Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 1052644 times)

cyrix42

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2700 am: 20.09.2024 12:09 »
Der VBl-Rechner schmeisst einem exemplarisch einen Rentenwert mit z.B. 2 % Steigerung raus. Wie wäre denn nach deinem Verständinis die Berechnung um - sagen wir nach 45 Jahren - die Rentenhöhe in heutiger Kaufkraft zu ermitteln?

Mein Beispiel war E8/4 = 1.100 € ohne Steigerung und 1.600 € mit 2% Steigerung

Wenn du eine Inflationsrate von p% ansetzt, heißt das, das du für die Kaufkraft von heute 1€ in einem Jahr (1+p/100)€, in 2 Jahren (1+p/100)^2€ und in 45 Jahren eben (1+p/100)^45€ benötigst. Bei der von der EZB angepeilten Inflationsrate von 2%/Jahr (also p=2) heißt das, dass man in 45 Jahren knapp 2,50€ benötigt für alles, was jetzt 1€ kostet. Andersherum: 1600€ haben unter dieser Annahme in 45 Jahren die gleiche Kaufkraft wie jetzt 656€. Wie schon geschrieben; das wären etwa 16% des aktuellen Bruttolohns. Welche Rente von der GRV gezahlt wird, müsste man jetzt hinzuaddieren (also Anzahl Rentenpunkte bis zum Renteneintritt * aktueller Rentenwert), um eine sinnvolle Vergleichsbasis zur Pension zu haben.

Wollen wir vergleichen, welche Einnahmen der zukünftige Rentner hat, müssen wir uns entscheiden, ob wir dies in der Kaufkraft von jetzt oder zum Auszahlungsbeginn haben wollen. Wir können also entweder A) die gesetzliche Rente (inkl. aller Steigerungen bis dahin) in 45 Jahren + die VBL-Rente in 45 Jahren betrachten — und können dies dann mit dem Bruttolohn in 45 Jahren ins Verhältnis setzen. Oder wir können B) die zu erwartende gesetzliche Rente in ihren Rentenpunkten mit dem jetzigen Rentenwert multiplizieren (und erhalten eine Schätzung für die zu erwartende gesetzliche Rente in Zahlen heutiger Kaufkraft) und dazu die abgezinste VBL-Rente addieren. Nun wäre das aktuelle Gehalt (bzw. das der jeweiligen Endstufe) der Vergleichswert.

Worauf ich die ganze Zeit hinaus will: Entweder A) alle Ansprüche zum Auszahlungszeitpunkt auswerten oder B) Ansprüche in ihrer Kaufkraftentwicklung aus der Zukunft zurückrechnen ins Jetzt. Bei der GRV nimmt einem die jährliche Rentenanpassung die notwendige Abzinsung in B) ab; in Variante A) nimmt einem die VBL die notwendige Verzinsung/ Berücksichtigung der Steigerungen der Lohnhöhe bis zum Auszahlungszeitpunkt ab. Man kann aber nicht einen Teil nach A) und einen nach B) berechnen; und hoffen, dass dann in der Summe irgendwas Sinnvolles herauskommt.

heike2106

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2701 am: 20.09.2024 12:15 »
sind die unterschiedlichen Betriebsrenten im öD nach Bundesland, eigentlich in ihrer Leistung alle gleich?

Ich habe in Sachsen-Anhalt zum Beispiel nicht die VBL, sondern die ZVK der KVSA.

Kann man die irgendwo vergleichen?


bzw. gibt es Unterschiede bei der Zuzahlung der AG?

kkbw

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« Antwort #2702 am: 20.09.2024 12:17 »
https://www.krankenkassen-direkt.de/news/Hohe-Mehrbelastung-fuer-Beitragszahler-Bemessungsgrenzen-und-Zusatzbeitragssatz-sollen-2025-deutlich-steigen-1459914.html

Durch die starke Erhöhung der BBG und der ZB können es von Dezember 2024 auf Januar 2025 direkt 50 EUR weniger netto auf der Abrechnung sein.

Mal schauen, welche Beitragssätze zum Jahreswechsel noch angehoben werden...

NelsonMuntz

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2703 am: 20.09.2024 12:34 »

Wenn du eine Inflationsrate von p% ansetzt, heißt das, das du für die Kaufkraft von heute 1€ in einem Jahr (1+p/100)€, in 2 Jahren (1+p/100)^2€ und in 45 Jahren eben (1+p/100)^45€ benötigst. Bei der von der EZB angepeilten Inflationsrate von 2%/Jahr (also p=2) heißt das, dass man in 45 Jahren knapp 2,50€ benötigt für alles, was jetzt 1€ kostet. Andersherum: 1600€ haben unter dieser Annahme in 45 Jahren die gleiche Kaufkraft wie jetzt 656€. Wie schon geschrieben; das wären etwa 16% des aktuellen Bruttolohns. Welche Rente von der GRV gezahlt wird, müsste man jetzt hinzuaddieren (also Anzahl Rentenpunkte bis zum Renteneintritt * aktueller Rentenwert), um eine sinnvolle Vergleichsbasis zur Pension zu haben.

Richtig, wo ist hier das "Problem"? Der Beitragssatz der VBL beträgt 7,3% (wovon der AN aber nur 1,81% trägt). Rechnen wir mit 20 Jahren Rentendauer, dann sind das 2,25 Beitragsjahre pro Rentenjahr und ergibt in Summe also 7,3% * 2,25 = 16,45%. Also: Alles eingezahlte Geld behält seinen Wert unabhängig von der Inflation ... wenn man denn 20 Jahre in Rente verbringt. Darüber hinaus heißt es: $$$ RENDITE $$$ ;)

Aber nochmal: Ja, das Geld wäre in einem ETF grundsätzlich besser aufgehoben ;)

kkbw

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« Antwort #2704 am: 20.09.2024 12:40 »
https://www.krankenkassen-direkt.de/news/Hohe-Mehrbelastung-fuer-Beitragszahler-Bemessungsgrenzen-und-Zusatzbeitragssatz-sollen-2025-deutlich-steigen-1459914.html

Durch die starke Erhöhung der BBG und der ZB können es von Dezember 2024 auf Januar 2025 direkt 50 EUR weniger netto auf der Abrechnung sein.

Mal schauen, welche Beitragssätze zum Jahreswechsel noch angehoben werden...

Betrifft dann insbesondere wieder die Entgeltgruppen ab EG 9c und höher.

Jahr            BBG            Steigerung zum Vorjahr
2013    3.937,50 €    
2014    4.050,00 €    2,857%
2015    4.125,00 €    1,852%
2016    4.237,50 €    2,727%
2017    4.350,00 €    2,655%
2018    4.425,00 €    1,724%
2019    4.537,50 €    2,542%
2020    4.687,50 €    3,306%
2021    4.837,50 €    3,200%
2022    4.837,50 €    0,000%
2023    4.987,50 €    3,101%
2024    5.175,00 €    3,759%
2025    5.512,50 €    6,522%

Organisator

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2705 am: 20.09.2024 12:48 »
Der VBl-Rechner schmeisst einem exemplarisch einen Rentenwert mit z.B. 2 % Steigerung raus. Wie wäre denn nach deinem Verständinis die Berechnung um - sagen wir nach 45 Jahren - die Rentenhöhe in heutiger Kaufkraft zu ermitteln?

Mein Beispiel war E8/4 = 1.100 € ohne Steigerung und 1.600 € mit 2% Steigerung

Wenn du eine Inflationsrate von p% ansetzt, heißt das, das du für die Kaufkraft von heute 1€ in einem Jahr (1+p/100)€, in 2 Jahren (1+p/100)^2€ und in 45 Jahren eben (1+p/100)^45€ benötigst. Bei der von der EZB angepeilten Inflationsrate von 2%/Jahr (also p=2) heißt das, dass man in 45 Jahren knapp 2,50€ benötigt für alles, was jetzt 1€ kostet. Andersherum: 1600€ haben unter dieser Annahme in 45 Jahren die gleiche Kaufkraft wie jetzt 656€. Wie schon geschrieben; das wären etwa 16% des aktuellen Bruttolohns. Welche Rente von der GRV gezahlt wird, müsste man jetzt hinzuaddieren (also Anzahl Rentenpunkte bis zum Renteneintritt * aktueller Rentenwert), um eine sinnvolle Vergleichsbasis zur Pension zu haben.

Wollen wir vergleichen, welche Einnahmen der zukünftige Rentner hat, müssen wir uns entscheiden, ob wir dies in der Kaufkraft von jetzt oder zum Auszahlungsbeginn haben wollen. Wir können also entweder A) die gesetzliche Rente (inkl. aller Steigerungen bis dahin) in 45 Jahren + die VBL-Rente in 45 Jahren betrachten — und können dies dann mit dem Bruttolohn in 45 Jahren ins Verhältnis setzen. Oder wir können B) die zu erwartende gesetzliche Rente in ihren Rentenpunkten mit dem jetzigen Rentenwert multiplizieren (und erhalten eine Schätzung für die zu erwartende gesetzliche Rente in Zahlen heutiger Kaufkraft) und dazu die abgezinste VBL-Rente addieren. Nun wäre das aktuelle Gehalt (bzw. das der jeweiligen Endstufe) der Vergleichswert.

Worauf ich die ganze Zeit hinaus will: Entweder A) alle Ansprüche zum Auszahlungszeitpunkt auswerten oder B) Ansprüche in ihrer Kaufkraftentwicklung aus der Zukunft zurückrechnen ins Jetzt. Bei der GRV nimmt einem die jährliche Rentenanpassung die notwendige Abzinsung in B) ab; in Variante A) nimmt einem die VBL die notwendige Verzinsung/ Berücksichtigung der Steigerungen der Lohnhöhe bis zum Auszahlungszeitpunkt ab. Man kann aber nicht einen Teil nach A) und einen nach B) berechnen; und hoffen, dass dann in der Summe irgendwas Sinnvolles herauskommt.

Danke. Dann mache ich mich mal an eine Berechnung und wäre dir dankbar, wenn du mal sagen könntest, ob das deinen Vorstellungen entspricht:
E8/5 = 50k im Jahr
= Renten-Durchschnittseinkommen: 45k
--> 1,1 Rentenpunkte pro Jahr, = 50 Rentenpunkte nach 45 Jahren
x 39,32 € aktueller Rentenwert =

1.966 € Rentenanspruch Stand 2024

auf vbl.de bringt ein Durchschnittseinkommen von 50k und eine Dynamisierung von 2 % eine Betriebsrente von 1.650 € in 45 Jahren. Abgezinst also in etwa

700 € VBL-Anspruch Stand 2024

Zusammen 2.666 € Bruttorente
davon ab 300 € Steuern und 250 KV/PV =

2.116 € Nettorente inkl VBL (Stand 2024)

Der Pensionär erhält mit A9/8
eine Bruttopension von 3062 €,
davon ab 458 € Steuern und 300 € KV/PV =

2.304 € Nettopension

macht einen Unterschied von 188 € oder 8%. Das ist aus meiner Sicht nicht wesentlich

Womit ich dann wieder beim Anfang der Diskussion wäre :)


MoinMoin

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« Antwort #2706 am: 20.09.2024 13:19 »
plus 925€ VBL (vbl.de/betriebsrentenrecher#  3526, GebJahr 2002 eintritt 2023 67 Jahre Rente 0,0% Dynamisierung)

Die 925€ fallen aber auch erst in 45 Jahren an. Hast du den Anspruch bis dahin auch entsprechend abgezinst? Hinweis: In aktueller Kaufkraft bleibt da nicht mehr viel von übrig…
Nein, genauso wenig wie ich die Einkommenssteigerungen und die damit höhere VBL gerechnet habe.

Leider klann man ja nicht rückwärts Rechnen beim VBL, da erst ab 2008
Wenn man doch mal Geburtsjahr 1988 eingibt, Versorgungspunkt 0 zum 2008, das Entgelt von damals und eine inf Rate die der Lohnsteigerung entspricht
Also z.B. eg8s6 32284 (damals 2007) 46814 heute (16 Jahre 2023) also eine Lohnsteigerung von 2,35% kommt bei einer 2,5% Steigerung 1226€ Rente vs 8183 letzter Lohn in 2055 raus. Also ~15% Rente durch vbl


Zitat
Btw: Wenn du die Netto-Rente ausrechnest, berücksichtigst du dabei auch, dass auf die VBL-Rente der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag fällig ist (ja, ich weiß, das Krankengeld ist nicht mit drin, sodass der Satz „ermäßigt“ heißt; was ich meine, ist, dass er nicht zwischen Renter und KVdR aufgeteilt wird, sondern vom Rentner allein zu tragen ist)? Das dürfte bei der auf heutige Kaufkraft abgezinsten Summe zusätzlich nen Unterschied von nem mittleren zweistelligen Betrag/Monat machen.
Ja, hat der genutzte Rechner hoffentlich korrekt gemacht.

MoinMoin

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« Antwort #2707 am: 20.09.2024 13:36 »
E8/5 = 50k im Jahr
= Renten-Durchschnittseinkommen: 45k
--> 1,1 Rentenpunkte pro Jahr, = 50 Rentenpunkte nach 45 Jahren
x 39,32 € aktueller Rentenwert =

also ich würde mit einem anderem Durchschnitt Rechnen
jahresgehalt Stufe Summ in Stufe
42150   1   42150
44785   2   89570
46610   3   139830
48432   4   193728
50387   5   251935
51327   30   1539810
   45   2257023
Lebensdurchschnitt      50156,06667
und damit 2057€ Rente
https://www.finanzrechner.org/sonstige-rechner/rentenbesteuerungsrechner/#rentenbesteuerungsrechner
plus 700 vbl und minus Abgaben

2.068,99 € Nettorente bei Eintritt.

Zitat
1.966 € Rentenanspruch Stand 2024

auf vbl.de bringt ein Durchschnittseinkommen von 50k und eine Dynamisierung von 2 % eine Betriebsrente von 1.650 € in 45 Jahren. Abgezinst also in etwa

700 € VBL-Anspruch Stand 2024

Zusammen 2.666 € Bruttorente
davon ab 300 € Steuern und 250 KV/PV =

2.116 € Nettorente inkl VBL (Stand 2024)

Der Pensionär erhält mit A9/8
eine Bruttopension von 3062 €,
davon ab 458 € Steuern und 300 € KV/PV =

2.304 € Nettopension

macht einen Unterschied von 188 € oder 8%. Das ist aus meiner Sicht nicht wesentlich

Womit ich dann wieder beim Anfang der Diskussion wäre :)

BVerfGBeliever

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« Antwort #2708 am: 20.09.2024 13:39 »
Bei der von der EZB angepeilten Inflationsrate von 2%/Jahr (also p=2) heißt das, dass man in 45 Jahren knapp 2,50€ benötigt für alles, was jetzt 1€ kostet. Andersherum: 1600€ haben unter dieser Annahme in 45 Jahren die gleiche Kaufkraft wie jetzt 656€.

Völlig richtig. Und genau deshalb bekommt ein 17-Jähriger (Altersfaktor 3,1) ja auch 3,875-mal so viele VBL-Punkte wie ein 62-Jähriger (Altersfaktor 0,8). Also quasi nicht nur 2,50 €, sondern sogar 3,88 € je 1 €, den der 45 Jahre Ältere bekommt.

Somit warte ich immer noch auf eine schlüssige Erläuterung, was an der VBL-Verzinsung im Vergleich zur GRV so schlecht sein soll.

[Und dass natürlich eine Investition in ETF und je nach Erwerbsbiographie eine Beamtenpension deutlich "lukrativer" sein können, hat @NelsonMuntz ja bereits mehrfach erwähnt. Auch den Vergleich der VBL zu Trillerpfeifen und Straßenkarneval fand ich übrigens sehr amüsant.]

P.S. Und nur mal zum Vergleich: In der freiwilligen VBL-Versicherung bekommt ein 17-Jähriger (Altersfaktor 0,95) aktuell nur noch 1,0795-mal so viele Punkte wie ein 62-Jähriger (Altersfaktor 0,88), siehe https://www.vbl.de/de/versorgungspunkte (auf "Ihr Alter zählt" klicken). Das würde auch ich als eher "unattraktiv" bezeichnen..  ;)

Organisator

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« Antwort #2709 am: 20.09.2024 13:42 »
also ich würde mit einem anderem Durchschnitt Rechnen
(...)
2.068,99 € Nettorente bei Eintritt.

Ich glaube, es gibt da noch viel Stellschrauben. z.B.
- die tatsächliche Anzahl der Arbeitsjahre,
- die Betrachtung der Ausbildungszeit
- Zuschläge durch Kinder
- Wechsel in den Entgeltgruppen

je feiner, desto genauer aber desto weniger allgemeingültig.

Ich denke aber auch, dass wenn man vom Ergebnis her nur wenige Prozente voneinander entfernt ist, liegen beide nicht so wirklich falsch.

cyrix42

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« Antwort #2710 am: 20.09.2024 13:46 »
Die 925€ fallen aber auch erst in 45 Jahren an. Hast du den Anspruch bis dahin auch entsprechend abgezinst? Hinweis: In aktueller Kaufkraft bleibt da nicht mehr viel von übrig…
Nein, genauso wenig wie ich die Einkommenssteigerungen und die damit höhere VBL gerechnet habe.

Die Einkommenssteigerungen gleichen aber eben nicht den Kaufkraftverlust aus. Diese Annahme ist nicht gerechtfertigt; sie ist tatsächlich einfach falsch -- solang man nicht eine Welt ohne Inflation annimmt.

Wie schon mehrfach aufgezeigt: Selbst wenn du Einkommenssteigerungen in Höhe der Inflationsrate annimmst (was bei der GRV i.W. bedeutet, jedes Jahr die gleiche Anzahl an Rentenpunkten zu erhalten) -- bei einer Inflationsrate >0 erhält man dadurch weniger Kaufkraft als bei der Rechnung ohne Inflation. Prüfe es nach und mach' dir dein eigenes Bild! Die Tabelle kannst du dir selbst ausfüllen, ich hab das ja auch in ein paar Minuten einfach runtergeschrieben...

Und 45 Jahre sind eine lange Zeit für die Entwertung des Gelds. Frag mal deine Bank, wie viel sie dir jetzt gibt, wenn du ihr versprichst, in 45 Jahren 925 Euro zu zahlen...

(Zur [Eigenkapital-]Rendite kann ich momentan nichts sagen, weil ich dazu bisher keine Rechnung gemacht habe.)

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2711 am: 20.09.2024 13:53 »
Um die Höhe der VBL-Rente abschätzen zu können kann man nicht einfach so tun, als ob die Ansprüche alle im Jetzt erworben werden (indem man das aktuelle Gehalt ansetzt) und im Jetzt auch fällig werden (indem man für die Argumentation die aktuelle Kaufkraft der erworbenen Ansprüche ansetzt und nicht entsprechend abzinst).

Ich meine, das man das sogar besonders gut kann, weil man das nämlich auf der VBL-Homepage ohne Anpassungen rechnen kann.

Dann scheinst du nicht zu lesen, was ich schreibe. Ganz offensichtlich scheinst du es nämlich zu ignorieren. Was die VBL da macht, ist nichts weiter als Schönfärberei. Ja, in einer Welt ohne Inflation würde die Rechnung so funktionieren, wie sie von denen aufgeführt wird. Nur ist das nicht unsere — und in der realen Welt sieht es eben deutlich schlechter aus. Ob du das wahr haben willst, oder nicht, ist dafür nicht von Relevanz.

Zitat
Wenn man jedoch in die Zukunft schauen möchte kann man beim VBL-Rechner z.B. auch eine 2%-Erhöhung eingeben und schon erhöht sich die Betriebsrente zum Zahltag in 45 Jahren um knapp 50%. Somit bleibt zwar der Wert des VBL-Punktes mit 4 € statisch, die Anzahl der Punkte wird aber größer.

Und wie viel ist dieser Betrag denn bei Auszahlung noch wert? Wenn du 45 Jahre lang 2% Inflation/Jahr hast, sind das 41% von der jetzigen Kaufkraft. Bei Lohnerhöhung auf Inflationsrate hat dieser VBL-Rentenanspruch also eine Kaufkraft von ca. 62% der aktuellen Kaufkraft dessen aus deiner vorhergehenden Rechnung, die ohne Inflation und Lohnerhöhungen arbeitet. 62% sind deutlich weniger als 100%. Nicht mehr und nicht weniger sage ich die ganze Zeit…

Wenn in der GRV Durchschnittsgehälter (und damit Rentenwert) und eigenes Gehalt mit der Inflationsrate steigen, bleibt die Kaufkraft erhalten, egal wie hoch die Inflation ist. Bei der VBL ist dies nicht der Fall.

Genau das habe ich auch geschrieben.
Auch interessant beispielsweise hierfür:
Inflation 2022 und 2023 Massiv gestiegen
Gehalt 2022: 1,8 % Tarifsteigerung (bei 5,9 % Inflation)
Gehalt 2023: NULLRUNDE (bei 6,9 % Inflation) - es gab Inflationsprämie ja, die sich aber weder auf die BAV noch auf die GRV ausgewirkt hat - wir diskutieren ja gerade über Rente (!)
Gehalt 2024: im Durchschnitt 10 % Erhöhung (vor allem in höheren EG tendenziell eher etwas weniger); Inflation z.zt. 2,1 % auf Jahressicht (aber Jahr ist ja noch nicht zu Ende); die Erhöhung fand allerdings auch erst zum 1.3.2024 statt, also Kompentsierung nur für 10/12 des Jahres (5/6).


Man kann Waren für 100 Euro kaufen / der Tarifangestellte hat auch genau 100 Euro. Zeitpunkt der Betrachtung: 31.12.2021

Diese kosteten dann Ende 2022 105,90 Euro; der Tarifangestellte hatte (auch für VBL Rente) jedoch nur 101,80 Euro; ein Kauf ist nicht mehr möglich :(

2023: Die Waren kosten nun 113,21 Euro; Der Tarifangestellte hat nach wie vor nur 101,80 Euro in der Tasche.

2024: (angenommen die o.g. 2,1 %): Die Waren kosten nun 115,59; Der Tarifangestellte bekommt nun endlich 10 % mehr Gehalt, allerdings nur für 10/12 des Jahres, d.h. es sind noch für die restlichen 10 Monate 9,2 % statt 10 % = 111,17 Euro.
Er kann sich die Waren nun immer noch nicht leisten.


Was soll das sagen:
Die Lohnerhöhung folgte (vor allem in diesem Fall) der Inflation erst so viel verspätet und bis dato auch noch nicht einmal in ausgleichender Höhe. Insbesondere bei der VBL ist das natürlich schlecht, weil die Jahre 2022 und 2023 die Punkte, die dort erworben wurden, viel zu wenig Wert sind. Auch auf der entsprechenden Basis sind die Punkte für 2024 zu wenig Wert. Der Altersfaktor soll nur widerspiegeln, dass man das Geld anderweitig anlegen könnte und ein Zinseszinseffekt dann entstehen würde.
Man hat mit der VBL also seit Jahren zu wenig Punkte gesammelt.

Bei der GRV ist es etwas anders:
1.) Es kommt drauf an, wie schnell die Löhne über alle Branchen hinweg steigen (wegen Durchschnittsentgelt); steigt es insgesamt aber mehr als im öD, bekommen wir weniger Entgeltpunkte als zuvor.
2.) Es kommt drauf an, um wie viel Prozente der Rentenwert erhöht wird (dies folgt auch etwa der Lohnentwicklung; allerdings ist die Steigerung von Durchschnittsentgelt und Rentenpunktwert nicht immer exakt identisch).
Das erworbene Entgelt bzw. wie viel dies Wert ist, hängt viel von anderen Parametern ab; allerdings kann man auf jeden Fall damit rechnen, dass der Rentenwert steigen wird (zumindest etwas) in Zukunft.

Die bei der VBL erworbenen Punke waren zu gering; dennoch gibt es nachher nur die 4 Euro; ein Inflationsschutz ist dadurch so gut wie nicht gegeben.

Wie gesagt: Der Altersfaktor soll berücksichtigen, dass die VBL länger mit dem Geld arbeiten kann, bis der Einzahler in Rente geht. Er ist nicht für einen Inflationsschutz gedacht. Den Inflationsschutz kann hier nur die Erhöhung der Tarifentgelte darstellen, weil das System starr ist.

Es ist für die VBL daher noch relevanter, dass die Entgelte hoch genug steigen.

Nehmen wir an man ist 57, macht 10 Jahre Sabbartical bis zur Rente:
Man hat 30 Entgeltpunkte erarbeitet in GRV und VBL

VBL: Das, was ich mit 57 bekommen würde, bekomme ich dann auch mit 67
Bei der GRV kann damit gerechnet werden, dass die Rente, die ich mit 67 bekomme, höher ist, als was man mit 57 bekommen würde, da der Entgeltwert steigen wird (zumindest in geringem Umfang; 10 Jahre Nullrunde ist sehr unwahrscheinlich)

Umlauf

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« Antwort #2712 am: 20.09.2024 13:55 »
Ich kotze gleich mal mit.

Die VBL ist ein derartiges komplexes Thema, dass es ein eigenständiges Thema ist.
Immer wenn die VBL Thema von Tarifverhandlungen war, waren es separate Verhandlungen zum Thema VBL.

Ganz nebenbei. In den letzten Jahren gab Sanierungsgelder und die Eigenbeiträge der Mitarbeiter zur VBL wurden erhöht. Die aktuelle Höhe der Eigenbeiträge ist auch nur zeitlich garantiert.

Mit anderen Worten: Die VBL hat ein ähnliches Problem wie die Rente. Das Verhältnis zwischen Ein- und Ausgang von Geld gepaart mit der Anzahl der Köpfe.



Ist das hier überhaupt noch Tarifrunde??? Leider fast alles voll mit viele verschiedene Themen. *kotz*

Kotz dich woanders aus  ;).

Die Reformierung der betrieblichen Altersversorgung könnte zumindest mal einen Teil der Tarifverhandlungen umfassen, da diese auch tariflich geregelt wurde (siehe eigenständiger Vertrag hierzu - beispielsweise auf der Seite der VKA).
Und wie Cyrix42 schreibt (ich erwerbe heute einen Punkt = 4,00 Euro; der ist zu Renteneintritt auch "nur" 4,00 Euro Wert). Das mag bislang - da die Inflation zwischen 2005 (2005 = Einführung TVöD; Überführung in Punktemodell war glaube ich sogar schon 2002) nicht übermäßig hoch war - kein großes Problem gewesen sein. Durch die Jahre 2022 bis 2024 fand hier aber eine deutliche Entwertung aufgrund der hohen Inflation statt (5,9 % / 6,9 %).
Da sind die 4 Euro (Ausgang 31.12.2021) Ende 2022 nur noch 3,76 Euro Wert und Ende 2023 nur noch 3,50 Euro in etwa. Bzw. anders herum: Was es vorher für 4,00 Euro zu erwerben gab, kostete Ende 2022 4,24 Euro und im Ende 2023 4,53 Euro. Du bekommst jedoch weiterhin nur die 4,00 Euro.
Bzw. wenn man Auszahlung Rente ab 1.1.2022 unterstellt 2 mal 1 % oben drauf, d. h. Ende 2022: 4,04 Euro; Ende 2023: 4,08 Euro.

Es zeigt sich, dass die BAV im öffentlichen Dienst wirklich mal reformbedürftig ist.

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« Antwort #2713 am: 20.09.2024 13:58 »
Mit anderen Worten: Die VBL hat ein ähnliches Problem wie die Rente. Das Verhältnis zwischen Ein- und Ausgang von Geld gepaart mit der Anzahl der Köpfe.

Ist ja bei umlagebasierten Systemen auch nicht anders zu erwarten. ;)
Glücklicherweise nur nicht so extrem wie bei der Rente, da es einerseits nur um Rentenleistungen geht (mit wenig / keinen versicherungsfremden Leistungen) und die Anzahl der Angestellten im öD (somit der Beitragszahler) auch nicht signifikant abnimmt.
Lediglich die steigenden Rentenbezugszeiten machen da Probleme.

dudeldu

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2714 am: 20.09.2024 14:18 »
E8/5 = 50k im Jahr
= Renten-Durchschnittseinkommen: 45k
--> 1,1 Rentenpunkte pro Jahr, = 50 Rentenpunkte nach 45 Jahren
x 39,32 € aktueller Rentenwert =

also ich würde mit einem anderem Durchschnitt Rechnen
jahresgehalt Stufe Summ in Stufe
42150   1   42150
44785   2   89570
46610   3   139830
48432   4   193728
50387   5   251935
51327   30   1539810
   45   2257023
Lebensdurchschnitt      50156,06667
und damit 2057€ Rente
https://www.finanzrechner.org/sonstige-rechner/rentenbesteuerungsrechner/#rentenbesteuerungsrechner
plus 700 vbl und minus Abgaben

2.068,99 € Nettorente bei Eintritt.

Zitat
1.966 € Rentenanspruch Stand 2024

auf vbl.de bringt ein Durchschnittseinkommen von 50k und eine Dynamisierung von 2 % eine Betriebsrente von 1.650 € in 45 Jahren. Abgezinst also in etwa

700 € VBL-Anspruch Stand 2024

Zusammen 2.666 € Bruttorente
davon ab 300 € Steuern und 250 KV/PV =

2.116 € Nettorente inkl VBL (Stand 2024)

Der Pensionär erhält mit A9/8
eine Bruttopension von 3062 €,
davon ab 458 € Steuern und 300 € KV/PV =

2.304 € Nettopension

macht einen Unterschied von 188 € oder 8%. Das ist aus meiner Sicht nicht wesentlich

Womit ich dann wieder beim Anfang der Diskussion wäre :)

Das Netto würde bei deiner Rechung also 2057€ Rente und 700 VBL aber bei 2325€ liegen und somit sogar höher als die Pension.

https://www.n-heydorn.de/rentenbesteuerung.html

Bei der VBL muss nur der Ertragsanteil versteuert werden. Dies gilt, wenn  man seine 1,81 % vom bereits versteuerten Lohn bezahlt hat, was bei allen der Fall sein sollte. Damit werden maximal 22% der VBL versteuert. Je nachdem, wie spät man in Rente geht, geht es bis zu nur 17% Versteuerung runter.