem Jahr 2006 herangezogen werden, sondern immer nur der jeweilige Ausgangswert seit dem Abschluss von Tarifverhandlungen vor besonderen Effekten.

Warum? Weil es dann besser für dich ausschaut?

Der TVöD wurde im Oktober 2005 eingeführt, 2006 war das erste Jahr, in dem er vollständig gegolten hat. Entsprechend ist dies ein sinnvoller Startpunkt der Betrachtung, der anzeigt, wie sich die Kaufkraft während der gesamten Existenz des TVöD entwickelt hat.

Zitat
So ist der Ausgangswert nach wie vor der aus dem Oktober 2020, der zur Bewertung herangezogen werden muss.

Warum? Weil es für dich besser passt, vom Höhepunkt zu messen?

BVerfGBeliever

Zitat von: schnitzelesser am 06.08.2024 13:09
Zum Ende des Jahres 2024 werden es dann in etwa 4,3 % Reallohnverlust in den Tabellen sein, die durch eine Anpassung zum 01.01.2025 zzgl. der für 2025 erwarteten Inflation aufzuholen sind.

Das Problem dabei ist die "Unterschiedlichkeit":

1.) Die Preise sind von 99,7 im Juli 2020 auf 119,8 im Juli 2024 gestiegen, also um 20,16%.
2.) E1/2 ist von 1.929,88 auf 2.355,52 gestiegen, also um 22,06% -> keine Lücke
3.) E3/3 ist von 2.563,61 auf 3.017,99 gestiegen, also um 17,72% -> Lücke von 2,44% (bis Juli)
4.) E8/4 ist von 3.264,31 auf 3.770,54 gestiegen, also um 15,51% -> Lücke von 4,65%
5.) E11/5 ist von 5.020,49 auf 5.678,44 gestiegen, also um 13,11% -> Lücke von 7,05%
6.) E15/6 ist von 6.921,06 auf 7.748,20 gestiegen, also um 11,95% -> Lücke von 8,21%

BAT

Oberhalb von E9 whatever sollte man nicht mehr mit Inflation argumentieren. Die Ausgabenstruktur ist doch im Regelfall eine ganz andere.

Macht natürlich die Sachlage nicht besser. Natürlich sollte höhere Gehälter mindestens prozentual gleich steigen.

KlammeKassen

Zitat von: BVerfGBeliever am 06.08.2024 12:09
So, ich habe mal die Preise miteinbezogen.

1.) Man sieht, dass die reale Wirtschaftsleistung (also inflationsbereingt) zwischen 2005 und 2023 um rund 25% angestiegen ist (der 2024er-Wert steht ja noch nicht endgültig fest).
2.) Das reale E1/2-Entgelt ist im Jahr 2024 ebenfalls rund 25% höher als 2005.
3.) Das reale E15/15-Entgelt war hingegen im letzten Jahr sogar niedriger (!!) als 2005.

Man sieht deutlich den krassen Einbruch seit 2020 und den sich (in meinen Augen) daraus ergebenden Nachholbedarf insbesondere für höhere Entgeltgruppen..

https://s20.directupload.net/images/240806/xukpaih7.jpg

Du hast Recht, aber verdi wird sagen, die Bonzen ab EG9b aufwärts können das mal wegstecken und sollen sich nicht so anstellen. Die unteren EG müssen am meisten profitieren.

LehrerBW

Zitat von: cyrix42 am 06.08.2024 10:12
Jetzt habe ich tatsächlich mal nachgeschaut und jeweils kurz überschlagen: Hier die Entwicklung der Kaufkraft der EG 15 Endstufe (Bund) seit Einführung des TVöD:

2006: 100% (Ausgangswert)
2007:   97,8% (Nullrunde zu Beginn)
2008:   99,3%
2009: 101,7%
2010: 101,9%
2011: 100,3%
2012: 102,4%
2013: 102,3%
2014: 105,8%
2015: 107,8%
2016: 115,4%
2017: 116,4%
2018: 117,7%
2019: 119,3%
2020: 119,9%
2021: 117,9%
2022: 112,3%
2023: 106,1%
2024: 112,4%

Man sieht, dass 2015 bis 2020 recht starke Jahre waren. Hier wollen die meisten ganz selbstverständlich immer nur mit dem Hochpunkt vergleichen. Das mag aus Gründen der Profitmaximierung ein geeigneter Vergleichszeitpunkt sein; realistisch ist er nicht. Man wird sich wieder erst über einige Jahre diesen Kaufkraftgewinn erarbeiten müssen...

Zeigt den Kaufkraftverlust doch sehr deutlich.
Wir befinden uns lohntechnisch auf das Jahr 2015 zurückversetzt. Den Reallohnverlust der letzten Jahre gilt es nun aufzuholen und einen Zuwachs deutlich über der Inflation zu erzielen.

JahrhundertwerkTVÖD

Ich pass mich mal dem Verdi Chef an und fordere nur dass was er sich selbst als Jahresgehalt gönnt.

Will ja jetzt auch nicht als raffgierig beschimpft werden, sondern bin jetzt einfach mal sozialistisch und sozial geprägt.

schnitzelesser

Zitat von: cyrix42 am 06.08.2024 14:07
Zitat von: schnitzelesser am 06.08.2024 13:09
Meiner Ansicht nach darf zur Bewertung einer Reallohnentwicklung kein Basiswert aus dem Jahr 2006 herangezogen werden, sondern immer nur der jeweilige Ausgangswert seit dem Abschluss von Tarifverhandlungen vor besonderen Effekten.

Warum? Weil es dann besser für dich ausschaut?

Der TVöD wurde im Oktober 2005 eingeführt, 2006 war das erste Jahr, in dem er vollständig gegolten hat. Entsprechend ist dies ein sinnvoller Startpunkt der Betrachtung, der anzeigt, wie sich die Kaufkraft während der gesamten Existenz des TVöD entwickelt hat.

Zitat
So ist der Ausgangswert nach wie vor der aus dem Oktober 2020, der zur Bewertung herangezogen werden muss.

Warum? Weil es für dich besser passt, vom Höhepunkt zu messen?

Ganz einfach: Weil man immer den Status quo in Bezug auf die Kaufkraft betrachtet, um den letzten Tarifabschluss ex post zu bewerten. Demnach hat man zur letzten Verhandlung eine riesige Lücke, die sich aus dem Inflationsniveau während des ab 2020 laufenden Verhandlungsergebnisses ergeben hatte, nicht geschlossen, was nun zu reparieren ist. Dass es nicht einmal ansatzweise einen Sinn ergibt, 2006 als Basis anzusetzen, ist schon deswegen richtig, weil viele Mitarbeiter 2006 noch gar nicht unter dem TV gearbeitet haben und viele Mitarbeiter im Jahr 2006 heute nicht mehr unter dem TV arbeiten. Von daher ist schon der Durchschnittsmitarbeiter oder besser der Medianmitarbeiter anzusetzen, wenn man es historisch ganzheitlich betrachten möchte. Dass der gesamte TVöD ein gewaltiger nachhaltiger Gehaltsniveausabsenkungsvertrag ist, steht noch auf einem anderen Blatt.

cyrix42

Zitat von: schnitzelesser am 06.08.2024 16:57
Ganz einfach: Weil man immer den Status quo in Bezug auf die Kaufkraft betrachtet, um den letzten Tarifabschluss ex post zu bewerten.

Demnach redest du also über den Vergleich mit dem Abschluss aus dem Jahr 2023. Oh! Die Löhne sind in dieser Zeit deutlich oberhalb der Inflationsrate gestiegen. Super Ergebnis!

Was sucht dann 2020 in deiner Rechnung? Oder versuchst du gerade irgendwie Vergangenheitsbewältigung zu machen, die du vor 2 Jahren nicht überwunden hast? Damals war der letzte Tarifabschluss im TVöD aus dem Jahr 2020, da hättest du also feststellen können, dass die Lohnsteigerungen in diesem damaligen Zeitraum hinter der Inflationsrate zurückgeblieben waren. Aber laut eigener Aussage willst du über diesen kalten Kaffee ja gar nicht mehr reden, sondern über den letzten Abschluss...

cyrix42

Zitat von: schnitzelesser am 06.08.2024 16:57
Dass es nicht einmal ansatzweise einen Sinn ergibt, 2006 als Basis anzusetzen, ist schon deswegen richtig, weil viele Mitarbeiter 2006 noch gar nicht unter dem TV gearbeitet haben und viele Mitarbeiter im Jahr 2006 heute nicht mehr unter dem TV arbeiten.

Willst du über individuelle Beschäftigungssituationen sprechen oder über die Entwicklung eines Tarifvertrags? Ersteres ist offensichtlich nicht objektiv möglich, weiteres genau seit dem Bestehen des entsprechenden Tarifvertrags, also seit 2006.

ZitatVon daher ist schon der Durchschnittsmitarbeiter oder besser der Medianmitarbeiter anzusetzen, wenn man es historisch ganzheitlich betrachten möchte.

Wer oder was ist denn ein oder der Durchschnitts- oder Medianmitarbeiter? EG 9a/6? Oder was willst du darunter verstehen?

(Weder für den Bund noch die Kommunen habe ich eine Beschäftigungsstruktur parat — für die Länder hatte ich im Vorfeld der letzten Tarifrunde mal nachgeschaut und meine mich zu erinnern, dass da die Median-EG 10 aufwärts war, allein schon durch die ca. 1/3 der Leute in der EG 13 [Lehrkräfte, WiMis, Referenten, ...])

Dass der gesamte TVöD ein gewaltiger nachhaltiger Gehaltsniveausabsenkungsvertrag ist, steht noch auf einem anderen Blatt.
[/quote]

Ramirez

Zitat von: cyrix42 am 06.08.2024 10:26
@Aleksandra: Ich habe immer das Jahresgehalt (entsprechend der zum 01.07. gültigen Tabelle) mit dem Verbraucherpreisindex für das entsprechende Jahr in Beziehung gesetzt; also ja, die Inflation ist da schon berücksichtigt.

Und 2016 wurde die Stufe 6 für die oberen Entgeltgruppen eingeführt, was neben der allgemeinen Tabellenerhöhung von 2,4% dann in EG 15 zu einer Erhöhung der Endstufe um insgesamt 7,7% (bei einer Steigerung des VPI von 0,6%) geführt hat.

Damit stimmt die Tabelle dann aber nicht allgemein.
EG15/5 TVÖD vka, sieht ganz anders aus.

Queen of Spades

Zitat von: BitSchubser am 05.08.2024 21:12
Um mal meine Tipps in den Ring zu werfen.

Ich denke Laufzeit wird 24 Monate.

Variante 1, nur Erhöhung der Tabelle:
- 01.07.2025: +3,5% (oder mindestens 125€)
- 01.03.2026 + 2,5-3%

Variante 2, mit Einmalzahlung:
- Einmalzahlung 1500€  zum 01.05.2025
- 01.07.2025: +2,5%
- 01.03.2026 + 2-2,5%

Variante 3: Mit AZ-Verkürzung
- 01.07.2025: +2,5%
- 01.01.2026: -0,5h AZ
- 01.03.2026 + 1-1,5%
- 01.01.2027: -0,5h AZ

Einer der Beiträge der realistisch ist! Sehe ich ähnlich

Meierheim

Zitat von: LehrerBW am 06.08.2024 15:17
Zitat von: cyrix42 am 06.08.2024 10:12
Jetzt habe ich tatsächlich mal nachgeschaut und jeweils kurz überschlagen: Hier die Entwicklung der Kaufkraft der EG 15 Endstufe (Bund) seit Einführung des TVöD:

2006: 100% (Ausgangswert)
2007:   97,8% (Nullrunde zu Beginn)
2008:   99,3%
2009: 101,7%
2010: 101,9%
2011: 100,3%
2012: 102,4%
2013: 102,3%
2014: 105,8%
2015: 107,8%
2016: 115,4%
2017: 116,4%
2018: 117,7%
2019: 119,3%
2020: 119,9%
2021: 117,9%
2022: 112,3%
2023: 106,1%
2024: 112,4%

Man sieht, dass 2015 bis 2020 recht starke Jahre waren. Hier wollen die meisten ganz selbstverständlich immer nur mit dem Hochpunkt vergleichen. Das mag aus Gründen der Profitmaximierung ein geeigneter Vergleichszeitpunkt sein; realistisch ist er nicht. Man wird sich wieder erst über einige Jahre diesen Kaufkraftgewinn erarbeiten müssen...

Zeigt den Kaufkraftverlust doch sehr deutlich.
Wir befinden uns lohntechnisch auf das Jahr 2015 zurückversetzt. Den Reallohnverlust der letzten Jahre gilt es nun aufzuholen und einen Zuwachs deutlich über der Inflation zu erzielen.
Wenn ich das aktuell für den TVL ausrechne komme ich 2024 auf 102,3% von 2006, also zurück ins Jahr 2012.

Philipp

Wenn die Löhne weiter so wenig Konkurrenzfähig sind zur freien Wirtschaft - gerade in den Fachbehörden - dann fordere ich vom TVÖD einen wirksamen Mechanismus zur Kompensation bei Weggängen.

Wenn zum Beispiel im Team von 5 Sachbearbeitern einer geht weil er woanders besser bezahlt wird, wird das Gehalt auf die anderen vier zusätzlich aufgeteilt und gezahlt, bis die Stelle neu besetzt ist.
Die Mehrarbeit bleibt ja liegen und wird erledigt.
Es liegt dann am Dienstherren, die Stelle schnellstmöglich nachzubesetzen.