Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 1061199 times)

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2775 am: 22.09.2024 15:49 »
Kann hier mal einer den Titel ändern?

Seit unzähligen Seiten geht es nur noch um blöde Beamte und blöde VBL, Rente blöd und Beamte sowieso immer blöd.

Fände ich so als Titel auch ganz passend. Danke!

Dazu unzählige mathematische Berechnung bis zur zweiten Dezimalstelle, ohne dass das irgendeinen Mehrwert generiert. Mit was sich Menschen so beschäftigen können ist schon interessant.

Vielleicht beispielsweise mal den 5. Beitrag auf dieser Seite ansehen

Organisator

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2776 am: 23.09.2024 08:26 »

macht einen Unterschied von 188 € oder 8%. Das ist aus meiner Sicht nicht wesentlich

Womit ich dann wieder beim Anfang der Diskussion wäre :)

188€ oder 8% nicht wesentlich O.o wieviel Geld muss man verdienen um 188 € als nichts anzusehen? Das ist übrigens 1/3 von dem was ein Bürgergeldempfänger im Monat zum Leben hat........

Es ging um die Frage, ob die Pension wesentlich höher ist als die Altersbezüge von vergleichbaren Tarifbeschäfitgten im öD. Alles, was das weniger als 10 % Unterschied macht, ist aus meiner Sicht nicht wesentlich.
Ansonsten wurde meine Berechnung auch korrigiert, der Unterschied ist nun 35 € zugunsten des Angestellten

Organisator

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2777 am: 23.09.2024 08:28 »
Wie hier in epischer Breite ventiliert wurde: Die VBL hat einen den Gap zur Pension weitestgehend schließenden Charakter, wenn man sie "ideal" befüllt. Macht man aber Karriere, oder steigt erst sehr spät ein (wie ich), dann verschlechtert sich das Ergebnis in Relation zum Idealwert - und das auch schnell erheblich. Daran würde sich aber auch nichts ändern, wenn man genannte Differenz von 188€ egalisiert.

Das späte Einsteigen würde auch den Pensionär treffen, der dann nicht die 40 Jahre für eine volle Pension hätte.

Organisator

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2778 am: 23.09.2024 08:35 »
Ich finde es bei euch (das macht Organisator auch) toll, dass ihr bei den Beamten immer die Steuern und die PKV abzieht und bei den Angestellten so tut, als ob diese nicht die GKV, die PV und die Steuern zahlen müssten......
diese sind dort genauso zu zahlen.

Und noch einmal:
Du vergleichst die Pension von jetzt mit der Betriebsrente von jemandem der heute startet (setzt das Gehalt von heute dafür an). Das funktioniert nicht. Du kannst nur die Pension von jetzt mit jemandem vergleichen, der jetzt in Rente geht. Und der bekommt eine Witz VBL Rente. Siehe beispielsweise das mickrige Gehalt in 2005, das gibt kaum Punkte. Wenn du mit den Punkten von heute rechnest (also jemanden, der heute anfängt zu arbeiten), dann musst du das auch mit der Pension in 45 Jahren vergleichen.

Bei der Rente ist deine Berechnung auch nicht korrekt, weil sich das Gehalt im öD nicht immer genau im Schnitt der durchschnittlichen Entgeltentwicklung bewegt.

Ich frage mich wirklich, wie ihr auf die Idee kommt, euch einen Angestellten anzusehen, der heute mit der VBL beginnt (heute Verdienst höher als vor 40 Jahren = gibt mehr Punkte ja), aber wer heute in Rente geht, hat nur die MInipunkte von damals. Wer heute in Rente geht, kann mit der Pension von heute verglichen werden. Wer in 40 Jahren in Rente geht und dadurch immer mehr verdient als seine "Vorgänger", bekommt natürlich mehr VBL Rente als jemand, der heute in Rente geht und die gleiche Erwerbsbiografie hat. Jedoch bekommt auch der Beamte, mit dem verglichen wird, in 40 Jahren auch eine höhere Pension als jetzt.......

Offenbar liest du meine Berechnungen nicht. Daher der Hinweis, bzw. die Aufforderung für eine sachgerechte Diskussion, dies auch zu tun!

1. Natürlich habe ich bei dem Rentner genau so die Steuern und die KV/PV abgezogen wie beim Pensionär

2. Die Problematik mit den VBL-Punkten habe ich ausführlich mit Cyrix diskutiert, der mir vorgerechnet hat, dass eine Inflationsbetrachtung notwendig ist.
Daher habe ich die höhe der zu erwartenden VBl-Rente entsprechend angepasst bzw. entsprechend mehr als halbiert.

NelsonMuntz

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2779 am: 23.09.2024 09:55 »
Wie hier in epischer Breite ventiliert wurde: Die VBL hat einen den Gap zur Pension weitestgehend schließenden Charakter, wenn man sie "ideal" befüllt. Macht man aber Karriere, oder steigt erst sehr spät ein (wie ich), dann verschlechtert sich das Ergebnis in Relation zum Idealwert - und das auch schnell erheblich. Daran würde sich aber auch nichts ändern, wenn man genannte Differenz von 188€ egalisiert.

Das späte Einsteigen würde auch den Pensionär treffen, der dann nicht die 40 Jahre für eine volle Pension hätte.

Grundsätzlich richtig, aber die "Verzinsung" der VBL-Beiträge über den Altersfaktor wirkt in den frühen Jahren einfach stärker. Ferner ist die Rente auf 45 Beitragsjahre kalkuliert, für die Beamten sind es 40 abzuleistende Dienstjahre (in denen mehrjährige TZ auch nicht die Pension schädigen) .... Sobald man die "Idealkarriere" verlässt, werden Vergleiche sinnlos (nicht zuletzt, weil man dann darauf verweist, dass es eben bei der "Idealkarriere" anders wäre ;))

Mich persönlich ermüdet diese Renten-Vergleichsdiskussion - nicht zuletzt deshalb, weil hier nicht ein einziger Vorschlag für eine Verbesserung jener VBL entwickelt wird.

Viel spannender finde ich als "Zaungast" die Diskussion innerhalb der Beamtenschaft um die amtsangemessene Besoldung. So lustige Ideen, sämtliche Grundgehälter müssten dort um 30% steigen, würden wirklich massive Verwerfungen in den Einkommen bewirken. Ich frage mich, was verdi dazu eigentlich so sagt. ;)

Umlauf

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« Antwort #2780 am: 23.09.2024 09:58 »
Wie hier in epischer Breite ventiliert wurde: Die VBL hat einen den Gap zur Pension weitestgehend schließenden Charakter, wenn man sie "ideal" befüllt. Macht man aber Karriere, oder steigt erst sehr spät ein (wie ich), dann verschlechtert sich das Ergebnis in Relation zum Idealwert - und das auch schnell erheblich. Daran würde sich aber auch nichts ändern, wenn man genannte Differenz von 188€ egalisiert.

Das späte Einsteigen würde auch den Pensionär treffen, der dann nicht die 40 Jahre für eine volle Pension hätte.

Grundsätzlich richtig, aber die "Verzinsung" der VBL-Beiträge über den Altersfaktor wirkt in den frühen Jahren einfach stärker. Ferner ist die Rente auf 45 Beitragsjahre kalkuliert, für die Beamten sind es 40 abzuleistende Dienstjahre (in denen mehrjährige TZ auch nicht die Pension schädigen) .... Sobald man die "Idealkarriere" verlässt, werden Vergleiche sinnlos (nicht zuletzt, weil man dann darauf verweist, dass es eben bei der "Idealkarriere" anders wäre ;))

Mich persönlich ermüdet diese Renten-Vergleichsdiskussion - nicht zuletzt deshalb, weil hier nicht ein einziger Vorschlag für eine Verbesserung jener VBL entwickelt wird.

Viel spannender finde ich als "Zaungast" die Diskussion innerhalb der Beamtenschaft um die amtsangemessene Besoldung. So lustige Ideen, sämtliche Grundgehälter müssten dort um 30% steigen, würden wirklich massive Verwerfungen in den Einkommen bewirken. Ich frage mich, was verdi dazu eigentlich so sagt. ;)


Seit wann hat eine frühere Teilzeit keine Auswirkungen auf die spätere Pension?

Fragmon

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2781 am: 23.09.2024 10:20 »
Seit wann hat eine frühere Teilzeit keine Auswirkungen auf die spätere Pension?


Weil man bei einer reinen Beamtenlaufbahn bereits mit 18 und eher verbeamtet werden kann. Somit hat man mit 58 bereits seine 40 Jahre Vollzeit voll. Im Ergebnis kann man sich neun Jahre Teilzeit (Pension mit 67) leisten ohne später seinen Maximalanspruch zu verlieren.

Organisator

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« Antwort #2782 am: 23.09.2024 10:34 »
Viel spannender finde ich als "Zaungast" die Diskussion innerhalb der Beamtenschaft um die amtsangemessene Besoldung. So lustige Ideen, sämtliche Grundgehälter müssten dort um 30% steigen, würden wirklich massive Verwerfungen in den Einkommen bewirken. Ich frage mich, was verdi dazu eigentlich so sagt. ;)

Das ist wahr. Zumal eine solche Erhöhung völlig realitätsfern ist. Selbst wenn sie rechtlich herleitbar wäre, wäre es dennoch politisch nicht umsetzbar bzw. vermittelbar.

Verdi wird wahrscheinlich wieder mit Sockelbeträgen kommen. Als Klientelvertretung nachvollziehbar; für mich ist jedoch nicht nachvollziehbar, wie sich die AG immer wieder drauf einlassen.
Das führt dann auch zur Einkommens-/ bzw. Rentendiskussion, da ab E/A13 Beamte deutlich besser bezahlt werden.

Organisator

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2783 am: 23.09.2024 10:37 »
Seit wann hat eine frühere Teilzeit keine Auswirkungen auf die spätere Pension?


Weil man bei einer reinen Beamtenlaufbahn bereits mit 18 und eher verbeamtet werden kann. Somit hat man mit 58 bereits seine 40 Jahre Vollzeit voll. Im Ergebnis kann man sich neun Jahre Teilzeit (Pension mit 67) leisten ohne später seinen Maximalanspruch zu verlieren.

18 Jahre (bei 50%) oder noch viel länger bei überhälftiger Teilzeit. Es müssen nur insgesamt 40 Jahre bei rumkommen. z.B. knapp 30 Jahre Teilzeit bei 80 % und 15 jahre voll.

EinMann

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« Antwort #2784 am: 23.09.2024 10:56 »
Kann hier mal einer den Titel ändern?

Seit unzähligen Seiten geht es nur noch um blöde Beamte und blöde VBL, Rente blöd und Beamte sowieso immer blöd.

Fände ich so als Titel auch ganz passend. Danke!

Dazu unzählige mathematische Berechnung bis zur zweiten Dezimalstelle, ohne dass das irgendeinen Mehrwert generiert. Mit was sich Menschen so beschäftigen können ist schon interessant.
Tja, ich finde es halt sinnvoller über nachvollziehbare Fakten zu reden (und dazu muss man es halt darstellen, wie man vorgegangen ist) und mir damit eine Meinung zu bilden, ob was blöd ist, anstelle blödsinnig Bildzeitungsüberschriften nachzuplappern.

Aber jedem das seine.

Es ist schlussendlich unerheblich, da die Betriebsrente eine Pflichtversicherung im Arbeitsverhältnis ist. Ob die eine postive oder negative Rendite erbringt, die Rentenkasse die ganze Kohle nimmt um 20 Ringe schmieden zu lassen, am Ende alles wurscht...Niemand kann etwas daran ändern.

MoinMoin

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« Antwort #2785 am: 23.09.2024 11:02 »
Kann hier mal einer den Titel ändern?

Seit unzähligen Seiten geht es nur noch um blöde Beamte und blöde VBL, Rente blöd und Beamte sowieso immer blöd.

Fände ich so als Titel auch ganz passend. Danke!

Dazu unzählige mathematische Berechnung bis zur zweiten Dezimalstelle, ohne dass das irgendeinen Mehrwert generiert. Mit was sich Menschen so beschäftigen können ist schon interessant.
Tja, ich finde es halt sinnvoller über nachvollziehbare Fakten zu reden (und dazu muss man es halt darstellen, wie man vorgegangen ist) und mir damit eine Meinung zu bilden, ob was blöd ist, anstelle blödsinnig Bildzeitungsüberschriften nachzuplappern.

Aber jedem das seine.

Es ist schlussendlich unerheblich, da die Betriebsrente eine Pflichtversicherung im Arbeitsverhältnis ist. Ob die eine postive oder negative Rendite erbringt, die Rentenkasse die ganze Kohle nimmt um 20 Ringe schmieden zu lassen, am Ende alles wurscht...Niemand kann etwas daran ändern.
Also ich finde es nicht unerheblich, wenn falsche Informationen und oder gar Lügengeschichten verbreitet werden,

aber jedem das seine.

KlammeKassen

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« Antwort #2786 am: 23.09.2024 11:42 »
Wie hier in epischer Breite ventiliert wurde: Die VBL hat einen den Gap zur Pension weitestgehend schließenden Charakter, wenn man sie "ideal" befüllt. Macht man aber Karriere, oder steigt erst sehr spät ein (wie ich), dann verschlechtert sich das Ergebnis in Relation zum Idealwert - und das auch schnell erheblich. Daran würde sich aber auch nichts ändern, wenn man genannte Differenz von 188€ egalisiert.

Das späte Einsteigen würde auch den Pensionär treffen, der dann nicht die 40 Jahre für eine volle Pension hätte.

Grundsätzlich richtig, aber die "Verzinsung" der VBL-Beiträge über den Altersfaktor wirkt in den frühen Jahren einfach stärker. Ferner ist die Rente auf 45 Beitragsjahre kalkuliert, für die Beamten sind es 40 abzuleistende Dienstjahre (in denen mehrjährige TZ auch nicht die Pension schädigen) .... Sobald man die "Idealkarriere" verlässt, werden Vergleiche sinnlos (nicht zuletzt, weil man dann darauf verweist, dass es eben bei der "Idealkarriere" anders wäre ;))

Mich persönlich ermüdet diese Renten-Vergleichsdiskussion - nicht zuletzt deshalb, weil hier nicht ein einziger Vorschlag für eine Verbesserung jener VBL entwickelt wird.

Viel spannender finde ich als "Zaungast" die Diskussion innerhalb der Beamtenschaft um die amtsangemessene Besoldung. So lustige Ideen, sämtliche Grundgehälter müssten dort um 30% steigen, würden wirklich massive Verwerfungen in den Einkommen bewirken. Ich frage mich, was verdi dazu eigentlich so sagt. ;)

Hauptsache, die Angestelltengehälter steigen dann auch so stark. Das dürfte einem Gericht doch eigentlich auch nicht schmecken, dass es (angenommen es würde diese 30 % geben) zu einer so krassen Differenzierung kommt bei Angestellten, die dieselben Tätigkeiten ausüben; Stichwort AGG

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2787 am: 23.09.2024 11:44 »
Viel spannender finde ich als "Zaungast" die Diskussion innerhalb der Beamtenschaft um die amtsangemessene Besoldung. So lustige Ideen, sämtliche Grundgehälter müssten dort um 30% steigen, würden wirklich massive Verwerfungen in den Einkommen bewirken. Ich frage mich, was verdi dazu eigentlich so sagt. ;)

Das ist wahr. Zumal eine solche Erhöhung völlig realitätsfern ist. Selbst wenn sie rechtlich herleitbar wäre, wäre es dennoch politisch nicht umsetzbar bzw. vermittelbar.

Verdi wird wahrscheinlich wieder mit Sockelbeträgen kommen. Als Klientelvertretung nachvollziehbar; für mich ist jedoch nicht nachvollziehbar, wie sich die AG immer wieder drauf einlassen.
Das führt dann auch zur Einkommens-/ bzw. Rentendiskussion, da ab E/A13 Beamte deutlich besser bezahlt werden.

Letztes Mal hat sich die VKA ja massiv dagegen gestemmt... deshalb kam es ja auch bis zur Schlichtung; bin echt gespannt, wie das dieses Mal laufen wird

Organisator

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« Antwort #2788 am: 23.09.2024 12:05 »
Wie hier in epischer Breite ventiliert wurde: Die VBL hat einen den Gap zur Pension weitestgehend schließenden Charakter, wenn man sie "ideal" befüllt. Macht man aber Karriere, oder steigt erst sehr spät ein (wie ich), dann verschlechtert sich das Ergebnis in Relation zum Idealwert - und das auch schnell erheblich. Daran würde sich aber auch nichts ändern, wenn man genannte Differenz von 188€ egalisiert.

Das späte Einsteigen würde auch den Pensionär treffen, der dann nicht die 40 Jahre für eine volle Pension hätte.

Grundsätzlich richtig, aber die "Verzinsung" der VBL-Beiträge über den Altersfaktor wirkt in den frühen Jahren einfach stärker. Ferner ist die Rente auf 45 Beitragsjahre kalkuliert, für die Beamten sind es 40 abzuleistende Dienstjahre (in denen mehrjährige TZ auch nicht die Pension schädigen) .... Sobald man die "Idealkarriere" verlässt, werden Vergleiche sinnlos (nicht zuletzt, weil man dann darauf verweist, dass es eben bei der "Idealkarriere" anders wäre ;))

Mich persönlich ermüdet diese Renten-Vergleichsdiskussion - nicht zuletzt deshalb, weil hier nicht ein einziger Vorschlag für eine Verbesserung jener VBL entwickelt wird.

Viel spannender finde ich als "Zaungast" die Diskussion innerhalb der Beamtenschaft um die amtsangemessene Besoldung. So lustige Ideen, sämtliche Grundgehälter müssten dort um 30% steigen, würden wirklich massive Verwerfungen in den Einkommen bewirken. Ich frage mich, was verdi dazu eigentlich so sagt. ;)

Hauptsache, die Angestelltengehälter steigen dann auch so stark. Das dürfte einem Gericht doch eigentlich auch nicht schmecken, dass es (angenommen es würde diese 30 % geben) zu einer so krassen Differenzierung kommt bei Angestellten, die dieselben Tätigkeiten ausüben; Stichwort AGG

Was hat denn das AGG mit der Bezahlung von Arbeit zu tun? Vgl. § 1 AGG.

Ansonsten kann ein Gericht wohl kaum die Gehälter der Angestellten bestimmen. Dazu gibts Tarifverträge und die Tarifvertragsautonomie.

EinMann

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2789 am: 23.09.2024 13:21 »
Die GAP bei dem Lebensmodel "Musterfamilie" ist zwischen Beamten und Angestellten jetzt schon riesig, da braucht es nicht erst eine 30%ige Besoldungserhöhung. Hatte zu der Feststellung einem Thread eröffnet:
quote author=EinMann link=topic=124213.msg367521#msg367521 date=1725279749]
Hallo,

manchmal komm ich mir vor, als wäre ich der einzige dem das bisher aufgefallen ist: In meinem Bundesland wurde nach dem BVerfG Urteil zur Besoldung von kinderreichen Beamten bei eben jenen monetär ordentlich aufgestockt.

So kommt es, dass ein Angestellter - verheiratet, 3 Kinder, StKl IV, E11 seit 11 Jahren ca. 3460 € netto verdient. Sein verbeamteter Zimmernachbar, welcher die gleiche Tätigkeit ausübt und die gleichen Lebensumstände hat bekommt ca. 4650 € ausgezahlt. Hiervon bezahlt er noch unmenschliche 70 € private Kranken- und Pflegeversicherung p.M. für eine weitaus bessere Gesundheitsversorgung.

Keine Gewerkschaft (-der tariflich Angestellten) hat das bisher thematisiert, wie mit dieser enormen innerbetrieblichen Kluft umgegangen werden soll. Ich galube auch nicht, das dies bei Tarifverandlungen jemals zu Sprache kommen wird.
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