Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 845921 times)

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2520 am: 17.09.2024 13:45 »
Stimmt, soweit denkt der Kollege HochlebederVorgang nicht. Alimentation und Pension ist in Stein gemeißelt! Da wird niemals drangerüttelt werden.
Ich könnte mir vorstellen, dass Beamte in Österreicht vor 25 Jahren auch noch gedacht hatten... und zack... mit in die Rentenkasse und auch nur so eine blöde Mini-Rente (im Vergleich) wie die TBler und sonstigen Angestellten.

Bist du dir sicher, dass sich die Altersversorgung des von dir angesprochenen Personenkreises in Österreich wirklich etwas verschlechtert hat? Da wäre ich für eine Quelle dankbar. Auch, inwieweit es dort wie behauptet bei Angstellten eine deutlich niedrigere Rente gegeben hätte.

Ich habe nur geäußert, dass die Beamten mit weniger auskommen müssen, weil es statt der Beamtenpension für die "jüngeren" Beamten nur noch eine AVSG Pension gibt, die sich kaum mehr von der normalen Rente unterscheidet.
Ich habe nicht behauptet, dass sich die Rente der Angestellten verschlechtert hat; sondern, dass die Beamten lernen mussten, dass ihre Ruhebezüge nicht mehr so viel höher sind als die Renten der Angestellten (in Deutschland ist die Diskrepanz ja auch recht hoch); zusätzlich zu der geringeren "AVSG-Pension" müssen sie nun auch noch einzahlen während der Arbeitslebens.

https://www.finanz.at/steuern/pension/beamtenpension/

https://oeffentlicherdienst.gv.at/fuer-bundesbedienstete/pensionen/

im Vergleich Deutschland, dort Rente im Schnitt 1.048 Euro; Pension 3.240 Euro:
https://www.morgenpost.de/politik/article241996954/Pensionen-reformieren-Oesterreich-zeigt-wie-es-geht.html

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2521 am: 17.09.2024 13:51 »
Wenn es nunmal rechtliche Regelungen gibt, die z.B. vorsehen, dass Beamte eine Mindestalimentation und -versorgung nach bestimmten rechtlichen Grundsätzen erhalten, dann ist das zunächst mal einzuhalten. Das unterscheidet uns auch von einer Bananenrepublik. Soweit dann jemand als Professor Abkopplung der Versorung von der Besoldung etc. verlangt, hat er entweder von Recht keine Ahnung, oder ignoriert es wissentlich, um das Pferd passend nach Haushalt von hinten aufzuzäumen.

Auch rechtliche Regelungen können und sollen angepasst werden, wenn sich nicht mehr zeitgemäß sind. Recht entwickelt sind entsprechend der gesellschaftlichen Anforderungen weiter. Sonst wäre Homosexualität bei Männern auch heute noch verboten.

Stimmt, soweit denkt der Kollege HochlebederVorgang nicht. Alimentation und Pension ist in Stein gemeißelt! Da wird niemals drangerüttelt werden.
Ich könnte mir vorstellen, dass Beamte in Österreicht vor 25 Jahren auch noch gedacht hatten... und zack... mit in die Rentenkasse und auch nur so eine blöde Mini-Rente (im Vergleich) wie die TBler und sonstigen Angestellten.

Ich habe nicht gesagt, dass sich dass nicht ändern kann. In einem Rechtstaat ist aber nun einmal so, dass Recht so lange zur Anwendung kommt bis es nun einmal geändert wird. Inwieweit Änderungen möglich sind, nun hierzu gibt es sowohl formelle als auch materielle z.B. verfassungsrechtliche Voraussetzungen. Aktuelle Beispiele hierfür gibt es viele.

Wenn der Gesetzgeber also Änderungen an Besoldung und Pension vornehmen möchte, so kann er das tun. Er hat sich hierbei jedoch an bestimmte (verfassungsrechtliche) Regeln zu halten und die Veränderungen im gesellschaftlichen Kontext vor allem hinreichend zu begründen.

Gleiches gilt für z.B. für den Haushalt und Instrumente wie die Schuldenbremse. Wenn der Gesetzgeber der Meinung ist, dass diese Regeln in der aktuellen Zeit nicht mehr angebracht sind, so kann er diese ändern. Auch dabei hat er formelle und materielle verfassungsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.

Es ist wirklich erstaunlich wie sehr einige hier sich durch ihr eigenens Gerechtigkeitsempfinden von diesen Grundsätzen entfernen. Ich wäre gespannt, ob man dies z.B. beim Eigentum als greifbares Beispiel genauso entspannt sehen würde. Wie würden Sie sich fühlen, wenn in dieses Recht willkürlich eingegriffen werden könnte? Welchen Sinn hätte wirtschaftliche Betätigung, wenn die Sicherheit des Eigentums nicht garantiert wäre?

Die Frage, die sich da grundlegend stellt, ist ja hinreichend erläutert werden. Warum braucht es in einer Verwaltung Beamte, wenn Angestellte genau dieselben Tätigkeiten ausüben? Wieso muss der eine dafür alimentiert werden und der andere kann sich mit einer geringen Lohnzahlung und Rente abspeisen lassen.

Diese ganzen Verfassungsregelungen zur Pension sind ohnehin nicht mehr nachvollziehbar (Stichwort: 2 Kinder miteinrechnen, auch wenn nicht vorhanden); daher wäre eine grundlegende Reform wohl ohnehin mal sinnvoll.

Die "hoheitlichen" Tätigkeiten lassen sich mittlerweile halt auch nicht mehr halten in einer Verwaltung, wenn alles auch durch Angestellte ausgeübt werden darf. Selbst ein Dezernent ist bei uns Angestellter...

Und um in der Gesellschaft dann vielleicht etwas gerechter empfunden zu werden, am besten entsprechend mehr zahlen und auch dafür Sozialabgaben zahlen  - da wie der eine Artikel ja auch schrieb - die "grundlegend niedrige Besoldung", weshalb es diese Besonderheiten gab, nicht mehr vorhanden sind. Die Nettogehälter sind in der Regel mittlerweile sogar höher

Fragmon

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2522 am: 17.09.2024 13:54 »
Ich habe nur geäußert, dass die Beamten mit weniger auskommen müssen, weil es statt der Beamtenpension für die "jüngeren" Beamten nur noch eine AVSG Pension gibt, die sich kaum mehr von der normalen Rente unterscheidet.
Ich habe nicht behauptet, dass sich die Rente der Angestellten verschlechtert hat; sondern, dass die Beamten lernen mussten, dass ihre Ruhebezüge nicht mehr so viel höher sind als die Renten der Angestellten (in Deutschland ist die Diskrepanz ja auch recht hoch); zusätzlich zu der geringeren "AVSG-Pension" müssen sie nun auch noch einzahlen während der Arbeitslebens.

https://www.finanz.at/steuern/pension/beamtenpension/

https://oeffentlicherdienst.gv.at/fuer-bundesbedienstete/pensionen/

im Vergleich Deutschland, dort Rente im Schnitt 1.048 Euro; Pension 3.240 Euro:
https://www.morgenpost.de/politik/article241996954/Pensionen-reformieren-Oesterreich-zeigt-wie-es-geht.html


In der Schule hätte ich für diese Statistikauswertung eine fünf bekommen.

Im Durchschnitt der Rente sind alle Minijobber, Transferleistungsempfänger etc. enthalten. Beamte haben im Gegensatz überwiegend eine durchgängige Erwerbsbiografie sowie einen qualifizierenden Abschluss. Das heißt, wenn man die Statistiken vergleichen will, sollten auch die Rahmenbedingungen der zu vergleichenden Personen identisch sein.

Beim Vergleich Tarifbeschäftigten und Beamten sollte man die Altersvorsorge allgemein vergleichen. Tarifbeschäftigte sind im Drei-Säulenmodell eingeordnet (gesetzliche Rente - VBL - private Vorsorge). Beamte in einem Zweisäulenmodell (Pension - private Vorsorge).
Wenn man diese beiden Personengruppen vergleicht, sollte man die Summe aus gesetzlicher Rente + VBL heranziehen und bei diesem Vergleich sieht es bei den Beschäftigten gar nicht mehr so schlecht aus. In vielen Fällen bei Berücksichtigung der Versteuerung Pension und privaten KV gehen die Beschäftigten nach Abzug aller Kosten sogar als Gewinner heraus.

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2523 am: 17.09.2024 13:55 »
So sieht es aus.

Und das liegt eben daran, dass er das ganze zahlenmäßig vom Ergebnis aus denkt, eine Umsetzung dergestalt aber verfassungsrechtlich anscheinend nicht möglich ist.

Es ist wahrlich nicht schwer. Man macht eine Gesetzesfolgenabschätzung darüber, was ein Gesetz, dass die Voraussetzungen erfüllt mindestens an Haushaltsmitteln erfordert und preist das ein. So sollte man es mit allen Aufgaben machen. Das erfordert aber eine grundlegende Auseinandersetzung mit allen Aufgaben und Ausgaben des Staates. Nur mag da keiner ran, weil es man dann feststellen wird, dass es viele Ausgaben und Steuergeschenke in
Bereichen gibt, die zum einen mindestens rechtlich nicht zwingend, aber vor allem inhaltlich, vielleicht auch im Rahmen einer Abwägung, unnötig sind.

Wie ist es denn zuhause!? Man schaut, welche Fixkosten man hat, prüft, ob man diese ggf. reduzieren kann, mit dem darüber hinaus verfügbaren Einkommen kann man gestalten.

Dafür bräuchte es vielleicht mal ein paar Ökonomen oder Mathematiker in den entsprechenden Gremien. Nahezu alle Politiker sind Juristen (oder haben wie Ricarda Lang und Kevin Kühnert einfach gar nichts gelernt) oder sind Völkerrechtler oder Philosophen. Da fehlt der Bezug zur Thematik

HochlebederVorgang

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« Antwort #2524 am: 17.09.2024 14:48 »
Welcher Bezug zur Thematik fehlt denn bitte. Ich habe habe den Weg doch aufgezeigt. Ein Ökonom kann Ihnen nicht beantworten welche Aufgaben vom Staat zwingend zu erledigen sind und welche nicht. Dazu gehört zunächst leider auch, dass man die Beamten entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben besoldet, solange man sich kein neues System ausdenkt. Dafür scheint derzeit das Verständnis unabhängig jeglicher Ausbildung zu fehlen.

Zur Beamten vs. Angestellten Diskussion: Da sie ja hier auf der ökonomischen Schiene sind. Schauen Sie doch in den Rechner für A15 Bund/E15 TvÖD. Oh Wunder, das Brutto ist annähernd gleich, der Beamte erhält ca. 2k Brutto mehr als der Tarifbeschäftigte, wenn er verheiratet ist und zwei Kinder hat. Dafür gibt es keine Familienversicherung.

Leider reicht es nicht, denn das Arbeitgeberbrutto liegt i.d.R. über dem Arbeitnehmerbrutto. Mit dem Effekt, dass der Angestellte für den Staat zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich "teurer" ist als der Beamte. Würde der Staat die Differenz zwischen Besoldung A15 und Arbeitgeberbrutto E15 in eine Rücklage zahlen, gebe es wahrscheinlich auch keine Probleme mit Pensionslasten.

Im Ergebnis lockt der Staat für sich kostengünstig bei Beamten mit einem höheren Netto, weil er sich damit zum jetzigen Zeitpunkt um die Abgaben in die sozialen Sicherungssysteme drückt. Die Motivation, überhaupt Tarifbeschäftigte einzustellen, kann vielfältig sein, z.B. Befristungen, Flexibilität, Politik, Ideologie...

Und leider ist das Netto bei der Beurteilung der Besoldung relevant. Würden Sie die Beamten in die Sozialkassen bei gleichbleibenden Netto einzahlen lassen, würden die Kosten aufgrund der steigenden Bruttogehälter explodieren.

Und nun die Preisfrage? Woraus bezahlen Sie das? Genau, sie können dann auch gleich die Steuergelder direkt als Zuschuss den Sicherungssystemen zukommen lassen, anstatt das Geld zwischendurch noch einmal verwalten zu lassen.

Am Ende geht es nicht darum, ob der Staat die Aufgaben hoheitlich oder nicht ausüben lässt, sondern ob er sie überhaupt ausüben lässt. Um es mit allen Rechnungshöfen zu halten: Komplette Aufgabenkritik jeglichen Verwaltungshandelns.






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« Antwort #2525 am: 17.09.2024 14:53 »
im Vergleich Deutschland, dort Rente im Schnitt 1.048 Euro; Pension 3.240 Euro:
https://www.morgenpost.de/politik/article241996954/Pensionen-reformieren-Oesterreich-zeigt-wie-es-geht.html

Bei vergleichbaren Erwerbsbiographien liegen die Alterseinkommen der Tarifbeschäftigten im öD nicht wesentlich unter denen der Beamten (zumindest bis E/A12).

Allein schon aus den von Fragmon genannten Gründen ist der von dir gemachte Vergleich unseriös und tendenziös. Oder vielleicht besser verständlich: Der Vergleich von Äpfeln und Birnen.

Hugo Stieglitz

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« Antwort #2526 am: 17.09.2024 15:22 »
im Vergleich Deutschland, dort Rente im Schnitt 1.048 Euro; Pension 3.240 Euro:
https://www.morgenpost.de/politik/article241996954/Pensionen-reformieren-Oesterreich-zeigt-wie-es-geht.html

Bei vergleichbaren Erwerbsbiographien liegen die Alterseinkommen der Tarifbeschäftigten im öD nicht wesentlich unter denen der Beamten (zumindest bis E/A12).

Du meinst in AT, oder?

Organisator

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« Antwort #2527 am: 17.09.2024 17:09 »
im Vergleich Deutschland, dort Rente im Schnitt 1.048 Euro; Pension 3.240 Euro:
https://www.morgenpost.de/politik/article241996954/Pensionen-reformieren-Oesterreich-zeigt-wie-es-geht.html

Bei vergleichbaren Erwerbsbiographien liegen die Alterseinkommen der Tarifbeschäftigten im öD nicht wesentlich unter denen der Beamten (zumindest bis E/A12).

Du meinst in AT, oder?

nein, in Deutschland.

LehrerBW

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« Antwort #2528 am: 17.09.2024 17:32 »
Diese ganze Pensions- und Rentendiskussion hat doch nichts mit der aktuellen Tarifrunde zu tun.
Selbstverständlich kann der Gesetzgeber die Verfassung ändern und die Beamten schauen in die Röhre🤷‍♂️
Zeichnet sich aber gerade nicht ab, deshalb ist die Diskussion doch müßig.

NelsonMuntz

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« Antwort #2529 am: 17.09.2024 19:39 »
Diese ganze Pensions- und Rentendiskussion hat doch nichts mit der aktuellen Tarifrunde zu tun.
Selbstverständlich kann der Gesetzgeber die Verfassung ändern und die Beamten schauen in die Röhre🤷‍♂️
Zeichnet sich aber gerade nicht ab, deshalb ist die Diskussion doch müßig.

Jein. Der öD ist nun mal der einzige Bereich, in dem TB und Beamte im selben Zimmer sitzen und die gleichen Aufgaben bearbeiten. Da ist das Vergleichen nur menschlich und ferner hat sich nun auch eingebürgert, dass die erstrittenen Tariferhöhungen im wesentlichen auch auf die Beamten übertragen werden.

Von daher ...

KlammeKassen

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« Antwort #2530 am: 17.09.2024 20:41 »
im Vergleich Deutschland, dort Rente im Schnitt 1.048 Euro; Pension 3.240 Euro:
https://www.morgenpost.de/politik/article241996954/Pensionen-reformieren-Oesterreich-zeigt-wie-es-geht.html

Bei vergleichbaren Erwerbsbiographien liegen die Alterseinkommen der Tarifbeschäftigten im öD nicht wesentlich unter denen der Beamten (zumindest bis E/A12).

Allein schon aus den von Fragmon genannten Gründen ist der von dir gemachte Vergleich unseriös und tendenziös. Oder vielleicht besser verständlich: Der Vergleich von Äpfeln und Birnen.

Natürlich ist es korrekt, dass in der durchschnittlichen Rente alle abgebildet sind (auch Minijobber und Geringverdiener), wodurch der Durchschnitt heruntergezogen wird.

Du kannst es auch gerne anders herum aufsatteln. Wie viele Rentner bekommen eine Rente von über 3.000 Euro?
Auflösung: 50! (Achtung: kein Schreibfehler, keine Abkürzung für 50.000 oder ähnliches)
siehe
https://www.mainpost.de/im-fokus/rente/rente-wie-viele-rentner-bekommen-mehr-als-3000-euro-8-9-24-art-11189854

Wenn man jetzt bedenkt, dass in die 3.240 Euro auch die Beamten hineinzählen, die nur Teilzeit gearbeitet haben (und somit vielleicht nur 58,1 % statt 71,75 % bekommen), zeigt sich das ganze nur noch extremer.

Eure Mitteilung mit der VBL ist so auch nicht korrekt. Erstens ist es gar nicht so viel wie ihr glaubt, da man die höheren Gehälter erst später bekommt, wenn der ALtersfaktor schon geringer ist; Außerdem entsprechen alle Punkte immer 4,00 Euro; bislang bleibt es auch bei 4,00 Euro, wenn die Inflation so krass wie die letzten Jahre steigt. Im Rentenbezug gibt es dann 1 % mehr im Jahr; das heißt bei 800 Euro ein JAhr später 808 Euro, dann im Jahr drauf 816,08 Euro.
Bei der Pension wird oftmals die Gehalterhöhung übertragen (bzw. Besoldungserhöhung), das waren zuletzt nun +200 + 5,5 % (ist natürlich nur unwesentlich weniger als 1 %), zudem ist die Basis, auf der diese Erhöhung beruht, ja deutlich höher - selbst, wenn wir nicht den Schnitt von 3.240 Euro nehmen, sondern von mir aus 2.000 Euro.
Da die Pension an die letzten beiden Soldjahre gekoppelt ist, kommt man zudem bei Inflation immer besser weg als die Durchschnittsbetrachtungen bei den TBlern.
Die Pension ist in der Regel auch immer mehr gestiegen als die Rente.

Bei der VBL kommt zudem auch noch hinzu, dass immerhin 1,,81 % vom Lohn dafür abgehen. Sind bei mir auch knappe 100 Euro, die Beamten so haben; ich könnte mir auch andere Dinge mit den 100 Euro vorstellen.

Also von daher, freut euch einfach über die große Altersversorgung und versucht nicht immer zu sagen, dass sie gleichtgut wie Rente + VBL ist. Das kommt leider nicht hin.
Und Krankenkasse und Pflegeversicherung muss auch von GRV und BAV gezahlt werden... da sind TBler also auch nicht raus.

KlammeKassen

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« Antwort #2531 am: 17.09.2024 20:43 »
Welcher Bezug zur Thematik fehlt denn bitte. Ich habe habe den Weg doch aufgezeigt. Ein Ökonom kann Ihnen nicht beantworten welche Aufgaben vom Staat zwingend zu erledigen sind und welche nicht. Dazu gehört zunächst leider auch, dass man die Beamten entsprechend den verfassungsrechtlichen Vorgaben besoldet, solange man sich kein neues System ausdenkt. Dafür scheint derzeit das Verständnis unabhängig jeglicher Ausbildung zu fehlen.

Zur Beamten vs. Angestellten Diskussion: Da sie ja hier auf der ökonomischen Schiene sind. Schauen Sie doch in den Rechner für A15 Bund/E15 TvÖD. Oh Wunder, das Brutto ist annähernd gleich, der Beamte erhält ca. 2k Brutto mehr als der Tarifbeschäftigte, wenn er verheiratet ist und zwei Kinder hat. Dafür gibt es keine Familienversicherung.

Leider reicht es nicht, denn das Arbeitgeberbrutto liegt i.d.R. über dem Arbeitnehmerbrutto. Mit dem Effekt, dass der Angestellte für den Staat zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich "teurer" ist als der Beamte. Würde der Staat die Differenz zwischen Besoldung A15 und Arbeitgeberbrutto E15 in eine Rücklage zahlen, gebe es wahrscheinlich auch keine Probleme mit Pensionslasten.

Im Ergebnis lockt der Staat für sich kostengünstig bei Beamten mit einem höheren Netto, weil er sich damit zum jetzigen Zeitpunkt um die Abgaben in die sozialen Sicherungssysteme drückt. Die Motivation, überhaupt Tarifbeschäftigte einzustellen, kann vielfältig sein, z.B. Befristungen, Flexibilität, Politik, Ideologie...

Und leider ist das Netto bei der Beurteilung der Besoldung relevant. Würden Sie die Beamten in die Sozialkassen bei gleichbleibenden Netto einzahlen lassen, würden die Kosten aufgrund der steigenden Bruttogehälter explodieren.

Und nun die Preisfrage? Woraus bezahlen Sie das? Genau, sie können dann auch gleich die Steuergelder direkt als Zuschuss den Sicherungssystemen zukommen lassen, anstatt das Geld zwischendurch noch einmal verwalten zu lassen.

Am Ende geht es nicht darum, ob der Staat die Aufgaben hoheitlich oder nicht ausüben lässt, sondern ob er sie überhaupt ausüben lässt. Um es mit allen Rechnungshöfen zu halten: Komplette Aufgabenkritik jeglichen Verwaltungshandelns.

Der fehlende Bezug war hierzu gemeint:
"Gesetzesfolgenabschätzung darüber, was ein Gesetz, dass die Voraussetzungen erfüllt mindestens an Haushaltsmitteln erfordert und preist das ein. So sollte man es mit allen Aufgaben machen. Das erfordert aber eine grundlegende Auseinandersetzung mit allen Aufgaben und Ausgaben des Staates. Nur mag da keiner ran, weil es man dann feststellen wird, dass es viele Ausgaben und Steuergeschenke in
Bereichen gibt, die zum einen mindestens rechtlich nicht zwingend, aber vor allem inhaltlich, vielleicht auch im Rahmen einer Abwägung, unnötig sind."

Abschätzungen von Kostenentwicklungen und Haushaltsführung ist eher Sache von Wirtschaftswissenschaftlern und Mathematikern als von Juristen. Die Juristen haben es meistens überhaupt nicht mit Zaheln (außer Paragraphen und Arikeln)

KlammeKassen

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« Antwort #2532 am: 17.09.2024 20:48 »
Diese ganze Pensions- und Rentendiskussion hat doch nichts mit der aktuellen Tarifrunde zu tun.
Selbstverständlich kann der Gesetzgeber die Verfassung ändern und die Beamten schauen in die Röhre🤷‍♂️
Zeichnet sich aber gerade nicht ab, deshalb ist die Diskussion doch müßig.

Jein. Der öD ist nun mal der einzige Bereich, in dem TB und Beamte im selben Zimmer sitzen und die gleichen Aufgaben bearbeiten. Da ist das Vergleichen nur menschlich und ferner hat sich nun auch eingebürgert, dass die erstrittenen Tariferhöhungen im wesentlichen auch auf die Beamten übertragen werden.

Von daher ...

Genau  ;)

Wie ich ja sagte, es können 2 Stäbchen gezogen werden:
1.) Übernahme Tariferhöhungen
2.) Zusätzliche Erhöhungen durch Feststellungen, wenn mal wieder ein Abstand nicht gewahrt wird (wie ja gerade beim Bund): https://oeffentlicher-dienst-news.de/beamtenbesoldung-bundesregierung-haengepartie/

Hiervon haben die Angestellten aber nichts...

Da die Tarifabschlüsse ohnehin nahezu immer fast gleich übernommen werden (zumindest Bund), ist auch der "Nachteil" des Beamtendaseins, das fehlende Streikrecht, nahezu obsolet

KlammeKassen

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« Antwort #2533 am: 17.09.2024 20:53 »
im Vergleich Deutschland, dort Rente im Schnitt 1.048 Euro; Pension 3.240 Euro:
https://www.morgenpost.de/politik/article241996954/Pensionen-reformieren-Oesterreich-zeigt-wie-es-geht.html

Bei vergleichbaren Erwerbsbiographien liegen die Alterseinkommen der Tarifbeschäftigten im öD nicht wesentlich unter denen der Beamten (zumindest bis E/A12).

Allein schon aus den von Fragmon genannten Gründen ist der von dir gemachte Vergleich unseriös und tendenziös. Oder vielleicht besser verständlich: Der Vergleich von Äpfeln und Birnen.

Wo nimmst du die Zahl denn her? Die VBL Rente müsste gigantisch dann sein.... da die VBL in den letzten Jahren keine Bonuspunkte mehr ausschüttet, dürfte das nahezu utopisch sein.
Das Durchschnittsentgelt steigt meistens auch schneller als unsere Tariferhöhungen, so dass pro Jahr eher weniger Rentenpunkte hinzukommen.
Durchschnittsentgelt für 2025 liegt vorläufig bei 50.493 Euro und dieses Jahr vorläufig bei 45.358 Euro. Das wird natürlich immer noch korrigiert, für 2023 wurde es jetzt aber nach oben sogar korrigiert.

Wenn ich mit der nächsten Tarifrunde 5.100 Euro im Jahr mehr abräume, bin ich zufrieden  ;)

FearOfTheDuck

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« Antwort #2534 am: 17.09.2024 23:47 »
Diese ganze Pensions- und Rentendiskussion hat doch nichts mit der aktuellen Tarifrunde zu tun.
Selbstverständlich kann der Gesetzgeber die Verfassung ändern und die Beamten schauen in die Röhre🤷‍♂️
Zeichnet sich aber gerade nicht ab, deshalb ist die Diskussion doch müßig.

Jein. Der öD ist nun mal der einzige Bereich, in dem TB und Beamte im selben Zimmer sitzen und die gleichen Aufgaben bearbeiten. Da ist das Vergleichen nur menschlich und ferner hat sich nun auch eingebürgert, dass die erstrittenen Tariferhöhungen im wesentlichen auch auf die Beamten übertragen werden.

Von daher ...

Trotzdem bleiben es zwei unterschiedliche, aber i.d.R. bewusste Lebensentscheidungen, die in eigentlich verschiedene "Systeme" mit eigenen Vor- und Nachteilen führen. Also ist der Vergleich menschlich, dem anderen sei der Vorteil aber gegönnt und der Nachteil gelassen. Dass der(die) Gesetzgeber hier manchmal seltsam übers Ziel hinausschießt, ist auch kein Einzelfall. ;)

Interessant für Verdi müsste im Zuge dieses Gefüges doch eher sein, dass die Alimentation und damit die jeweilige Tarifübertragung durchs BVerfG als unangemessen beurteilt wurde. Was sagt das dann über die Ergebnisse für die TB aus.  :-X