neue Tarifrunde

Begonnen von KeuleMS, 23.01.2024 14:02

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KlammeKassen

Zitat von: Verwaltungsfritze am 18.09.2024 15:21
Zitat von: KlammeKassen am 18.09.2024 10:30

Vielleicht solltest du auch eher mit 40 Jahren rechnen, weil es nach 40 Jahren die volle Pension gibt.

Ich kenne bis dato niemanden, der über 1.000 Euro in der VBL erreicht. Da die Gehälter zu Anfang zu gering sind und der ALtersfaktor nachher zu gering; wir sind nachher bei unter 1,0.
Mag ja Ausnahmen geben, die dann mit 25 direkt in EG15 Stufe 6 starten, das ist aber definitiv nicht der Normalfall.

40 Jahre Beschäftigung in der EG 4 Stufe 1 (ca. 36k) ergeben eine Anwartschaft bei der VBL von ca. 640 €. Und jetzt überleg´ mal wie realistisch 40 Jahre in der EG 4 Stufe 1 sind. Alleine durch die Stufenaufstiege vermehrt sich dies. Plus Tariferhöhungen + Höhergruppierungen.
Die VBL ist sicherlich nicht das beste Vorsorgesystem. Du solltest in Diskussionen allerdings mal weniger persönliche Meinung einbringen und die Objektivität nicht verlieren.

Habe ich oben geschrieben, cyrix42 kommt ja auch auf einen geringeren Wert.

Und wie gesagt: Früher das Problem der nicht stufengleichen Höhergruppierungen.

KlammeKassen

Zitat von: Verwaltungsfritze am 18.09.2024 15:27
Zitat von: cyrix42 am 18.09.2024 15:17

Beachte, dass die Ansprüche ggü. der VBL absolut sind und durch die fortlaufende Inflation entwertet werden.


Natürlich reden wir hier von absoluten Zahlen. Aber dass der Kollege, der seine ganze Laufbahn im öD verbracht hat nur inflationsbedingt 500 € erhält, kann ich mir nicht vorstellen. Da muss am Ende doch durch die Umstellung auf den TVöD einiges in die Hose gegangen sein. Oder der Kollege erzählt vielleicht nicht alles.

https://www.versorgungskassen.de/zusatzversorgung/pflichtversicherung/versicherungspflicht/berechnungsgrundlage.html

Diese "Startgutschrift" war wahrscheinlich auch nicht besonders üppig

KlammeKassen

Vielleicht kann Hummel2805 ja nochmal eine kurze Info geben, was denn geplant ist und ob schon eine Abstimmung mit der VKA statfand.
Ich rechne kurz nach der Veröffentlichung der Forderungen am 09.10. erstmal mit einer Broschüre der VKA, wie toll die letzten Jahre schon immer gezahlt wurde und dass leider dieses Mal ausnahmsweise nichts zu machen ist.

Organisator

Zitat von: KlammeKassen am 18.09.2024 14:51
Eigentlich warten wir alle auf deine Berechnung, die aufzeigt, dass eine normale Erwerbsbiografie dieselbe Pensionshöhe erreicht......

Wie geschrieben - gibts hier im Forum. Einfach mal suchen oder gerne eine Gegenberechnung aufmachen.


Zitat von: KlammeKassen am 18.09.2024 14:51
Außerdem habe ich extra geschrieben, dass das die Betriebsrente für ein Jahr ist und habe nich gesagt, dass man das easy mal 45 nehmen kann....

Mittlerweile gabs ja hier nachvollziehbare Berechnungen, wonach 25 € Monatsrentenanwartschaft pro Beschäftigungsjahr die Untergrenze darstellen. Dies mal 45 und siehe da - die 1.000 € Monatsrente sind locker erreicht.

Somit ist deine Aussage "dass nur die wenigsten" über 1.000 € Betriebsrente bekommen bei einer mit Beamten vergleichbaren Biographie widerlegt.

cyrix42

40 Jahre Inflation führen aber auch dazu, dass das Geld deutlich entwertet wird. Die Kaufkraft hat sich in den letzten 40 Jahren halbiert -- und das sind die offiziell erhobenen Verbraucherpreise, nicht die gefühlte Inflation...

Wer also mit den heutigen Verdiensten Ansprüche vor vielen Jahren abschätzen will, begeht eine Milchmädchen-Rechnung. Damals waren die Gehälter einerseits deutlich niedriger und zweitens wurden die damals erworbenen (niedrigeren) Ansprüche auch noch bis heute entwertet. Analog ist es, wenn man die zukünftige Entwicklung abschätzt und die heutigen Ansprüche, die dann erst in Jahrzehnten ausgezahlt werden, nicht in Beziehung zu den bis dahin gestiegenen Preisen/ Gehältern setzt (oder zukünftige Ansprüche rückwirkend abzinst).

Verwaltungsfritze

Zitat von: KlammeKassen am 18.09.2024 10:30

Habe ich oben geschrieben, cyrix42 kommt ja auch auf einen geringeren Wert.

Und wie gesagt: Früher das Problem der nicht stufengleichen Höhergruppierungen.

Die nicht stufengleiche Höhergruppierung brauchen wir in meiner Beispielrechnung nicht thematisieren, weil ich IMMER mit Stufe 1 gerechnet habe. Durchgängig. Da das allerdings nicht ankommt, ist die Diskussion für mich beendet.
Du kannst mir gerne eine objektive Berechnung aufstellen, aus der hervorgeht, dass deine Behauptungen zutreffen. Ansonsten brauchen wir uns darüber nicht weiter austauschen.

Verwaltungsfritze

Zitat von: cyrix42 am 18.09.2024 15:34
40 Jahre Inflation führen aber auch dazu, dass das Geld deutlich entwertet wird. Die Kaufkraft hat sich in den letzten 40 Jahren halbiert -- und das sind die offiziell erhobenen Verbraucherpreise, nicht die gefühlte Inflation...

Wer also mit den heutigen Verdiensten Ansprüche vor vielen Jahren abschätzen will, begeht eine Milchmädchen-Rechnung. Damals waren die Gehälter einerseits deutlich niedriger und zweitens wurden die damals erworbenen (niedrigeren) Ansprüche auch noch bis heute entwertet. Analog ist es, wenn man die zukünftige Entwicklung abschätzt und die heutigen Ansprüche, die dann erst in Jahrzehnten ausgezahlt werden, nicht in Beziehung zu den bis dahin gestiegenen Preisen/ Gehältern setzt (oder zukünftige Ansprüche rückwirkend abzinst).

Unter den Gesichtspunkte hast du natürlich absolut recht. Das streite ich gar nicht ab. Und du hast auch recht, dass der Vergleich zu jemanden, der vor 40 Jahren begonnen hat mit einer Rechnung, die vom heutigen Startdatum ausgeht, nicht passt.

KlammeKassen behauptet allerdings, dass die Wenigsten die 1.000 € erreichen werden. Von Inflationsbereinigung war hierbei nie die Rede. Das habe ich erstmal widerlegt. Es kann gerne eine Gegenrechnung aufgestellt werden.

Organisator

Zitat von: Verwaltungsfritze am 18.09.2024 15:34
Zitat von: KlammeKassen am 18.09.2024 10:30

Habe ich oben geschrieben, cyrix42 kommt ja auch auf einen geringeren Wert.

Und wie gesagt: Früher das Problem der nicht stufengleichen Höhergruppierungen.

Die nicht stufengleiche Höhergruppierung brauchen wir in meiner Beispielrechnung nicht thematisieren, weil ich IMMER mit Stufe 1 gerechnet habe. Durchgängig. Da das allerdings nicht ankommt, ist die Diskussion für mich beendet.
Du kannst mir gerne eine objektive Berechnung aufstellen, aus der hervorgeht, dass deine Behauptungen zutreffen. Ansonsten brauchen wir uns darüber nicht weiter austauschen.

Das Problem ist, wenn eine Behauptung widerlegt wurd, kommt die nächste. usw. Fakten werden ignoriert. Da es wohl nur um Befindlichkeiten geht, bringt die Diskussion nix.

Verwaltungsfritze

Zitat von: Organisator am 18.09.2024 15:39
Das Problem ist, wenn eine Behauptung widerlegt wurd, kommt die nächste. usw. Fakten werden ignoriert. Da es wohl nur um Befindlichkeiten geht, bringt die Diskussion nix.

Musste ich leider auch feststellen.

Nachbars Rasen ist am Ende des Tages eben immer grüner und die Beamten hat es ohnehin am besten getroffen.

Btw ich bin Tarifbeschäftigter, bevor die Keule kommt, dass ich mich angegriffen fühle. Ich vergleiche mich nur ungerne mit Anderen, weil man da nur verlieren und unglücklich werden kann. Sollten sich einige hier vielleicht auch mal zu Herzen nehmen.

Organisator

Zitat von: cyrix42 am 18.09.2024 15:17
Beachte, dass die Ansprüche ggü. der VBL absolut sind und durch die fortlaufende Inflation entwertet werden.

Moment - möglicher Denkfehler:

Renten werden jährlich über die Anpassung des aktuellen Rentenwerts angepasst.
Pensionen über die Anpassung des Grundgehalts.

VBL-Ansprüche, die bereits erwirtschaftet wurden (Punkte) sind zwar fix, für die Zukunft passen sie sich jedoch über die Erhöhung der Entgelte an. Erhöhen sich die Entgelte z.B. um 5%, erhalte ich für die Zunkunft auf 5 % mehr VBL-Punkte. Insoweit ist da eine Dynamisierung beinhaltet.

Erst im Betriebsrentenbezug ergibt sich ein schleichender Kaufkraftverlust, da die Betriebsrentenerhöhung von 1% p.a. regelmäßíg unterhalb der Inflation liegt. Ist aber bei einer Rentenbezugsdauer von durchschnittlich 13 Jahren verkraftbar.

Organisator

Zitat von: Verwaltungsfritze am 18.09.2024 15:42
Ich vergleiche mich nur ungerne mit Anderen, weil man da nur verlieren und unglücklich werden kann. Sollten sich einige hier vielleicht auch mal zu Herzen nehmen.

Vergleichen ist nur allzu menschlich. Wenn man aber nur die Punkte rausgreift, die bei anderen besser sind und die negativen Aspekte ignoriert macht mach sich nur unglücklich.

Wie das vorgenannte Beispiel mit dem A15er, der seit 3 Jahren seinen Job wechseln möchte und nicht darf. Klar weint es sich schöner im Mercedes als im Bus, aber dann doch lieber lachend im Golf oder so....

cyrix42

Zitat von: Organisator am 18.09.2024 15:44
Zitat von: cyrix42 am 18.09.2024 15:17
Beachte, dass die Ansprüche ggü. der VBL absolut sind und durch die fortlaufende Inflation entwertet werden.

Moment - möglicher Denkfehler:

Renten werden jährlich über die Anpassung des aktuellen Rentenwerts angepasst.
Pensionen über die Anpassung des Grundgehalts.

VBL-Ansprüche, die bereits erwirtschaftet wurden (Punkte) sind zwar fix, für die Zukunft passen sie sich jedoch über die Erhöhung der Entgelte an. Erhöhen sich die Entgelte z.B. um 5%, erhalte ich für die Zunkunft auf 5 % mehr VBL-Punkte. Insoweit ist da eine Dynamisierung beinhaltet.

Erst im Betriebsrentenbezug ergibt sich ein schleichender Kaufkraftverlust, da die Betriebsrentenerhöhung von 1% p.a. regelmäßíg unterhalb der Inflation liegt. Ist aber bei einer Rentenbezugsdauer von durchschnittlich 13 Jahren verkraftbar.

Nein, die VBL-Ansprüche, die ich bisher besitze, bleiben in Ihrer Höhe ab sofort konstant: Jeder VBL-Punkt, den ich habe, bringt 4€/Monat. Und das in meinem Fall in knapp 30 Jahren; sind dann also wohl eher so viel wert wie 2,30€/Monat derzeit.

Klar steigt mein Gehalt bis dahin weiter und damit auch der Absolutbetrag der zukünftig noch erhaltenen VBL-Punkte. Das ändert aber nichts an der Entwertung dessen, was bisher schon passiert ist. Und über die gesamte Arbeitszeit wird da viel entwertet... Die bisher erhaltenen Rentenansprüche der GRV (bzw. analog die Pensionsansprüche eines entsprechenden Beamten) verlieren dagegen nicht an Wert; sie steigen mit den Löhnen...

Organisator

Zitat von: cyrix42 am 18.09.2024 15:48
Nein, die VBL-Ansprüche, die ich bisher besitze, bleiben in Ihrer Höhe ab sofort konstant: Jeder VBL-Punkt, den ich habe, bringt 4€/Monat. Und das in meinem Fall in knapp 30 Jahren; sind dann also wohl eher so viel wert wie 2,30€/Monat derzeit.

Das ist ebenfalls zutreffend. Ist aber dafür nicht der Faktor gedacht, der mit zunehmender Rentenferne steigt? Ich glaube, dass der am Anfang 2,5 ist und somit hebt er die die Halbierung der Kaufkraft mehr als auf.

Hugo Stieglitz

Zitat von: Organisator am 18.09.2024 15:52
Zitat von: cyrix42 am 18.09.2024 15:48
Nein, die VBL-Ansprüche, die ich bisher besitze, bleiben in Ihrer Höhe ab sofort konstant: Jeder VBL-Punkt, den ich habe, bringt 4€/Monat. Und das in meinem Fall in knapp 30 Jahren; sind dann also wohl eher so viel wert wie 2,30€/Monat derzeit.

Das ist ebenfalls zutreffend. Ist aber dafür nicht der Faktor gedacht, der mit zunehmender Rentenferne steigt? Ich glaube, dass der am Anfang 2,5 ist und somit hebt er die die Halbierung der Kaufkraft mehr als auf.
Über den Ton von KlammeKassen kann man sich natürlich beklagen. Eigentlich müsstest Du nur die Aussage aufgeben oder belegen, dass ein Tarifbeschäftigter in vergleichbarer Erwerbsbiographie ungefähr so dasteht wie der Beamte.
Knackpunkte wurden Dir ja aufgezeigt. Allein der Unterschied, dass die Pension sich auf die Besoldung der letzten beiden Jahre bezieht. Da sagst Du, es gibt den Altersfaktor. Der gleicht aber nicht die Ausbildungszeit aus und muss jetzt zusätzlich für die Entwertung durch die Inflation herhalten. Die durschnittliche Rentenbezugsdauer liegt übrigens bei 20 Jahren, bei Beamten 23 Jahre.
Ich finde es schon gut das mal zu thematisieren, weil die Menschen sonst glauben, sie stünden besser dar, als sie es tun.

KlammeKassen

Zitat von: Organisator am 18.09.2024 15:52
Zitat von: cyrix42 am 18.09.2024 15:48
Nein, die VBL-Ansprüche, die ich bisher besitze, bleiben in Ihrer Höhe ab sofort konstant: Jeder VBL-Punkt, den ich habe, bringt 4€/Monat. Und das in meinem Fall in knapp 30 Jahren; sind dann also wohl eher so viel wert wie 2,30€/Monat derzeit.

Das ist ebenfalls zutreffend. Ist aber dafür nicht der Faktor gedacht, der mit zunehmender Rentenferne steigt? Ich glaube, dass der am Anfang 2,5 ist und somit hebt er die die Halbierung der Kaufkraft mehr als auf.

Nein, der ist dafür gedacht, dass das Geld angelegt werden könnte - und je länger der Renteneintritt noch entfern ist, desto eher könnte ein Zinseszinseffekt stattfinden, das soll dadurch widergespiegelt werden.

Es ist schon richtig, was cyrix42 schreibt.

Btw: In dem Punkt seid ihr beiden überhaupt nicht auf mich eingegangen, was die inflationäre Entwertung angeht - aber mir vorwerfen, ich würde alles ausblenden. Macht dann halt wenig Sinn, wenn ihr es selbst tut.