Um die Höhe der VBL-Rente abschätzen zu können kann man nicht einfach so tun, als ob die Ansprüche alle im Jetzt erworben werden (indem man das aktuelle Gehalt ansetzt) und im Jetzt auch fällig werden (indem man für die Argumentation die aktuelle Kaufkraft der erworbenen Ansprüche ansetzt und nicht entsprechend abzinst).
Ich meine, das man das sogar besonders gut kann, weil man das nämlich auf der VBL-Homepage ohne Anpassungen rechnen kann.
Dann scheinst du nicht zu lesen, was ich schreibe. Ganz offensichtlich scheinst du es nämlich zu ignorieren. Was die VBL da macht, ist nichts weiter als Schönfärberei. Ja, in einer Welt ohne Inflation würde die Rechnung so funktionieren, wie sie von denen aufgeführt wird. Nur ist das nicht unsere — und in der realen Welt sieht es eben deutlich schlechter aus. Ob du das wahr haben willst, oder nicht, ist dafür nicht von Relevanz.
Wenn man jedoch in die Zukunft schauen möchte kann man beim VBL-Rechner z.B. auch eine 2%-Erhöhung eingeben und schon erhöht sich die Betriebsrente zum Zahltag in 45 Jahren um knapp 50%. Somit bleibt zwar der Wert des VBL-Punktes mit 4 € statisch, die Anzahl der Punkte wird aber größer.
Und wie viel ist dieser Betrag denn bei Auszahlung noch wert? Wenn du 45 Jahre lang 2% Inflation/Jahr hast, sind das 41% von der jetzigen Kaufkraft. Bei Lohnerhöhung auf Inflationsrate hat dieser VBL-Rentenanspruch also eine Kaufkraft von ca. 62% der aktuellen Kaufkraft dessen aus deiner vorhergehenden Rechnung, die ohne Inflation und Lohnerhöhungen arbeitet. 62% sind deutlich weniger als 100%. Nicht mehr und nicht weniger sage ich die ganze Zeit…
Wenn in der GRV Durchschnittsgehälter (und damit Rentenwert) und eigenes Gehalt mit der Inflationsrate steigen, bleibt die Kaufkraft erhalten, egal wie hoch die Inflation ist. Bei der VBL ist dies nicht der Fall.
Genau das habe ich auch geschrieben.
Auch interessant beispielsweise hierfür:
Inflation 2022 und 2023 Massiv gestiegen
Gehalt 2022: 1,8 % Tarifsteigerung (bei 5,9 % Inflation)
Gehalt 2023: NULLRUNDE (bei 6,9 % Inflation) - es gab Inflationsprämie ja, die sich aber weder auf die BAV noch auf die GRV ausgewirkt hat - wir diskutieren ja gerade über Rente (!)
Gehalt 2024: im Durchschnitt 10 % Erhöhung (vor allem in höheren EG tendenziell eher etwas weniger); Inflation z.zt. 2,1 % auf Jahressicht (aber Jahr ist ja noch nicht zu Ende); die Erhöhung fand allerdings auch erst zum 1.3.2024 statt, also Kompentsierung nur für 10/12 des Jahres (5/6).
Man kann Waren für 100 Euro kaufen / der Tarifangestellte hat auch genau 100 Euro. Zeitpunkt der Betrachtung: 31.12.2021
Diese kosteten dann Ende 2022 105,90 Euro; der Tarifangestellte hatte (auch für VBL Rente) jedoch nur 101,80 Euro; ein Kauf ist nicht mehr möglich

2023: Die Waren kosten nun 113,21 Euro; Der Tarifangestellte hat nach wie vor nur 101,80 Euro in der Tasche.
2024: (angenommen die o.g. 2,1 %): Die Waren kosten nun 115,59; Der Tarifangestellte bekommt nun endlich 10 % mehr Gehalt, allerdings nur für 10/12 des Jahres, d.h. es sind noch für die restlichen 10 Monate 9,2 % statt 10 % = 111,17 Euro.
Er kann sich die Waren nun immer noch nicht leisten.
Was soll das sagen:
Die Lohnerhöhung folgte (vor allem in diesem Fall) der Inflation erst so viel verspätet und bis dato auch noch nicht einmal in ausgleichender Höhe. Insbesondere bei der VBL ist das natürlich schlecht, weil die Jahre 2022 und 2023 die Punkte, die dort erworben wurden, viel zu wenig Wert sind. Auch auf der entsprechenden Basis sind die Punkte für 2024 zu wenig Wert. Der Altersfaktor soll nur widerspiegeln, dass man das Geld anderweitig anlegen könnte und ein Zinseszinseffekt dann entstehen würde.
Man hat mit der VBL also seit Jahren zu wenig Punkte gesammelt.
Bei der GRV ist es etwas anders:
1.) Es kommt drauf an, wie schnell die Löhne über alle Branchen hinweg steigen (wegen Durchschnittsentgelt); steigt es insgesamt aber mehr als im öD, bekommen wir weniger Entgeltpunkte als zuvor.
2.) Es kommt drauf an, um wie viel Prozente der Rentenwert erhöht wird (dies folgt auch etwa der Lohnentwicklung; allerdings ist die Steigerung von Durchschnittsentgelt und Rentenpunktwert nicht immer exakt identisch).
Das erworbene Entgelt bzw. wie viel dies Wert ist, hängt viel von anderen Parametern ab; allerdings kann man auf jeden Fall damit rechnen, dass der Rentenwert steigen wird (zumindest etwas) in Zukunft.
Die bei der VBL erworbenen Punke waren zu gering; dennoch gibt es nachher nur die 4 Euro; ein Inflationsschutz ist dadurch so gut wie nicht gegeben.
Wie gesagt: Der Altersfaktor soll berücksichtigen, dass die VBL länger mit dem Geld arbeiten kann, bis der Einzahler in Rente geht. Er ist nicht für einen Inflationsschutz gedacht. Den Inflationsschutz kann hier nur die Erhöhung der Tarifentgelte darstellen, weil das System starr ist.
Es ist für die VBL daher noch relevanter, dass die Entgelte hoch genug steigen.
Nehmen wir an man ist 57, macht 10 Jahre Sabbartical bis zur Rente:
Man hat 30 Entgeltpunkte erarbeitet in GRV und VBL
VBL: Das, was ich mit 57 bekommen würde, bekomme ich dann auch mit 67
Bei der GRV kann damit gerechnet werden, dass die Rente, die ich mit 67 bekomme, höher ist, als was man mit 57 bekommen würde, da der Entgeltwert steigen wird (zumindest in geringem Umfang; 10 Jahre Nullrunde ist sehr unwahrscheinlich)